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Abschiebungen sind möglich

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Abschiebungen sind möglich


Abschiebungen von ausreisepflichtigen Asylsuchenden in größerer Zahl waren bisher nicht möglich. Abschiebungen setzen nämlich einen komplizierten, langwierigen bürokratischen Aufwand voraus, weil hierfür eine Absprache zwischen den Behörden des Aufnahmelandes (also Österreichs) und des Heimatlandes Voraussetzung ist. Dazu kommt auch noch ein hoher Kostenaufwand, allein für den Flug mit dem begleitenden Bewachungspersonal. Und auch ist die Zustimmung der Heimatbehörden der Abzuschiebenden nicht immer leicht zu bekommen, weil die Heimatbehörden an der Rückkehr dieser Personen – aus verschiedenen Gründen – oft gar kein Interesse haben. Ein weiterer Punkt ist noch die Identität und lokale Zuständigkeit der Abzuschiebenden, wenn die ohne Dokumente bei uns eingereist sind.

Dementsprechend ist es schon als Erfolg anzusehen, wenn im Einzelfall eine Abschiebung überhaupt gelingt. Und die Abschiebung hier kriminell gewordener Personen bietet noch ein weiteres Problem, wenn denen im Heimatstaat weitere Strafmaßnahmen drohen. Dann wird die Berufung auf die Menschenrechtskonvention die geplante Abschiebung oft unmöglich machen.

Es gibt aber eine Gruppe von ausreisepflichtigen Personen, die der Heimatstaat gerne zurücknehmen würde, und wo auch Abschiebungen in größerer Zahl möglich wären: militärdienstpflichtige junge Männer, die sich dem Militärdienst in ihrem Land durch Flucht ins Ausland entzogen haben.

Dies gilt ganz besonders für Syrer, die vor dem Assad-Regime geflohen sind, um dort nicht Militärdienst leisten zu müssen Diese Leute haben mit den Sturz des Assad-Regimes ihre Aufenthaltsberechtigung und den Asylgrund verloren. Wenn diese Leute der Mehrheitsbevölkerung in Syrien angehören, also Araber islamischen Glaubens sunnitischer Ausrichtung sind, dann ist ihre Heimreise nach Syrien ganz problemlos. Dann wird ihnen dort keine weitere Benachteiligung gegenüber der dort lebenden Bevölkerung drohen. Und die Heimat braucht alle für den Wiederaufbau, vor allem die jungen Männer. Es gibt da also auch keinen Grund für uns, ihnen weiter Aufenthalt und Unterstützung zu gewähren, wenn sie sich nur dem Militärdienst in ihrer Heimat entziehen wollen.

Und es ist die Aufgabe der Asylbehörden, diesen Assad-Flüchtlingen den Asylstatus abzuerkennen, ihre Ausweisung auszusprechen und Unterstützungsleistungen an sie einzustellen. Wenn dann aber trotzdem eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt, wäre das Abschiebeverfahren einzuleiten.
Peter F. Lang, Wien

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Asyl ist ein Provisorium

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Ein Provisorium, ein vorübergehender Zustand.

Wer ins Ausland flüchten muss, weil er zu Hause gefährdet ist, weil die Staatsmacht (!) ihn dort menschenrechtswidrig verfolgt (aus ideologischen oder politischen Gründen) und wer deshalb in einem fremden Staat um vorübergehende Aufnahme ansucht, der wird von der Genfer Flüchtlingskonvention geschützt und dem gewährt diese Konvention die Rechte eines geschützten Flüchtlings.

Armut und Kriegsgefahr, Bürgerkriegswirren und ähnliches hingegen sieht die Konvention nicht als Asylgrund vor. Denn sie berücksichtigt nur Verhältnisse und Zustände, wie sie während des Zweiten Weltkriegs und kurz darnach geherrscht haben. Außerdem geht die Konvention auch davon aus, dass jeder Flüchtling seine Heimat nur widerwillig verlässt, weil er muss, und nicht, weil er will. Andernfalls – wenn er sowieso ausreisen will -, dann wäre er ein Auswanderer und kein Flüchtling.

Die Flüchtlingskonvention geht also davon aus, dass der Flüchtling nur widerwillig, gezwungenermaßen, seine Heimat verlässt, und dies nur für die Zeit, wo ihm dort Verfolgung droht, und dass es andererseits auch dem Aufnahmestaat bewusst ist – und der darnach handelt -, dass der Flüchtling nur auf vorübergehende Zeit im Lande bleiben wird. Der Flüchtling hingegen – so ist die Vorgabe – liebt seine Heimat und dessen Sitten und Bräuche, einschließlich der – meist sogar landesspezifischen- religiösen Verhaltensweisen und Feste und will die möglichst auch unverändert im Aufenthaltsland beibehalten, denn er will ja mit diesen in seine Heimat zurückkehren. Dies im Gegensatz zu Auswanderern – wie die vielen Auswanderer nach den USA beweisen, die sich möglichst rasch an die Bräuchen und Umgangsformen des neuen Heimatlandes anpassen und Teil der einheimischen Bevölkerung werden wollten und wollen.

Konkret gesprochen: Die Flüchtlinge aus Syrien sind – wie sie ja selbst zur Begründung des Asylantrags angegeben haben – vor der befürchteten rechtswidrigen Verfolgung durch das Assad-Regime geflohen. Das Assad-Regime gibt es aber jetzt nicht mehr. Der von ihnen angeführte Asylgrund ist daher weggefallen. Auf diesen Umstand müssten die Asylbehörden in Österreich reagieren.

Tun sie das? Die Frage muss man sich wohl auch in der Öffentlichkeit stellen. Dabei geht es auch um die Stellung unseres Landes als Rechtsstaat. Gilt hier noch Recht und (staatliche) Ordnung?


PS: „Asyl ist ein Provisorium“ – Bitte diesen Satz festhalten!   

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Gehört der Staat den Parteien?

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Man schaue sich nur an, wie die Postenvergabe im Staat erfolgt. Da sind Posten in der staatlichen und staatsnahen Verwaltung ohne Parteibuch fast nicht zu erhalten. Und bei Förderungen und lukrativen staatlichen Aufträgen sieht es oft nicht anders aus.
Na kein Wunder! Zwar würde nach der Verfassung der Staat den Bürgern, allen Bürgern (auch jenen ohne Parteibuch) gehören, aber die Praxis sieht vielfach anders aus. Zwar bestimmt die Verfassung: „Das Recht geht vom Volk aus“. Und weiters: Das Recht und die Gesetze werden vom Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat beschlossen. Und der Nationalrat wird „vom Bundesvolk“ aufgrund des allgemeinen Wahlrechts gewählt. Aber was ist die Praxis?
Die Praxis ist: Der Nationalrat gehört den Parteien, denn nur über eine Partei kann man die Abgeordneten wählen. Der Nationalrat gehört den Parteien und damit auch Recht und Gesetz und der gesamte Staat. Denn der Bürger darf sich seine Abgeordneten nicht direkt wählen. Selbst der, der keiner Partei angehört, muss eine Partei wählen, um sein Wahlrecht ausüben überhaupt zu können. Nur über die Parteien wird damit staatliche Macht verkörpert und ausgeübt.
Na kein Wunder, wenn dann die Parteien, die Regierungsparteien, die absolute Macht im Staat haben und praktisch ausüben. Sie treffen die Entscheidungen. Und sie entscheiden, was ihnen nützt und frommt. Und sie schützen und fördern natürlich ihre Mitglieder und Funktionäre. Dass die bevorzugt die Posten, Förderungen und Aufträge bekommen, versteht sich dann auch von selbst .
Nur gelegentlich funken da die Gerichte dazwischen. Und Parteien, die schon lange am Ruder sind, haben da klarerweise die größten Probleme mit den Gerichten (soweit und sofern es die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften halt zulassen).
Ja, und so ist es auch derzeit. Da hat besonders die führende Regierungspartei eine ganz schöne Reihe von Gerichtssachen anhängig.
Dem Staat Österreich aber bekommt dieses Parteienherrschaftssystem anscheinend nicht besonders gut. Besonders, wenn dort, in den Parteien, halt gerade nicht die fähigsten Köpfe zuhause sind …..

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Die Zwei-Klassen-Gesellschaft und die Herrscher

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In Wahrheit zählt nur die Unterscheidung in diese zwei Klassen: in die, die (produktiv) arbeiten, und in die, die (ohne produktive Leistung) Geld vom Staat erhalten. Und darüber thronen die Herrscher: die regierenden Partei-Cliquen, eine abgegrenzte Kaste, die sich nur durch Inzucht (braves Mitmachversprechen) ergänzt. Und jeder von den Dreien hat seine eingespielte Rolle, der Eine, weil ihm nichts anderes übrigbleibt, und die anderen zwei, die gerne die Profiteure sind.

Was bleibt dem zur Arbeit verpflichteten Teil der Bevölkerung schon anderes übrig, als zu arbeiten und Steuern zu zahlen? Denn die anderen beiden haben die Macht und die Mehrheit und bestimmen die Regeln. Und außerdem wird ihnen ja auch mit allen Mitteln der Mächtigen eingeredet, sie sind eh gut dran. sie leben ja in einem der reichsten Länder der Welt und für sie wird vom Staat sowieso gesorgt: der Staat bietet Sicherheit (Polizei), der Staat bietet Gerechtigkeit (Gerichte), der Staat sorgt für Gesundheit (Spitäler, Kassenärzte), der Staat bietet Bildung (Schulen), der Staat kümmert sich um die Arbeitnehmer (kalte Progression wurde reduziert). Ja, aber trotzdem: echten Wohlstand empfinden die wenigsten von denen, die jeden Tag in der Früh zur Arbeit gehen und acht Stunden ihr Werk verrichten. Zu groß sind die Belastungen und die Abzüge von ihrem Erarbeiteten (mehr als 50% Staatsquote).

Und sie müssen ja – so bestimmen es die Herrscher -, mit ihrer Steuer- und Abgabenleistung dafür  sorgen, dass die anderen,  aufschließen können. Und das heißt, dass es all denen nicht schlechter gehen soll, als denen, die einen Achtstunden-Arbeitstag haben. Und dazu gehören auch solche, die wohl in der Lage wären, am Arbeitsprozess mitzuwirken, die aber Vorwände und Scheingründe bringen, das nicht tun zu müssen oder das hinauszuziehen, zum Teil mit unproduktiven Alternativbetätigungen, wie Studien und Kursen, die nichts bringen.

Und die Herrschenden? Sie wissen all das natürlich, aber sie brauchen die Unterstützung all dieser Profiteure des Systems. Von ihnen ist daher kein großer Reformwille zu erwarten, Ja, kleine Reförmchen, wenn der Unwille der arbeitenden Bevölkerung zu groß wird, wenn die Ausgaben  zu sehr angestiegen sind.

Und das ist die derzeitige Zustand von Staat und Gesellschaft in Österreich: man ist bei Reförmchen gelandet und bei Maßnahmen, die niemandem schaden und niemandem nützen, die aber den Anschein von aktiver Regierungstätigkeit geben sollen. Und niemand weiß offenbar derzeit, wie lange es so weitergehen und ob in absehbarer Zeit eine Änderung eintreten wird. Viele hoffen auf ein Wunder, das aber von außen kommen soll. Auf ein Wirtschaftswunder, das uns mitreißen soll.

Geb´s Gott!

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Globalisiert – unselbständig -bedeutungslos – verteidigungsunfähig

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Das ist der Zustand, in dem sich heute EU-Europa und damit auch Österreich befindet.
Von Importen abhängig: angefangen von moderner Elektronik (Chips) bis zu Rohstoffen, Energie, Lebens- und Futtermitteln, Medikamenten und modernen Abwehrwaffen. Und damit unselbstständig und fast überlebensunfähig, wenn diese Zufuhren einmal ausbleiben sollten. Schon in tiefe Krise versetzt, wenn die nur stocken (Beispiel: Blockierung des Suez-Kanals).
Und der Grund dafür ist die Politik der „Globalisierung“ und der offenen Grenzen, die die EU (natürlich auch das EU-Parlament und die dort vertretenen vorherrschenden Fraktionen Volkspartei und Sozialdemokraten) seit Jahrzehnten vertreten. Nicht seit Anbeginn, denn da wollte man noch einen eigenen „Raum des Rechts, der Freiheit und des Wohlstandes“ schaffen, der noch von der übrigen Welt weitgehend selbstständig sein sollte. Dahin, dahin, alles aufgegeben …
Statt dessen offene Grenzen. Und das nicht nur Waren aus dem Ausland gegenüber, sondern auch der millionenfachen Zuwanderung von dort.
Zusätzlich noch großzügig anderen Ländern auf anderen Kontinenten gegenüber: Entwicklungshilfe Jahr für Jahr in Milliardenhöhe, Finanzierung internationaler Programme von Umwelt-, Natur- und Klimaschutz bis zu humanitärem Fortschritt jeder Art. Und Verzicht auf eigene Tätigkeiten und Selbstversorgung bei Energie, Bergbau, Landwirtschaft, Industrie, zuletzt auch bei Verteidigungsmaßnahmen. Und zu allerletzt: ein wachsender Verzicht auf die Verteidigung unserer selbstständigen kulturellen Identität.
Alles, so wie es die wahren Mächte der heutigen Welt nicht tun: China nicht, Russland nicht und auch die USA nicht.
Die Folgen: Wir sind denen ausgeliefert und unser Wohlstand steht auf tönernen Beinen: laufender Abbau ist da unvermeidbar. Und in der großen Weltpolitik sind wir – gemeint ist die ganze EU – fast nicht mehr vorhanden und unsere in Jahrhunderten entwickelte eigenständige Kultur und Geisteshaltung mit christlichem Unterbau in Frage gestellt, in steigendem Ausmaß unterwandert und sogar im Weiterbestand gefährdet.
Vor allem aber sind wir allen möglichen Krisen ausgesetzt, zu deren Bewältigung wir oft nur wenig tun können. Und eine Änderung dieses Zustandes – wenn wir uns überhaupt dazu entschließen könnten – würde wohl Jahrzehnte dauern. Und dennoch wäre auch dann Europa nicht mehr das, was es einmal war.
Viele werden das aber auch als normal, gut und richtig empfinden. Ich nicht!

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Die Masse der Bevölkerung ist nicht verfolgt!

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Das ist in Syrien nicht der Fall. Das ist in Afghanistan nicht der Fall. Das war selbst in Nazi-Deutschland nicht der Fall.

Millionen Syrer islamischen Glaubens leben sicher in Syrien. Besonders Moslems sunnitischer Ausrichtung haben von dem jetzt etablierten politischen System nichts zu befürchten. Probleme kann es höchstens für Minderheiten geben, vor allem – soweit noch vorhanden – für christliche Minderheiten.

Diese Leute, soweit sie als Asylsuchende zu uns gekommen sind, haben daher keinen Asylgrund (mehr) und können daher ohne weiteres des Landes verwiesen werden, damit sie nach Syrien zurückkehren und dort wie Millionen andere leben und zum Wiederaufbau des Landes beitragen. In Österreich jedenfalls haben sie keinen Anspruch mehr, als Flüchtlinge und Asylanten angesehen und behandelt zu werden und die entsprechende Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht nämlich nur „Verfolgung“ als Asylgrund an, und dabei wird an die Verfolgung der Juden im Nazi-Regime gedacht und an die Verfolgung von christlichen Minderheiten im Orient. An Verfolgung durch die Machthaber und an Gefahr für Leib und Leben für die unschuldigen Opfer. Wirtschaftliche Notlage und selbst kriegerische Verhältnisse sind dort nicht als Asylgrund angeführt.

Und als verfolgt im Sinne der Konvention können daher immer nur besonders verfolgte Einzelpersonen angesehen werden oder verfolgte Minderheiten unter einem Unrechtsregime, aber nicht ganze Menschenmassen, die dem Durchschnitt der Bevölkerung eines Landes entsprechen.

Unsere Regierung ist daher nicht mehr berechtigt, an diese Leute Steuermittel und Staatsvermögen (Wohnungen etc.) zu verteilen.
  

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Schulreform in die richtige Richtung!

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Die Schule wird zur Zumutung, wenn sie einerseits den zu erwartenden Lernerfolg nicht garantieren kann und wenn Schüler andrerseits mit einem Gefühl des Widerwillens oder gar der Angst zum Unterricht kommen.

Die Schule darf nicht weiter als Integrationsinstitut und Sprachlehranstalt für fremdsprachliche Schüler angesehen werden und für einheimische Kinder zur Zumutung werden, wo einerseits der vorgesehen Lehrstoff nicht gebracht wird und wo die andrerseits immer öfter dem Mobbing älterer fremdsprachiger Mitschüler ausgesetzt sind.

Faktum ist derzeit, dass auf dem Bildungssektor nur Eines wirklich funktioniert: und das sind die Privatschulen. Dort wird weiterhin der vorgesehene Lehrstoff gebracht und auf den Lernerfolg geachtet. Und weiters herrscht dort auch Disziplin, sowohl was das respektvolle Verhalten gegenüber Lehrern und Mitschülern als auch was die Mitarbeit anlangt.

Nun wird aber das öffentliche Schulwesen von allen Steuerzahlern finanziert und sollte demgemäß auch allen Steuerzahlern zur Verfügung stehen und für die die zu erwartende Leistung erbringen. Und es die Aufgabe der Politik und der verantwortlichen Politiker, dafür zu sorgen. Das ist aber derzeit nicht der Fall.

Was aber müsste geschehen, damit sich die Situation verbessert und zu einem Zustand zurückgeführt wird, wie es einem zivilisierten europäischen Staat bisher gemäß war? In erster Linie müsste im normalen Schulwesen dafür gesorgt werden, dass alle Schüler in der Lage sind, beim Unterricht mitzukommen. Vor allem auch sprachlich. Dementsprechend ist bei Schülern mit fremdsprachlicher Muttersprache vor der Aufnahme ein Sprachtest vorzunehmen. Wer den nicht schafft, wird in spezielle für fremdsprachliche Schüler zu errichtende Sonderschulen eingewiesen. Weiters ist dafür zu sorgen, dass in den einzelnen Schulklassen alle Schüler dem gleichen Jahrgang angehören. Zu große Altersunterschiede führen zwangsläufig zu Mobbing. Und dass Mobbing in den Schulen weitverbreitet ist, kann wohl nicht bestritten werden. Wer altersmäßig nicht in die Klasse passt, muss ebenfalls in eine der neuen Sonderschulen verwiesen werden, wo die Schüler nach Sprachkenntnissen und Alter gezielt einem normalen Schulunterricht zugeführt werden sollten. Die ordentlichen Schulen als Ort der Integration, so weitgehend wie es derzeit der Fall ist, soll es künftig nicht mehr geben. Nur sprachlich integrierter Kinder fremder Muttersprache sollten dort mitgenommen und integriert werden. Der Anteil solcher Schüler im ordentlichem Schulwesen muss drastisch reduziert werden. Und wer nicht entspricht, leistungsmäßig oder von der Disziplin her, der müsste umgehend in die Sonderschulen verwiesen werden.

Was natürlich mit einer solchen Reform einhergehen müsste, das wäre die Schaffung von Sonderschulen, die den Schülern, die einem normalen altersgemäßen Unterricht nicht folgen können, die ihnen gemäße Förderung zuteil werden lässt, natürlich besonders in sprachlicher Hinsicht. Bei der entsprechenden Umstellung des Schulsystems, da wäre wirklich Reformpolitik von den verantwortlichen Politikern zu leisten. Da könnten sie sich bewähren.

Bei der Bewertung der Leistung der aktuellen Regierung – vor allem auch vom Wähler bei künftigen Wahlgängen – wird nämlich nicht nur berücksichtigt werden, was die Regierung auf dem Sektor der Preiseindämmung und der Inflationsbekämpfung zuwege gebracht hat, sowie auf dem Sektor der Defizit- und Staatsschuldenreduzierung und bei der Bewältigung der Zuwanderungsprobleme, sondern auch wie ihre Leistungsbilanz auf dem Sektor des Schulwesens aussieht, gemessen am Leistungserfolg von Schulabgängern.

Schulreform wird erwartet und ist geboten im Interesse vor allem der einheimischen Schüler, die bei der derzeitigen Praxis im Schulbereich ja die Benachteiligten gegenüber den Zuwanderern sind.   

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Staats- und (!) Wirtschaftskrise

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Es ist ja leider nicht so, dass wir nur eine Wirtschaftskrise hätten – mit Inflation, wachsenden Preisen und mehr und mehr Konkursen und Arbeitsplatzverlusten, die in die Tausende gehen. Nein, wir haben auch eine Staatskrise!

Und die Staatskrise liegt darin, dass die Regierung nichts Entscheidendes weiterbringt und mehr oder weniger tatenlos zusieht, wie alles gegen die Wand fährt. Nichts Entscheidendes weder bei der Dämpfung der Preisanstiege, noch bei der Rückführung der Defizite und der Bekämpfung eines weiteren Anwachsens der Staatsverschuldung, nicht bei der Eindämmung der weiteren Zuwanderung von nicht integrierbaren Wirtschaftsflüchtlingen – von der Rückführung von Leuten ohne weiter bestehenden oder nie vorhanden gewesenen Asylgrund gar nicht zu reden – , nicht zu reden von wirksamen Maßnahmen zur Wirtschafts- und speziell Industrieförderung, von der Reduzierung der überbordenden Steuer- und Abgabenbelastung des Mittelstandes und der damit verbundenen Behinderung von Leistungsbereitschaft und Unternehmertum, von der Reduzierung der überbordenden Sozialleistungen mit Schwerpunkt in Richtung auf Zuwanderer und generell von der Reduzierung der Staatsquote, die allen Aktiven mehr als die Hälfte des von ihnen Erwirtschafteten wegnimmt. Schulen und Gesundheitseinrichtungen können den Anforderungen nicht mehr entsprechen, die durch den Bevölkerungszuwachs entstanden sind, und sind überfordert, aber der Regierung fällt nur weiteres Geldausgeben dazu ein. Und die EU-Politik, die die europaweite Krise ausgelöst hat, trägt man auch voll mit. Was Selbstbeschränkungen und Bürokratie ohne Ende bedeutet.

Nein, diese Regierung ist zu entscheidenden positiven Maßnahmen mit echter Wirksamkeit – siehe nur Mieten und Lebensmittel- und Strompreise – nicht in der Lage und wird es bis zum Ende ihrer Funktionsperiode nicht sein. Gerade noch Alibimaßnahmen bringt sie zustande, die im wesentlichem auf dem Papier stehen bleiben, und Ankündigungen und Versprechungen für die Zukunft.  Schon aber können wir mit weiteren Steuer- und Abgabenbelastungen und weiteren Umverteilungsmaßnahmen rechnen. Denn jede der Koalitionsparteien, jedes Regierungsmitglied tritt ja ständig mit weiteren Ausgabenwünschen auf, weiteren Umverteilungsmaßnahmen, um sich Wählergunst zu erkaufen. Aber bei sinnvollen Maßnahmen – solchen, wie sie die Mehrheit der Bevölkerung verlangt – da ist es einmal der eine und das andere Mal der andere, der ein Veto einlegt. Na kein Wunder, bei den so verschieden veranlagten politischen Grundtendenzen der Koalitionäre. Und der dritte Partner weiß anscheinend überhaupt nicht mehr, wo er jetzt steht. Denn er hat offenbar alles vergessen, was er vor dem Regierungseintritt versprochen hat.

Schluss. Aus. Stillstand. Und das Ende der Talfahrt ist noch nicht erreicht.

Der Unmut der Bevölkerung wächst und wird wohl irgendwann auch deutlicher als bisher zum Ausbruch kommen.   

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Kinderdörfer -typisch für NGOs

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Viel staatliches Geld – aber kaum, jedenfalls zu wenig staatliche Kontrolle. Keine bzw. kaum staatliche Kontrolle, was Personal und Personalauswahl betrifft, kaum bzw. keine ausreichende Kontrolle über die Verwendung der Geldmittel, jedenfalls regelmäßig viel zu wenig staatliche Kontrolle, obwohl zum größten Teil bzw. überhaupt fast zur Gänze staatliches Geld verwaltet wird.

NGOs sind nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine, die Regierungsaufgaben, also eigentlich staatliche Aufgaben – meist im sozialen Bereich – wahrnehmen und aus staatlichen Budgets finanziert werden (deshalb auch ihre Bezeichnung Nicht-REGIERUNGsorganisationen).

Ja aber warum gibt der Staat so viele Milliarden aus den staatlichen Budgets an private, privatrechtliche Organisationen bzw. Vereine, damit die staatliche Aufgaben verrichten? Na, eben! Um da einerseits privates Engagement zu ermöglichen, aber auch um es der staatlichen Kontrolle (einschließlich Bürokratie), vor allem durch gewählte Vertretungskörper, zu entziehen. Die verbliebene staatliche Kontrolle können da dann die zuständigen Ressortchefs – also Einzelpersonen – in der Praxis dann fast als Alleinverantwortliche ausüben. Und natürlich ist dann ideologisch und parteipolitisch ausgerichteter Einflussnahme Tür und Tor geöffnet.

Und solche NGOs gibt es zuhauf, vorwiegend mit einem sozial ausgerichteten Tätigkeitsbereich (zwecks „Armutsbekämpfung“). Nicht zuletzt auch in der Stadt Wien.

Zumindest mehr staatliche Kontrolle wäre da schon sehr wünschenswert, zumal diese NGOs das Bestreben haben, ihren Tätigkeitsbereich immer weiter auszuweiten und immer mehr staatliche Mittel in Anspruch zu nehmen. Es geht um Milliardenbeträge. Auch hier müsste einmal der Sparstift zur Anwendung kommen!   

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Asyl und Einwanderung sind zwei verschiedene Dinge

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Asyl ist Schutz für den, der unrechtmäßig verfolgt wird und dadurch an Leib, Leben und Freiheit bedroht ist. Sobald allerdings die Gefahr – nach Ort und Zeit – nicht oder nicht mehr besteht, erübrigt sich der Schutz, die Schutzbedürftigkeit ist zu Ende und damit auch der Anspruch auf Asyl.

Wichtig ist: „nach Ort und Zeit“. Das steht zwar so nicht in der Flüchtlingskonvention, versteht sich aber aus einer natürlichen Logik. Asyl kann nicht für alle Ewigkeit als Anspruch bestehen. Wenn es die Gefahr bzw. die Gefahrenquelle nicht mehr gibt, wenn die weggefallen ist, dann besteht auch kein Grund mehr auf Schutz vor ihr. Ebenso ist Verfolgung regelmäßig auf einen umgrenzten Bereich, auf ein Herrschaftsgebiet begrenzt, wo die unrechtmäßige Gewalt ausgeübt wird. Außerhalb dieses Gebietes besteht dann logischerweise die Gefahr, die von dieser bestimmten Gefährdungsquelle ausgeht, nicht mehr. Und daher besteht dann auch außerhalb dieses begrenzten Bereichs keine Gefährdung mehr. Sobald ein Schutzsuchender sich somit außerhalb des Gefährdungsbereichs befindet, braucht er nicht weiterreisen, um Schutz zu finden. Er ist schon in Sicherheit. Es sei denn, dass er dort einer neuen Gefahr ausgesetzt ist. Wenn ihm dort allerdings – begründet oder rechtswidrig – Asyl versagt wird, dann entsteht eine neue Situation. Mit neuen Problemen rechtlicher Natur. Dem Asylsuchenden wird man es da wohl zubilligen müssen weiterzuziehen. Sollte er aber dort, wohin er sich zunächst geflüchtet hat, auf Antrag sehr wohl Asyl bekommen können, dann muss man wohl zu der Ansicht kommen, dass ihm, wenn er in ein anderes Land weiterzieht, dort kein nochmaliger Anspruch auf Asyl (nach der Asylkonvention) zusteht („Asyl-Shopping“ ist in der Konvention nicht vorgesehen). Es versteht sich wohl von selbst, dass den asylgewährenden Staaten keine unbillige Last auferlegt werden darf. Allenfalls sind Interessensabwägungen vorzunehmen, auch zwischen den Staaten, die für die Asylgewährung in Frage kommen. Allerdings sollte diesbezüglich noch rechtlich Klarstellung vorgenommen werden.

Natürlich kann der neue Staat einem Asylsuchenden aus eigenem und freiwillig – ohne durch die Flüchtlingskonvention dazu gezwungen zu sein – Asyl und Aufenthalt gewähren, das steht aber dann in seiner souveränen Rechtshoheit.

Von Asyl zu unterscheiden ist Einwanderung. Einwanderung ist zum Unterschied von Asyl auf Dauer ausgelegt. Wer einwandert, will auf Dauer bleiben. Wenn es da um Aufenthaltsbegründung in einem anderen Staat geht, dann erhebt sich hier die Frage der staatlichen Souveränität. Kein Staat kann einen ungeregelten, ungezügelten Zustrom aus dem Ausland zulassen, wenn er im Inneren Chaos und Rechtsunsicherheit oder überhaupt den Verlust der Staatsmacht und Staatsautorität vermeiden will. Deshalb muss jeder souveräne Staat Zuwanderung an Voraussetzungen knüpfen, die er selbst festlegt. Nicht der Migrant bestimmt, ob und wo er einwandern will, sondern die Entscheidung, wer einwandern darf, bestimmt der betreffende Staat bzw. seine Behörden. So jedenfalls sollte es dort sein, wo Recht, Ordnung und Zivilisation herrschen.

Wenn man jetzt allerdings auf die Praxis sieht, die in Österreich, in Deutschland und weitgehend im EU-Bereich gegeben ist, dann stellt man fest: es herrscht weitgehend Chaos, Regellosigkeit und Rechtsunsicherheit. Vor allem wird zwischen Asyl und Einwanderung oft gar nicht unterschieden. Wer als Asylsucher kommt, wird einerseits wie ein Asylant betreut (Prüfverfahren, Grundversorgung), aber dann wie ein mittelloser Einwanderer (mit Integrationsmaßnahmen en suite) dauerversorgt. Asyl wird gewährt, auch wenn die konkrete und persönliche Gefährdung gar nicht nachgewiesen, sondern nur behauptet ist, und für viele wird Schutz und Aufenthalt schon gewährt, wenn sie nur aus einem Land stammen, das unseren zivilisatorischen Standards nicht entspricht.

Und weiters: Selbst wenn festgestellt wird, dass dem Betreffenden kein Aufenthaltsrecht zusteht, gelingt es nicht, ihn zur Ausreise zu veranlassen, weil er nicht freiwillig ausreist, weil der Heimatstaat oder ein Drittstaat, wo er zeitweise Aufenthalt genommen hat, ihn nicht zurücknimmt, weil Identität und Herkunft unklar ist (der Reisepass wurde weggeworfen), weil mit Menschenrechtsgründen argumentiert wird.

Wie gesagt: Chaos, Regellosigkeit und Rechtsunsicherheit. Und was noch als Gipfel der Unsinnigkeiten dazukommt: Österreich und besonders Wien ist attraktiv durch die in Aussicht stehenden Vergünstigungen wie kaum ein anderer Staat, eine andere Stadt weltweit. Und sie ziehen dadurch viele Migranten an, die – berechtigt oder unberechtigt – Asyl beantragen. Und viele, die auch gar keinen Asylgrund haben, bleiben dann auf Dauer hier und verlangen und brauchen staatliche Unterstützung.

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