Archiv für den Monat: Dezember 2021

Die Impfpflicht ist nicht mehr zu rechtfertigen,

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seitdem die Omikron-Variante des Virus bei uns grassiert, denn der Wirkungsgrad der vorhandenen Impfstoffe ist zu gering, um sie als angemessene Mittel zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie anzusehen. Außerdem gibt es gelindere Mittel, um das angestrebte Ziel zu erreichen, und das wahrscheinlich mit einer größeren Erfolgsaussicht, nämlich die Abstandsregel und eine allgemeine Maskentragepflicht (mit gerechtfertigten Ausnahmen).

Solche Ausnahmen für die Maskentragepflicht könnten sein:

– Kontakt nur mit den eigenen Haushaltsangehörigen

– Abstand zu allen anderen Personen von einem Meter im Freien und von eineinhalb Metern in geschlossenen Räumen

– Aufenthalt in einem geschlossenem Raum, wo alle Personen negativ getestet sind

Das würde z.B. bei einem Skiurlaub bedeuten: Maskentragen beim Lift und in der Gondel, aber nicht dann bei der Abfahrt,

und auf der Straße: Maskentragen beim Zusammenstehen mit anderen, bei Aufmärschen und in belebten Geschäftsstraßen (in der Fußgängerzone), nicht aber bei normalem Aufenthalt, wenn auf Abstand geachtet wird.

Unter solchen Umständen würde die Einführung einer Impfpflicht einen Justamentstandpunkt darstellen, der mit dem Verfassungsrecht in Widerspruch stünde. Über Protestdemonstrationen in diesem Fall und andere Reaktionen von Seiten der Bevölkerung (von Verfassungsbeschwerden bis Volksbegehren und Zuwiderhandeln) würde man sich da nicht zu wundern brauchen.

Die Regierung, die Regierungsparteien ÖVP und Grüne, sind aufgerufen, Verfassung und Bürgerrechte zu berücksichtigen, auch schon zu einer Zeit, wo die andernfalls zu erwartenden Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte noch nicht vorliegen!

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Wir brauchen eine Bürgerrechtspartei

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Die bestehenden Altparteien haben jede echte Demokratie, also die Mitbestimmung der Bevölkerung am politischen Geschehen zu einer Fiktion gemacht, also praktisch den Satz „Das Recht geht vom Volk aus“ außer Kraft gesetzt. Das zeigt sich allein schon daraus, dass sie jede Form von DIREKTER DEMOKRATIE mit allen Mitteln verhindern. Der einzige Rest, eigentlich ja nur ein Abklatsch, von direkter Demokratie, den es in der Praxis gibt, ist das unverbindliche Volksbegehren. Aber den Parteien ist es ganz egal, wie viele Bürger das unterzeichnen, selbst hunderttausend und mehr beeindrucken sie nicht, im Parlament wird alles niedergestimmt. Davon, was echte Demokratie wäre (wie es sie in der SCHWEIZ gibt), sind sie weit, weit entfernt.

Und in der Praxis ist sogar unser PARLAMENT bedeutungslos geworden, denn die wahre Entscheidungsmacht im Staat liegt bei den politischen Parteien, genauer: bei den jeweiligen Regierungsparteien. Und noch exakter: bei den Führungsgremien der Regierungsparteien. Dort wird die Politik der Republik festgelegt und durchgesetzt.

Zuletzt ist das wieder deutlich geworden, als die REGIERUNG Corona-Regelungen erlassen hat, die die Grundrechte beschnitten haben, oder als deutlich wurde, mit welcher Missachtung sich Regierungsmitglieder vor dem Untersuchungsausschuss des Parlaments verhalten haben. Und dass das möglich ist, daran ist unser ach so „elegantes“ Bundes-Verfassungsgesetz und unser Wahlgesetz schuld. Da unsere Verfassung vorsieht, dass die Abstimmungen im Parlament offen erfolgen, haben die Parteisekretariate die Möglichkeit, genau zu überprüfen, ob die von ihnen nominierten Abgeordneten nach den jeweils von der Partei ausgegebenen Richtlinien abstimmen. Wehe, wenn ein ABGEORDNETER sich nicht an diese Richtlinien hält! Der ist dann bald sein Mandat los – an dem er ja schon aus Einkommensgründen hängt – 10.000 Euro im Monat – . Bei der nächsten Wahl wird er von seiner Partei nicht mehr als Kandidat aufgestellt. Denn so sieht es das Wahlgesetz vor: Kandidaten müssen von einer Partei aufgestellt werden und gelten dann als Vertreter der Parteien, sie sind also keineswegs selbstständige Volksvertreter, die Ansichten oder die Wünsche der Wählerschaft ihres Wahlkreises vertreten. Nein, sie müssen abstimmen, wie ihre Partei es ihnen vorschreibt, sie unterliegen einem Zwang, dem Clubzwang. Dagegen haben normale westliche Demokratien in der Regel Wahlgesetze, die den Willen der Wähler des Wahlkreises für den gewählten Abgeordneten zur maßgeblichen Richtschnur seines Abstimmungsverhaltens machen. Bei uns dagegen: Ostblock-Mentalität!

Und die freien WAHLEN? Haben wir wirklich bei den Wahlen eine freie Entscheidung? Können wir einen Kandidaten wählen, den wir für geeigne halten, der wirklich unserer Interesse vertreten wird und deshalb mit seinen Wählern Kontakt hält? Aber nein, doch nicht bei unserem Wahlrecht (das anders ist als in den meisten demokratischen Staaten)! Nein, wir können nur eine Partei wählen. Praktisch immer nur eine, weil die halt das geringste Übel gegenüber den Alternativen ist. Aber eine freie, demokratische Wahl ist das nicht. Die Dauerparteien bestimmen die Politik, sie machen sie untereinander aus. Und mit ihren Langzeitabgeordneten bilden sie eine abgehobene geschlossene Clique. Auf den Wähler brauchen sie nicht groß Rücksicht nehmen. Und so sieht ihre Politik auch aus: abgehoben und oft völlig volksfremd.

Und durch unser Wahlrecht wird auch garantiert, dass sich in einer Wahlperiode an den Machtverhältnissen unter den Parteien nichts verändern kann, weil es keine NACHWAHLEN gibt, wenn ein Mandatar wegfällt, wie dies in demokratischen Ländern üblich ist. Die Regierung kann daher fünf Jahre lang regieren, wie sie für richtig befindet und braucht nicht fürchten, dass der Wähler da einen Einspruch erheben kann.

Und auch der VERFASSUNSGERICHTSHOF wird nicht stören, wenn die Regierung verfassungswidrige Entscheidungen trifft, denn unsere österreichische Verfassungsgerichtsbarkeit ist anders geregelt als die der meisten demokratischen Staaten der Welt. Während in den meisten demokratischen Staaten der Welt Verfassungswidrigkeiten durch die zuständigen Gerichte prompt für ungültig erklärt werden, ist es in Österreich anders: es ist erst der Termin einer „Session“ des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten, bis eine Beschwerde überhaupt behandelt wird. Jetzt in der Corona-Krisen-Situation ist dieses Defizit sogar für die Allgemeinheit deutlich ans Tageslicht getreten. Vielsagend dafür ist die Äußerung des Ex-Bundeskanzlers Kurz dazu, nämlich dass die Entscheidungen zu den möglichen Verfassungsbrüchen bei den Corona-Schutzvorschriften erst ergehen werden, wenn diese Vorschriften schon längst außer Kraft getreten sind.

Da fragt man sich, welche Schutzfunktion da der Verfassungsgerichtshof hat, um die Bürger vor verfassungswidrigen Eingriffen der Behörden in ihre Grund- und Freiheitsrechte zu schützen, wenn seine Entscheidung erst nachträglich erfolgt, wenn der Schaden schon eingetreten ist.

Und weiters erhebt sich die Frage, ob sich da die regierenden Parteien nicht überhaupt unbeschränkte Machtbefugnisse rechtswidrig aneignen könnten.

Allerdings bliebe da noch der BUNDESPRÄSIDENT als Hüter der Verfassung. Aber wenn der – auch nicht so ideal in unserer Verfassungsrealität – mit den regierenden Parteien verbandelt ist …

Zusammenfassend muss leider gesagt werden, dass die Grundrechte des einzelnen Bürgers in unserem Staat in der Praxis nicht unbedingt gesichert erscheinen, wenn von den Behörden etwa eine rechtswidrigen Aktion vorgenommen wird. GERICHTE und Verfassungsgerichte sind langsam in ihren Aktionen und die Verteidigung gegen rechtswidrige Angriffe ist oft eine sehr teure Angelegenheit. Durch Verzögerung von Verfahren sind gar nicht so selten unschuldige Personen um Ruf und Existenz gekommen.

Den etablierten PARTEIEN, bei denen die wahre Macht im Staat liegt, geht es in erster Linie, wie jeder interessierte Beobachter feststellen kann, um Machterhalt, um Posten und Vorteile und erst in zweiter Linie, wenn überhaupt, um Demokratie und Grundrechte für den einzelnen Bürger.

Wem diese Situation nicht gefällt, der muss sich wohl wünschen, dass in Österreich eine BÜRGERRECHTSPARTEI gegründet wird und bei Wahlen ins Parlament kommt, um dort Änderungen herbeizuführen, Änderungen, die in unserer Heimat Demokratie und Grundrechte stärken sollen.

Wer tut da mit? Ich bin jedenfalls auch dabei.

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Impfungen und die Beendigung der Pandemie

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Impfungen allein werden das Erlöschen der Seuche nicht bewirken können, denn wie allgemein bekannt ist, können sich auch Geimpfte infizieren und können auch sie das Virus weiter übertragen. Und niemand kann behaupten, dass eine Impfung mit den derzeit vorhandenen Impfstoffen eine Infektion zu 100% verhindert, Im Gegenteil, man weiß, dass die Wirkung jeder Impfung mit der Zeit nachlässt und innerhalb weniger Monate von 80% Wirksamkeit auf 60% und weniger abfällt. Und für die neue Variante Omega jetzt wird selbst bei einer dritten Impfung nicht von einem sehr hohen Wirkungsgrad ausgegangen. In der Regel ist zwar der Krankheitsverlauf bei einem Geimpften abgeschwächt, aber auch dafür gibt es keine 100-prozentige Sicherheit. Demgemäß wird auch ein hoher Durchimpfungsgrad (etwa 80%) in der Bevölkerung die Pandemie nicht zum Erlöschen bringen. Welchen Sinn macht da eine staatlich angeordnete allgemeine Impfpflicht, die natürlich auch nie 100% der Bevölkerung erfassen kann (Ausnahmen sind z.B. Allergiker)? Nur wenig!

Am sinnvollsten für die Beendigung der Seuche wären natürlich Kontaktvermeidungen. Das lässt sich allerdings in der Praxis nicht bewerkstelligen. Nicht einmal Abstandhalten ist immer möglich. Ein Abstand von einem Meter im Freien und von eineinhalb Meter in Räumlichkeiten würde natürlich auch eine Ansteckung über Aerosole unmöglich machen. Aber man braucht die Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts, mit haushaltsfremden Personen, schon allein um die Versorgungssituation sicherzustellen. Da kann aber dann doch noch dort, wo auch Abstandhalten nicht möglich ist, das Tragen einer Gesichtsmaske als wirksames Schutzmittel in Betracht kommen.

Ja, und deshalb werden wir uns in Zukunft, solange die Pandemie andauert, an das fast ständige Tragen einer Gesichtsmaske gewöhnen müssen, egal ob wir geimpft sind oder nicht, immer dann, wenn wir mit haushaltsfremden Personen in Kontakt kommen und zu ihnen einen Abstand von einem bzw. eineinhalb Meter nicht einhalten können.

Wenn diese Regel künftig von allen konsequent eingehalten würde, dann würden binnen kurzer Frist – zwei bis vier Wochen – die Infektionszahlen radikal zurückgehen. Natürlich müsste es Kontrollen geben und müsste die Quarantäne bei Infektionsfällen – der ganze Haushalt muss sich unter Quarantäne begeben – streng eingehalten werden. Schon anlässlich eines negativen Tests -Tests müssten wie bisher vorgeschrieben werden – müsste von der Teststelle ein Merkblatt ausgegeben werden, das die genauen Verhaltensregeln für den Quarantänefall anführt.

Mit Maßnahmen nach dieser Richtlinie könnten sehr rasch gute Erfolge erzielt werden und eine allgemeine Impfpflicht – deren positive Auswirkungen bei weitem damit nicht vergleichbar wären – würde sich erübrigen.

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Regierung gegen Bürger – Bürger gegen Regierung

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Corona hat uns so weit gebracht! Von der Regierung werden Maßnahmen ergriffen, die weit in den alltäglichen Lebensbereich der Menschen eingreifen. Die Meinungen darüber sind oft sehr gespalten, was deren Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit anlangt. Manche werden als reine Schikanen empfunden, Schikanen, die noch dazu mit großen wirtschaftlichen Schäden verbunden sind. Die wenigsten können zum Beispiel verstehen, welchen Sinn Geschäfts- oder Gasthausschließungen machen, wenn, nicht zuletzt auf Grund von Begleitmaßnahmen, dort nachweislich keine Infektionscluster entstehen. Gesunde Bürger, die zwar aus verschiedensten Gründen eine Impfung ablehnen, verstehen nicht, warum sie unter Lockdown gesetzt werden, wo sie doch, wenn sie sich testen lassen, niemanden anstecken können. Viele wehren sich auch gegen die von der Regierung vorgesehene Impfpflicht, weil sie so weitgehende Eingriffe in die persönliche körperliche Unversehrtheit als grundrechtswidrig ansehen, vor allem weil sie die Impfung nicht für hundertprozentig sicher und wirksam halten, weil sie sehen, dass in anderen Staaten eine so weitgehende Maßnahme nicht vorgenommen wird und weil sie den plötzlichen Meinungsumschwung, den da die Politik bei uns gemacht hat, nicht nachvollziehen können. Viele Betroffene sind mit diesen Vorgangsweisen der Regierung unzufrieden. Und das kommt auch in den aktuellen  Umfragewerten zum Ausdruck, die eine allgemeine Unzufriedenheit mit der Regierung, der Politik und den Politiker ganz allgemein in einem Ausmaß zeigen, wie das schon lange nicht mehr der Fall war.

Und ein Teil dieser betroffenen Bürger, Zehntausende, gehen auch auf die Straße zu Protestzügen, die auch allmählich an Radikalisierung zunehmen. Damit zegt sich welche Spaltung in der Bevölkerung als Folge von Corona und der Corona-Politik der Regierung entstanden ist, eine Spaltung zwischen Impfbefürwortern und Impfgegnern (korrekt wäre zu sagen: Gegnern einer Impfpflicht),  und als Reaktion auf die Regierungspolitik auch eine weitgehend so empfundene Spaltung zwischen denen da oben und uns da unten, zwischen dem Volk und den (etablierten) Parteien. Einmal abwarten, wie bei so großer Frustration in der Bevölkerung da die nächsten Wahlen ausgehen werden. Wie der Widerstand der Straße sein wird, wenn einmal die Impfpflicht rechtsgültig verhängt sein wird – jetzt in Zeiten der Omega-Variante, wo die Wirkung der Impfung zweifelhafter denn je ist  – das werden wir bald sehen. Erfreuliche Zeiten sind das nicht.

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Ihr da oben – wir da unten

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Na, jetzt werden sie die Impfpflicht beschließen. Gestern waren sie noch dagegen. Heute aber stimmen sie wie ein Mann dafür. Auf Kommando halt.

Na, die Politikergagen sind ja nicht schlecht. 10.000 Euro im Monat, und dafür braucht man nur auf gegebenes Zeichen die Hand heben oder sich vom Sitzerheben …

Da nimmt man schon im Kauf, dass man da immer wie eine Maschine auf Kommando richtig reagieren muss, wie es halt das Politbüro verlangt.

Und man wird doch da nicht selbstständig agieren wollen, etwa Hirn und Gewissen einschalten, den schließlich will man oben nicht unangenehm auffallen, sondern bei der nächsten Wahl wieder an wählbarer Stelle auf die Liste gesetzt werden.

Ja, da ist es halt so in unserer „Demokratie“, dass eine Handvoll Leute das Sagen hat. Und die vielen, vielen, die wir auch wählen und die wir auch – meistens recht ordentlich – bezahlen, sind nur Mitläufer, auf deren Meinung es gar nicht ankommt, wenn sie überhaupt eine eigene Meinung haben.

Ja, unsere ach so schöne Verfassung hat etwas Besonderes, das sie von anderen wirklich demokratischen Verfassungen unterscheidet: ein Wahlrecht, das sogenannte Listenwahlrecht, das alle Macht den Parteibüros gibt und den einzelnen Abgeordneten zur Nummer degradiert. Und außerdem wird damit garantiert, dass sich in einer Wahlperiode an den Machtverhältnissen unter den Parteien nichts verändern kann, weil es keine Nachwahlen gibt, wenn ein Mandatar wegfällt, wie dies in demokratischen Ländern üblich ist.

Also, da haben wir sie, unsere „Volksvertreter“, pragmatisiert und brav dressiert.

Braucht man sich da zu wundern, wie da manche Entscheidungen aussehen, die von ihnen getroffen werden? Abgehoben … und oft und oft mit den Wünschen der Mehrheit der Bevölkerung im Widerspruch

Und weil nur die wenigen Auserwählten entscheiden, ist es bei uns auch leicht, eine Impfpflicht einzuführen. Echte Demokratien, wo viele ein Mitspracherecht haben, tun sich da schwerer.

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Asylanten: jedes Jahr 20.000 und mehr

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Warum müssen wir hier in Österreich den Asyl-Unsinn mitmachen, der uns von der EU, angeführt szt. von Frau Merkel und jetzt von den deutschen Grünen, vorgeschrieben wird? Wir, die wir wie kein anderes Land durch die Asylflut betroffen sind, weil wir für alle, die auf der Balkanroute kommen, das erste (und wahrscheinlich großzügigste) Land sind, wo für sie Milch und Honig fließen. Und das schlägt sich bei uns in Zahlen nieder. Der Anteil der „Flüchtlinge“ aus dem Orient ist bei uns höher als in jedem anderen Land, das sich dem Zwang der unverständlichen diesbezüglichen EU-Vorschriften beugt.
Zu den Unsinnigkeiten gehört auch, dass sogenannte „Grenzschutzmaßnahmen“, egal ob an unseren Grenzen oder den EU-Außengrenzen, nur bedeuten, dass mehr Einwanderungswillige aufgegriffen und dem Aufnahmeverfahren zugeführt werden. Und da kommt dann als Ergebnis in 90% der Fälle heraus, dass die Betroffenen bleiben dürfen und auf Staatskosten Rundumversorgung erhalten, einschließlich von Geldgeschenken (Grundversorgung) für ihr Kommen.
Na bravo! Jeder, der also aus einem Land kommt, dessen innere Situation sicherheitsmäßig und zivilisatorisch nicht mitteleuropäischen Standards entspricht, darf als „Flüchtling“ zu uns kommen und bleiben! So geht es schon seit Jahrzehnten. Und das Jahr 2015 hat es weltweit bekanntgemacht, wie „großzügig“ (oder verblödet?) wir hier im Westen sind. Jeder aus diesen Ländern, der 3000 bis 5000 Dollar oder mehr für die Reise aufbringen kann, macht sich seitdem auf den Weg. Es sind Millionen, die schon gekommen sind und die noch kommen wollen. Wie viele von denen werden noch in Österreich landen?
Dabei sollte die rechtliche Situation klar sein: Anspruch auf Asyl als Flüchtling nach der Flüchtlingskonvention hat nur, wer politisch oder aus rassistischen oder religiösen Gründen aktuell (!) verfolgt wird und sich deshalb aktuell (!) in Gefahr befindet. Aber nicht jeder, der einmal in Gefahr war. Wer in ein sicheres Drittland gekommen ist, ist logischerweise nicht mehr gefährdet. Er braucht nicht weiterreisen, um Sicherheit zu finden. Warum will man das nicht verstehen? Der Grund dafür kann da doch nur eine linke Ideologie sein, aber nicht rechtliche Argumente! Auch in Österreich!
Österreich ist von sicheren Nachbarstaaten umgeben. Jeder Asylsuchende, der dort ankommt, ist in Sicherheit. Er benötigt daher hier keinen Schutz mehr. Wenn er dennoch weiter nach Österreich reist, dann überquert er erstens illegal die Grenze und nimmt dann illegalen Aufenthalt in Österreich, was ansich eine Verwaltungsstraftat ist. Wir aber – von der EU dazu bedrängt und unter Druck gesetzt – nehmen ihn auf und leiten ein Asylverfahren für ihn ein, das zu 90% dazu führt, dass er dann als Asylant oder als „subsidiär Schutzberechtigter“ bei uns bleiben darf und Grundversorgung oder Grundsicherung aus Steuergeldern erhält. Ist das noch normal? Wir sollten überhaupt keine Asylverfahren durchführen, weil rechtlich gesehen die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen ! Aus, Schluss damit! Damit würde unsere Regierung ein Zeichen setzen!
So wie es andere Länder, vorneweg Ungarn, aber auch Tschechien, die Slowakei und jetzt Polen und Litauen machen. Wir aber nehmen jedes Jahr mindestens 20.000 neue Asylsuchende auf, die an sich gar kein Asyl bei uns mehr benötigen. Halt deshalb, weil es die EU so verlangt und wir als Nation da keinen eigenen Willen mehr haben.
Weit haben wir es in Österreich gebracht! Sind wir noch eine eigenständige Nation?
 
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Wenig Verständnis für Corona-Politik

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Wenig Verständnis herrscht in der Bevölkerung für die Corona-Politik der Regierung. Ihre Politik wird als konzeptlos, inkonsequent, unlogisch, überzogen. chaotisch angesehen. Kein Verständnis herrscht für die allumfassenden Lockdowns, die weitgehend nicht durch das Infektionsgeschehen gerechtfertigt sind oder – bei vielen – für den geplanten allgemeinen Impfzwang, der doch überhaupt nur als letzte Möglichkeit in Frage kommen kann, wenn andere erfolgversprechende Maßnahmen keine Wirkung gezeigt haben. Aber solche zielgenauen Maßnahmen hat man ja noch gar nicht ergriffen, denn das wären Maßnahmen, die gezielt dort eingreifen, wo in der Vergangenheit das Entstehen von Infektionsclustern festgestellt wurde. Und das war bestimmt nicht im Handel der Fall, wo Maskenpflicht und Zugangsbeschränkung gegolten haben, nicht in der Gastronomie, wo 3G und Registrierungspflicht gegolten hat, und nicht bei Kulturveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen, Maskenpflicht und 3G. Alle Maßnahmen, die im Widerspruch dazu getroffen wurden, waren sinnlos und haben nur große wirtschaftliche Schäden verursacht. Andrerseits wurden – zwar nur für Geimpfte – Zusammentreffen und Veranstaltungen zugelassen, obwohl, wie inzwischen allgemein bekannt ist – tatsächlich ein Teil auch dieser Personen infektiös ist. Aber man wollte halt einen Unterschied machen zwischen Geimpften und Ungeimpften! Ohne Rücksicht auf die Verbreitungskapazitäten des Virus. Aber mit dem Ergebnis der Spaltung der Gesellschaft (mit bedauerlichen Auswüchsen).

Was der Pandemie angepasste Verhaltensweisen und Maßnahmen anlangt, so fragt doch einmal Hygieniker, wie Keime übertragen werden, und wie man sich verhalten muss, damit Krankheitskeime nicht weitergegeben werden. Da empfiehlt sich erstens – und zwar gleichermaßen für Geimpfte und Ungeimpfte, weil in beiden Gruppen die Weitergabe von Infektionen möglich ist – Kontaktvermeidung soweit möglich, sonst Abstandhalten – ein Meter im Freien, eineinhalb in geschlossenen Räumen – und, wo das nicht möglich ist: Maskentragen (mit Ausnahme von Angehörigen desselben Haushalts). Und eine Quarantäne für alle Haushaltsangehörige, wenn einer von ihnen (etwa ein Schulkind) negativ getestet ist. In den Schulen Tests, aber keine Schließungen (Kinder sind ja viel widerstandsfähiger gegen das Virus), aber Abstandhalten oder Maskentragen soweit möglich und geboten. In jedem Fall aber sollte bei einem positiven Test dem Infizierten (dem Schulkind) sofort ein Merkblatt mitgegeben werden (mehrsprachig), wo auf die Gefahren der Infektion hingewiesen und der gesamte Haushalt zur Quarantäne aufgefordert wird.

Es gäbe schon gezielte sinnvolle Maßnahmen der Virusbekämpfung, aber wie mit der Dampfwalze über den ganzen Gemüsegarten drüberfahren, das zeigt nicht von großer Kompetenz.

 

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Die EU überschreitet die ihr gesetzten Grenzen

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Nein, nicht die Globalisierungspolitik, die die EU betreibt, wo Grenzen überschritten werden oder als nicht vorhanden behandelt werden, ist hier in erster Linie gemeint, die natürlich auch. Was eine Politik bedeutet, die uns anderen Ländern ausliefert, uns zwingt, Produktionsstätten zu schließen, die Beschäftigten freizusetzen, und billige, oft schlechte Waren aus fernen Ländern zu importieren, von Textilien bis zu Chips, etwa aus China oder Indien. Nein, nicht nur das. Auch nicht in erster Linie ist hier gemeint, dass die EU uns zwingt, die Grenzen offen zu halten und illegale Migranten, die die halbe Welt durchwandert haben, als „Flüchtlinge“ aufzunehmen und bei uns auf Staatskosten zu versorgen. Nein auch das nicht.

Was hier einmal angesprochen werden soll, ist, dass die EU, seitdem sie ihr Wesen geändert hat und nicht mehr nur eine Wirtschaftsunion sein will, keine Grenzen mehr bei ihren Kompetenzen kennt und überall hineinregieren will und uns mit Zwangsregulierungen in unseren Rechten einschränkt. An sich legen ja die EU-Statuten, also die Abkommen, die die Mitgliedstaaten über die Gründung und die Weiterentwicklung der EU abgeschlossen haben, für die EU und für die EU-Institutionen bestimmte Zuständigkeiten, Kompetenzen fest. Aber der Rest staatlichen Handelns – wie viel das auch immer sein mag – ist logischerweise bei den Mitgliedstaaten verblieben. Und das hätte für die EU und ihre Institutionen so zu gelten. In der Praxis ist das aber nicht so. Vor allem das EU-Parlament – weiß Gott, welche Leute dorthin entsendet werden – und fast noch mehr der Europäische Gerichtshof nehmen für sich eine allumfassende Kompetenz in Anspruch, sie sehen sich für alles zuständig. So dass den Einzelstaaten überhaupt keine eigenen Zuständigkeiten übrig blieben, außer vielleicht die Verwendung von verbliebenen eigenen Steuermitteln nach von der EU vorgegebenen Kriterien. Und wenn da ein Staat aufbegehrt – etwa Ungarn, Polen, das deutsche Verfassungsgericht, Länder, die einen Grenzzaun errichten wollen, Migranten abweisen wollen etc. – dann ist da der Europäische Gerichtshof und stellt fest, Kompetenz dafür gibt es bei den Mitgliedsstaaten nicht, und das schon deshalb, weil er, der Gerichtshof, es so will und weil er die Kompetenz hat, über Kompetenzen zu entscheiden und die Einzelstaaten nach ihm dazu keine Kompetenz haben. Also: er stellt fest, dass die Einzelstaaten ihm völlig ausgeliefert sind. Und ähnlich agiert auch die EU-Kommission und das Europäische Parlament. Die Damen und Herren, die dorthin entsendet sind und vorgeben, das Volk zu repräsentieren, setzen ja ihren politischen Ansinnen und Beschlüssen überhaupt keine Grenzen mehr. Sie gebärden sich wie absolute Herrscher, die alles entscheiden dürfen und müssen und denen gegenüber weder das Volk, noch die Einzelstaaten, ja – was die Abgeordneten des Europäischen Parlaments anlangt – sogar auch nicht die anderen EU-Institutionen etwas zu sagen hätten.

Da stehen wir jetzt, und sind arme Toren, weil wir das alles zugelassen und hingenommen haben. Wir haben zwar mit der Volksabstimmung seinerzeit einer ganz anderen EU zugestimmt, aber durch unsere gewählten nationalen Vertreter – Schüssel u.a. schaut obe! – haben wir den Statutenänderungen zugestimmt, die uns jetzt so einschränken. Und die heutigen nationalen Volksrepräsentanten wagen es nicht mehr, diesen ungebremsten Tendenzen zu widersprechen. Ja, von Demokratie, echter Mitbestimmung, Volksrechten, sind uns, dem Volk, da nur mehr kümmerliche Reste übrig geblieben.
Und die letzte Ungeheuerlichkeit, die da den verdrehten EU-Hirnen entsprungen ist, ist die – allerdings nach Protesten wieder zurückgezogene – Anordnung, nicht mehr WEIHNACHTEN zu feiern, weil das unsere zugewanderte orientalische Mitbewohner kränken könnte. Ja, wo sind wir denn? Was spukt da in EU-Hirnen herum? Wie stellen die sich unsere Zukunft vor? Dürfen wir Europäer nicht mehr europäisch sein?

Vielleicht sollten wir Österreicher unser Verhältnis zur EU, wie sie sich heute darstellt, einmal grundsätzlich überdenken!

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ABSAGE der IMPFPFLICHT – unter welchen Voraussetzungen?

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Es ist unbestritten – so die Rechtslage -, dass eine Impfpflicht nur als letztes Mittel,
also als ultima ratio, eingeführt werden darf, wenn es andere, „gelindere“
Maßnahmen nicht gibt, die denselben Zweck, hier also die Eindämmung der
Corona-Pandemie, erreichen könnten.

Gelindere Maßnahmen sind zweifelsfrei Impfungen auf freiwilliger Basis. Derzeit liegt der Anteil der Geimpften an der Gesamtbevölkerung bei rund 70%. Als immunisiert gelten auch Genesene, das sind nach den Schätzungen der Experten (da gibt es eine hohe Dunkelziffer) rund eine Million Personen in Österreich, also rund 10%. Wenn jetzt die Impfungen auch für Kinder, hinunter bis zu einem Alter von fünf Jahren, offiziell zugelassen werden, dann kommen zum geschützten Personenkreis weitere 5% dazu. Wir haben dann einen geschützten Personenkreis von insgesamt rund 85% der Bevölkerung.

Und diesbezüglich gibt es die Expertenmeinung, dass bei einer Durchimpfungsrate von 85% bzw. einer Rate von 85% an geschützten Personen die Covid-19.Pandemie schon unter Kontrolle ist, so dass in einem solchen Fall – wenn noch dazu die Fallzahlen massiv zurückgehen –  die Fortsetzung der normalen Schutzmaßnahmen – Kontaktbeschränkungen, Maskentragen, Tests, Kontrolle von Grenzübertritten – ausreichen, um auf absehbare Sicht – etwa zwei bis drei Jahre – eine massive Eindämmung der Covid-19-Pandemie zu erreichen. Die Verhängung einer allgemeinen  Impfpflicht mit den nicht vollständig erprobten und zugelassenen Covid-19-Impfstoffen kann unter solchen Umständen nicht als angemessen und unabweislich notwendig angesehen werden. Demgemäß wäre eine solche Maßnahme gesetz- bzw. verfassungswidrig.

Andere Gründe, die gegen die Verhängung einer allgemeinen Impfpflicht für die Impfung mit einem nicht voll erprobten und zugelassenen Impfstoff sprechen, bleiben hier, in diesem Zusammenhang, zunächst unerwähnt.

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Schlechter als die anderen: Politik, Koalition, Regierung

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Wir sollten uns da keiner Illusion hingeben: die Position Österreich hat sich in vielfacher Hinsicht in den letzten Jahren beim Vergleich mit den Nachbarstaaten verschlechtert. Besonders deutlich ist das aktuell an der Pandemiesituation zu erkennen: Deutschland hat uns zum Hochrisikoland erklärt. Was ist da los? Es ist die Corona-Politik der letzten Zeit, die dafür verantwortlich ist: zu spät, zu wenig, jetzt aber zu viel und an den falschen Punkten. Wieso kann es die Regierung nicht besser?
Die Migrationspolitik: die ist schon seit Jahren eine, die die einheimische Bevölkerung mehr belastet als dies in unseren Nachbarländern der Fall ist: wir haben da proportional mehr Zuwanderer aufgenommen als die anderen und aktuell sind wir fast Weltmeister, in dem was Woche für Woche an Neuzuwanderung passiert.
Umwelt: Unsere Umwelt, Luft und Wasser,  ist an sich besser als sonstwo in der Welt. Dennoch haben wir da in der Vergangenheit zusätzlich noch schon viel getan: Industrie abgesiedelt und die verbliebene mit teuren Filteranlagen ausgestattet. Aber jetzt will uns die Politik, die Regierung zu noch mehr Umweltleistungen verpflichten und wir sollen hohe Geldbeträge an Länder überweisen, die zu den ärgsten Umweltverschmutzern der Welt gehören. Die Regierung spricht von einer Vorreiterrolle, die wir da spielen sollen. Für wen wird da Politik gemacht? Für die eigene Bevölkerung oder für das Ausland?
Die Inflation wächst, Preise steigen, die Staatsverschuldung ist höher als je zuvor. Und zu den hohen Energiepreisen, die durch die Weltmarktsituation gegeben sind, legt die Regierung noch Eins drauf: höhere Steuern auf Gas, Benzin und Heizöl, um der vorgesehenen Umweltpolitik Genüge zu tun, höhere Strompreise, weil konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden.
Die Steuerpolitik: die kalte Progression: Da sind genau jene Menschen am stärksten betroffen, die uns den noch bestehenden Wohlstand mit ihrem täglichen Arbeitseinsatz erarbeiten und erhalten, die die Belastungen, die die Regierung mit ihren hohen Steuern für die Bürger bereit hat, zum größten Teil auf sich zu nehmen haben.
Stillstand: Nichts geht weiter, um die Altenpflege zu sichern, für die  Absicherung unseres Pensionssystems, bei der Demokratiereform, bei einer Justizreform, die Grundrechte sicherstellt, bei Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, zur Informationsfreiheit, bei der Parteienfinanzierung und vielem anderen. Etwa mehr direkte Demokratie – nicht daran zu denken!
Nach einer ausländischen Studie, die die Staaten vergleicht, kam Österreich in einem Ranking zur Zukunftskompetenz nur auf Platz 19. Hauptgrund ist die Reformunfähigkeit des Landes, das heißt der Regierung!
Mit der derzeitigen Regierung, in der die beiden Koalitionsparteien, wo immer es geht, sich gegenseitig blockieren, kann ja auch Entscheidendes gar nicht weitergehen. Sollten wir da diese Regierung nicht möglichst bald austauschen, wenn wir wollen, dass etwas weitergeht?
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