Allmählich kommt man drauf, dass da wenig möglich ist. Denn praktisch haben die Migranten (um die es geht) Reisefreiheit. Sie reisen dorthin und bleiben dort, wo es ihnen am besten geht. Sie können sich das aussuchen.
Die betroffene ansässige Bevölkerung und ihre Regierungen haben anscheinend wenig Möglichkeiten, einzugreifen und zu lenken. Das selbst geknüpfte Paragraphengeflecht hindert sie daran.
Ein Paragraphengeflecht von internationalen Konventionen, die die Rechte von Migranten regeln und deren Wohlbefinden und Sicherheit zum Ziel haben. Vor allem wird damit die Abweisung und Abschiebung von Migranten fast unmöglich gemacht. In wohlausgeformten Paragraphen geht es vor allem um die Begriffe Flucht, Verfolgung und Gefährdung.
Aber die wenigsten sind Verfolgte. Verfolgte waren szt. die Juden im Nazi-Staat. Nur für Verfolgte gilt die Flüchtlingskonvention. Verfolgte sind nach dieser Konvention Inländern gleichgestellt und müssen gleiche Sozialleistungen erhalten.
Aber die anderen? Die überwiegende Mehrzahl? Die „Gefährdeten“? Die nicht als „Verfolgte“ gelten? Die vor Krieg und ähnlichen Gefahren geflohen sind? Millionen sind in dieser Lage. Und viele tausende von ihnen sind schon hier bei uns. Weitere werden kommen. Man darf sie nicht zurückschicken, zurück in die Gefahr. Das sieht die Menschenrechtskonvention vor.
Kann man den Zustrom dieser „Gefährdeten“, der sogenannten „subsidiär Schutzberechtigten“, regeln? Ja, man kann! Nämlich durch Geben und Nichtgeben, durch Viel-Geben und Wenig-Geben.
Ungarn hat sich zu Nichtgeben entschieden, wir in Österreich zu Geben, Wien sogar zu Viel-Geben. Ja, da tut man etwas.
Und die Migranten lassen sich damit auch lenken, wie man sieht.