Nein, nicht die Globalisierungspolitik, die die EU betreibt, wo Grenzen überschritten werden oder als nicht vorhanden behandelt werden, ist hier in erster Linie gemeint, die natürlich auch. Was eine Politik bedeutet, die uns anderen Ländern ausliefert, uns zwingt, Produktionsstätten zu schließen, die Beschäftigten freizusetzen, und billige, oft schlechte Waren aus fernen Ländern zu importieren, von Textilien bis zu Chips, etwa aus China oder Indien. Nein, nicht nur das. Auch nicht in erster Linie ist hier gemeint, dass die EU uns zwingt, die Grenzen offen zu halten und illegale Migranten, die die halbe Welt durchwandert haben, als „Flüchtlinge“ aufzunehmen und bei uns auf Staatskosten zu versorgen. Nein auch das nicht.
Was hier einmal angesprochen werden soll, ist, dass die EU, seitdem sie ihr Wesen geändert hat und nicht mehr nur eine Wirtschaftsunion sein will, keine Grenzen mehr bei ihren Kompetenzen kennt und überall hineinregieren will und uns mit Zwangsregulierungen in unseren Rechten einschränkt. An sich legen ja die EU-Statuten, also die Abkommen, die die Mitgliedstaaten über die Gründung und die Weiterentwicklung der EU abgeschlossen haben, für die EU und für die EU-Institutionen bestimmte Zuständigkeiten, Kompetenzen fest. Aber der Rest staatlichen Handelns – wie viel das auch immer sein mag – ist logischerweise bei den Mitgliedstaaten verblieben. Und das hätte für die EU und ihre Institutionen so zu gelten. In der Praxis ist das aber nicht so. Vor allem das EU-Parlament – weiß Gott, welche Leute dorthin entsendet werden – und fast noch mehr der Europäische Gerichtshof nehmen für sich eine allumfassende Kompetenz in Anspruch, sie sehen sich für alles zuständig. So dass den Einzelstaaten überhaupt keine eigenen Zuständigkeiten übrig blieben, außer vielleicht die Verwendung von verbliebenen eigenen Steuermitteln nach von der EU vorgegebenen Kriterien. Und wenn da ein Staat aufbegehrt – etwa Ungarn, Polen, das deutsche Verfassungsgericht, Länder, die einen Grenzzaun errichten wollen, Migranten abweisen wollen etc. – dann ist da der Europäische Gerichtshof und stellt fest, Kompetenz dafür gibt es bei den Mitgliedsstaaten nicht, und das schon deshalb, weil er, der Gerichtshof, es so will und weil er die Kompetenz hat, über Kompetenzen zu entscheiden und die Einzelstaaten nach ihm dazu keine Kompetenz haben. Also: er stellt fest, dass die Einzelstaaten ihm völlig ausgeliefert sind. Und ähnlich agiert auch die EU-Kommission und das Europäische Parlament. Die Damen und Herren, die dorthin entsendet sind und vorgeben, das Volk zu repräsentieren, setzen ja ihren politischen Ansinnen und Beschlüssen überhaupt keine Grenzen mehr. Sie gebärden sich wie absolute Herrscher, die alles entscheiden dürfen und müssen und denen gegenüber weder das Volk, noch die Einzelstaaten, ja – was die Abgeordneten des Europäischen Parlaments anlangt – sogar auch nicht die anderen EU-Institutionen etwas zu sagen hätten.
Da stehen wir jetzt, und sind arme Toren, weil wir das alles zugelassen und hingenommen haben. Wir haben zwar mit der Volksabstimmung seinerzeit einer ganz anderen EU zugestimmt, aber durch unsere gewählten nationalen Vertreter – Schüssel u.a. schaut obe! – haben wir den Statutenänderungen zugestimmt, die uns jetzt so einschränken. Und die heutigen nationalen Volksrepräsentanten wagen es nicht mehr, diesen ungebremsten Tendenzen zu widersprechen. Ja, von Demokratie, echter Mitbestimmung, Volksrechten, sind uns, dem Volk, da nur mehr kümmerliche Reste übrig geblieben.
Und die letzte Ungeheuerlichkeit, die da den verdrehten EU-Hirnen entsprungen ist, ist die – allerdings nach Protesten wieder zurückgezogene – Anordnung, nicht mehr WEIHNACHTEN zu feiern, weil das unsere zugewanderte orientalische Mitbewohner kränken könnte. Ja, wo sind wir denn? Was spukt da in EU-Hirnen herum? Wie stellen die sich unsere Zukunft vor? Dürfen wir Europäer nicht mehr europäisch sein?
Vielleicht sollten wir Österreicher unser Verhältnis zur EU, wie sie sich heute darstellt, einmal grundsätzlich überdenken!