Diese zwei Bevölkerungsgruppen sollte man streng unterscheiden, wenn man über Fremdenpolitik und die da erforderlichen Maßnahmen spricht.
Die eine Gruppe, für die vor allem Handlungsbedarf besteht, sind die Asylwerber, die uns vor allem seit dem Jahr 2015 mit ihrer Masse überrennen.
Denn nicht die eingeladenen Zuwanderer, die zum Arbeiten hergekommen sind, sind es, die uns die vielen Probleme bereiten, sich nicht integrieren, wo große Unterschiede bestehen, was Bildung, Sprachkenntnisse und Alphabetisierung anlangt, und die unser Sozialsystem in Anspruch nehmen und da nichts einbringen.
Nein, es sind Asylsuchende, die ohne Einladung gekommen sind, in der Mehrheit Leute aus dem Orient, Syrer und Afghanen, und aus Afrika, Also Asylwerber, wobei in Wahrheit mehr als 80% von ihnen gar keinen Asylgrund nach der Genfer Flüchtlingskonvention hat, denn nur etwa 10% sind VERFOLGTE in ihrem Heimatstaat, Verfolgte, vergleichbar wie szt. die Juden im Nazi-Staat. Und nur eine solche Verfolgung gilt als Asylgrund.
Die anderen 90% kommen ohne Asylgrund zu uns, sind nicht verfolgt, aber suchen dennoch um Asyl an. Wir können sie aber nicht mehr abschieben, weil sie aus einem Unrechtsstaat kommen, wohin die Abschiebung verboten ist. Sie bleiben daher bei uns (nur wenige, etwa 10%, wandern freiwillig weiter) und wir versorgen sie auf Staatskosten als „SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTE“. Schutzberechtigt, weil sie aus einem Unrechtsstaat kommen, wo Rechtlosigkeit, Gewalt und Faustrecht, weitgehend sogar anarchieähnliche Zustände an der Tagesordnung sind. Und diese Kultur ist die ihre, diese Kultur bringen sie mit zu uns.
Wr versorgen sie, wobei die Höhe der Unterstützungsleistung vom jeweiligen Bundesland abhängt (Wien ist da besonders großzügig).) Da ihnen die Aufenthaltsberechtigung nur befristet erteilt wird, ist es eine verfehlte Politik, sie als Zuwanderer zu behandeln, die einen Anspruch haben, auf Dauer hier zu bleiben. Politik müsste es vielmehr sein, alle jene, die sich binnen angemessener Frist nicht integrieren, unsere Sprache nicht lernen und nicht produktiv in den Arbeitsprozess einsteigen, zur freiwilligen Rück- oder Weiterreise zu veranlassen. Dazu könnte eine entsprechende Reduzierung von Unterstützungszahlungen beitragen. Wenn das nicht hilft, dann wäre auch eine zwangsweise Außerlandesbringung (Abschiebung) ins Auge zu fassen, wozu allerdings Abschiebeabkommen mit den Heimatländern abgeschlossen werden müssten.
Genauso wichtig wären allerdings Maßnahmen, die den weiteren Zuzug von Asylanten unterbinden. Vor allen indem die Versorgungsleistungen für Migranten auf ein Niveau herabgesetzt werden, wie es etwa in Ungarn, Polen und anderen Ländern der Fall ist.
Sowohl unsere Regierung als auch die EU-Behörden sind da gefordert, weil die Bevölkerung in ihrer Mehrheit das verlangt.