Archiv für den Monat: Februar 2026

Es braucht eine eigene Migranten-Krankenkasse

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

Oberösterreichs FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner fordert eine eigene Krankenkasse für Migranten aus Nicht-EU-Staaten.

Und das ist auch rechtlich geboten, weil das ASVG eigentlich nur Leistungen für Beitragszahler, also Versicherte und Mitversicherte, vorsieht. Denn die Krankenvorsorge ist in Österreich nach dem Versicherungsprinzip aufgebaut: wer einzahlt, wird Mitglied des Systems und erhält im Versicherungsfall (bei Krankheit) die vorgesehene Leistung. Die Mittel, die hier zusammenkommen, gehören demgemäß den Versicherungsnehmern und sind nicht Eigentum des Staates. Daher kann der Staat auch nicht frei darüber verfügen, ohne dabei die Versicherten um ihre Einzahlungen zu verkürzen, sie diesbezüglich zu enteignen.

Aber wie kann jemand an einer Versicherung teilnehmen und aus einem Versicherungssystem etwas zurückbekommen, wenn er keine Versicherungsbeiträge eingezahlt hat, nicht Teilnehmer an diesem Versicherungssystem ist? Und Asylwerber, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zahlen nun einmal in das System nichts ein. Da stimmt wohl etwas nicht, wenn die aber von dort Leistungen erhalten. Schließlich heißt das entsprechende Gesetz SozialVERSICHERUNGsgesetz und nicht SozialVERSORGUNGsgesetz !

Wenn der Staat Asylwerbern Sozialleistungen gewähren will, braucht es dafür ein anderes (eigenes) Gesetz als ein Versicherungsgesetz, weil ein solches vorsieht, dass Versicherungsbeiträge eingezahlt werden müssen, um dem Versicherungssystem anzugehören und daraus Leistungen finanziert zu bekommen. Das ASVG ist jedenfalls keine gesetzliche Grundlage, um für nicht-einzahlende Asylwerber, Schutzbedürftige oder Asylberechtigte Leistungen zu erbringen.

Handlungsbedarf ist angesagt!   

Kategorie: Allgemein

Asyl und Zuwanderung – unregelbare Naturereignisse?

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

Die Regierung, diese und die Vorgänger, ist nicht in der Lage, der Massenzuwanderung durch eine daran angepasste Gesetzgebung zu begegnen. Es fehlen die gesetzlichen Regeln, nach der Zuwanderung ablaufen und begrenzt werden sollte und wie Flüchtlinge unterstützt werden sollen. Alles geschieht aushilfsweise, auf einer gesetzlichen Grundlage, die dafür gar nicht erlassen wurde oder überhaupt in einem gesetzesfreien Raum. Man lässt Zuwanderung ganz einfach passieren, man nimmt sie hin, und schaut zu, was passiert. Und am Beginn der Flüchtlingswellen von 2015 hat man die sogar noch beklatscht: „Welcome, welcome!“

Man blickt auf Flüchtlingskonvention, Menschenrechtskonvention und EU-Vorschriften und entschuldigt sich selbst: dem gegenüber sind wir wehr- und machtlos. Und dann befindet man sich ja in einer Koalition zwischen ÖVP und SPÖ: na da erst recht, da geht nichts weiter.

Und über dem Flüchtlings- und Zuwanderungschaos steigt der Unmut des Volkes, und die Umfragewerte sinken und sinken.

Denn es herrscht eine grundlegende Regellosigkeit in der Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik. Ja man vermengt die beiden und unterscheidet nicht mehr zwischen Flüchtlingen mit zeitweiligem Aufenthaltsrecht und Zuwanderern mit dauernder Aufenthaltsberechtigung. Die erste und wichtigste Folge davon ist, dass Leute, die um (zeitweiliges) Asyl ansuchen, auf Dauer bleiben. Und dass die nicht wie echte Zuwanderer bereit sind, sich sofort anzupassen und mit Arbeit selbst zu erhalten, sondern lange, wenn nicht dauernd vom Staat erhalten werden müssen und in ihren eigenen Sitten und Umgangsformen verharren. Zweitens hat man gar keine eigene Regelung für die Unterstützung von Asylanten, sondern man behandelt und finanziert sie so wie einheimische Armutsfälle, und noch dazu von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Und zusätzlich hat man einen großen Anteil von Betreuung an privatrechtliche Hilfsorganisationen und NGOs übertragen, deren Tätigkeit sich dann fast vollständig staatlicher Kontrolle entzieht, obwohl der Staat alles – großzügigst – finanzieren darf.

Zuletzt der Fall der „Vertriebenen“ aus der Ukraine. Aufgrund von EU-Bestimmung haben die Anspruch auf Aufenthalt und Versorgung. In Österreich war man aber nicht in der Lage, Kriterien dafür einzuführen, welche Ukrainer speziell von den 40 Millionen bei uns einreisen dürfen. So dass die Situation jetzt so ausschaut, dass von Gesetzes wegen alle 40 Millionen zu uns kommen dürften.

Also Chaos, wohin man schaut. Und nach all dem, was die Regierungsparteien dazu so von sich geben, sind die auch nicht in der Lage, in Zukunft an der bestehenden Situation viel zu ändern. Das Chaos wird prolongiert. Und natürlich auch das Dahinwursteln mit fallenden Umfragewerten. Die Zuwanderungsproblematik wird die beiden ehemaligen Großparteien wahrscheinlich noch völlig in den Abgrund führen, wie dies ja anderswo schon geschehen ist.   

Kategorie: Allgemein

Kinder machen den einen reich und den anderen arm

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

Ja, der Staat unterstützt Familien mit Kindern. Und recht so. Aber warum für die einen viel und für die anderen wenig?
Sind denn nicht alle Kinder gleich viel wert?
Da bekommt, wer als Zuwanderer Mindestsicherung bezieht, zu seiner Mindestsicherung einen Kinderzuschlag, der noch dazu gestaffelt ist: je mehr Kinder, desto mehr für das einzelne Kind. Da kommen dann, bei vier oder mehr Kindern, Beträge von 6.000 Euro monatlich oder mehr zustande. Aber dabei bleibt es nicht: Für die Kinder bekommt die Migrationsfamile neben allen sonstigen Beihilfen und Kostenbefreiungen noch Familienbeihilfe aus dem Familien-Lastenausgleichsfonds (FLAF). Also zweimal Kindergeld für Familien, wo niemand berufstätig ist.

Dagegen bekommt ein berufstätiger Österreicher mit mehreren Kindern nur Familienbeihilfe aus dem FLAF. Also Kindergeld nur einmal.

Erklärt das vielleicht den Kinderreichtum bei den Zuwanderern?
Und die Beschränkung auf die Ein-Kind-Familie bei den Österreichern?

Wie ist das mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz dort, wo Zuwanderer die Begünstigten sind?
Hier ist wohl dringender Reformbedarf gegeben.

Kategorie: Allgemein