Welch ein Unterschied! Das kann man nicht gleichsetzen!
Gastarbeiter sind ja von uns gerufen worden und werden normalerweise dann auch hier bleiben, solang sie Arbeit haben. Sie tragen zu unserem Volkswohlstand bei. Nur gerecht, das der Staat auch einen Aufwand macht, um ihre Integration zu ermöglichen, z.B. durch Sprachkurse und für den Schul- und Kindergartenbesuch ihrer Kinder. Als Gastarbeiter ansehen kann man auch die Zuwanderer aus den östlichen EU-Mitgliedsstaaten, die zu uns kommen, um hier Arbeit und Wohnsitz aufzunehmen, was ihnen nach den EU-Regeln möglich ist.
Anders ist die Lage bei Asylanten. Asyl bedeutet ja Schutz für einen Schutzbedürftigen. Das heißt andererseits: sobald die Schutzbedürftigkeit nicht mehr gegeben ist, dann gibt es keinen Anspruch mehr auf Schutz und die Rechte, Bevorzugungen und Leistungen, die einem Asylanten zustehen. Ende! Aus! Vom ehemaligen Asylanten wird erwartet, dass er in sein Heimatland zurückkehrt. Nur ausnahmsweise, wenn er schon selbsterhaltungsfähig ist und hier gebraucht wird, weil er z.B. einen Mangelberuf ausübt, kann (kann!) ihm der Status eines Zuwanderers eingeräumt werden. Einen Anspruch darauf hat er nicht!
Und dieser Umstand sollte bei Integrationsleistungen, die vom Staat erbracht und finanziert werden, berücksichtigt werden. Es ist immer zu bedenken, dass der Betreffende nicht auf Dauer hier in Österreich bleiben kann. Dabei wäre natürlich jeweils auch abzuschätzen, wie lange der Zustand seiner Schutzbedürftigkeit dauern wird, wie sich vor allem die Situation in seinem Heimatland entwickelt. Ohne die Beurteilung dieses Umstandes sind Integrationsleistungen ins Blaue hinein nicht zu rechtfertigen. Denn Staatsausgaben müssen von den politischen Verantwortungsträgern gerechtfertigt werden. Das kann der Steuerzahler wohl verlangen und das sehen die Gesetze auch so vor. Und wenn das verabsäumt wird, dann müsste Ministerverantwortlichkeit eingefordert werden. Und das heißt zumindest Rücktritt! Jedenfalls in einem Rechtsstaat ist das so.
Frage: Wie weit ist Österreich noch ein Rechtsstaat?
Diese Frage ist nicht unberechtigt, denn tausende, ja abertausende Bürger stellen sich die, wenn sie sich Regierungshandlungen der letzten Jahre ansehen. Und die alle hoffen auf Änderungen nach den Wahlen.