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Demokratie und Volkssouveränität

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Nach unserer Verfassung ist Österreich eine Demokratie und geht alles Recht vom Volk aus. Und Demokratie heißt auf Deutsch „Volksherrschaft“. Also wäre das Volk der Suverän im Staat. In Wahrheit aber wird das Volk in seiner Souveränität nach allen Richtungen beschränkt, und sein Wille und seine Vorstellung von Politik gefiltert und zensuriert durch die Parteien und deren ideologische Ausrichtung sowie durch das Machtstreben und das Streben nach Machterhalt der Parteikader, das heißt der Funktionärskaste.

Seit mehr als zweihundert Jahren wird Volkssouveränität von Staatsdenkern gefordert und von der Bevölkerung verlangt. Und die Mächtigen betonen immer wieder – besonders wenn sie von Wahlen abhängig sind – dass das auch ihr Bestreben ist.

Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Vielfach herrscht nur eine Scheindemokatie. Verschämt spricht man von einer Parteiendemokratie. Richtiger wäre wohl meistens der Begriff Parteiendiktatur.

Und am deutlichsten zum Ausdruck kommt diese Beschränkung, wenn für das Volk, also die Mehrheit der Bevölkerung, keine Möglichkeit besteht, während einer Wahlperiode – also bei uns von fünf Jahren – Einfluss auf die Politik der Mächtigen nehmen zu können, selbst wenn diese Politik total schief läuft und nicht dem Mehrheitswillen entspricht (siehe bei uns die Politik des Jahres 2015 und darnach). Und vielleicht noch deutlicher kommt die Überheblichkeit der Mächtigen zum Ausdruck, wenn sie Volksbegehen, Volksbefragungen und Volksabstimmungen themenmäßig beschränken und durch Einbau von Beteiligungsmindestzahlen übermäßig beschränken.

Leider ist das nun durch die neue Koalitionsregierung geschehen, obwohl sie vor der Wahl anderes versprochen hat und daraufhin und deshalb gewählt wurde.

Und natürlich gilt das auch von der Europäischen Union. Denn einerseits beschränkt sie die einzelstaatliche Souveränität der Mitgliedsstaaten, indem sie in immer mehr Bereichen die Entscheidungskompetenz an sich reißt, und andrerseits ist Demokratie bei der Entscheidungsfindung dort nur pro forma vorhanden, als Mäntelchen, das die wahren Machtverhältnisse verdecken soll. Die wahre Macht liegt ja bei Gremien, die nicht direkt vom Volk gewählt sind und vom Volk nicht abberufen werden können, und die demgemäß auch abgehoben und oft volks- und realitätsfremd agieren. Ja, mit dem Beitritt zur EU, wie sie besteht und auch seinerzeit bestanden hat, und dann mit ihrer weiteren Entwicklung, sind Demokratie und Volkssouveränität mehr und mehr verloren gegangen.

Also befinden wir uns jetzt in einer Situation, wo wir, das Volk, auf das Wohlwollen der Mächtigen angewiesen sind, die mehr oder weniger nach eigenem Gutdünken agieren, weil sie sich in ihren Positionen sicher fühlen können, ungestört durch korrigierende Eingriffe durch den Volkswillen. Sie sehen das ja auch als berechtigt an, weil sie sich für viel klüger halten als das dumme gemeine Volk. Dabei verschweigen sie aber, dass sie in vielen Fällen ihre eigenen Interessen verfolgen und denen den Vorrang vor den Interessen der Allgemeinheit einräumen.

Und das Volk kann nur ohnmächtig verlangen, was ihm zusteht: mehr Demokratie!

 

Volksabstimmungen und Demokratie

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Unser Staat ist eine „repräsentative Demokratie“. So wird es uns immer wieder von jenen Politikern erklärt, die als Vertreter und Mitglieder ihrer Partei an den Hebeln der Macht sitzen. Aber ob die jemand anderen als ihre Partei vertreten, ist höchst zweifelhaft, denn eine Beziehung zwischen Wähler und Abgeordneten gibt es ja nicht. Der Bürger und Wähler kann ja nach unserem Wahlrecht keinen Abgeordneten wählen, er kann nur eine Partei wählen. Also sind die Abgeordneten nicht die Repräsentanten des Volkes, sondern die Repräsentanten der Parteien. Aber sind wenigstens die Parteien die Repräsentanten des Volkes?

Was heißt denn „Repräsentant“ sein? Das heißt Vertreter sein. Es gibt aber zwei Arten der Repräsentanten. Da gibt es Repräsentanten wie Rechtsanwälte, die ihre Klienten vor Gericht vertreten. Diese Repräsentanten müssen die Weisungen ihres Klienten befolgen, sie können aber umgekehrt dem Klienten keine Weisungen erteilen und seine Rechte nicht einschränken. Dann gibt es Repräsentanten wie etwa den Vormund eines Minderjährigen. Er muss die Interessen des Minderjährigen vertreten, braucht aber dessen Wünsche nicht zu befolgen. Der Minderjährige, weil er als nicht voll urteilsreif gilt, ist ihm gegenüber mehr oder minder in seinen Rechten beschränkt, entmündigt.

So und jetzt ist es so, dass die Repräsentanten des Volkes, jene Parteien also, die über eine Koalition verhandeln, die Rechte des Volkes beschränken wollen, indem sie das Volk über bestimmte Fragen nicht abstimmen lassen wollen, also, wie man hört, z.B. über einen möglichen Wunsch nach einem Öxit. Also sehen diese Parteien das Volk praktisch als nur beschränkt urteilsreif und damit als entmündigt an und sich selbst als die Souveräne im Staat.

Was aber bestimmt unsere Staatsverfassung?: „Österreich ist eine demokratische Republik.“ das heißt: Österreich ist eine Demokratie, und Demokratie heißt Volksherrschaft. Weiters bestimmt die Verfassung: „Das Recht geht vom Volk aus“. Also ist das Volk der Souverän und das Parlament nur sein Vertreter. Und natürlich kann der Vertreter, der Repräsentant, nicht die Rechte des Souveräns beschränken.

Die rechtliche Konsequenz davon ist: Volksabstimmungen müssen unbeschränkt möglich sein. Jede vom Parlament, dem Repräsentanten des Volkes, erlassene Bestimmung, die das Volk in seiner Souveränität beschränken und etwa die Themen von Volksabstimmungen beschränken würde, z.B. eine Abstimmung über einen Öxit nicht zulassen würde, wäre verfassungswidrig und müsste von Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden.

Warten wir also ab, was endgültig in dieser Frage entschieden wird. Im Moment sind die Koalitionsverhandler jedenfalls auf dem Holzweg.

 

Bedenken gegen Volksabstimmungen sind nur vorgeschoben

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Dass mehr direkte Demokratie in Österreich notwendig ist, ist derzeit wohl allgemeine Erwartung. Dieser Situation können sich auch jene nicht entziehen, die zur Machtelite gehören und deshalb dagegen sind und die strukturkonservative sogenannte repräsentative Demokratie bevorzugen. Sie versuchen, Gegenargumente vorzubringen, warum direkte Demokratie in Einzelfällen bedenklich sein könnte, und führen an, welche Fragenkomplexe aus der Beurteilung und der Entscheidung des Volkes ausgenommen werden sollten.

Diese Bedenkenträger argumentieren, das Volk sei populistischen Beeinflussungen unterworfen und daher in seiner Meinungsbildung nicht voll zurechnungsfähig. Das Volk könnte Entscheidungen treffen, die etwa etwa schwerwiegende Eingriffe in natürliche, naturrechtliche Minderheitenrechte und internationale Vertragsverpflichtungen bedeuten würden. Das ist natürlich möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich, wenn man gewisse Vorsorgemaßnahmen ergreift. Aber, das muss auch gesagt werden, bei Abstimmungen von Parlamentariern wäre das genauso leicht möglich. Ja es wäre sogar bei Parlamentariern leichter möglich, weil die ja, wie bekannt ist, nicht nach ihrem freien Gewissen entscheiden, sondern nach Parteidiktat, also gar keine Meinungsvielfalt widerspiegeln. Und sind denn generell Parlamentarier gescheiter als das sogenannte einfache Volk? Vor allem wenn sie gar nicht in ihrer Vielfalt entscheiden, sondern in der Einfalt der Parteibüros?

Aber um Grundlegendes vor allzu rascher und unüberlegter Abänderung sicherzustellen gibt es in der parlamentarische Demokratie (also der grundsätzlichen „Volksherrschaft“ mit frei entscheidenden Abgeordneten, die jeweils bestimmte Bürgergruppen und nicht eine Partei „repräsentieren“) gewisse Hürden. Es werden größere Beteiligung und größere Zustimmung (höhere Quoren) verlangt, wenn Verfassungsbestimmungen eingeführt oder geändert werden sollen. Das kann man natürlich auch für Volksabstimmungen einführen. Wenn Grundrechte auf dem Spiel stehen, sollen ganz einfach einfache Mehrheiten als nicht als ausreichend festgelegt werden. Und im Zweifelsfall soll es dem Verfassungsgerichtshof obliegen, zu beurteilen, ob eine solche Situation gegeben ist.

Das wäre wohl Absicherung genug gegen die aufgezeichneten Probleme. Wer dennoch weiterhin meint, Volksabstimmungen in heiklen Punkten seien nichts für das Volk, weil dieses zu dumm dafür sei, der dokumentiert deutlich, worum es ihm in Wahrheit geht: Keine Kontrolle seiner Machtausübung durch das Volk.

Die Bevölkerung in ihrer Mehrheit wünscht mehr direkte Demokratie und die Inhaber der Macht, das sind die, die sich „Repräsentanten“ des Volkes nennen, haben diesem Wunsch gefälligst zu entsprechen!

 

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Wie funktioniert Politik bei uns?

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Was für eine Frage, wird mancher sagen. Wir sind eine Demokratie und wir haben das Parlament und die Regierung. Und wir haben eine Demokratie. Das aber ist ein großes Wort. Wird das nicht zu unbedacht ganz einfach als Behauptung in den Raum gestellt? Wer weiß und bedenkt, was „Demokratie“ eigentlich heißt? Das Wort ist griechischen Ursprung und heißt Volksherrschaft.

Ja, und herrscht denn das Volk bei uns? Die Befürworter unseres bestehenden Systems werden sagen: das Volk herrscht durch das Parlament, die Parlamentsabgeordneten „repräsentieren“ das Volk, deshalb ist unser System eine „repräsentative Demokratie“.

Diese Argumentation hat aber einen Denkfehler: man vergisst die Rolle der politischen Parteien! 

Wir haben ja jetzt einen neuen Nationalrat gewählt. Und was wurde eigentlich gewählt? Abgeordnete? Nein, in Wirklichkeit wurden nur Parteien gewählt, jeweils eine Parteiliste, auf der der Abgeordnete nur eine ersetzbare Nummer ist, von der Parteiführung abhängig. Der Wähler hat damit keine Beziehung zu „seinem“ Abgeordneten, er hat oft überhaupt keine Ahnung, welchen Abgeordneten er gewählt hat, welcher Abgeordneten ihn vertritt, ihn „repräsentiert“. Gibt es also „Repräsentation“, also Vertretung des Wählers durch „seinen“ Abgeordneten? Das kann man wirklich nicht sagen. Von „repräsentativer“ Demokratie also keine Spur. Es gibt höchstens Parteiendemokratie.

Und jetzt zu Demokratie, also zur „Herrschaft des Volks“. Wer entscheidet denn über unsere Gesetzgebung und damit über unser staatliches Zusammenleben? Die Abgeordneten, die die Bürger „repräsentieren“? Nein, nicht die Abgeordneten im Parlament sind es, die entscheiden, sondern die Parteien bzw. die Parteiführungen. Denn die Abgeordneten im Parlament stehen unter dem Diktat ihrer Parteien. Dafür gibt es den Klubzwang, sie müssen abstimmen, wie ihre Partei es befiehlt, sonst droht der Verlust des Mandats. Und kann der Bürger, der Wähler mitentscheiden, wenn er einmal seine Stimme abgegeben hat? Nein! Er ist ab da den Parteien und ihren Parteiapparaten ausgeliefert. Denn unserer Wahlrecht sieht vor, dass die Parteien praktisch auf fünf Jahre pragmatisiert sind, die Anzahl ihrer Mandate bleibt bis zur nächsten Wahl unverändert. Nachwahlen innerhalb einer Gesetzgebungsperiode – wie in anderen Ländern, wenn ein Abgeordneter ausfällt – gibt es bei uns ja nicht. Also liegt für fünf Jahre alle Macht bei den Parteien bzw. den Parteiführungen, die brauchen sich weiter um die Meinung im Volk nicht mehr zu kümmern. Das Volk kann nicht mehr mitreden, selbst wenn ihm die eingeschlagene Politik nicht gefällt, es ist für fünf Jahre praktisch entmündigt.

Solange unsere repräsentative Demokratie“, ausschaut, wie sie ausschaut, ist das Verlangen nach mehr direkter Demokratie mehr als gerechtfertigt! Denn da gibt es weder „Repräsentation“, noch Demokratie, also „Volksherrschaft“. Und die Parteien, die jeweils am Ruder sind, und die jeweils auch nur von einer Handvoll Parteiführern beherrscht werden, sind nicht die verkörperte Gerechtigkeit, frei von persönlichen Interessen und Ehrgeiz, vom Streben nach Machterhalt und einseitigen Ideologien, nur auf das Wohl des Volkes bedacht. Nein! Viele sind von solcher Heiligkeit weit entfernt! Dazu kommt noch der Mantel der Verschwiegenheit über die Vorgänge hinter den Kulissen und das gegenseitige Zusammenspiel dabei. Da wird das Staatsschiff oft in eine Richtung gesteuert, die der Mehrheit der Bevölkerung nicht gefällt. Und wie kann das Volk da korrigierend eingreifen? Gar nicht! Fünf Jahre gar nicht.

Und das gehört geändert! Und deshalb brauchen wir direkte Demokratie!

 

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Warum direkte Demokratie?

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Wie schaut die bei uns in Österreich praktizierte Demokratie aus? Es ist ja angeblich eine sogenannte repräsentative Demokratie, also eine Demokratie, wo der Wähler durch seinen Angeordneten vertreten, „repräsentiert“ wird.

Aber kennt der Wähler überhaupt seinen Abgeordneten, den Abgeordneten, den er gewählt hat, der ihn im Parlament repräsentiert? Nein. Er hat oft überhaupt keine Ahnung, welchen Abgeordneten er gewählt hat, welcher Abgeordneten ihn vertritt, ihn „repräsentiert“. Ja hat er überhaupt einen Abgeordneten gewählt? Nein, in Wirklichkeit hat er eine Partei gewählt, eine Parteiliste, auf der der Abgeordnete nur eine leicht ersetzbare Nummer ist. Der Wähler hat überhaupt keine Beziehung zu „seinem“ Abgeordneten. Und kann „sein“ Abgeordneter ihn, seinen Wähler überhaupt vertreten? Kann der selbst entscheiden, wie er im Interesse seines Wählers abstimmen soll? Nein! Der Abgeordnete steht unter dem Diktat seiner Parteiführung. Er muss sich an den Klubzwang halten. Denn er hat ja schon im Vorhinein eine Blankoerklärung mit einem Verzicht auf sein Mandat unterschreiben müssen. Und die kann jederzeit von der Parteiführung hervorgezogen werden, um den Rücktritt zu erwirken. Soviel zu „Repräsentation“, also zur Vertretung, nämlich des Wählers durch „seinen“ Abgeordneten.

Und jetzt zur Demokratie, was „Herrschaft des Volks“ heißt. Welche Rechte, welche Einflussmöglichkeiten hat der Wähler, wenn er einmal seine Stimme abgegeben hat? Keine! Er ist ab da den Parteien und ihren Parteiapparaten ausgeliefert, denn die machen die Politik und müssen die Wünsche der Wähler nicht mehr berücksichtigen. Zu diesem Zweck sieht unserer Wahlrecht vor, dass die Parteien praktisch auf fünf Jahre pragmatisiert sind, die Anzahl ihrer Mandate bleibt da unverändert. Nachwahlen innerhalb einer Gesetzgebungsperiode – wie in anderen Ländern, wenn ein Abgeordneter ausfällt – gibt es bei uns nicht, bei uns kommt da ein anderer Kandidat auf der Parteiliste zum Zug, wobei nicht einmal die Reihenfolge der Liste eingehalten werden muss. Also liegt für fünf Jahre alle Macht bei den Parteiführungen und den Politbüros, die brauchen sich weiter um die Meinung im Volk nicht mehr zu kümmern. Das Volk kann nicht mehr mitreden, selbst wenn ihm die eingeschlagene Politik nicht gefällt, es ist für fünf Jahre praktisch entmündigt.

Wenn das also unsere „Demokratie“ ist, dann ist wohl das Verlangen nach mehr direkter Demokratie mehr als gerechtfertigt! Denn in Wahrheit gibt es in unserem System weder „Repräsentation“, noch Demokratie, also keinerlei Herrschaft des Volkes“.

Aber wir, das Volk, wollen doch auch ein bisschen mitreden. Denn es ist doch denkbar, dass die mächtigen Politiker eine Politik betreiben, die uns in der Mehrheit nicht gefällt. Dann wollen wir sie doch ein bisschen auf den richtigen Weg bringen. Oder sollte das zu viel verlangt sein, in einer „Demokratie“, einer „Volksherrschaft“?

 

Parlament und Demokratie in Österreich

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Da gibt es Leute – ich denken an ein paar linke Politiker – die sich vehement gegen direkte Demokratie aussprechen. Und sie behaupten, die repräsentative Demokratie, speziell unsere österreichische Form der repräsentativen „Demokratie“ sei die viel bessere, die echte Demokratie.

Aber wie schaut unsere österreichische repräsentative, also parlamentarische Demokratie, unser Parlamentarismus in Wirklichkeit aus?

Wir haben ja jetzt einen neuen Nationalrat gewählt. Und was wurde eigentlich gewählt? Abgeordnete? Nein, in Wirklichkeit wurden nur Parteien gewählt, jeweils eine Parteiliste, auf der der Abgeordnete nur eine leicht ersetzbare Nummer, ein Parteisoldat ist. Der Wähler hat damit keine Beziehung zu „seinem“ Abgeordneten, er hat oft überhaupt keine Ahnung, welchen Abgeordneten er gewählt hat, welcher Abgeordneten ihn vertritt, ihn „repräsentiert“. Und nicht die Abgeordneten im Parlament sind es, die entscheiden, sondern die Parteibüros. Denn die Abgeordneten im Parlament stehen unter dem Diktat ihrer Parteiführungen. Dafür gibt es den Klubzwang. Damit das funktioniert, muss der Kandidat schon im Vorhinein eine Blankoerklärung unterschreiben, dass er auf sein Mandat verzichtet. Und die kann jederzeit von der Parteiführung hervorgezogen werden, um den Rücktritt zu erwirken. Soviel zu „Repräsentation“, also Vertretung, nämlich des Wählers durch „seinen“ Abgeordneten.

Und jetzt zu Demokratie, also „Herrschaft des Volks“. Welche Rechte, welche Einflussmöglichkeiten hat denn der Wähler, wenn er einmal seine Stimme abgegeben hat? Er ist ab da den Parteien und ihren Parteiapparaten ausgeliefert. Denn unserer Wahlrecht sieht vor, dass die Parteien praktisch auf fünf Jahre pragmatisiert sind, die Anzahl ihrer Mandate bleibt da unverändert. Nachwahlen innerhalb einer Gesetzgebungsperiode – wie in anderen Ländern, wenn ein Abgeordneter ausfällt – gibt es bei uns ja nicht. Also liegt dann für fünf Jahre alle Macht bei den Parteiführungen und den Politbüros, die brauchen sich weiter um die Meinung im Volk nicht mehr zu

kümmern. Das Volk kann nicht mehr mitreden, selbst wenn ihm die eingeschlagene Politik nicht gefällt, es ist für fünf Jahre praktisch entmündigt.

Solange unsere repräsentative „Demokratie“, ausschaut, wie sie ausschaut, ist das Verlangen nach mehr direkter Demokratie mehr als gerechtfertigt! Denn da gibt es weder „Repräsentation“, noch Demokratie, also „Volksherrschaft“.

 

Direkte oder repräsentative Demokratie?

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Jetzt hat sich gezeigt, dass die Wähler mehr direkte Demokratie verlangen. Und die Parteien, die die Wahl gewonnen haben, also ÖVP und FPÖ, haben dem in ihren Wahlversprechungen auch Rechnung getragen. Es wird also künftig tatsächlich mehr direkte Demokratie geben. Wie viel davon, das wird die Zukunft zeigen.

Jetzt aber treten auch jene auf, denen die direkte Demokratie nicht gefällt, denen Ideologie vor Volkswillen geht. Sie wollen uns einreden, die repräsentative Demokratie, so wie sie bisher in Österreich praktiziert wurde, ist die bessere Demokratie und das wäre die richtige Demokratie. Mit dieser sogenannten repräsentativen Demokratie haben sie nämlich, die Linken, bis jetzt in unserem Staat an erster Stelle die Regierungsmacht ausgeübt.

Aber wie sieht diese Demokratie aus, unsere repräsentative, also die parlamentarische Demokratie, unser Parlamentarismus?

Wir haben ja jetzt einen neuen Nationalrat gewählt. Und was wurde eigentlich gewählt? Abgeordnete? Nein, in Wirklichkeit wurden nur die Parteien gewählt, jeweils eine Parteiliste, auf der der Abgeordnete nur eine leicht ersetzbare Nummer ist. Und nicht die Abgeordneten  im Parlament sind es, die entscheiden, sondern die Parteibüros. Denn die Abgeordneten im Parlament stehen unter dem Diktat ihrer Parteiführungen. Da gibt es den Klubzwang. Wer nicht spurt, der ist schnell sein Mandat und damit seine Versorgung los. Nicht sein Gewissen und seine freie Beurteilung und Entscheidung darf einen Abgeordneten bei der Abstimmung leiten, nein, er hat dem Befehl seiner Parteiführung zu gehorchen. Damit das funktioniert, muss er schon im Vorhinein eine Blankoerklärung unterschreiben, dass er auf sein Mandat verzichtet. Und die kann jederzeit von der Parteiführung hervorgezogen werden, um den Rücktritt zu erzwingen. Also die Parteien sind es, die die Entscheidungen in unserem Staat treffen, in der Gesetzgebung, in der Regierung also der Vollziehung und wesentlich auch bei der Rechtsprechung mit ihrem Einfluss auf Richterernennungen.

Und welche Rechte, welche Einflussmöglichkeiten hat der Wähler, der von Demokratie träumt?  Wenn er einmal seine Stimme abgegeben hat, dann ist er den Parteien und ihren Parteiapparaten ausgeliefert. Denn unserer Wahlrecht sieht vor, dass die Parteien praktisch auf fünf Jahre pragmatisiert sind. Nachwahlen innerhalb einer Gesetzgebungsperiode – wie in anderen Ländern, wenn ein Abgeordneter ausfällt – gibt es bei uns ja nicht.  Also liegt dann für fünf Jahre alle Macht bei den Parteiführungen und den Politbüros, das Volk kann nicht mehr mitreden, selbst wenn ihm die eingeschlagene Politik nicht gefällt, es ist für fünf Jahre praktisch entmündigt.

So sieht unsere repräsentative, unsere parlamentarische Demokratie, ja unsere Demokratie überhaupt aus! Wenn wundert es da, wenn das Volk mehr echte Mitsprache verlangt, damit es nicht von den Parteien, vor allem den ideologisch ausgerichteten Politbüros der Parteien, bevormundet wird, in einer sogenannten Demokratie, wo eine Minderheit an Funktionären und organisierten Parteimitgliedern alle Entscheidungen an sich reißt?

Und daher hat das Volk jetzt in seiner Wahlabstimmung die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass, wie angekündigt, tatsächlich mehr direkte Demokratie eingeführt wird, dass also Volksbegehren und Volksabstimmungen erleichtert möglich gemacht werden. Dann nämlich würde wirklich zum Ausdruck kommen, dass das Volk der Souverän ist und im Staat bestimmt und nicht die Parteien.

 

Parteienstaat Österreich

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Was wurde denn jetzt eigentlich gewählt? Ein Parlament? Abgeordnete? Ja, so scheint es. Aber in Wirklichkeit wurden Parteien gewählt. Und es wurde auch nicht nur der Gesetzgeber gewählt, denn das Parlament wäre ja der Gesetzgeber. In der Praxis wurde auch die Regierung gewählt. Also sowohl die gesetzgebende als auch die vollziehende Gewalt. Ja, und darüber hinaus wurde den Wahlsiegern auch Einfluss auf die Rechtsprechung gesichert. Denn die Zusammensetzung der Gerichte wird durch das Wahlergebnis beeinflusst. Demnächst ist der Präsident des Verfassungsgerichtshof neu zu bestellen und andere Höchstrichter sind zu ernennen: die Regierung, das heißt die Regierungsparteien, werden ihr Vorschlagsrecht ausüben, und einen Vorschlag machen, der praktisch nicht zu umgehen ist.

Also die Parteien sind es , die die Entscheidungen in unserem Staat treffen. Aber nicht ihre Abgeordneten im Parlament, sondern die Parteibüros entscheiden. Denn die Abgeordneten im Parlament stehen unter dem Diktat ihrer Parteiführungen. Da gibt es den Klubzwang. Wer nicht spurt, der ist schnell sein Mandat und damit seine Versorgung los. Nicht sein Gewissen und seine freie Beurteilung und Entscheidung darf einen Abgeordneten bei der Abstimmung leiten, nein, er hat dem Befehl seiner Parteiführung zu gehorchen. Damit das funktioniert, muss er schon im Vorhinein eine Blankoerklärung unterschreiben, dass er auf sein Mandat verzichtet. Und die kann jederzeit von der Parteiführung hervorgezogen werden, um den Rücktritt zu erzwingen.

Welche Rechte, welche Einflussmöglichkeiten hat da der Wähler, der von Demokratie träumt? Wenn er einmal seine Stimme abgegeben hat, dann ist er den Parteien und ihren Parteiapparaten ausgeliefert. Denn unserer Wahlrecht sieht vor, dass die Parteien praktisch auf fünf Jahre pragmatisiert sind. Nachwahlen innerhalb einer Gesetzgebungsperiode – wie in anderen Ländern, wenn ein Abgeordneter ausfällt – gibt es bei uns ja nicht. Also liegt dann für fünf Jahre alle Macht bei den Parteiführungen und den Politbüros, das Volk kann nicht mehr mitreden, selbst wenn ihm die eingeschlagene Politik nicht gefällt.

Und es wird auch jetzt, trotz aller Reformankündigungen, bleiben wie es war.

Die Allmacht der Parteiapparate wird bleiben, es sei denn, dass mehr direkte Demokratie eingeführt wird, also dass Volksbegehren und Volksabstimmungen erleichtert möglich gemacht werden. Dann könnte man wirklich zu der Überzeugung kommen, dass das Volk der Souverän ist und im Staat bestimmt, und nicht die Parteien.

 

Demokratiereform – kein Thema?

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Hier herrscht totales Schweigen der Altparteien. Mehr direkte Demokratie, Abgabe eines Teils der Macht der Parteien an die Bevölkerung – kein Thema. Da schauen die Altparteien wirklich alt aus.

Sonst geben sie sich so neu, so anders; nicht mehr Partei, sondern Bewegung, neue Gesichter im Parlament, Reformen, Reformen, Reformen … Ein Neuanfang wird versprochen, aber wo bleibt der, wenn es wirklich um die Substanz geht? Nämlich um die Substanz der Demokratie. Denn Demokratie – Volksherrschaft – sollte doch wirklich beim Volk liegen. Aber in unserem Parteienstaat, wo alle Macht nicht beim Volk, selbst nicht beim Parlament liegt, sondern in den Parteigremien der Regierungsparteien, wird von den Mächtigen der Altparteien gar nicht daran gedacht, künftig auch das Volk mehr bei der Gestaltung des Vaterlandes mitreden zu lassen.

Denn wo kämen wir denn hin, wenn nach den Wahlen die Regierungsparteien nicht wieder fünf Jahre unbehelligt über Steuergelder und Volksvermögen verfügen könnten, wenn plötzlich die Klientel nicht entsprechend berücksichtigt werden könnte, wenn das Klüngelwesen in Frage gestellt würde, wenn nicht hinter Amtsgeheimnis und vorgeschobenem Datenschutz so manche fragwürdigen Aktivitäten vor neugierigen Einblicken verborgen gehalten werden könnten? Volksbeteiligung an Entscheidungen und Mitbestimmung der Bevölkerung würde da ja wirklich stören.

Wir, so die Haltung der Parteien, sind zwar für Änderung und Neuanfang – aber so weit geht das Ganze nicht. Das Volk mitreden lassen? Horror! Doch nicht in Österreich! Da haben wir uns doch in 70 Jahren ein System aufgebaut, wo die Partei alles ist, alles hat und alles entscheidet, und das soll jetzt plötzlich anders werden? Nein, wir tun zwar freundlich und volksnah, besonders jetzt in der Wahlwerbung, aber unsere Prinzipien sind eisern. Die Partei ist alles, und so muss es bleiben! Basta!

Na, hoffentlich stören da nicht die neuen, die kleinen Parteien. Im Parlament reden sie eh immer viel zu viel über Themen, die uns gar nicht recht sind, diese Störenfriede. Aber wir drei werden uns schon zusammenreden und das Kind, das heißt die Republik, schon schaukeln. Wenn nur die blöden Wahlen endlich vorbei wären, wo man in der Vorwahlzeit so vie Rücksicht nehmen muss und gar nicht frei agieren kann!

 

Was uns zusteht: uns steht Mitbestimmung zu!

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Denn so verheißt es die Bundesverfassung: Das Recht geht vom Volk aus. Und dass das so sein soll, ist nur unser gutes Recht!

Aber zwischen uns und dem Recht stehen die Parteien. Sie hindern uns daran, unser Recht auf Mitbestimmung auszuüben. Denn sie, die Parteien, entscheiden und das Volk soll dann gehorchen wie Untertanen. Sie wollen ganz allein die Herren in unserem Haus, in unser aller Haus, sein.

Das muss sich ändern!

Das Volk will mehr direkte Demokratie. Denn wir, das Volk, sind das Volk, und nicht die Parteien!

Und wir, das Volk, wollen wissen, welche Partei dafür ist, dass das Volk mitbestimmt, und welche nicht.

Wir, das Volk, wollen das vor den Wahlen wissen, damit wir Klarheit haben, welche Partei wir wählen können und welche nicht!