Die Welt ist in ständigem Wandel! Alle unsere Lebensumstände ändern sich stetig. Wie können da Gesetze und Verträge über Jahrzehnte gleich und unverändert bleiben? Sie werden dann doch den geänderten Verhältnissen nicht mehr gerecht!
Und auch die Gründe, warum Menschen ihre Heimat verlassen und flüchten, sind im Laufe der Zeit sehr unterschiedlich gewesen. So hat es in Europa, aber auch anderswo, nach dem zweiten Weltkrieg große Fluchtbewegungen gegeben. Als Folge davon sind, um den Flüchtlingen zu helfen und ihnen Sicherheit zu bieten, die Genfer Flüchtlingskonvention und in weiterer Folge unser Asylgesetz und die Asylregelungen der EU beschlossen worden. Aber damals hat man vor allem an Flüchtlinge gedacht, die aus dem gleichen Kulturkreis stammen und die leicht integrierbar und bald selbsterhaltungsfähig sind. Aber wie anders ist heute die Situation auf dem Flüchtlingssektor! Heute sind Migranten vom anderen Ende der Welt unterwegs, die ein besseres Leben suchen, die im fremden Land nur schwer integrierbar sind und auf lange Dauer auf Sozialhilfe angewiesen wären. Und sie sind auch keine Flüchtlinge im Sinne der Flüchtlingskonvention, wenn sie an unsere Grenzen kommen, denn alle sind nicht mehr verfolgt, sondern schon in Sicherheit, denn sie sind bereits in einem sicheren Land. Alle unsere Nachbarländer sind sichere Länder, alle haben die Flüchtlingskonvention unterzeichnet, und dort, wenn nicht schon früher, kann jeder Migrant, wenn er als echter Flüchtling aus seinem Heimatland geflohen ist, Asyl bekommen. Er ist nicht auf den Schutz vor Verfolgung und Gefahr in Österreich angewiesen. Echte Flüchtlinge an unseren Grenzen waren im Jahr 1956 die Flüchtlinge aus Ungarn, 1968 Tschechen und Slowaken und 1991 Flüchtlinge aus Jugoslawien, weil sie vor Gefahren in unseren Nachbarländern geflohen sind.
Aber unsere Gesetze und die Vorschriften der EU sehen im Gegensatz dazu vor, dass wir jeden hereinlassen müssen, der aus einem Entwicklungsland kommt und Asyl verlangt, nicht bloß jene, die an der Grenze in Gefahr sind, und dass wir ihm dann Asyl gewähren müssen, wenn ihm irgendwann (!) und irgendwo (!) Gefahr gedroht hat. Diese Regelung allerdings würde auf unüberschaubar viele Menschen auf dem ganzen Globus Anwendung finden können, die wir dann aufnehmen müssten. Aber das kann es wohl nicht sein! Und das entspricht auch nicht dem Wortlaut und dem Geist der Flüchtlingskonvention.
Bestimmungen, die so etwas vorsehen, sind den heutigen Gegebenheiten nicht angemessen. Sie würden zu unerträglichen Verpflichtungen und Belastungen der Aufnahmeländer führen. Sie gehören geändert! Und das kann leicht geschehen, ohne dass ein Widerspruch zum Wortlaut und zum Geist der Flüchtlingskonvention entstehen muss. Nach dem Sinn und Zweck der Flüchtlingskonvention kann an unserer Grenze nur jemand zu Recht Asyl beantragen, der in einem unserer Nachbarländer zu Unrecht (nach den Kriterien der Flüchtlingskonvention) verfolgt wird. Ein solcher Fall ist derzeit und auf absehbare Zeit nicht gegeben. Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass in einem unserer Nachbarstaaten eine Situation entstehen sollte, wo konventionswidrige Verfolgungen vorkommen sollten, für einen solchen Fall sollten die Gesetze vorsehen, dass dann bei uns der „Asylnotstand“ ausgerufen würde und dass dann, aber nur dann, die Grenzen wieder für Asylsuchende geöffnet werden! Diesen Umständen sollten alle einschlägigen Bestimmungen Rechnung tragen und entsprechend abgeändert werden, vor allem unser Asylgesetz und die Asylbestimmungen der EU!
Ich persönlich nehme an, dass mit der derzeitigen Regierung eine solche Änderung der Asylpolitik nicht möglich ist. Aber vielleicht bekommen wir bald eine andere Regierung, die bereit ist, die Asylgesetze an die geänderten Verhältnisse anzupassen.