Im Zusammenhang mit der geplanten Impfpflicht gegen die Covid-19-Pandemie stellt sich auch die Frage, wie demokratisch Österreich in Vergleich mit anderen Staaten ist, vor allem im Vergleich mit den anderen EU-Staaten. Konkret ist zu fragen, wie hoch hier der Wert der individuellen Menschenrechte und Grundfreiheiten bewertet wird im Vergleich zu den Vorteilen, die man sich von einer allgemeinen Impfpflicht und von einer hohen Durchimpfungsrate erwartet. Und zur Beurteilung dieser Frage ist ein Blick über die Grenzen angebracht. Man kann wohl davon ausgehen, dass die Ausgangslage, nämlich die Grassierung der Seuche, in allen EU-Ländern ungefähr gleich ist. Man kann weiters davon ausgehen, dass auch die Werthaltung hinsichtlich der Menschenrechte und Grundfreiheiten in diesen Ländern auch die gleiche ist, weil für alle die Europäische Menschenrechtskonvention gilt. Diese Staaten haben natürlich ebenfalls alle – durch ihre Experten – geprüft, ob eine Impfpflicht geeignet ist, die Pandemie, wie sie sich derzeit darstellt, einzudämmen und die Spitäler zu entlasten, ob eine allgemeine Impfpflicht weiters das gelindeste Mittel zur Erreichung dieses Zweckes darstellt und ob sie im Hinblick auf den damit verbundenen Eingriff in Menschenrechte und Grundfreiheiten angemessen wäre.
Offenbar ist man in allen EU-Staaten, ja in allen demokratischen Staaten der Welt, da zu einem anderen Ergebnis gekommen als in Österreich. Nirgendwo sonst wurde eine allgemeine Impfpflicht gegen das Covid-19-Virus mit den derzeit vorhandenen Impfstoffen beschlossen. Auch der Europarat, die europäische Organisation für Menschenrechte und Demokratie, hat sich in einer Entschließung gegen eine solche Impfung ausgesprochen.
Österreich steht also allein da unter allen demokratischen Staaten der Welt, was die geplante allgemeine Einführung dieser Impfung anlangt.
Haben wir da vielleicht ein demokratriepolitisches Problem? Ist unsere Demokratie, was das Verhältnis von Regierungsmacht zu Rechten und Interessen der Bürger anlangt, vielleicht nicht so weit entwickelt wie in den anderen EU-Staaten?
Die BEVORMUNDUNG der Bürger durch die Regierung geht bei uns weiter als in anderen Ländern! Schuld daran ist unsere ach so „elegante“ Verfassung und das Wahlgesetz mit dem Parteilistensystem und als Folge davon mit dem Clubzwang. Elegant? Ja für die Regierenden, aber nicht für die Bürger!
Archiv für den Monat: Januar 2022
Wenn nur Logik bzw. einfache Hygieneregeln in der Pandemie bei allen zur Anwendung kämen, dann hätten wir die Seuche schon weitgehend im Griff. Aber so ….
Erste Logik- bzw Hygieneregel: Wer eine FFP-Gesichtsmaske trägt, steckt mit ziemlicher Sicherheit niemanden an und wird von niemandem angesteckt.
Zweitens: Wer keine Maske trägt und nicht negativ getestet ist, der kann eine Gefahr für jeden sein, der ihm in die Nähe kommt (im Freien einen Meter, in Räumen eineinhalb Meter), denn er er kann Träger von Krankheitskeimen sein und er kann dann andere infizieren, egal ob er geimpft, genesen oder ungeimpft ist.
Drittens: Ohne Abstand und Maske ist jeder gefährdet, egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft.
Viertens: Wer Maske trägt, schützt sich und andere. Er muss nicht zusätzlich noch geimpft oder genesen sein, um beim Zutritt zu Gebäuden oder Geschäftslokalen für andere sicher und ungefährlich zu sein.
Ausnahmen zu den Abstandregeln gelten unter Angehörigen desselben Haushalts oder wenn eine Plastik-Schutzwand den Abstand ersetzt. Auch wenn in einem abgegrenzten Bereich oder in einem geschlossenen Raum alle negativ getestet sind, kann dort keine Ansteckung passieren.
BEISPIELE: Der Herr Bundeskanzler ist in einer Freundesrunde mit anderen ohne Maske und Abstand zusammengesessen. Ja, wenn da alle negativ getestet waren, dann wäre das unbedenklich. Wenn aber alle nur geimpft oder genesen waren, dann ist dort keiner sicher, ob er sich nicht einer Ansteckung aussetzt. Resultat (wahrscheinlich): Infektion.
Anderes Beispiel: Es gibt ein Foto, wo man Herrn Klenk, den Chefredakteur des „Falter“, sieht, wie er in der Eisenbahn die Gesichtsmaske abgestreift hat, also nicht vorschriftsmäßig trägt. Auch das wäre aus Sicht der Logik bzw. der Hygiene dann unbedenklich – ja, wenn die Logik überall Geltung hätte! – , wenn sich keine andere Person im Abstand von weniger als eineinhalb Meter von ihm entfernt aufhält.
Ja die Logik und die natürlichen Hygieneregeln! Da sei auch darauf hingewiesen, dass Maskentragen sehr leicht kontrolliert werden kann.
Vielleicht sollten die Verantwortlichen für die Corona-Regeln einmal einen Kurs über Hygiene besuchen. Dann würde sicher zunächst einmal das Einkaufsverbot für Ungeimpfte fallen (beim Einkaufen muss man ja Maske tragen!). Aber Sinn und Unsinn zählen ja nicht und Corona feiert deshalb auch Urständ!
Die Impfpflicht stellt unbestrittenerweise einen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Integrität und somit in das Grundrecht auf persönliche Freiheit ein. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention unterliegen aber Grundrechtseingriffe des Staates grundsätzlich Beschränkungen und sind nur zulässig, wenn der Eingriff erstens geeignet ist, das im öffentlichen Interesse liegende Ziel – also hier die Eindämmung der Covid-19-Pandemie – zu erreichen, dabei aber zweitens das gelindeste Mittel darstellt, um dieses Ziel zu erreichen, drittens dabei das öffentliche Interesse den Schutzanspruch nach dem Individualrecht überwiegt (Güterabwägung!) und schließlich in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. Mit Letzterem wird ganz offensichtlich auf anderswo, also in anderen demokratischen Staaten, in anderen demokratischen Gesellschaften ergriffene Maßnahmen zur Erreichung desselben Zieles verwiesen und eine Vergleichbarkeit mit den dort ergriffenen Maßnahmen zu weiteren Voraussetzung der Rechtsmäßigkeit des Eingriffes gemacht.
Abgesehen von den anderen Voraussetzungen für die Rechtfertigung des vorgesehenen Grundrechtseingriffes muss in diesem Zusammenhang darauf verwiesen werden, dass kein anderer demokratischer Staat in Europa, kein anderes Mitgliedsland der EU eine allgemeine Impfpflicht gegen das Covid-19-Virus eingeführt hat. Weiters ist zu berücksichtigen, dass nach einer Resolution des Europarates , dessen Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, dafür zu sorgen, dass die Impfung mit Impfstoffen gegen Covid-19 nicht verpflichtend. Wenngleich Resolutionen des Europarats nicht unmittelbar rechtsverbindlich sind, so sind sie doch ein Ausdruck europäischen Rechtsverständnisses, über das sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinen Entscheidungen nur schwer hinwegsetzen wird. Und demgemäß wird auch der österreichische Verfassungsgerichtshof bei den zu erwartenden Verfassungsrechtsbeschwerden diese Argumentationsgründe zu berücksichtigen haben und das dürfte dann wohl zu einer Aufhebung des Impfplichtgesetzes führen.
Die Regierung täte wohl gut daran, sich eine solche Blamage zu ersparen und auf den Erlass eines Impfpflichtgesetzes zu überhaupt zu verzichten.