Staats- und (!) Wirtschaftskrise

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Es ist ja leider nicht so, dass wir nur eine Wirtschaftskrise hätten – mit Inflation, wachsenden Preisen und mehr und mehr Konkursen und Arbeitsplatzverlusten, die in die Tausende gehen. Nein, wir haben auch eine Staatskrise!

Und die Staatskrise liegt darin, dass die Regierung nichts Entscheidendes weiterbringt und mehr oder weniger tatenlos zusieht, wie alles gegen die Wand fährt. Nichts Entscheidendes weder bei der Dämpfung der Preisanstiege, noch bei der Rückführung der Defizite und der Bekämpfung eines weiteren Anwachsens der Staatsverschuldung, nicht bei der Eindämmung der weiteren Zuwanderung von nicht integrierbaren Wirtschaftsflüchtlingen – von der Rückführung von Leuten ohne weiter bestehenden oder nie vorhanden gewesenen Asylgrund gar nicht zu reden – , nicht zu reden von wirksamen Maßnahmen zur Wirtschafts- und speziell Industrieförderung, von der Reduzierung der überbordenden Steuer- und Abgabenbelastung des Mittelstandes und der damit verbundenen Behinderung von Leistungsbereitschaft und Unternehmertum, von der Reduzierung der überbordenden Sozialleistungen mit Schwerpunkt in Richtung auf Zuwanderer und generell von der Reduzierung der Staatsquote, die allen Aktiven mehr als die Hälfte des von ihnen Erwirtschafteten wegnimmt. Schulen und Gesundheitseinrichtungen können den Anforderungen nicht mehr entsprechen, die durch den Bevölkerungszuwachs entstanden sind, und sind überfordert, aber der Regierung fällt nur weiteres Geldausgeben dazu ein. Und die EU-Politik, die die europaweite Krise ausgelöst hat, trägt man auch voll mit. Was Selbstbeschränkungen und Bürokratie ohne Ende bedeutet.

Nein, diese Regierung ist zu entscheidenden positiven Maßnahmen mit echter Wirksamkeit – siehe nur Mieten und Lebensmittel- und Strompreise – nicht in der Lage und wird es bis zum Ende ihrer Funktionsperiode nicht sein. Gerade noch Alibimaßnahmen bringt sie zustande, die im wesentlichem auf dem Papier stehen bleiben, und Ankündigungen und Versprechungen für die Zukunft.  Schon aber können wir mit weiteren Steuer- und Abgabenbelastungen und weiteren Umverteilungsmaßnahmen rechnen. Denn jede der Koalitionsparteien, jedes Regierungsmitglied tritt ja ständig mit weiteren Ausgabenwünschen auf, weiteren Umverteilungsmaßnahmen, um sich Wählergunst zu erkaufen. Aber bei sinnvollen Maßnahmen – solchen, wie sie die Mehrheit der Bevölkerung verlangt – da ist es einmal der eine und das andere Mal der andere, der ein Veto einlegt. Na kein Wunder, bei den so verschieden veranlagten politischen Grundtendenzen der Koalitionäre. Und der dritte Partner weiß anscheinend überhaupt nicht mehr, wo er jetzt steht. Denn er hat offenbar alles vergessen, was er vor dem Regierungseintritt versprochen hat.

Schluss. Aus. Stillstand. Und das Ende der Talfahrt ist noch nicht erreicht.

Der Unmut der Bevölkerung wächst und wird wohl irgendwann auch deutlicher als bisher zum Ausbruch kommen.   

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Kinderdörfer -typisch für NGOs

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Viel staatliches Geld – aber kaum, jedenfalls zu wenig staatliche Kontrolle. Keine bzw. kaum staatliche Kontrolle, was Personal und Personalauswahl betrifft, kaum bzw. keine ausreichende Kontrolle über die Verwendung der Geldmittel, jedenfalls regelmäßig viel zu wenig staatliche Kontrolle, obwohl zum größten Teil bzw. überhaupt fast zur Gänze staatliches Geld verwaltet wird.

NGOs sind nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine, die Regierungsaufgaben, also eigentlich staatliche Aufgaben – meist im sozialen Bereich – wahrnehmen und aus staatlichen Budgets finanziert werden (deshalb auch ihre Bezeichnung Nicht-REGIERUNGsorganisationen).

Ja aber warum gibt der Staat so viele Milliarden aus den staatlichen Budgets an private, privatrechtliche Organisationen bzw. Vereine, damit die staatliche Aufgaben verrichten? Na, eben! Um da einerseits privates Engagement zu ermöglichen, aber auch um es der staatlichen Kontrolle (einschließlich Bürokratie), vor allem durch gewählte Vertretungskörper, zu entziehen. Die verbliebene staatliche Kontrolle können da dann die zuständigen Ressortchefs – also Einzelpersonen – in der Praxis dann fast als Alleinverantwortliche ausüben. Und natürlich ist dann ideologisch und parteipolitisch ausgerichteter Einflussnahme Tür und Tor geöffnet.

Und solche NGOs gibt es zuhauf, vorwiegend mit einem sozial ausgerichteten Tätigkeitsbereich (zwecks „Armutsbekämpfung“). Nicht zuletzt auch in der Stadt Wien.

Zumindest mehr staatliche Kontrolle wäre da schon sehr wünschenswert, zumal diese NGOs das Bestreben haben, ihren Tätigkeitsbereich immer weiter auszuweiten und immer mehr staatliche Mittel in Anspruch zu nehmen. Es geht um Milliardenbeträge. Auch hier müsste einmal der Sparstift zur Anwendung kommen!   

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Asyl und Einwanderung sind zwei verschiedene Dinge

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Asyl ist Schutz für den, der unrechtmäßig verfolgt wird und dadurch an Leib, Leben und Freiheit bedroht ist. Sobald allerdings die Gefahr – nach Ort und Zeit – nicht oder nicht mehr besteht, erübrigt sich der Schutz, die Schutzbedürftigkeit ist zu Ende und damit auch der Anspruch auf Asyl.

Wichtig ist: „nach Ort und Zeit“. Das steht zwar so nicht in der Flüchtlingskonvention, versteht sich aber aus einer natürlichen Logik. Asyl kann nicht für alle Ewigkeit als Anspruch bestehen. Wenn es die Gefahr bzw. die Gefahrenquelle nicht mehr gibt, wenn die weggefallen ist, dann besteht auch kein Grund mehr auf Schutz vor ihr. Ebenso ist Verfolgung regelmäßig auf einen umgrenzten Bereich, auf ein Herrschaftsgebiet begrenzt, wo die unrechtmäßige Gewalt ausgeübt wird. Außerhalb dieses Gebietes besteht dann logischerweise die Gefahr, die von dieser bestimmten Gefährdungsquelle ausgeht, nicht mehr. Und daher besteht dann auch außerhalb dieses begrenzten Bereichs keine Gefährdung mehr. Sobald ein Schutzsuchender sich somit außerhalb des Gefährdungsbereichs befindet, braucht er nicht weiterreisen, um Schutz zu finden. Er ist schon in Sicherheit. Es sei denn, dass er dort einer neuen Gefahr ausgesetzt ist. Wenn ihm dort allerdings – begründet oder rechtswidrig – Asyl versagt wird, dann entsteht eine neue Situation. Mit neuen Problemen rechtlicher Natur. Dem Asylsuchenden wird man es da wohl zubilligen müssen weiterzuziehen. Sollte er aber dort, wohin er sich zunächst geflüchtet hat, auf Antrag sehr wohl Asyl bekommen können, dann muss man wohl zu der Ansicht kommen, dass ihm, wenn er in ein anderes Land weiterzieht, dort kein nochmaliger Anspruch auf Asyl (nach der Asylkonvention) zusteht („Asyl-Shopping“ ist in der Konvention nicht vorgesehen). Es versteht sich wohl von selbst, dass den asylgewährenden Staaten keine unbillige Last auferlegt werden darf. Allenfalls sind Interessensabwägungen vorzunehmen, auch zwischen den Staaten, die für die Asylgewährung in Frage kommen. Allerdings sollte diesbezüglich noch rechtlich Klarstellung vorgenommen werden.

Natürlich kann der neue Staat einem Asylsuchenden aus eigenem und freiwillig – ohne durch die Flüchtlingskonvention dazu gezwungen zu sein – Asyl und Aufenthalt gewähren, das steht aber dann in seiner souveränen Rechtshoheit.

Von Asyl zu unterscheiden ist Einwanderung. Einwanderung ist zum Unterschied von Asyl auf Dauer ausgelegt. Wer einwandert, will auf Dauer bleiben. Wenn es da um Aufenthaltsbegründung in einem anderen Staat geht, dann erhebt sich hier die Frage der staatlichen Souveränität. Kein Staat kann einen ungeregelten, ungezügelten Zustrom aus dem Ausland zulassen, wenn er im Inneren Chaos und Rechtsunsicherheit oder überhaupt den Verlust der Staatsmacht und Staatsautorität vermeiden will. Deshalb muss jeder souveräne Staat Zuwanderung an Voraussetzungen knüpfen, die er selbst festlegt. Nicht der Migrant bestimmt, ob und wo er einwandern will, sondern die Entscheidung, wer einwandern darf, bestimmt der betreffende Staat bzw. seine Behörden. So jedenfalls sollte es dort sein, wo Recht, Ordnung und Zivilisation herrschen.

Wenn man jetzt allerdings auf die Praxis sieht, die in Österreich, in Deutschland und weitgehend im EU-Bereich gegeben ist, dann stellt man fest: es herrscht weitgehend Chaos, Regellosigkeit und Rechtsunsicherheit. Vor allem wird zwischen Asyl und Einwanderung oft gar nicht unterschieden. Wer als Asylsucher kommt, wird einerseits wie ein Asylant betreut (Prüfverfahren, Grundversorgung), aber dann wie ein mittelloser Einwanderer (mit Integrationsmaßnahmen en suite) dauerversorgt. Asyl wird gewährt, auch wenn die konkrete und persönliche Gefährdung gar nicht nachgewiesen, sondern nur behauptet ist, und für viele wird Schutz und Aufenthalt schon gewährt, wenn sie nur aus einem Land stammen, das unseren zivilisatorischen Standards nicht entspricht.

Und weiters: Selbst wenn festgestellt wird, dass dem Betreffenden kein Aufenthaltsrecht zusteht, gelingt es nicht, ihn zur Ausreise zu veranlassen, weil er nicht freiwillig ausreist, weil der Heimatstaat oder ein Drittstaat, wo er zeitweise Aufenthalt genommen hat, ihn nicht zurücknimmt, weil Identität und Herkunft unklar ist (der Reisepass wurde weggeworfen), weil mit Menschenrechtsgründen argumentiert wird.

Wie gesagt: Chaos, Regellosigkeit und Rechtsunsicherheit. Und was noch als Gipfel der Unsinnigkeiten dazukommt: Österreich und besonders Wien ist attraktiv durch die in Aussicht stehenden Vergünstigungen wie kaum ein anderer Staat, eine andere Stadt weltweit. Und sie ziehen dadurch viele Migranten an, die – berechtigt oder unberechtigt – Asyl beantragen. Und viele, die auch gar keinen Asylgrund haben, bleiben dann auf Dauer hier und verlangen und brauchen staatliche Unterstützung.

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Bockschüsse der Gesetzgebung

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Blamabel ist es, was da der Gesetzgeber von sich gegeben hat, blamabel und wohl auch einmalig in zivilisierten Ländern. Aktuell sind da jetzt Fälle an die Öffentlichkeit gekommen, wo deutlich wird, welche Widersinnigkeiten – gelinde ausgedrückt – aus den betreffenden Gesetzesbestimmungen entstehen können:1. Eine Frau ist eine Frau und ein Mann ist ein Mann. Das ist ein biologisches Naturgesetz. Weibliche Wesen sind nach der Natur bestimmt, Nachwuchs zu gebären. Das ist männlichen Wesen nicht gegeben. Und da drin liegt ein naturgegebener Unterschied. Dem entgegensetzt bestimmt ein österreichisches Gesetz: ein Mann ist eine Frau, wenn er sich als Frau fühlt. Und: eine Frau ist ein Mann, wenn sie sich als Mann fühlt.Geht es noch … widersinniger? Das gehört schleunigst geändert.2. Zwei Gerichtsurteile der letzten Zeit haben Empörung ausgelöst, weil sie dem weit verbreiteten Rechtsempfinden widersprechen. Einem Kind von 12 Jahren wurdet kein Schutz vor sexuellen Übergriffen ausgesprochen, weil die Täter dieses Kind angeblich für älter angesehen haben (möglicherweise mit einer gewissen Berechtigung) und das Kind die Übergriffe hingenommen hat. Das gibt es sonst wohl nirgends so in der weiten Welt. Besonders, da es jetzt eine Kinderschutz-Konvention gibt, nach der die kindliche Integration und der Schutz des Kindes vor Gewaltübergriffen als unantastbar gilt. Nur im österreichischen Strafrecht gilt das offenbar nicht. Und noch dazu kann von der Anklagebehörde ausgeschlossen werden, dass das Strafgericht die entscheidende Frage überprüft, ob für die Täter das Alter des Opfers von Entscheidung war. Da wurde – weil das Gesetz das für zulässig erklärt – die diesbezügliche Beweiswürdigung im Vorgriff von der (weisungsunterworfenen) Staatsanwaltschaft vorgenommen und damit der gerichtlichen Entscheidung entzogen. Unter diesen Umständen kommen dann Fehlurteile zustande so wie jetzt zum zweiten Mal im „Fall Anna“ (ein drittes analoges Verfahren steht bevor). Die Auswirkungen, die solche Gerichtsurteile auslösen können, bleiben da offensichtlich völlig unberücksichtigt. Hier ist dringender Handlungsbedarf des Gesetzgebers gegeben.

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Die Schule als Zumutung

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Die Schule wird zur Zumutung, wenn sie einerseits den zu erwartenden Lernerfolg nicht garantieren kann und wenn Schüler andrerseits mit einem Gefühl des Widerwillens oder gar der Angst zum Unterricht kommen.Fragt die Lehrer, ob sie den Lernerfolg garantieren können! Fragt die Schüler und die Eltern, ob Lernen in der Schule noch Freude macht!Wie der Lehrbetrieb in vielen Schulen mit mehrheitlich Kindern mit fremder Muttersprache abläuft, ja sogar wie es dort oft mit der Aufrechterhaltung von Disziplin ist, das ist inzwischen wohl allgemein bekannt.Die Schule wird da oft als Sprachlehranstalt für fremdsprachliche Schüler angesehen und der normale Unterricht, den sich einheimische Kinder und deren Eltern erwarten, kommt unter die Räder.Und dann das Mobbing. Die Gruppenbildung. Und verstärkt wird das Problem, weil viele Schüler mit Migrationshintergrund nicht in den ihrem Alter entsprechenden Schulstufen eingegliedert werden, sondern wegen ihres Lernrückstands in niederen. Dort sind sie dann die älteren, die den jüngeren nicht nur an Kraft, sondern auch an Selbstbewusstsein und allgemeiner Entwicklung überlegen sind. Das ist dann die beste Ausgangslage für Mobbing.Ja es gibt Eltern, und gar nicht so wenige, zu denen Schulkinder mit dem Wunsch auf Religionswechsel gekommen sind, um sich so der Mehrheit in der Klasse anzupassen und um nicht weiter als Minderheit (!) angefeindet zu werden.Wer kann, schickt unter solchen Umständen seine Kinder in Privatschulen. Ja selbst Eltern, die selbst einen Migrationshintergrund haben, schicken ihre Kinder in Privatschulen, wenn sie es sich leisten können und ihnen der Bildungsfortschritt ihrer Kinder etwas wert ist.Aber von den zuständigen Politikern in Bund und Ländern und in der Stadt Wien wird immer wieder von Reformen im Schulbereich gesprochen und mehr und mehr Geld verlangt , um diese und jene Maßnahmen zu treffen, die aber meist alle im Interesse der Kinder aus Zuwandererfamilien sind, aber die Schulentwicklung der einheimischen Kinder unberücksichtigt lassen.Dem gegenüber werden von betroffenen Eltern mehr und mehr Reformen verlangt, die den einheimischen Kinder die Aussicht auf eine geordnete Schulbildung vermitteln kann – und das nicht nur als Wissensvermittlung, sondern auch wertebewusst in Hinblick auf ihre künftige geordnete Eingliederung in die Gesellschaft. Das bedeutet vor allem, dass Kinder, die die deutsche Sprache nicht ausreichend (!) beherrschen, nicht mit einheimischen Kindern gemeinsamen am Unterricht teilnehmen sollen. Auch dürfen zu große Altersunterschiede in den einzelnen Klassen nicht zugelassen werden.Wenn die aktuellen Politiker zu solchen Reformen nicht in der Lage oder nicht bereit sind, dann sollen sie sich je früher, desto besser von ihren Ämtern verabschieden. Für manche von ihnen wäre eine Verwendung in der Zuwandererbetreuung sowieso viel angemessener.

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Wie lange noch bis zum Volksaufstand?

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Die Unzufriedenheit in der Bevölkerung mit den herrschenden Zuständen und der Regierungspolitik hat ein kritisches Ausmaß erreicht. Dahinlavieren mit Alibimaßnahmen und Reförmchen anstellen von Reformen ist zu wenig! Die Armut und mehr noch das Armutgefühl nehmen laufend zu. Bis weit in die Mittelschicht.  Die Empörung ist groß und wächst, wenn Preisanstiege weitergehen und staatliche Hilfsmaßnahmen zurückgefahren werden. Und der Staat kann nicht mehr so helfen, wie man gewohnt war. Denn er muss die Ausgaben unter Kontrolle bringen. Nein, die werden nicht gekürzt, es wird nur das weitere Wachstum gebremst, aber die Defizite gehen weiter und die Schulden und damit die Zinszahlungen steigen weiter. Zu mehr ist die Regierung nicht imstande. Und Armut wird ja auch importiert. Zehntausende kommen jedes Jahr – heuer wieder 20.000 -, die die Hand aufhalten und mangels verwertbarer Bildung für den Arbeitsmarkt wenig bis gar nicht brauchbar sind. Und dann gibt es den Kindernachzug, Familien mit bis zu zehn Kinder sind die Folge, arme Kinder. Der Staat muss helfen. Ausgaben und Defizite wachsen. Und das Straßenbild! Und die Situation in Schulen, Spitälern und Arztpraxen! Und die Kriminalität bis zu – bisher unbekannt – gewalttätigen Jugendbanden! Und wie reagiert die einheimische Bevölkerung? Ja, man muss es sich tatsächlich einmal vor Augen führen: Hier in Österreich sind wir – noch! – eine Insel des Friedens. Aber man sollte sich umsehen, wie es in anderen Ländern ist, wo ähnliche Verhältnisse herrschen: in England, in Frankreich und teilweise in Deutschland. Ja, und hier in Österreich? Auch das muss gesagt werden: Wir haben eine Oppositionspartei, die die Unzufriedenen zu sich holt, aber auch ruhighält. Da gibt es keine Gewaltaufrufe und schon gar keine gewalttätigen Aufmärsche. Alles – noch! – unter Kontrolle! In Deutschland ist es da zum Teil ganz anders, besonders im Osten. Ja, die Brandmauer tut da nichts Gutes. Die führt natürlich zu Eskalation. Je stärker die aufgebaut wird, desto stärker die Gegenreaktion. In Österreich ist man noch nicht so weit. Aber die Ausgrenzung wird auch hier von vielen in Verantwortung streng gehandhabt. Noch weiß man nicht, wie es da weitergeht.wie lange das durchgehalten werden soll und wird. Aber wenn es bleibt, wie es ist und sogar noch verstärkt weitergeh t – Brandmauer dort, Ausgrenzung hier – na, dann kann man wohl auch hier in Österreich für nichts mehr garantieren. Denn die Situation ist arg. In mancher Hinsicht hier besonders arg, ärger als anderswo.
  

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Die Macht der Politiker und die NGOs

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NGOs bzw. gemeinnützige Vereine erhalten viel Geld (Millionen und Abermillionen) vom Staat (Bund, Länder, Gemeinden, Stadt Wien), damit sie Aufgaben übernehmen, die im staatlichen Interesse liegen bzw. überhaupt staatlichen Zielen dienen. Und die werden dabei aus der öffentlichen Verwaltung herausgenommen, ausgelagert, obwohl sie aber eigentlich staatliche Aufgaben sind. Schon der Name ist verräterisch: „Nicht-Regierungs-Organisationen“. „Regierung-“ weil es um Regierungsaufgaben, also staatliche Aufgaben geht.Und der Zweck dieser Auslagerung ist meist eindeutig: Man will gezielt den Beschränkungen entgehen, die gesetzlich für staatliche Verwaltungstätigkeit bestehen (vor allem den Grundsätzen von Sparsamkeit und Kontrolle). Und dabei wird bewusst in Kauf genommen, dass das alles im Widerspruch zu den Grundsätzen der Verfassung geschieht. Die verlangen nämlich, dass die gesamte staatliche (d.h. auch staatlich finanzierte) Verwaltung (Tätigkeitsbereich nach Art. 10 bis 15 B-VG) nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Und das ist bei den NGOs gerade nicht der Fall, denn die agieren aufgrund ihrer eigenen Statuten. Und das heißt: Großzügigkeit statt Sparsamkeit (vor allem im sozialen Bereich) und keine angemessene Kontrolle durch staatliche Institutionen.Und dann die politische Abhängigkeit: Es sind staatliche Funktionsträger, vor allem die Ressortchefs in Bundes- und Landesregierung, die die Entscheidungsmacht haben und – auch wenn oft nicht formal, so doch faktisch – derartige Entscheidungen fast im Alleingang treffen (oft koalitionär im gegenseitigen Austauschgeschäft so abgesprochen). Und dann ist nicht auszuschließen, dass für die Mittelvergabe auch parteipolitische und ideologische Momente ins Spiel kommen (die natürlich oft auch Großzügigkeit bei Ausgaben bedeuten).Die Folge dieser Entwicklung ist ein fast unüberschaubares Anwachsen von NGOs und gemeinnützigen Vereinen und eine mehr und mehr unkontrollierbare und unkontrollierte Ausgabe staatlicher Finanzmittel. Konzept und Übersicht gehen für den Staat und staatliche Kontrollinstanzen verloren.Und der Status des Staates Österreich als Rechtsstaat muss mehr und mehr in Zweifel gezogen werden.Dr. jur. Peter F. Lang, Wien, Ministerialrat i.R. bzw. Gesandter i.R. (pensionierter Beamter des Außenministeriums)Was da im Gange ist, ist eine ENTSTAATLICHUNG: die Übertragung staatlicher Aufgaben an private Institutionen, NGOs, gemeinnützige Vereine, an hunderte davon, mit Milliarden an Steuergeldern und hunderttausenden Beschäftigten. Und die Tätigkeit wird nicht mit privaten Geldmitteln finanziert, Mitgliedsbeiträgen und Spenden, sondern fast ausschließlich mit staatlichen Zuschüssen, Förderungen und Subventionen, und das weitgehend, ohne dass es Kontrollen der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit wie bei staatlicher Verwaltungstätigkeit gibt. Ja, eine Entstaatlichung ist hier im Gange, nur nicht bei der Verschwendung von Steuergeld. Im Gegenteil mangels wirksamer Kontrolle durch objektive Kontrollorgane ist der ideologisch motivierten Geldverschwendung, für die die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden (Staatsquote 56,3%), Tür und Tor geöffnet.

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Die Arbeitsmentalität im Orient – ein Integrationshindernis

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Die Arbeitsmentalität im Orient ist grundsätzlich eine andere als bei uns im abendländischen Westen. Dem, der im Orient gereist ist, ist dies nichts Neues. Im Orient arbeitet man generell – abgesehen von den Eliten in Großstädten – nicht als unselbstständiger Beschäftigter nach den Anweisungen eines Chefs. Das verträgt sich für viele nicht mit ihrem Ehr- und Selbstwertbegriff und der islamischen Tradition und natürlich auch nicht mit der rückständigen Wirtschaftsstruktur dieser Länder. Und so ist für die große Mehrheit nur eine Tätigkeit als Bauer, Viehhirt, Straßenhändler oder Inhaber eines kleinen Ladens oder Handwerkbetriebs üblich. Außer im Familienbetrieb gibt es kaum unselbstständige Beschäftigung. Und für Frauen kommt daneben überhaupt nur Heimwerk (z.B. Teppichweben) in Betracht. Für unselbstständige Dienstleistungen waren in der Vergangenheit in islamischen Staaten Sklaven zuständig und jetzt werden dafür – siehe z.B. Golfstaaten – oft Fremdarbeiter aus Ost- und Südost-Asien geholt.Und auch hier bei uns wird ein strenggläubiger islamischer Zuwanderer aus dem Orient nicht bereit sein, als Unselbstständiger unter einem „ungläubigen“ Chef zu arbeiten. Wenn er berufstätig ist, so möglichst selbstständig auch hier, etwa als Händler und Ladeninhaber, oder mit wenigstens formaler Selbstständigkeit wie als Pizzazusteller oder Zeitungskolporteur. Allenfalls kommt auch eine Tätigkeit im Betrieb (Laden) eines Glaubensgenossen in Frage. Und was verheiratete Frauen aus dem Orient anlangt: Welcher strenggläubige Moslem wird seine Frau der „Willkür“ eines ungläubigen Arbeitsherren ausliefern? Der Prozentsatz verheirateter Musliminnen unter berufstätigen Frauen ist minimal. Ebenso sind auch Aufsteiger nicht die Regel, also Leute, die eine höhere Bildung erworben haben. Strenge Gläubigkeit setzt da meist einen Riegel.Die Hoffnung also, dass mit der Zuwanderung aus dem Orient Lücken im österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden könnten, ist daher nicht gerechtfertigt. Denn außer den Mentalitätsunterschieden gibt es noch Bildungsmangel, fehlende Sprachkenntnisse und vielfach mangelnde Bereitschaft, sich anzupassen und zu integrieren. Und das oft nicht nur in erster Generation.Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, so wie wir sie brauchen, muss daher wohl aus anderen Weltgegenden kommen.

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NGO sind in aller Munde

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Denn NGOs greifen um sich und ersetzen den Staat mehr und mehr. Und wie das geschieht, gefällt nicht allen.NGOs, also nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine, die Regierungsaufgaben, also staatliche Aufgaben verrichten und aus staatlichen Budgets finanziert werden (und deshalb auch ihre Bezeichnung Nicht-REGIERUNGsorganisationen).Grundsätzlich ist ja nichts zu sagen gegen private, nichtstaatliche gemeinnützige Vereine und ihre Tätigkeit, gegen private Flüchtlingsunterkünfte, private Pflegeheime, private Spitäler, private Schulen, ja private Universitäten und private Hilfsorganisationen, wenn die wirklich privat sind, das heißt wenn die Finanzierung privat ist. Wenn die also aus Mitgliedsbeiträgen, privaten Spenden und eigenen Einnahmen für ihre Tätigkeit finanziert werden. Anders sieht es aber aus, wenn die ganz oder zum größten Teil aus staatlichen Geldern finanziert sind, dabei aber ihre Tätigkeit nicht aufgrund und nach Vorgaben staatlicher Gesetze ausüben, sondern im Gegensatz dazu nach selbst erstellten Richtlinien (Statuten), die weit von staatlichen Verwaltungsgrundsätzen abweichen.Ja aber warum gibt der Staat so viele Milliarden aus den staatlichen Budgets an private, privatrechtliche Organisationen bzw. Vereine, damit die staatliche Aufgaben verrichten? Warum tut er das nicht selbst mit staatlichen Behörden nach staatlichen Gesetzen?Die Erklärung ist recht einfach: Man will gezielt den Beschränkungen entgehen, die gesetzlich für staatliche Verwaltungstätigkeit bestehen (vor allem den Grundsätzen von Sparsamkeit und Kontrolle). Und dies geschieht sogar im Widerspruch zu den Grundsätzen der Verfassung, die nämlich verlangen , dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Und das ist bei den NGOs gerade nicht der Fall, denn die agieren aufgrund ihrer eigenen Statuten.Und dann geht es auch oft um eine ideologische Ausrichtung der Tätigkeit, die so bei staatlichen Behörden nicht möglich wäre. Und es geht um die Entscheidungsmacht. Die liegt oft bei einzelnen politischen Funktionären, die – wenn auch oft nicht formal, so doch faktisch – derartige Entscheidungen fast im Alleingang treffen. Und so kommt es statt neutraler staatlicher Mittelverwendung oft zu einer mit ideologischer Ausrichtung und mit einer Großzügigkeit, die staatlichen Stellen nicht erlaubt ist.Jaja, das ist die Situation im Parteienstaate Österreich. Aber leider reichen die Mittel schon nicht mehr. Jetzt sind wir in der Krise. We r weiß, wie es ausgeht.

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Wien muss drastisch sparen

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Das Stadtbudget läuft aus dem Ruder. Weitgehende Mitfinanzierung durch Kreditaufnahme, wie in den letzten Jahren, ist nicht mehr möglich bzw. vertretbar. Denn die Zinsen für die hohe Verschuldung fressen schon einen bedeutenden, steigenden Anteil des ordentlichen Budgets auf. Vom Bund ist keine Aufstockung der Mittelzuweisung zu erwarten. Die Ausgaben, vor allem die Sozialausgaben, – auch durch Subventionierung der Hilfsorganisation -, sind ausgeufert. Der zuständige Stadtrat ist damit unter Druck geraten und muss sich dafür in der Öffentlichkeit immer öfter rechtfertigen. Zumal auch das Gesundheits- und Spitalwesen ein offenes Problemfeld ist. Wartefristen für Behallungstermine sind allgmein geworden. Nicht besser schaut es bei Schulen mit katastrophalen Bildungsmängeln bei Schulabgängern aus. Auch die städtischen Verkehrsbetriebe stehen tief in roten Zahlen. Gebührenerhöhungen sind die Folge und es kommt zu Teilschließungen und der Ausbau muss reduziert werden. Das städtische Wohnbauwesen steckt ebenfalls in der Krise: Wohnneubau stagniert, im Gemeindebau herrscht Unruhe, für Sanierungen fehlt das Geld. Förderungen und Subventionen – wo Wien bisher besonders großzügig war – werden wohl stark zurückgefahren werden. NGOs, Hilfsorganisationen und gemeinnützige Vereine werden es zu spüren bekommen. Natürlich zeigen sich da auch heftige Widerstände. Auch der Koalitionspartner ist unruhig und drängt auf Reformen. Und sogar parteiintern gibt es wachsende Kritik an der Führungsspitze. Ein Hauptverantwortlicher der Misere hat allerdings das im Sturm befindliche Schiff schon verlassen. Wie wird dieses jetzt durch die stürmische See wohl weitermanövrieren? Gut, dass Wahlen noch in weiter Ferne sind.

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