Impfpflicht und Menschenrechtskonvention

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Die Impfpflicht stellt unbestrittenerweise einen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Integrität und somit in das Grundrecht auf persönliche Freiheit ein. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention unterliegen aber Grundrechtseingriffe des Staates grundsätzlich Beschränkungen und sind nur zulässig, wenn der Eingriff erstens geeignet ist, das im öffentlichen Interesse liegende Ziel – also hier die Eindämmung der Covid-19-Pandemie – zu erreichen, dabei aber zweitens das gelindeste Mittel darstellt, um dieses Ziel zu erreichen, drittens dabei das öffentliche Interesse den Schutzanspruch nach dem Individualrecht überwiegt (Güterabwägung!) und schließlich in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. Mit Letzterem wird ganz offensichtlich auf anderswo, also in anderen demokratischen Staaten, in anderen demokratischen Gesellschaften ergriffene Maßnahmen zur Erreichung desselben Zieles verwiesen und eine Vergleichbarkeit mit den dort ergriffenen Maßnahmen zu weiteren Voraussetzung der Rechtsmäßigkeit des Eingriffes gemacht.

Abgesehen von den anderen Voraussetzungen für die Rechtfertigung des vorgesehenen Grundrechtseingriffes muss in diesem Zusammenhang darauf verwiesen werden, dass kein anderer demokratischer Staat in Europa, kein anderes Mitgliedsland der EU eine allgemeine Impfpflicht gegen das Covid-19-Virus eingeführt hat. Weiters ist zu berücksichtigen, dass nach einer Resolution des Europarates , dessen Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, dafür zu sorgen, dass die Impfung mit Impfstoffen gegen Covid-19 nicht verpflichtend. Wenngleich Resolutionen des Europarats nicht unmittelbar rechtsverbindlich sind, so sind sie doch ein Ausdruck europäischen Rechtsverständnisses, über das sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinen Entscheidungen nur schwer hinwegsetzen wird. Und demgemäß wird auch der österreichische Verfassungsgerichtshof bei den zu erwartenden Verfassungsrechtsbeschwerden diese Argumentationsgründe zu berücksichtigen haben und das dürfte dann wohl zu einer Aufhebung des Impfplichtgesetzes führen.

Die Regierung täte wohl gut daran, sich eine solche Blamage zu ersparen und auf den Erlass eines Impfpflichtgesetzes zu überhaupt zu verzichten.

Kategorie: Allgemein

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