Zuwanderer mit sozialen und moralischen Defiziten
Zuletzt wieder vorgefallene grausame Gewaltdelikte im Migrantenmilieu stimmen bedenklich. Man muss sich nämlich fragen, ob bei der Entscheidung über die Aufnahme nicht manches vorhersehbar war und ist. Denn da sind Leute gekommen, die offensichtlich in ihrem bisherigen Leben noch nie soziale Bindungen gehabt haben, die ihnen eine zivilisierte Lebensweise abverlangt hätten, und bei denen auch nicht zu erwarten ist, dass sich da in Zukunft etwas ändern wird.
Wer soziale Bindungen hat, der führt in der Regel ein geordnetes, zivilisiertes Leben, mit Rücksichtnahme auf andere. Er wird eher nicht in unkontrollierte Verhaltensweisen abrutschen. Soziale Bindungen können familiärer Natur sein, sie können gesellschaftlich, finanziell, beruflich, kulturell, religiös sein. Der normale Österreicher befindet sich in einer solchen Situation.
Leider aber ist das nicht der Fall bei manchem Zuwanderer. Das sind meistens junge Männer aus fremden Kulturen, die die weite Reise alleine angetreten haben. Viele von denen haben es schon bisher nicht geschafft, sich ein ordentliches Leben aufzubauen, sie haben keinen Schulabschluss und können keine stabile Berufstätigkeit nachweisen. In vielen Fällen machen sie falsche Angaben über ihre Identität. Es liegt nahe, dass sie hier bei uns versuchen werden, ihr bisheriges „freies Leben“ weiterzuführen. Frustration, Traumatismen, psychische Defekte können da zusätzlich auslösend für unkontrollierte Handlungen werden. Und Straftaten haben bei ihnen nicht die Konsequenz, dass ein soziales Umwelt verloren geht, weil sie keines haben: sie haben da nichts zu verlieren, das sie zurückhalten könnte.
Solche Leute bei uns aufzu nehmen ist verantwortungslos der eigenen Bevölkerung gegenüber. Man müsste daher Vorkehrungen treffen, auch rechtlicher Natur, dass die schon an der Grenze abgewiesen werden, auch wenn sie Asyl verlangen. Und natürlich, dass sie abgeschoben werden, wenn sie bei uns einreisen, besonders dann, wenn sie im Inland kriminell werden.
Derzeit ist aber die Rechtslage eine andere: wenn nämlich den Leuten im Heimatland eine Bestrafung droht, die nicht europäischen Standards entspricht, dann haben sie Anspruch auf Bleiberecht. Und das gilt auch für schwer Kriminelle. Und in Asien, im Orient und in Afrika gibt es halt überwiegend keine europäischen Standards.
Es ist daher unerlässlich im Interesse der einheimischen Bevölkerung, bei jedem Zuwanderer und Asylsuchenden abzuschätzen und zu prüfen, ob er ein Zugewinn sein kann oder ein Risikofall sein wird, und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen!
Peter F. Lang, Wien