Alles was bei uns als Flüchtlingshilfe und Flüchtlingsaufnahme firmiert, war in Wirklichkeit finanziell geförderte Zuwanderung. Denn echte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention kann es ja bei uns nicht geben, weil in unseren Nachbarländern keine Fluchtgründe im Sinne der Flüchtlingskonvention bestehen. Wer daher als sogenannter Flüchtling gekommen ist und Asyl verlangt hat, war entweder ein früherer Flüchtling, also ein Verfolgter, der aber seinen Flüchtlingsstatus schon verloren hat, weil er bereits in einem sicheren Drittland gewesen ist, oder er war ein Quasi-Flüchtling (also kein Flüchtling im Sinne der Flüchtlingskonvention), der vor Krieg oder Kriegsdienst geflohen ist, oder er war drittens überhaupt nur ein Wirtschaftsmigrant, der bei uns ein besseres Leben sucht.
Aber fast alle Personen aus diesen drei Gruppen, wurden bei uns aufgenommen, wenn sie Asyl verlangt haben, und sie wurden auf Staatskosten einmal provisorisch voll versorgt, bis ihre Asylberechtigung geprüft werden konnte. Und den Angehörigen der beiden erstgenannten Gruppen wurde bzw. wird, sobald das Prüfverfahren abgeschlossen ist, Asyl gewährt und es wurden mit Integrationsmaßnahmen (Kurse, Wohnungszuweisungen, Schulunterricht für die Kinder etc.) begonnen. Und zwar so, als sollten diese Personen für immer in Österreich bleiben. Dabei ist Asyl immer nur ein vorübergehender Zustand für so lange, bis eine Rückkehr in das Heimatland wieder möglich ist.
Bei den Angehörigen der letzten, dritten Gruppe wurde bzw. wird in Prüfverfahren festgestellt, dass kein Asylgrund besteht, und die Betreffenden müssten eigentlich Österreich wieder verlassen. Das ist aber in mehr als der Hälfte der Fälle nicht möglich, weil sie nicht freiwillig zurückkehren und eine Abschiebung aus verschiedensten Gründen nicht möglich ist, vor allem weil sie der Heimatstaat nicht zurücknimmt. Auch diese Personen werden hier versorgt und auch für sie werden Integrationsmaßnahmen ergriffen. Alles offensichtlich und an sich begriffswidrig in der Erwartung, dass die Angehörigen dieser Gruppe wie auch jene der beiden erstgenannten Gruppen auf Dauer in Österreich bleiben.
Aus der Einreise nach Österreich mit der Behauptung, einen Asylanspruch zu haben, ist daher eine Zuwanderung geworden, noch dazu wo vom Aufnahmestaat Unterkunft und volle Versorgung praktisch ohne Gegenleistung geboten und bezahlt wird. Was von den Betroffenen natürlich gerne so in Anspruch genommen wird. Warum aber die österreichischen Behörden ebenfalls von dieser Einstellung ausgehen und dementsprechend handeln, ist schwer verständlich. Für viele dieser Aktionen ist das Vorhandensein gesetzlicher Grundlagen dafür höchst zweifelhaft!
Was die Zuwanderung dieser Personen anlangt, so ist deren Eignung für Zuwanderung eher nicht anzunehment. Nach internationalen Kriterien, wie sie die großen Zuwanderungsländer der Welt, etwa Kanada oder Australien anwenden, müssten Zuwanderungswerber die Wahrscheinlichkeit mitbringen, sich rasch in die Gesellschaft und die Arbeitswelt des Gastlandes zu integrieren. Sie müssten vor allem Bildung und eine Berufsausbildung in einem Beruf haben, der im Gastland nachgefragt wird. Und sie sollten sich möglichst auch schon in der Landessprache verständigen können.
Alle diese Voraussetzungen sind bei der überwiegenden Mehrheit der zu uns in den letzten Jahren zugewanderten Migranten überhaupt nicht gegeben. Dazu kommt noch, dass sie aus völlig fremden Kulturkreisen kommen und schwer integrierbar sind, auch deshalb, weil sie es vorziehen in der zahlreichen Parallelgesellschaft ihrer Landsleute zu leben und sehr stark an ihren traditionellen und religiösen Gewohnheiten hängen, also eher integrierunwillig sind.
Künftig wird wohl die neue Regierung eine andere Flüchtlings-, Migrations- und Integrationspolitik betreiben, als dies die vergangenen Bundesregierungen getan haben, aber die Fehler der Vergangenheit wird man kaum wieder beheben können.