Abschiebung „illegaler Migranten“

Veröffentlicht am von 0 Kommentare


Versprochen wird: Wir werden illegalen Migranten kein Aufenthaltsrecht geben und sie in die Heimat zurückführen bzw. abschieben. Und dann wird aufgezählt: Tatsächlich, da hat man wieder eine Handvoll von ihnen zurückgeführt. Und die Politik rühmt sich: Sie ist aktiv bei der Bekämpfung der „illegalen Migration“. Und der Wähler meint, er muss da applaudieren und zufrieden sein. Aber was ist wirklich geschehen? Ein kleiner Prozentsatz der Migranten aus sicheren – sicheren! – Ländern wurde mit amtlicher Beteiligung nach Hause zurückgeschickt, etwa in ein EU-Land wie Bulgarien oder Rumänien oder nach Tunesien oder Marokko, in Länder, in denen wir Urlaub machen. Niemand aber wird zurückgeschickt in ein Land wie Syrien oder Afghanistan, denn das sind „unsichere Länder“, wo die Menschen – angeblich, und zwar offensichtlich alle, die dort leben – gefährdet sind. Also dürfen alle, die von dort kommen – afrikanische Länder zählen übrigens auch dazu – bei uns bleiben, weil eine Abschiebung in die Heimat sie ja an Leib und Leben gefährden würde. Sie erhalten daher bei uns entweder Asyl oder, wenn ein Asylgrund nicht zu finden ist, „subsidiären Schutz“ (Offensichtlich in der Annahme, Schutz finden können sie nur bei uns und nicht etwa in einem Nachbarland ihres Heimatlandes. Denn – so die Annahme –  die ganze Welt ist „unsicher“, nur wir hier in Europa sind sichere Aufenthaltsländer) Und natürlich gelten diese Leute nicht als „illegale Migranten“. Und wenn von Rückführung und Abschiebung „illegaler Migranten“ geredet wird, gilt das nicht für diese Leute.

Ja, die da oben rechnen mit der Unwissenheit und der Dummheit der Menschen.

Und sie können untätig bleiben. Denn, wer weiß, wer aktiv ist, streift vielleicht irgendwo an. Und außerdem ist Tätigwerden mühsam.

Kategorie: Allgemein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert