Das „umfassende“ Handelsabkommen mit Kanada, CETA, benachteiligt österreichische Unternehmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz aus Kanada und gegenüber internationalen Konzernen, die einen (Schein-)Firmensitz in Kanada haben. Zwar müssen sowohl inländische wie ausländische Unternehmen in Österreich die österreichischen Gesetze einhalten, aber Gesetze werden immer wieder – aus verschiedensten Gründen – geändert, und dann tritt ein Unterschied ein: inländische Unternehmen müssen die neuen Gesetze anwenden, egal ob die ihnen zum Vorteil oder zum Nachteil sind. Kanadische Unternehmen aber, die in Österreich investiert haben – das kann auch der Kauf eines inländischen Unternehmens oder die Beteiligung daran sein – müssen die neuen Gesetze zwar auch anwenden, aber sie können Schadenersatz vom österreichischen Staat verlangen, wenn die neuen Gesetze ihre Gewinnerwartungen schädigen. Und über die Höhe des Schadenersatzes entscheiden dann die neu einzurichtenden Schiedsgerichte, die aller Voraussicht nach eher nicht zugunsten des österreichischen Staates entscheiden würden. Das bedeutet also eine Benachteiligung österreichischer Unternehmen, die dann eventuell höhere Produktionskosten haben, was wiederum deren Schließung oder Abwanderung und damit den Verlust von inländischen Arbeitsplätzen zur Folge haben würde.
Und welche Gesetzesänderungen sind denkbar, die eine Profitminderung von Unternehmen zur Folge haben könnten?
Das könnten zunächst Kosten sein, die die Produktion verteuern, z.B. höhere Umweltauflagen oder erweiterte Dienstnehmeransprüche. Weiters könnten es Kosten sein, die die Produkte verteuern und damit den Umsatz vermindern, z.B. das Verbot alteingeführter Produkte wegen Gesundheitsgefährdung oder Umweltbeeinträchtigung (Pflanzenschutzmittel) und schließlich Bestimmungen, die sich auf den Gewinn auswirken, wie neue Steuergesetze (Besteuerung von Konzernen), Devisengesetze, Gewinntransferbestimmungen etc.
Das bedeutet, dass unsere Gesetzgebung bei jeder Fortentwicklung und Verbesserung das Risiko mit sich trägt, dass kanadische Unternehmen, die wirtschaftliche Nachteile für sich sehen, Entschädigungen einklagen. Also könnte jede Weiterentwicklung unserer Umweltgesetzgebung, unserer Gesundheitspolitik in Richtung auf den Ausschluss gefährlicher Substanzen, die Weiterentwicklung von Dienstnehmerrechten wie Mindestgehalt oder Urlaubsanspruch, eine Weiterentwicklung der Steuer- und Devisengesetzgebung in Richtung auf Besteuerung internationaler Konzerne usw. Schadenszahlungen aus unserem Staatsbudget zugunsten jener ausländischen Unternehmen auslösen.
Wollen wir das? Einen Stillstand unserer Gesetzgebung? Keine Verbesserungen auf dem Sektor des Gesundheits- und Umweltschutzes, keine Ausweitung der Konsumentenrechte und vieles anderes?
Wollen wir also diesen Stillstand, nur damit einige Großunternehmen und Großkonzerne sicher Profit machen, unabhängig davon, ob ihre Produkte vielleicht nicht mehr den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft entsprechen?
Wir sind doch demokratische Gesellschaften mit einer demokratischen Gesetzgebung und einer
funktionierenden Gerichtsbarkeit. Kanada übrigens auch. Also sind schon dadurch alle ungerechtfertigten schädigende Maßnahmen gegen Wirtschaftsbetriebe ausgeschlossen bzw. sind in einem solchen Fall Entschädigungsleistungen garantiert. Wieso sollen also bei Freihandelsabkommen zwischen Staaten mit hochentwickelten Rechtssystemen wie Kanada, Österreich und den anderen EU-Staaten Investitionsschutzbestimmungen und die Einschaltung von Schiedsgerichten überhaupt nötig sein? Als Ausdruck des Misstrauens gegen die eigene Gesetzgebung und Justiz?
Und im Übrigen würden solche Vertragsbestimmungen die Benachteiligung der inländischen Produktion bedeuten!
Natürlich gebe es Profiteure! Der österreichische Konsument und Steuerzahler ebenso wie der österreichische Staat und die österreichische Wirtschaft wären aber keine solchen Profiteure! Also wer?