Ein Provisorium, ein vorübergehender Zustand.
Wer ins Ausland flüchten muss, weil er zu Hause gefährdet ist, weil die Staatsmacht (!) ihn dort menschenrechtswidrig verfolgt (aus ideologischen oder politischen Gründen) und wer deshalb in einem fremden Staat um vorübergehende Aufnahme ansucht, der wird von der Genfer Flüchtlingskonvention geschützt und dem gewährt diese Konvention die Rechte eines geschützten Flüchtlings.
Armut und Kriegsgefahr, Bürgerkriegswirren und ähnliches hingegen sieht die Konvention nicht als Asylgrund vor. Denn sie berücksichtigt nur Verhältnisse und Zustände, wie sie während des Zweiten Weltkriegs und kurz darnach geherrscht haben. Außerdem geht die Konvention auch davon aus, dass jeder Flüchtling seine Heimat nur widerwillig verlässt, weil er muss, und nicht, weil er will. Andernfalls – wenn er sowieso ausreisen will -, dann wäre er ein Auswanderer und kein Flüchtling.
Die Flüchtlingskonvention geht also davon aus, dass der Flüchtling nur widerwillig, gezwungenermaßen, seine Heimat verlässt, und dies nur für die Zeit, wo ihm dort Verfolgung droht, und dass es andererseits auch dem Aufnahmestaat bewusst ist – und der darnach handelt -, dass der Flüchtling nur auf vorübergehende Zeit im Lande bleiben wird. Der Flüchtling hingegen – so ist die Vorgabe – liebt seine Heimat und dessen Sitten und Bräuche, einschließlich der – meist sogar landesspezifischen- religiösen Verhaltensweisen und Feste und will die möglichst auch unverändert im Aufenthaltsland beibehalten, denn er will ja mit diesen in seine Heimat zurückkehren. Dies im Gegensatz zu Auswanderern – wie die vielen Auswanderer nach den USA beweisen, die sich möglichst rasch an die Bräuchen und Umgangsformen des neuen Heimatlandes anpassen und Teil der einheimischen Bevölkerung werden wollten und wollen.
Konkret gesprochen: Die Flüchtlinge aus Syrien sind – wie sie ja selbst zur Begründung des Asylantrags angegeben haben – vor der befürchteten rechtswidrigen Verfolgung durch das Assad-Regime geflohen. Das Assad-Regime gibt es aber jetzt nicht mehr. Der von ihnen angeführte Asylgrund ist daher weggefallen. Auf diesen Umstand müssten die Asylbehörden in Österreich reagieren.
Tun sie das? Die Frage muss man sich wohl auch in der Öffentlichkeit stellen. Dabei geht es auch um die Stellung unseres Landes als Rechtsstaat. Gilt hier noch Recht und (staatliche) Ordnung?
PS: „Asyl ist ein Provisorium“ – Bitte diesen Satz festhalten!