Es gibt ja nicht nur Flüchtlinge, die einen Asylgrund entsprechend der Flüchtlingskonvention haben, weil sie von Verfolgung bedroht sind wie szt. die Juden im Nazistaat. Das sind die wenigsten. Und die kommen nicht aus einem Staat in unserer Nähe, sondern aus anderen Kontinenten, aus Asien und Afrika.
Aber neben echten, sogenannten Konventionsflüchlingen gibt es auch weitere Leute, die um Asyl ansuchen, weil ihr Leben im Herkunftsland (angeblich) aufgrund eines bewaffneten Konflikts (z.B. Bürgerkriegs) gefährdet ist (die meisten Syrer und Afghanen) oder denen dort unmenschliche Behandlung droht (viele Afrikaner), deren Asylantrag aber mangels Bedrohung abgelehnt wurde. Sie erhalten als sogenannte „subsidiär Schutzberechtigte“ befristeten (!) Schutz vor Abschiebung,
Und selbst Personen, auf die das nicht zutrifft, die also daheim in keiner Weise gefährdet oder bedroht sind, kann „humanitäres Bleiberecht“ zuerkannt werden. Das wird bei sogenannten „Härtefällen“ angewendet, wenn beispielsweise ein Asylwerber schon lange in Österreich lebt und dann einen negativen Bescheid bekommt und abgeschoben werden müsste.
Alle, alle wollen sie bei uns bleiben. Und den meisten (etwa 80%) gelingt es auch. Denn das ergibt sich (so die Interpretation) aus der Europäischen Konvention für Menschenrechte und in diesem Sinne entscheiden auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der österreichische Verfassungsgerichtshof.
Aber es gäbe schon eine Möglichkeit, dem zu entgehen . Denn es ist nicht so klar geregelt, ob immer ein Verfahren eingeleitet werden muss, wenn ein Antrag gestellt wird. Denn warum sollte man überhaupt ein Verfahren einleiten, wenn klar ist, dass der Antragsteller aus einem sicheren Nachbarland kommt? Er war ja schon in Sicherheit. Zu uns kommt er da als „Illegaler“, illegal ist jedenfalls der Grenzübertritt. Nein! In diesem Fall kein Verfahren!
Wenn man aber weiter wie bisher macht, dann gibt es zahlenmäßig keine Begrenzung. Sollen wir etwa Millionen Syrer und Millionen Afghanen hereinlassen und ihnen Daueraufenthalt einräumen, weil bzw, wenn in ihrem Land bürgerkriegsähnliche Verhältnisse herrschen? Warum also sollte man es nicht wie Orban machen? Nämlich: bei uns kein Verfahren, ab ins Flüchtlingslager und nur das Überlebensnotwendige. Jeder dort soll sich selbst um Rück- oder Weiterreise kümmern. Bei uns wird ihm jedenfalls kein Daueraufenthalt geboten und finanziert!
Für die Zukunft (für die nächste und übernächste Generation) gibt es nur folgende Alternativen: entweder Hunderttausende aufnehmen oder Härte bei den Abweisung.