Es braucht eine eigene Migranten-Krankenkasse

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

Oberösterreichs FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner fordert eine eigene Krankenkasse für Migranten aus Nicht-EU-Staaten.

Und das ist auch rechtlich geboten, weil das ASVG eigentlich nur Leistungen für Beitragszahler, also Versicherte und Mitversicherte, vorsieht. Denn die Krankenvorsorge ist in Österreich nach dem Versicherungsprinzip aufgebaut: wer einzahlt, wird Mitglied des Systems und erhält im Versicherungsfall (bei Krankheit) die vorgesehene Leistung. Die Mittel, die hier zusammenkommen, gehören demgemäß den Versicherungsnehmern und sind nicht Eigentum des Staates. Daher kann der Staat auch nicht frei darüber verfügen, ohne dabei die Versicherten um ihre Einzahlungen zu verkürzen, sie diesbezüglich zu enteignen.

Aber wie kann jemand an einer Versicherung teilnehmen und aus einem Versicherungssystem etwas zurückbekommen, wenn er keine Versicherungsbeiträge eingezahlt hat, nicht Teilnehmer an diesem Versicherungssystem ist? Und Asylwerber, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zahlen nun einmal in das System nichts ein. Da stimmt wohl etwas nicht, wenn die aber von dort Leistungen erhalten. Schließlich heißt das entsprechende Gesetz SozialVERSICHERUNGsgesetz und nicht SozialVERSORGUNGsgesetz !

Wenn der Staat Asylwerbern Sozialleistungen gewähren will, braucht es dafür ein anderes (eigenes) Gesetz als ein Versicherungsgesetz, weil ein solches vorsieht, dass Versicherungsbeiträge eingezahlt werden müssen, um dem Versicherungssystem anzugehören und daraus Leistungen finanziert zu bekommen. Das ASVG ist jedenfalls keine gesetzliche Grundlage, um für nicht-einzahlende Asylwerber, Schutzbedürftige oder Asylberechtigte Leistungen zu erbringen.

Handlungsbedarf ist angesagt!   

Kategorie: Allgemein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert