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Integrationspolitik mit neuer Ausrichtung

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Man wird künftig wohl zwischen der Integration von Gastarbeiterfamilien und von Integrationsmaßnahmen bei kürzlich zu uns gekommenen Asylsuchenden unterscheiden müssen.

Gastarbeiter, meistens Türken und Leute aus dem ehemaligen Jugoslawien, sind von uns gerufen worden und zu uns gekommen, um hier zu arbeiten. Also ihre Reisegrund war: Arbeit, hier an der Erarbeitung des Volkseinkommens mitzuwirken. Und ihre Absicht war meistens, hier zu bleiben, solange sie Arbeit haben. Manche sind aber darüber hinaus geblieben und vielleicht schon in zweiter Generation hier. Trotzdem muss man feststellen, dass bei vielen Gastarbeiterfamilien, vor allem türkischen, die sprachliche Integration nicht gelungen ist, besonders bei den Frauen. Generell aber tragen Gastarbeiter zu unserem Volkswohlstand bei. Es ist daher nur gerecht, dass der Staat auch einen Aufwand macht, um ihre Integration zu ermöglichen. Vor allem, weil sie ja in der Regel auf Dauer bei uns bleiben. Als Gastarbeiter ansehen kann man auch die Zuwanderer der letzten Jahre aus den östlichen EU-Mitgliedsstaaten, die zu uns kommen, um hier Arbeit und Wohnsitz aufzunehmen, was ihnen nach den EU-Regeln möglich ist. Auch sie sollten Fördermaßnahmen erhalten, vor allem sprachlicher Natur.

Anders ist die Lage bei Asylanten. Sie kommen in erster Linie, um Schutz vor Verfolgung zu erhalten. Und zweitens erwarten sie auch Versorgung durch den Staat, ohne (zunächst einmal, manchmal auf längere Zeit) selbst mit Gegenleistungen etwas einzubringen. Asyl bedeutet jedoch nur Schutz auf Zeit, nicht auf Dauer, solange nämlich Schutzbedürftigkeit besteht. Das heißt andererseits : sobald die Schutzbedürftigkeit nicht mehr gegeben ist, dann gibt es keinen Anspruch mehr auf Schutz und die Rechte, Bevorzugungen und Leistungen, die einem Asylanten zustehen. Vom ehemaligen Asylanten kann daher erwartet werden, dass er dann in sein Heimatland zurückkehrt. Nur ausnahmsweise, wenn er schon selbsterhaltungsfähig ist und hier gebraucht wird, weil er z.B. einen Mangelberuf ausübt, kann (kann!) ihm der Status eines Zuwanderers eingeräumt werden. Einen Anspruch darauf hat er nicht!

Und dieser Umstand sollte bei Integrationsleistungen, die der Staat für einen Asylanten erbringt und finanziert, berücksichtigt werden. Es ist immer zu bedenken, dass der Betreffende nicht auf Dauer hier in Österreich bleiben kann, um einen verlorenen Aufwand, den der österreichische Steuerzahler zu tragen hat, zu vermeiden. Dabei wäre natürlich jeweils auch abzuschätzen, wie lange der Zustand seiner Schutzbedürftigkeit dauern wird, wie sich vor allem die Situation in seinem Heimatland entwickelt. Ohne die Beurteilung dieses Umstandes sind Integrationsleistungen ins Blaue hinein nicht zu rechtfertigen.

Es wird daher von einer künftigen sinnvollen und zweckmäßigen Integrationspolitik zu erwarten sein, dass zwischen den beiden genannten Gruppen von Leistungsempfängern unterschieden wird. Und dass nicht mehr, so wie bisher, unterschiedslos Integrationsmaßnahmen verlangt werden, ohne zwischen der jeweiligen Art der Anspruchsberechtigung zu unterscheiden!

 

Integration für Gastarbeiter und für Asylanten

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Welch ein Unterschied! Das kann man nicht gleichsetzen!

Gastarbeiter sind ja von uns gerufen worden und werden normalerweise dann auch hier bleiben, solang sie Arbeit haben. Sie tragen zu unserem Volkswohlstand bei. Nur gerecht, das der Staat auch einen Aufwand macht, um ihre Integration zu ermöglichen, z.B. durch Sprachkurse und für den Schul- und Kindergartenbesuch ihrer Kinder. Als Gastarbeiter ansehen kann man auch die Zuwanderer aus den östlichen EU-Mitgliedsstaaten, die zu uns kommen, um hier Arbeit und Wohnsitz aufzunehmen, was ihnen nach den EU-Regeln möglich ist.

Anders ist die Lage bei Asylanten. Asyl bedeutet ja Schutz für einen Schutzbedürftigen. Das heißt andererseits: sobald die Schutzbedürftigkeit nicht mehr gegeben ist, dann gibt es keinen Anspruch mehr auf Schutz und die Rechte, Bevorzugungen und Leistungen, die einem Asylanten zustehen. Ende! Aus! Vom ehemaligen Asylanten wird erwartet, dass er in sein Heimatland zurückkehrt. Nur ausnahmsweise, wenn er schon selbsterhaltungsfähig ist und hier gebraucht wird, weil er z.B. einen Mangelberuf ausübt, kann (kann!) ihm der Status eines Zuwanderers eingeräumt werden. Einen Anspruch darauf hat er nicht!

Und dieser Umstand sollte bei Integrationsleistungen, die vom Staat erbracht und finanziert werden, berücksichtigt werden. Es ist immer zu bedenken, dass der Betreffende nicht auf Dauer hier in Österreich bleiben kann. Dabei wäre natürlich jeweils auch abzuschätzen, wie lange der Zustand seiner Schutzbedürftigkeit dauern wird, wie sich vor allem die Situation in seinem Heimatland entwickelt. Ohne die Beurteilung dieses Umstandes sind Integrationsleistungen ins Blaue hinein nicht zu rechtfertigen. Denn Staatsausgaben müssen von den politischen Verantwortungsträgern gerechtfertigt werden. Das kann der Steuerzahler wohl verlangen und das sehen die Gesetze auch so vor. Und wenn das verabsäumt wird, dann müsste Ministerverantwortlichkeit eingefordert werden. Und das heißt zumindest Rücktritt! Jedenfalls in einem Rechtsstaat ist das so.

Frage: Wie weit ist Österreich noch ein Rechtsstaat?

Diese Frage ist nicht unberechtigt, denn tausende, ja abertausende Bürger stellen sich die, wenn sie sich Regierungshandlungen der letzten Jahre ansehen. Und die alle hoffen auf Änderungen nach den Wahlen.