Die Masse der Bevölkerung ist nicht verfolgt!

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Das ist in Syrien nicht der Fall. Das ist in Afghanistan nicht der Fall. Das war selbst in Nazi-Deutschland nicht der Fall.

Millionen Syrer islamischen Glaubens leben sicher in Syrien. Besonders Moslems sunnitischer Ausrichtung haben von dem jetzt etablierten politischen System nichts zu befürchten. Probleme kann es höchstens für Minderheiten geben, vor allem – soweit noch vorhanden – für christliche Minderheiten.

Diese Leute, soweit sie als Asylsuchende zu uns gekommen sind, haben daher keinen Asylgrund (mehr) und können daher ohne weiteres des Landes verwiesen werden, damit sie nach Syrien zurückkehren und dort wie Millionen andere leben und zum Wiederaufbau des Landes beitragen. In Österreich jedenfalls haben sie keinen Anspruch mehr, als Flüchtlinge und Asylanten angesehen und behandelt zu werden und die entsprechende Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht nämlich nur „Verfolgung“ als Asylgrund an, und dabei wird an die Verfolgung der Juden im Nazi-Regime gedacht und an die Verfolgung von christlichen Minderheiten im Orient. An Verfolgung durch die Machthaber und an Gefahr für Leib und Leben für die unschuldigen Opfer. Wirtschaftliche Notlage und selbst kriegerische Verhältnisse sind dort nicht als Asylgrund angeführt.

Und als verfolgt im Sinne der Konvention können daher immer nur besonders verfolgte Einzelpersonen angesehen werden oder verfolgte Minderheiten unter einem Unrechtsregime, aber nicht ganze Menschenmassen, die dem Durchschnitt der Bevölkerung eines Landes entsprechen.

Unsere Regierung ist daher nicht mehr berechtigt, an diese Leute Steuermittel und Staatsvermögen (Wohnungen etc.) zu verteilen.
  

Kategorie: Allgemein

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