Arbeitgeberverbände, an der Spitze die Industriellen und die Konzerne und Handelsketten, verlangen das für alle Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmervertreter, vor allem die Gewerkschaft lehnen die Forderung in diesem unbeschränkten Umfang ganz entschieden ab. Von beiden Seiten wird argumentiert und jeweils das Eine vorgebracht und das Andere verschwiegen.
Von Arbeitgeberseite wird vorgebracht, die bestehenden Arbeitszeitregelungen seien ein Nachteil im internationalen Wettbewerb. Verschwiegen wird vor allem, dass nach ihren Vorstellungen die Anordnung von Arbeitszeitverlängerung durch die Arbeitgeber nach den Erfordernissen des Betriebes erfolgen soll, möglichst ohne Zustimmung der Arbeitnehmer und ohne Rücksichtnahme auf deren Bedürfnisse, und dass weiters damit Überstundenzuschläge wegfallen würden.
Von Arbeitgeberseite wird argumentiert, dass wir in Österreich sowieso in den Kollektivverträgen große Flexibilität bei der Arbeitszeitregelung haben. Und grundsätzlich stehen die Arbeitnehmervertreter, an der Spitze die Gewerkschaft, in unserem ausgereiften Sozialstaat für Beharren und Bewahren ihres Besitzstandes und Einflusses, also grundsätzlich gegen Veränderungen, und das in einer Welt der Veränderungen.
Aber alle diese Argumente gehen an der Kernproblematik vorbei, bewusst oder unbewusst (bei manchen eher bewusst!).
Denn die wichtigste Frage ist: Welcher Personenkreis wäre von der Neuregelung betroffen und in welchem Personenkreis gibt es jetzt schon große Flexibilität, was Arbeitszeit betrifft. Zwei völlig verschiedene Personenkreise!
Große Flexibilität gibt es jetzt schon bei Beschäftigten in gehobener Position, die daran leicht erkennbar sind, dass sie schon jetzt am Handy (oft Dienst-Handy) für den Betrieb fast rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Das sind in der großen Mehrheit Männer, ältere erfolgreiche, die keine Haushaltsführungsprobleme und keine kleinen Kinder haben, oder auch junge ehrgeizige Frauen und Männer. Die Karrierefrauen, die auch dazu gehören, haben in der Regel ebenfalls diese Probleme nicht, sie haben fast immer keine kleinen Kinder und sind meist Singles.
Ganz anders der Personenkreis, der von der Einführung des 12-Stunden-Arbeitstag am heftigsten betroffen wäre. Das sind vor allem Frauen und Männer, die im Niedrig-Lohnbereich beschäftigt sind, z.B. Arbeiter am Fließband und Kassiererinnen im Supermarkt, überwiegend Frauen. Und viele haben neben der Berufstätigkeit noch ihre Haushaltspflichten und vor allem die Sorge für die Kinder, oft sogar für kleine Kinder. Diese Arbeitnehmer(innen) können nicht auf Zuruf des Arbeitgebers ihren Tagesrhythmus abändern, denn sie stehen in einem zeitlichen Zwangsgerüst und müssen ihren Lebensbereich in Ordnung halten. Viele würden unter diesen Umständen überhaupt ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen.
Eine Neuregelung der Arbeitszeitverpflichtungen, wie es sich vor allem die Industrieellenvereinigung vorstellt, wäre für diese Frauen ein massiver Angriff gegen ihre Lebensweise und ihre familiären Verpflichtungen sowie ihre Verdienstmöglichkeiten. Mit deren Zustimmung zu diesem Projekt kann man sicher nicht rechnen. Diese Frauen, aber auch andere Betroffenen werden das auch in ihrem Abstimmungsverhalten bei den bevorstehenden Nationalratswahlen zum Ausdruck bringen.
Das mag wohl eine Warnung vor einer einseitig vorteilhaften Regelung dieser Materie von Seiten der Regierung im Wege der Gesetzgebung sein!