Die Macht der Politiker und die NGOs

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NGOs bzw. gemeinnützige Vereine erhalten viel Geld (Millionen und Abermillionen) vom Staat (Bund, Länder, Gemeinden, Stadt Wien), damit sie Aufgaben übernehmen, die im staatlichen Interesse liegen bzw. überhaupt staatlichen Zielen dienen. Und die werden dabei aus der öffentlichen Verwaltung herausgenommen, ausgelagert, obwohl sie aber eigentlich staatliche Aufgaben sind. Schon der Name ist verräterisch: „Nicht-Regierungs-Organisationen“. „Regierung-“ weil es um Regierungsaufgaben, also staatliche Aufgaben geht.Und der Zweck dieser Auslagerung ist meist eindeutig: Man will gezielt den Beschränkungen entgehen, die gesetzlich für staatliche Verwaltungstätigkeit bestehen (vor allem den Grundsätzen von Sparsamkeit und Kontrolle). Und dabei wird bewusst in Kauf genommen, dass das alles im Widerspruch zu den Grundsätzen der Verfassung geschieht. Die verlangen nämlich, dass die gesamte staatliche (d.h. auch staatlich finanzierte) Verwaltung (Tätigkeitsbereich nach Art. 10 bis 15 B-VG) nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Und das ist bei den NGOs gerade nicht der Fall, denn die agieren aufgrund ihrer eigenen Statuten. Und das heißt: Großzügigkeit statt Sparsamkeit (vor allem im sozialen Bereich) und keine angemessene Kontrolle durch staatliche Institutionen.Und dann die politische Abhängigkeit: Es sind staatliche Funktionsträger, vor allem die Ressortchefs in Bundes- und Landesregierung, die die Entscheidungsmacht haben und – auch wenn oft nicht formal, so doch faktisch – derartige Entscheidungen fast im Alleingang treffen (oft koalitionär im gegenseitigen Austauschgeschäft so abgesprochen). Und dann ist nicht auszuschließen, dass für die Mittelvergabe auch parteipolitische und ideologische Momente ins Spiel kommen (die natürlich oft auch Großzügigkeit bei Ausgaben bedeuten).Die Folge dieser Entwicklung ist ein fast unüberschaubares Anwachsen von NGOs und gemeinnützigen Vereinen und eine mehr und mehr unkontrollierbare und unkontrollierte Ausgabe staatlicher Finanzmittel. Konzept und Übersicht gehen für den Staat und staatliche Kontrollinstanzen verloren.Und der Status des Staates Österreich als Rechtsstaat muss mehr und mehr in Zweifel gezogen werden.Dr. jur. Peter F. Lang, Wien, Ministerialrat i.R. bzw. Gesandter i.R. (pensionierter Beamter des Außenministeriums)Was da im Gange ist, ist eine ENTSTAATLICHUNG: die Übertragung staatlicher Aufgaben an private Institutionen, NGOs, gemeinnützige Vereine, an hunderte davon, mit Milliarden an Steuergeldern und hunderttausenden Beschäftigten. Und die Tätigkeit wird nicht mit privaten Geldmitteln finanziert, Mitgliedsbeiträgen und Spenden, sondern fast ausschließlich mit staatlichen Zuschüssen, Förderungen und Subventionen, und das weitgehend, ohne dass es Kontrollen der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit wie bei staatlicher Verwaltungstätigkeit gibt. Ja, eine Entstaatlichung ist hier im Gange, nur nicht bei der Verschwendung von Steuergeld. Im Gegenteil mangels wirksamer Kontrolle durch objektive Kontrollorgane ist der ideologisch motivierten Geldverschwendung, für die die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden (Staatsquote 56,3%), Tür und Tor geöffnet.

Kategorie: Allgemein

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