Der Fonds Soziales Wien verfügt über 2.800.000.000 Euro, und das möglicherweise verfassungswidrig. So viel Geld bekommt der Fonds Soziales Wien nämlich aus dem Wiener Stadtbudget „zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke“ dieses Jahr (2025).
2,8 Milliarden, das heißt z.B. für 100.000 Leute je 28.000 Euro oder für 200.000 Leute je 14.000 Euro.
Wer sind diese Leute ? (bei weitem nicht nur Inländer!) Wer kontrolliert da ? Wer hat da Einblick?(jedenfalls nicht die Öffentlichkeit, die Steuerzahler, die die Mittel aufbringen!)
Der Fonds Soziales Wien (FSW), der soeben seinen Jahresbericht für 2024 vorgelegt hat, ist ein im Jahr 2000 nach den Bestimmungen des Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzes geschaffener Fonds der Stadt Wien. Er ist privatwirtschaftlich organisiert, übt seine Tätigkeit aufgrund eines eigenen Statuts aus und dient nach Eigendefinition „der Erfüllung gemeinnütziger Zwecke“, und die sind damit aus der ordentlichen Stadtverwaltung ausgelagert. Für seine Tätigkeit gilt natürlich als privatrechtliche Einrichtung, dass Außenstehende keinen Einblick haben und (hier) bekommen, besonders natürlich was persönliche Daten anlangt, etwa über Nutznießer. Auch der Wiener Landtag und seine Fraktionen haben daher kaum Einblick und Kontrolle.
Kann man so mit öffentlichen Geldern, Steuergeldern, in solcher Höhe ohne genaue gesetzliche Regelung der Vorgangsweise und ohne umfassende Kontrolle durch staatliche Kontrollorgane umgehen? Oder sollte nicht auch hier in Wien das Wohlfahrtswesen nach den Regeln der ordentlichen staatlichen Verwaltung mit entsprechender Kontrolle ablaufen? Schließlich geht es um öffentliche Gelder, und das in enormer Höhe! Wozu gibt es auch die Opposition im Wiener Landtag?
Dazu juristische Ausführungen:
1. Punkt: Öffentliche Gelder, Steuergelder, sind – ein Grundprinzip eines demokratischen Staates – grundsätzlich nur für die Finanzierung der Durchführung staatlicher Aufgaben vorgesehen. Und dieser Aufgabenvollzug darf nur auf Grund der Gesetze vorgenommen werden (Art. 18 B-VG). Das heißt im konkreten Fall, dass ein Statut nicht genügt, um die Aktivitäten des FSW zu regeln, nein, es hätte eines eigenen (Landes-)Gesetzes bedurft. Erste Verfassungswidrigkeit (Art. 18 B-VG).
2. Punkt: Auch das Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz, auf Grund dessen der Fonds Soziales Wien eingerichtet wurde und sich ein Statut gegeben hat, dürfte verfassungswidrig sein. Denn der Wiener Landtag dürfte verfassungsrechtlich zur Erlassung eines Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzes gar nicht zuständig sein, weil hierfür die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers gegeben ist (siehe B-VG: Art. 10 Ziffer 4: Bundessache ist die Gesetzgebung für Zivilrechtswesen einschließlich des wirtschaftlichen Assoziationswesens). Zweite . Verfassungswidrigkeit (Art. 10 Z. 4 B-VG).
Man kann sich denken, aus welchem Grund die rote Wiener Stadtregierung die Konstruktion eines privatrechtlichen Fonds gewählt hat. Da bleibt alles schön „unter der Tuchent“ und die Genossen können entscheiden. Damit machen sie „ihre“ Politik.
Meiner Ansicht nach wäre es daher mittels eines Antrags an den Verfassungsgerichtshof auf Aufhebung des Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzes zu prüfen, ob das Sozialwesen in Wien gesetzes- und verfassungskonform eingerichtet ist.
Und was Flüchtlingshilfe und -betreuung anlangt (die ja auch für den FSW ein zentraler Punkt der Tätigkeit ist), so gibt es in Wien noch eine ausgedehnte Tätigkeit von Hilfsorganisationen, „gemeinnützigen“ NGOs, Vereinen und Stiftungen, die Subventionen und Förderungen erhalten. Dazu gehören unter anderem die Caritas mit einem Budget von 1.300 Millionen, die Diakonie mit 480 Millionen und das „Hilfswerk“ mit 305 Millionen, die alle und viele andere zu einem guten Teil aus dem Wiener Gemeindebudget finanziert werden.
Und natürlich werden Flüchtlinge, Migranten, Asylsuchende auch aus dem Wiener Stadtbudget direkt finanziert (Mindestsicherung, Grundversorgung).
Allgemein werden diese Leute besser mit wohnungen auf Kosten des Steuerzahlers versorgt als die einheimischen wien.
Und es geht um Milliarden und Abermilliarden, allein aus dem Wiener Stadtbudget. Gelder, die dann für die Wohn-, Gesundheits-, Alten- und Schulversorgung der einheimischen Wiener fehlen und die sich in hohen Preisen und Gebühren der städtischen Unternehmungen niederschlagen (von Müll-, Wasser-, Parkgebühren bis zu Strom- und Gaspreis und Fernheizung).
Wien – das Schlaraffenland der Zuzügler !