Archiv für den Monat: Juni 2024

Migrantenströme lenken?

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Allmählich kommt man drauf, dass da wenig möglich ist. Denn praktisch haben die Migranten (um die es geht) Reisefreiheit. Sie reisen dorthin und bleiben dort, wo es ihnen am besten geht. Sie können sich das aussuchen.

Die betroffene ansässige Bevölkerung und ihre Regierungen haben anscheinend wenig Möglichkeiten, einzugreifen und zu lenken. Das selbst geknüpfte Paragraphengeflecht hindert sie daran.

Ein Paragraphengeflecht von internationalen Konventionen, die die Rechte von Migranten regeln und deren Wohlbefinden und Sicherheit zum Ziel haben. Vor allem wird damit die Abweisung und Abschiebung von Migranten fast unmöglich gemacht. In wohlausgeformten Paragraphen geht es vor allem um die Begriffe Flucht, Verfolgung und Gefährdung.

Aber die wenigsten sind Verfolgte. Verfolgte waren szt. die Juden im Nazi-Staat. Nur für Verfolgte gilt die Flüchtlingskonvention. Verfolgte sind nach dieser Konvention Inländern gleichgestellt und müssen gleiche Sozialleistungen erhalten.

Aber die anderen? Die überwiegende Mehrzahl? Die „Gefährdeten“? Die nicht als „Verfolgte“ gelten? Die vor Krieg und ähnlichen Gefahren geflohen sind? Millionen sind in dieser Lage. Und viele tausende von ihnen sind schon hier bei uns. Weitere werden kommen. Man darf sie nicht zurückschicken, zurück in die Gefahr. Das sieht die Menschenrechtskonvention vor.

Kann man den Zustrom dieser „Gefährdeten“, der sogenannten „subsidiär Schutzberechtigten“, regeln? Ja, man kann! Nämlich durch Geben und Nichtgeben, durch Viel-Geben und Wenig-Geben.

Ungarn hat sich zu Nichtgeben entschieden, wir in Österreich zu Geben, Wien sogar zu Viel-Geben. Ja, da tut man etwas.

Und die Migranten lassen sich damit auch lenken, wie man sieht.  

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Die Rechtsstellung von Afghanen und Syrern

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Sie sind nur insofern geschützt, als sie nicht in ein Land abgeschoben werden dürfen, wo ihnen unmenschliche Behandlung oder Schlimmeres drohen würde (aufgrund der EMRK). Ihre Unterbringung und Versorgung regeln aber österreichische Gesetze.

Die Flüchtlingskonvention findet auf sie keine Anwendung, weil sie ja nicht vor Verfolgung geflohen sind, vor Verfolgung, wie sie szt. Juden im Nazi-Staat fürchten mussten. Nein, ihr Fluchtgrund ist ja ein andererer. Nämlich Furcht vor Krieg, Bürgerkrieg und den damit verbundenen Gefahren.

Sie sind daher „Kriegsflüchtlinge“, eigentlich „subsidiär Schutzberechtigte“ und nicht „Konventionsflüchtlinge“, auf die die Flüchtlingskonvention anzuwenden ist

Noch einmal: Für die Unterbringung und Versorgung von Afghanen und Syrern gelten – mit wenigen Ausnahmen – österreichische Gesetze und Vorschriften und nicht die Flüchtlingskonvention (die Flüchtlingskonvention sieht nämlich eine weitgehende Gleichstellung mit Inländern vor).

Es wären daher rechtliche Möglichkeiten gegeben, durch entsprechende neue Gesetze Einreise und Aufenthalt in Österreich für Afghanen und Syrer weniger attraktiv zu machen als es derzeit in der gehandhabten Praxis ist. Man muss nur wollen.

Das alles scheint manchen Politikern und vielen Redakteuren nicht bekannt zu sein.

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Wie umgehen mit der Flüchtlingskrise?

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Es gibt ja nicht nur Flüchtlinge, die einen Asylgrund entsprechend der Flüchtlingskonvention haben, weil sie von Verfolgung bedroht sind wie szt. die Juden im Nazistaat. Das sind die wenigsten. Und die kommen nicht aus einem Staat in unserer Nähe, sondern aus anderen Kontinenten, aus Asien und Afrika.

Aber neben echten, sogenannten Konventionsflüchlingen gibt es auch weitere Leute, die um Asyl ansuchen, weil ihr Leben  im Herkunftsland (angeblich)  aufgrund eines bewaffneten Konflikts (z.B. Bürgerkriegs) gefährdet ist (die meisten Syrer und Afghanen) oder denen dort unmenschliche Behandlung droht (viele Afrikaner), deren Asylantrag aber mangels Bedrohung abgelehnt wurde. Sie erhalten als sogenannte „subsidiär Schutzberechtigte“ befristeten (!) Schutz vor Abschiebung,

Und selbst Personen, auf die das nicht zutrifft, die also daheim in keiner Weise gefährdet oder bedroht sind, kann „humanitäres Bleiberecht“ zuerkannt werden.  Das wird  bei sogenannten „Härtefällen“ angewendet, wenn beispielsweise ein Asylwerber schon lange in Österreich lebt und dann einen negativen Bescheid bekommt und abgeschoben werden müsste.

Alle, alle wollen sie bei uns bleiben. Und den meisten (etwa 80%) gelingt es auch. Denn das ergibt sich (so die Interpretation) aus der Europäischen Konvention für Menschenrechte und in diesem Sinne entscheiden auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der österreichische Verfassungsgerichtshof.

Aber es gäbe schon eine Möglichkeit, dem zu entgehen . Denn es ist nicht so klar geregelt, ob immer ein Verfahren eingeleitet werden muss, wenn ein Antrag gestellt wird. Denn warum sollte man überhaupt ein Verfahren einleiten, wenn klar ist, dass der Antragsteller aus einem sicheren Nachbarland kommt? Er war ja schon in Sicherheit. Zu uns kommt er da als „Illegaler“, illegal ist jedenfalls der Grenzübertritt. Nein! In diesem Fall kein Verfahren!

Wenn man aber weiter wie bisher macht, dann gibt es zahlenmäßig keine Begrenzung. Sollen wir etwa Millionen Syrer und Millionen Afghanen hereinlassen und ihnen Daueraufenthalt einräumen, weil bzw, wenn in ihrem Land bürgerkriegsähnliche Verhältnisse herrschen? Warum also sollte man es nicht wie Orban machen? Nämlich: bei uns kein Verfahren, ab ins Flüchtlingslager und nur das Überlebensnotwendige. Jeder dort soll sich selbst um Rück- oder Weiterreise kümmern. Bei uns wird ihm jedenfalls kein Daueraufenthalt geboten und finanziert!

Für die Zukunft (für die nächste und übernächste Generation) gibt es nur folgende Alternativen: entweder Hunderttausende aufnehmen oder Härte bei den Abweisung.

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„Illegale“ Migranten

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Wer ohne Asylgrund einreist und Asyl beantragt, kann als illegal angesehen werden. Und dennoch werden Zehntausende von ihnen hier in Österreich behördlich zum Aufenthalt zugelassen. Und nicht nur das. Sie erhalten Grundversorgung und in Wien sogar Mindestsicherung.

Natürlich ist das ein starker Pullfaktor. Und das bedeutet: Österreich ist attraktiv für Migranten aus aller Welt, und Wien ganz besonders. Also auch für Leute, die keinen Fluchtgrund nach der Flüchtlingskonvention haben, also nicht in Sinne der Flüchtlingskonvention mit ungerechter Verfolgung – wie seinerzeit die Juden im Nazistaat – bedroht sind.

Dazu gehören sogenannte „subsidiär Schutzberechtigte“. Das sind Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland (angeblich) bedroht wird. Sie erhalten befristeten (!) Schutz vor Abschiebung, beispielsweise weil ihnen im Heimatstaat unmenschliche Behandlung droht oder ihr Leben dort aufgrund eines bewaffneten Konflikts (z.B. Bürgerkriegs) gefährdet ist.

Und selbst Personen, auf die das nicht zutrifft, die also daheim in keiner Weise gefährdet oder bedroht sind, kann „humanitäres Bleiberecht“ zuerkannt werden. Das wird bei sogenannten „Härtefällen“ angewendet, wenn beispielsweise ein Asylwerber schon lange in Österreich lebt und dann einen negativen Bescheid bekommt und abgeschoben werden müsste. Dabei wird Bezug auf die Europäische Konvention für Menschenrechte genommen, die einen starken Schutz des Familien- und Privatlebens vorsieht. In diesem Sinne entscheiden der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der österreichische Verfassungsgerichtshof.

Ja, da soll man sich keine Illusionen machen! Was immer auch die politischen Parteien an Wahlversprechen uns jetzt vorspiegeln: Solange diese Rechtslage für uns gültig bleibt, werden jedes Jahr wieder zehntausende „Illegale“ zu uns kommen und auf Dauer hier bleiben, obwohl Asyl und subsidiärer Schutz nur befristet gewährt werden sollten. Aber Befristung ist ja Schall und Rauch, solange es auch noch ein humanitäres Bleiberecht gibt.

Bitte glaubt nicht jenen, die euch vorgaukeln, dass es da leicht einfache Lösungen für das überschwappende Zuwanderungsproblem geben könnte.

(Außer man macht es wie Orban, aber in einem Rechtsstaat geht das wohl nicht.)

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Macher und Unterlasser

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Es gibt Macher und es gibt Unterlasser. Unterlasser sein ist weiter nicht schlimm, Es ist aber schlimm, wenn man in einer Position ist, wo Handeln gefordert ist. Z.B. in in einer Regierungsfunktion. Da ist z.B. der ungarische Regierungschef ein Macher. Er sorgt für Ordnung in seinem Land, für Ordnung, wie er sie versteht. Das ist manchem nicht recht. Macher stoßen stets auch auf Unzufriedene, denen die getroffenen Maßnahmen nicht passen. Orban findet im besonderen viele Kritiker im Ausland. Die Bevölkerung in Ungarn aber ist in ihrer Mehrheit mit seinem Vorgehen weitgehend einverstanden und schenkt ihm ihr Vertrauen. Das sollte man nicht unberücksichtigt lassen!

Naja, auch unter normalen Leuten – die also nicht in Regierungsämtern sind – gibt es Macher. Ich denke da an Klimaaktivisten und Protestmarschierer sowie an Klimakleber. Sie alle sind jedenfalls aktiv. Aber wie weit sie da Zustimmung finden, ist eine andere Frage. Sie aber haben jedenfalls keine Verpflichtung, aktiv zu sein. Sie tun das aus eigenem Antrieb.

Aber Regierungsmitglieder dagegen haben, wie gesagt, schon eine Pflicht und Verantwortung, aktiv zu sein. Besonders dort, wo Missstände herrschen, die durch obrigkeitliche Maßnahmen beseitigt werden könnten. Solche Missstände sind z.B. Rechtsverletzungen, massenhafte Illegalitäten, die Überhandnahme von Gewalttaten, wo die Täter keine Konsequenzen zu spüren bekommen, ungerechtfertigte Preissteigerungen durch Monopolbetriebe und vieles andere. Dazu gehört auch Widersetzlichkeit bei überfälligen Reformmaßnahmen (besonders schlimm, wenn da eine einseitige überzogene ideologische Grundhaltung dafür verantwortlich ist).

Also da stell ich jetzt die Frage in den Raum: Wie ist das bei unseren Regierungsverantwortlichen, der Prädident nicht ausgenommen? Sind das Macher oder Unterlasser?

Ich gebe zu, dass das eine Scheinfrage ist, denn die Antwort liegt auf der Hand.

Ich traue mich, noch eine Frage zu stellen: Wie ist das hier bei den Wählern? Wählen die in der Mehrheit die Macher oder die Unterlasser. Die Antwort darauf werde ich nicht geben. Eh schon wissen …

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Unsere Zukunft: verändertes Klima und veränderte Gesellschaft?

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Klima- und Umweltschutz stehen für viele im Zentrum ihrer Sorgen und Bemühungen. Und dementsprechend werden Maßnahmen ergriffen und Vorschriften erlassen. Hier bei uns und in der EU, von nationalen und EU-Behörden.

Doch weiß niemand, wie weit das wirklich wirksam ist. Denn weltweit geht da ja nicht so viel vor sich. Vor allem, weil die Menschheit sich weiter rasant vermehrt und anderswo (man sehe nach Afrika, aber nicht nur dort) der Kampf ums Dasein, der Überlebenskampf, der Kampf gegen Hunger und Armut im Vordergrund stehen und nicht Klimaschutzmaßnahmen, die der Wirtschaft und dem Wohlstand schaden. Das Klima und der Klimawandel macht aber vor nationalen Grenzen keinen Halt. Und was können wir 500 Millionen Europäer in einer Welt mit 8.000 Millionen Menschen schon bewirken? Da sind wir weltweit viel zu unbedeutend.

Hier in Europa und besonders in Österreich haben wir das Problem so, wie es weltweit meist besteht, nicht. Hier stehen deshalb Klima und Natur im Vordergrund. Weniger aber kümmern wir uns darum, wie sich die Gesellschaft weiterentwickelt. Da lassen wir (bzw. diejenigen, die das Sagen haben, die in Regierung und in den Parlamenten sitzen) die Dinge laufen. Und die Dinge laufen so, dass eine Völkerwanderung im Gange ist, eine Völkerwanderung aus dem Süden und Osten in Richtung auf die Länder mit entwickelter Kultur, relativem Wohlstand und freigiebigem Sozialwesen.

Und da prallen hier bei uns dann unterschiedliche Kulturen, Standards, vor allem Bildungsstandards, Rechtsgewohnheiten und Religionen aufeinander. Je höher der Anteil der Dazukommenden ist, umso mehr verändert sich die Gesellschaft, allein schon am Straßenbild abzulesen. Denn hier geht es um Hunderttausende, die jedes Jahr dazukommen, in Österreich mehrere Zehntausende. Integration – was immer das sein soll – gibt es dann weniger und weniger. Die Zuwanderer geben mehr und mehr den Ton an.

Und sie kommen und kommen und werden weiter kommen, und in noch größeren Mengen. Denn es gibt keine Abwehr dagegen und die wird es auch künftig nicht geben. Wer wird denn Gewalt anwenden – wer traut sich das? – , um die Reisewilligen abzuhalten? Denn sie sind ja „Flüchtlinge“. Und bei denen, die schon da sind, da redet man von Abschieben und Rückführung in die Heimat. Freiwillig gehen wollen aber die wenigsten. Soll man dann also da mit roher Gewalt vorgehen? Und wohin mit ihnen? Die Heimatländer wollen sie nicht zurücknehmen. Es geht ganz einfach nicht, oder nur für eine verschwindende Mindertheit. Wer einmal da ist, der wird auch dableiben, zu 80% ist der Erfahrungswert. Jedenfalls für Österreich und Deutschland. Nach Ungarn und Rumänien will ja auch niemand. Nein, die bleiben bei uns. Wir sind ja so großzügig.

Die Gesellschaft hier ändert sich also und, wie gesagt, schon das Straßenbild zeigt das. Das  Klima ändert sich auch (hat sich aber auch in der Vergangenheit immer wieder geändert). Und wir stehen da und können kaum etwas dagegen tun. Na, beim Klima wenigstens versuchen wir es.

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Asyl ist Schutz auf Zeit!

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Auf Zeit, das heißt, solange die Gefahrensituation, die der Grund der Asylgewährung war,  weiter besteht. Und das heißt auch, dass der, dem Asyl gewährt wird, damit nicht das Recht erworben hat, auf Dauer bleiben zu dürfen. Asyl ist nicht Einwanderung! Das muss streng unterschieden werden: Wer Asyl bekommt, dem wird Schutz vor ungerechtfertigter Verfolgung gewährt, die ihm in der Heimat droht. Und es war der Holocaust, der die internationale Asylgesetzgebung ausgelöst hat. Also bedeutet Asyl, jemanden zu schützen, dem Vergleichbares droht wie seinerzeit den Juden unter den Nazis. So sieht es die Genfer Flüchtlingskonvention vor.

Deshalb wird Asyl ja auch grundsätzlich nur auf Zeit bewilligt und es müsste eigentlich regelmäßig Nachprüfungen geben, ob Schutzbedürftigkeit noch weiter besteht. Und hier liegt das wesentliche Versagen der Asylbehörden. Denn solche Nachprüfungen gibt es entweder gar nicht oder nicht in ausreichendem Ausmaß. Sonst könnte es nicht geschehen, dass Leute, denen hier Asyl gewährt wurde, freiwillig in ihr Herkunftsland auf Urlaub oder zu Verwandtenbesuch für Kurzaufenthalte fahren und dann wieder zu uns zurückkommen und weiter hier Aufenthalt als Asylanten beanspruchen. In solchen Fällen ist wohl eindeutig erwiesen, dass die Gefahr der ungerechten Verfolgung in der Heimat nicht besteht. Daher wäre in solchen Fällen die Asylgewährung sofort zu widerrufen und es wären alle finanziellen Aushilfen einzustellen.

Wenn also Asylpolitik ernsthaft nach der Zweckbestimmung von Asyl von den zuständigen Behörden gehandhabt würde, müsste ein bedeutender Teil der hier aufhältigen Leute, die Asyl gewährt bekommen haben, in ihre Heimat zurückgeschickt werden. Und sie würden auch zurückkehren, wenn der Asylbescheid aufgehoben und die damit verbundenen Leistungen eingestellt würden. Das wären wirksame Maßnahmen, um Zuwanderung unter der Scheinvorgabe des Asylsuchens zu unterbinden. Und für diese Maßnahmen würde man auch die EU und ihre Zustimmung und die EU-Asylkonvention, die ja sowieso ins Leere geht, nicht brauchen.

Asyl ist also nur jenen zu gewähren, die tatsächlich Schutz brauchen, Schutz vor staatlicher Verfolgung wie sie seinerzeit die Juden unter Naziverfolgung gebraucht haben! Wer sich nicht in vergleichbarer Gefahr befindet, der hat keinen Anspruch auf Asyl! Und wenn er schon hier ist, dann ist ihm das Asyl zu entziehen und dann muss er veranlasst werden, das Land zu verlassen.

Tut endlich etwas, sonst geht unser Land und unsere Kultur unter! Zwei Drittel Schüler aus moslemischen Ländern in einzelnen Wiener Schulklassen, die zum großen Teil unter der Vorgabe der Asylsuche  gekommen sind und hier Aufenthalt bekommen haben, das ist zu viel! Da muss sich etwas ändern! 
  

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Neue Migrationspolitik mit Abschiebungen und Außengrenzschutz?

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Nach dem neuen EU-Asylpakt sollen Asylverfahren an der Außengrenze durchgeführt werden, und dann sollen Leute, die keinen Asylgrund haben, abgeschoben werden. In der Theorie! Denn in der Praxis will sie niemand, kein anderer Staat aufnehmen, weder der Heimatstaat, noch ein Drittstaat, wo sie durchgereist sind. Wenn sie nicht freiwillig weiterreisen, dann bleiben sie hier. Über 80% derjenigen, die abgeschoben werden sollten, bleiben tatsächlich hier. Der neue Asylpakt der EU wird und kann daran nichts ändern, weil die Herkunftsländer und natürlich auch die Drittländer die meist mittellosen und wenig gebildeten Migranten nicht zurücknehmen wollen. Und Rückübernahmeabkommen gibt es nicht oder funktionieren nicht. Das musste auch Großbritannien mit dem Projekt Uganda feststellen.

Überhaupt sind Abschiebungen.in ein „unsicheres Drittland“ oder in das „unsichere“ Heimatland eines Asylsuchenden nach EU-Bestimmungen unzulässig. Und als unsicher gelten alle Länder, wo dem Migranten grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen könnte. Deshalb gibt es keine Abschiebungen nach Afghanistan, Syrien und in vergleichbare Länder.

Ebenso ist ein EU-Außengrenzschutz reines Gerede, solange jeder hereingelassen werden muss, der das Wort „Asyl“ aussprechen kann, weil er dann ein Recht auf ein Asylprüfungsverfahren hat. Für den gibt es keine abgesicherten Grenzen. Er braucht nicht über die grüne Grenze kommen, für die der „Außengrenzschutz“ gilt, er kann ganz legal über die Grenzübergänge kommen und muss dort nur das Wort „Asyl“ aussprechen.

Ja, jetzt vor den Wahlen gibt es viel Gerede über Reformmaßnahmen bei Zuwanderung, Abschiebung und Grenzschutz. Aber an der bisherigen Praxis, dass alle kommen dürfen, wird sich nichts ändern, solange es keine Änderungen bei der Flüchtlingskonvention – da genügt die Klarstellung, dass weltweite Wanderungen nicht vorgesehen sind -, bei der Europäischen Menschenrechtskonvention und bei den einschlägigen EU-Bestimmungen gibt. Davon ist aber gar nicht die Rede.

Also ist alles, was uns da darüber vor den Wahlen erzählt wird, nur leeres Gerede und Verwirrungstaktik gegenüber den Uninformierten.

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