Archiv für den Monat: Oktober 2024

Asyl und Zuwanderung in Österreich

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Die Asyl- und Zuwanderungspolitik in Österreich ist überaus großzügig.

Wer Asyl sagt und aus weit entfernten Ländern kommt, darf bleiben. Er erhält Asyl oder subsidiären Schutz und eine Begründung dafür wird leicht gefunden: Man könne ihm das Leben in seiner Heimat und die Rückkehr dorthin nicht zumuten, weil dort die Verhältnisse nicht so wie bei uns sind. Denn nur bei uns erhält er Rundumversorgung, ohne arbeiten zu müssen und ohne dass er schon etwas in die Sozialfonds einzahlen hätte müssen.

Diese von den jeweiligen Regierungen praktizierte Politik hat Österreich gegen den Willen einer großen Mehrheit der einheimischen Bevölkerung zum Einwanderungsland gemacht und dazu geführt, dass in den letzten 50 Jahren mehr als 1.000.000 Menschen als Gäste, Gastarbeiter und Schutzsuchende zu uns gekommen und dann im Endeffekt bei uns geblieben sind.

Und die Fortsetzung und Weiterführung dieser Vorgangsweise bewirkt, dass immer mehr und mehr Leute aus immer größerer Ferne und mit immer fremderem kulturellen Hintergrund und immer höherem Unterstützungsbedarf kommen und hier Daueraufenthalt und Versorgung erhalten.

Und wie es jetzt den Anschein hat, wird sich trotz manchem gegenteiligen Gerede auch in den nächsten fünf Jahren unter der schwarz-rot-pinken Dreierkoalition daran nichts ändern.

Ein Grund zur Freude?

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Asyl, Einwanderung, Remigration

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Asyl und Einwanderung muss unterschieden werden:

Asylsuchende sind Personen, die vor einer Gefahr in ihrer Heimat fliehen, die aber grundsätzlich in ihre Heimat zurückkehren wollen, wenn die Gefahr vorüber ist (also z.B. der Kriegszustand beendet ist oder ein die Menschenrechte missachtendes Regime gestürzt ist). Sie suchen Schutz nur für die Zeitdauer, wo sie dort einer Gefahr ausgesetzt wären.

Sobald die Gefahr vorbei ist, will der wirklich schutzsuchende Asylant in sein Heimatland zurückkehren. Das unterscheidet ihn vom Zuwanderer und Sozialmigrant.

Und deshalb erhalten Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde (Asylberechtigte) ein Aufenthaltsrecht, vorerst nur befristet für drei Jahre. D muss danngeprüft werden, ob die Voraussetzungen defür noch weiter vorliegen. Wen dem so ist, dann wird provisorisch zunächst ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erteilt.. Aber wenn es dann im weiteren Verlauf im Herkunftsstaat der/des Asylberechtigten zu einer dauerhaften positiven Veränderung der Verhältnisse kommt oder wenn er/sie wegen eines besonders schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt wird , so ist ein Aberkennungsverfahren einzuleiten und der Status als Asylberechtigte/r mit Bescheid abzuerkennen. Er/Sie hat dann das Land zu verlassen.

Das ist die geltende Rechtslage, und nichts anderes als das bedeutet es, wenn von REMIGRATION geredet wird.

Das ist geltendes Recht, das aber in der Praxis oft so nicht vollzogen wird. Das muss sich ändern!

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Asyl als Vorwand für Dauereinwanderung

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Asyl gibt es im Sinne des Begriffes eigentlich nur für Verfolgte, für unrechtmäßig Verfolgte, und nur solange, wie Verfolgung besteht. Asyl gibt es daher immer nur mit zeitlicher Begrenzung. Immer mit der Beifügung, dass des Asylant in sein Heimatland zurückkehren wird, wenn der Fluchtgrund, die Gefahr von Verfolgung, wegfällt.

Tatsächlich aber kommen Leute zu uns, die Asyl beantragen, aber keinen Asylgrund haben und nur in der Absicht, auf Dauer hier bei uns zu bleiben und hier möglichst viel an sozialer Hilfe zu erhalten. Alle wissen das.

Und was wird gemacht? Gegen alles bessere Wissen?

1. Mit Gewalt wird ein Asylgrund oder ein sonstiger Schutzgrund konstruiert und die Person erhält ein Aufenthaltsrecht.

2. Dann wird der Betreffende nicht mehr als Asylant, sondern als Dauer-Einwanderer behandelt. Man bemührt sich um seine Integration mit Hilfe aller möglichen Kurse und sonstigen Integrationsmaßnahmen und lässt ihn seine Familie nachholen, damit sein Verbindungsband zur alten Heimat möglichst aufgelöst wird.

Ergebnis: Diese Vorgangsweise hat Österreich gegen den Willen der einheimischen Bevölkerung zum Einwanderungsland gemacht und dazu geführt, dass in den letzten 50 Jahren mehr als 1.000.000 Menschen als Gäste, Gastarbeiter und Schutzsuchende zu uns gekommen und dann im Endeffekt bei uns geblieben sind.

Und die Ausweitung dieser Vorgangsweise führt jetzt dazu, dass immer mehr und mehr Leute aus immer größerer Ferne und mit immer fremderem kulturellen Hintergrund und immer höherem Unterstützungsbedarf kommen. Und wie es den Anschein hat, hat auch niemand von den maßgeblichen Politikern ein Interesse und eine echte Bereitschaft gegen große Widerstände etwas an diesem Vorgehen zu ändern.

Für die nächsten FÜNF JAHRE wird sich da unter der neuen schwarz-roten-pinken Regierung mit Sicherheit nichts ändern.

Was ist da zu tun?

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Abschiebung „illegaler Migranten“

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Versprochen wird: Wir werden illegalen Migranten kein Aufenthaltsrecht geben und sie in die Heimat zurückführen bzw. abschieben. Und dann wird aufgezählt: Tatsächlich, da hat man wieder eine Handvoll von ihnen zurückgeführt. Und die Politik rühmt sich: Sie ist aktiv bei der Bekämpfung der „illegalen Migration“. Und der Wähler meint, er muss da applaudieren und zufrieden sein. Aber was ist wirklich geschehen? Ein kleiner Prozentsatz der Migranten aus sicheren – sicheren! – Ländern wurde mit amtlicher Beteiligung nach Hause zurückgeschickt, etwa in ein EU-Land wie Bulgarien oder Rumänien oder nach Tunesien oder Marokko, in Länder, in denen wir Urlaub machen. Niemand aber wird zurückgeschickt in ein Land wie Syrien oder Afghanistan, denn das sind „unsichere Länder“, wo die Menschen – angeblich, und zwar offensichtlich alle, die dort leben – gefährdet sind. Also dürfen alle, die von dort kommen – afrikanische Länder zählen übrigens auch dazu – bei uns bleiben, weil eine Abschiebung in die Heimat sie ja an Leib und Leben gefährden würde. Sie erhalten daher bei uns entweder Asyl oder, wenn ein Asylgrund nicht zu finden ist, „subsidiären Schutz“ (Offensichtlich in der Annahme, Schutz finden können sie nur bei uns und nicht etwa in einem Nachbarland ihres Heimatlandes. Denn – so die Annahme –  die ganze Welt ist „unsicher“, nur wir hier in Europa sind sichere Aufenthaltsländer) Und natürlich gelten diese Leute nicht als „illegale Migranten“. Und wenn von Rückführung und Abschiebung „illegaler Migranten“ geredet wird, gilt das nicht für diese Leute.

Ja, die da oben rechnen mit der Unwissenheit und der Dummheit der Menschen.

Und sie können untätig bleiben. Denn, wer weiß, wer aktiv ist, streift vielleicht irgendwo an. Und außerdem ist Tätigwerden mühsam.

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Gilt die Flüchtlingskonvention noch?

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Oder gilt, was der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Gericht der EU, als Quasi-Gesetzgeber verordnet?  

Jetzt hat dieser EuGH beschlossen, dass allen Frauen aus Afghanistan ungeschauterweise sofort Asyl zugewähren ist, wo immer und wann  immer sie in der EU darum ansuchen. Weiter braucht demnach gar nicht mehr geprüft zu werden.

Nun ist nicht zu bestreiten, dass Frauen derzeit in Afghanistan schwer benachteiligt sind und unterdrückt werden. Wer allerdings eine den landesüblichen Gepflogenheiten entsprechende Lebensweise führt, ist deshalb dort nicht an Leib und Leben gefährdet. Das heißt wohl auch, dass er bzw. sie nicht menschenrechtswidrig „verfolgt“ wird. Und nach der Flüchtlingskonvention ist aber die menschenrechtswirdrige „Verfolgung“ der einzige Grund, aus dem Asyl zuerkannt werden muss.

Der EuGH geht hier, wie auch sonst, in seiner Großzügigkeit für die Asylgewährung also weit in seiner Interpretation der Flüchtlingskonvention über das  vernünftige und verträgliche Maß hinaus. Und weiters macht er es sich offensichtlich zum Prinzip, dass ein an sich Asylberechtigter sich das Land aussuchen kann, wo er um Asyl ansucht. Er muss nicht das erste oder ein seiner Heimat näher liegendes Land dafür aussuchen, sondern kann auf der Suche die halbe Welt durchreisen. Nach dem Prinzip : Wer einmal (in der Heimat) asylberechtigt ist, der bleibt  immer und überall asylberechtigt (für seine ganze Lebensdauer, es sei denn, dass er freiwillig in die Heimat zurückkehrt). 

So steht das allerdings nicht in der Flüchtlingskonvention. Und es kann so auch nicht den Intentionen dieser Konvention entsprechen. Hier geht es um eine weitgehende ,-  wie viele meinen – überdehnte Auslegung des Textes der Konvention. Die Auslegung sollte vielmehr berücksichtigen, dass eine Abwägung stattfinden muss zwischen der Ausnahmesituation, in der sich der Flüchtling befindet, und der Ausnahmesituation, in die Aufnahmeländer geraten können. Die Flüchtlingskonvention sieht ja auch ausdrücklich vor, dass die Flüchtlinge sich so verhalten müssen, dass sie möglichst wenig zur Last fallen. Und in Ländern fremder Kultur fallen sie in der Regel mehr zur Last als in den Ländern der eigenen Kultur und Religion.

Damit sei gesagt: Man muss nicht alles schlucken, was am EuGH in überbordender Humanität für richtig befunden wird. Denn Gerichte sind nun einmal keine Gesetzgeber und haben nur über Einzelfälle zu entscheiden.

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Im Interesse des Landes

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Der Staat befindet sich in einer Krisensituation, in einer vielfachen Krise: einer Budgetkrise, einer Schuldenkrise, einer Wirtschafts- und Industriekrise, einer Beschäftigungs- und Arbeitsplatzkrise, einer Teuerungs- und Verarmungskrise, einer Zuwanderungskrise, einer Krise des Schul- und Gesundheitswesens, …

Krisenbekämpfungsmaßnahmen sind dringend erforderlich. Das heißt, es bräuchte dringend und baldigst eine handlungsfähige und handlungsaktive Regierung. Derzeit aber haben wir nur eine Verwalterregierung, eine Regierung ohne Mehrheit im Parlament, eine Regierung, die Reformen gar nicht angehen kann, die nur die bestehende Krisensituation verwalten kann, die nicht einmal ein Budget erstellen kann. Kann man es verantworten, dass diese Situation über Wochen oder gar Monate andauert?

Jetzt wird von einer Dreierkoalition zwischen ÖVP, SPÖ und Neos gesprochen. Auf welchen gemeinsamen Nenner die kommen könnten, ist aber niemanden recht klar. Unterschiedlicher könnten Zukunftsansagen nicht sein, als sie zwischen den Herren Nehammer/ÖVP und Babler/SPÖ getätigt worden sind. Eine Einigung, wenn überhaupt, kann dauern. Aber so viel Zeit haben wir nicht!

Eine Alternative wäre eine Koalition zwischen FPÖ und ÖVP. Bei den Themen Wirtschaft und Zuwanderung könnte man sich da leicht treffen. Bei anderen Themenkomplexen sind die Unterschiede nicht unüberwindbar. Eine Einigung könnte aller Wahrscheinlichkeit relativ schnell gefunden werden, wenn …. Ja, wenn die persönlichen Animositäten und Vorurteile überwunden werden könnten, sei es, weil bei ihnen eine Einkehr der Vernunft und des Verantwortungsbewusstseins stattfindet oder weil der eine oder der andere oder beide ausscheiden. Und der Herr Bundespräsident müsste dann einer Einigung zustimmen.

Der Herr Bundespräsident. Was sollte/müsste er tun? Statt dem entgegenzuarbeiten müsste er eine Koalition zwischen den beiden Parteien FPÖ und ÖVP sogar nachdrücklich fordern. Im Interesse des Landes. Da müssten aber andere Interessen hintanstehen!

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