Volksabstimmungen und Demokratie

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Unser Staat ist eine „repräsentative Demokratie“. So wird es uns immer wieder von jenen Politikern erklärt, die als Vertreter und Mitglieder ihrer Partei an den Hebeln der Macht sitzen. Aber ob die jemand anderen als ihre Partei vertreten, ist höchst zweifelhaft, denn eine Beziehung zwischen Wähler und Abgeordneten gibt es ja nicht. Der Bürger und Wähler kann ja nach unserem Wahlrecht keinen Abgeordneten wählen, er kann nur eine Partei wählen. Also sind die Abgeordneten nicht die Repräsentanten des Volkes, sondern die Repräsentanten der Parteien. Aber sind wenigstens die Parteien die Repräsentanten des Volkes?

Was heißt denn „Repräsentant“ sein? Das heißt Vertreter sein. Es gibt aber zwei Arten der Repräsentanten. Da gibt es Repräsentanten wie Rechtsanwälte, die ihre Klienten vor Gericht vertreten. Diese Repräsentanten müssen die Weisungen ihres Klienten befolgen, sie können aber umgekehrt dem Klienten keine Weisungen erteilen und seine Rechte nicht einschränken. Dann gibt es Repräsentanten wie etwa den Vormund eines Minderjährigen. Er muss die Interessen des Minderjährigen vertreten, braucht aber dessen Wünsche nicht zu befolgen. Der Minderjährige, weil er als nicht voll urteilsreif gilt, ist ihm gegenüber mehr oder minder in seinen Rechten beschränkt, entmündigt.

So und jetzt ist es so, dass die Repräsentanten des Volkes, jene Parteien also, die über eine Koalition verhandeln, die Rechte des Volkes beschränken wollen, indem sie das Volk über bestimmte Fragen nicht abstimmen lassen wollen, also, wie man hört, z.B. über einen möglichen Wunsch nach einem Öxit. Also sehen diese Parteien das Volk praktisch als nur beschränkt urteilsreif und damit als entmündigt an und sich selbst als die Souveräne im Staat.

Was aber bestimmt unsere Staatsverfassung?: „Österreich ist eine demokratische Republik.“ das heißt: Österreich ist eine Demokratie, und Demokratie heißt Volksherrschaft. Weiters bestimmt die Verfassung: „Das Recht geht vom Volk aus“. Also ist das Volk der Souverän und das Parlament nur sein Vertreter. Und natürlich kann der Vertreter, der Repräsentant, nicht die Rechte des Souveräns beschränken.

Die rechtliche Konsequenz davon ist: Volksabstimmungen müssen unbeschränkt möglich sein. Jede vom Parlament, dem Repräsentanten des Volkes, erlassene Bestimmung, die das Volk in seiner Souveränität beschränken und etwa die Themen von Volksabstimmungen beschränken würde, z.B. eine Abstimmung über einen Öxit nicht zulassen würde, wäre verfassungswidrig und müsste von Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden.

Warten wir also ab, was endgültig in dieser Frage entschieden wird. Im Moment sind die Koalitionsverhandler jedenfalls auf dem Holzweg.

 

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