Archiv für den Monat: Oktober 2017

Sicherheitspolitik: Ausweispflicht und Wohnsitznachweis

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Das neue Sicherheitsmaßnahmenpaket der Regierung wird auch Ausweispflicht und Wohnsitznachweis diskutieren müssen.

Ausweispflicht: Jede Person, die sich in Österreich aufhält, egal ob Inländer oder Ausländer, wird verpflichtet, ständig ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild bei sich zu haben (Personalausweis, Führerschein, Reisepass), wenn sie sich auf öffentlichem Grund aufhält.

Wohnsitznachweis: Jede Person, die sich in Österreich aufhält, egal ob Inländer oder Ausländer, wird verpflichtet, sich an ihren Wohnort behördlich anzumelden. Ausländer, die sich nur kurzfristig in Österreich aufhalten, müssen ihre Daten ihrem Unterkunftgeber, z. B. dem Hotel, bekanntgeben und erhalten von diesem darüber eine Bestätigung, die auf einem amtlichen Formular ausgefüllt wird. Auch diese Meldenachweise müssen künftig ständig mitgeführt werden.

Kontrolle: Das Vorhandensein dieser Dokumente wird bei gegebenem Anlass jederzeit von Behördenorganen kontrolliert werden. Dies vor allem bei allen Kontakten mit Behörden, wie z.B. bei der Anmeldung der Kinder zum Schulbesuch oder beim erstmaligen Aufsuchen einer Ambulanz oder bei einem Krankenhausaufenthalt. Weiters natürlich, wie bisher, bei Führerscheinkontrollen und bei auffälligem Verhalten in der Öffentlichkeit, wie z.B. bei Alkoholexzessen.

Alle diese Maßnahmen sollen dazu dienen, den Behörden einen möglichst lückenlosen Überblick darüber zu verschaffen, wer sich tatsächlich in Österreich aufhält, um die Anzahl von sogenannten „U-Booten“, also von Personen, die illegal eingereist oder untergetaucht sind, möglichst zu reduzieren oder überhaupt auf Null zu bringen. Denn diese Personen stellen, wie die Erfahrung zeigt, besondere Gefahrenquellen dar, weil sich aus ihren Kreisen immer wieder Terroristen und Attentatstäter rekrutieren. Weiters soll verhindert werden, dass Österreich weiterhin, wie in der Vergangenheit, zum Durchgangsland wird, wo Terroristen und Anarchisten unerkannt und unregistriert von den Behörden durchreisen, wenn sie sich an das Ziel ihrer Aktionen irgendwo in Europa begeben.

Mit der Einführung der genannten Maßnahmen würde Österreich zu einem der sichersten Länder angesichts der wachsenden Gefährdungssituation werden, die auf Grund des zunehmenden internationalen Terrorismus und Anarchismus, der zunehmenden Migrationsbewegungen und der weitgehend offenen oder unkontrollierten und unkontrollierbaren Grenzen entstanden ist.

Auch soziale Maßnahmen könnten gezielter für jene Personen vorgenommen werden, die derzeit obdachlos sind, aber dies bisher den Behörden nicht bekanntgegeben haben und sich daher auch jeder behördlichen Wahrnehmung und Fürsorgemaßnahme entzogen haben.

Dieses Sicherheitskonzept  wird jetzt in den Koalitionsverhandlungen zur Diskussion stehen und, sofern es nicht gleich umgesetzt wird, wieder nach dem nächsten terroristischen Anschlag erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.

 

Direkte oder repräsentative Demokratie?

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Jetzt hat sich gezeigt, dass die Wähler mehr direkte Demokratie verlangen. Und die Parteien, die die Wahl gewonnen haben, also ÖVP und FPÖ, haben dem in ihren Wahlversprechungen auch Rechnung getragen. Es wird also künftig tatsächlich mehr direkte Demokratie geben. Wie viel davon, das wird die Zukunft zeigen.

Jetzt aber treten auch jene auf, denen die direkte Demokratie nicht gefällt, denen Ideologie vor Volkswillen geht. Sie wollen uns einreden, die repräsentative Demokratie, so wie sie bisher in Österreich praktiziert wurde, ist die bessere Demokratie und das wäre die richtige Demokratie. Mit dieser sogenannten repräsentativen Demokratie haben sie nämlich, die Linken, bis jetzt in unserem Staat an erster Stelle die Regierungsmacht ausgeübt.

Aber wie sieht diese Demokratie aus, unsere repräsentative, also die parlamentarische Demokratie, unser Parlamentarismus?

Wir haben ja jetzt einen neuen Nationalrat gewählt. Und was wurde eigentlich gewählt? Abgeordnete? Nein, in Wirklichkeit wurden nur die Parteien gewählt, jeweils eine Parteiliste, auf der der Abgeordnete nur eine leicht ersetzbare Nummer ist. Und nicht die Abgeordneten  im Parlament sind es, die entscheiden, sondern die Parteibüros. Denn die Abgeordneten im Parlament stehen unter dem Diktat ihrer Parteiführungen. Da gibt es den Klubzwang. Wer nicht spurt, der ist schnell sein Mandat und damit seine Versorgung los. Nicht sein Gewissen und seine freie Beurteilung und Entscheidung darf einen Abgeordneten bei der Abstimmung leiten, nein, er hat dem Befehl seiner Parteiführung zu gehorchen. Damit das funktioniert, muss er schon im Vorhinein eine Blankoerklärung unterschreiben, dass er auf sein Mandat verzichtet. Und die kann jederzeit von der Parteiführung hervorgezogen werden, um den Rücktritt zu erzwingen. Also die Parteien sind es, die die Entscheidungen in unserem Staat treffen, in der Gesetzgebung, in der Regierung also der Vollziehung und wesentlich auch bei der Rechtsprechung mit ihrem Einfluss auf Richterernennungen.

Und welche Rechte, welche Einflussmöglichkeiten hat der Wähler, der von Demokratie träumt?  Wenn er einmal seine Stimme abgegeben hat, dann ist er den Parteien und ihren Parteiapparaten ausgeliefert. Denn unserer Wahlrecht sieht vor, dass die Parteien praktisch auf fünf Jahre pragmatisiert sind. Nachwahlen innerhalb einer Gesetzgebungsperiode – wie in anderen Ländern, wenn ein Abgeordneter ausfällt – gibt es bei uns ja nicht.  Also liegt dann für fünf Jahre alle Macht bei den Parteiführungen und den Politbüros, das Volk kann nicht mehr mitreden, selbst wenn ihm die eingeschlagene Politik nicht gefällt, es ist für fünf Jahre praktisch entmündigt.

So sieht unsere repräsentative, unsere parlamentarische Demokratie, ja unsere Demokratie überhaupt aus! Wenn wundert es da, wenn das Volk mehr echte Mitsprache verlangt, damit es nicht von den Parteien, vor allem den ideologisch ausgerichteten Politbüros der Parteien, bevormundet wird, in einer sogenannten Demokratie, wo eine Minderheit an Funktionären und organisierten Parteimitgliedern alle Entscheidungen an sich reißt?

Und daher hat das Volk jetzt in seiner Wahlabstimmung die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass, wie angekündigt, tatsächlich mehr direkte Demokratie eingeführt wird, dass also Volksbegehren und Volksabstimmungen erleichtert möglich gemacht werden. Dann nämlich würde wirklich zum Ausdruck kommen, dass das Volk der Souverän ist und im Staat bestimmt und nicht die Parteien.

 

Integrationspolitik mit neuer Ausrichtung

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Man wird künftig wohl zwischen der Integration von Gastarbeiterfamilien und von Integrationsmaßnahmen bei kürzlich zu uns gekommenen Asylsuchenden unterscheiden müssen.

Gastarbeiter, meistens Türken und Leute aus dem ehemaligen Jugoslawien, sind von uns gerufen worden und zu uns gekommen, um hier zu arbeiten. Also ihre Reisegrund war: Arbeit, hier an der Erarbeitung des Volkseinkommens mitzuwirken. Und ihre Absicht war meistens, hier zu bleiben, solange sie Arbeit haben. Manche sind aber darüber hinaus geblieben und vielleicht schon in zweiter Generation hier. Trotzdem muss man feststellen, dass bei vielen Gastarbeiterfamilien, vor allem türkischen, die sprachliche Integration nicht gelungen ist, besonders bei den Frauen. Generell aber tragen Gastarbeiter zu unserem Volkswohlstand bei. Es ist daher nur gerecht, dass der Staat auch einen Aufwand macht, um ihre Integration zu ermöglichen. Vor allem, weil sie ja in der Regel auf Dauer bei uns bleiben. Als Gastarbeiter ansehen kann man auch die Zuwanderer der letzten Jahre aus den östlichen EU-Mitgliedsstaaten, die zu uns kommen, um hier Arbeit und Wohnsitz aufzunehmen, was ihnen nach den EU-Regeln möglich ist. Auch sie sollten Fördermaßnahmen erhalten, vor allem sprachlicher Natur.

Anders ist die Lage bei Asylanten. Sie kommen in erster Linie, um Schutz vor Verfolgung zu erhalten. Und zweitens erwarten sie auch Versorgung durch den Staat, ohne (zunächst einmal, manchmal auf längere Zeit) selbst mit Gegenleistungen etwas einzubringen. Asyl bedeutet jedoch nur Schutz auf Zeit, nicht auf Dauer, solange nämlich Schutzbedürftigkeit besteht. Das heißt andererseits : sobald die Schutzbedürftigkeit nicht mehr gegeben ist, dann gibt es keinen Anspruch mehr auf Schutz und die Rechte, Bevorzugungen und Leistungen, die einem Asylanten zustehen. Vom ehemaligen Asylanten kann daher erwartet werden, dass er dann in sein Heimatland zurückkehrt. Nur ausnahmsweise, wenn er schon selbsterhaltungsfähig ist und hier gebraucht wird, weil er z.B. einen Mangelberuf ausübt, kann (kann!) ihm der Status eines Zuwanderers eingeräumt werden. Einen Anspruch darauf hat er nicht!

Und dieser Umstand sollte bei Integrationsleistungen, die der Staat für einen Asylanten erbringt und finanziert, berücksichtigt werden. Es ist immer zu bedenken, dass der Betreffende nicht auf Dauer hier in Österreich bleiben kann, um einen verlorenen Aufwand, den der österreichische Steuerzahler zu tragen hat, zu vermeiden. Dabei wäre natürlich jeweils auch abzuschätzen, wie lange der Zustand seiner Schutzbedürftigkeit dauern wird, wie sich vor allem die Situation in seinem Heimatland entwickelt. Ohne die Beurteilung dieses Umstandes sind Integrationsleistungen ins Blaue hinein nicht zu rechtfertigen.

Es wird daher von einer künftigen sinnvollen und zweckmäßigen Integrationspolitik zu erwarten sein, dass zwischen den beiden genannten Gruppen von Leistungsempfängern unterschieden wird. Und dass nicht mehr, so wie bisher, unterschiedslos Integrationsmaßnahmen verlangt werden, ohne zwischen der jeweiligen Art der Anspruchsberechtigung zu unterscheiden!

 

Wie sieht die neue Flüchtlingspolitik aus?

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Im Flüchtlingswesen gibt es Bereiche, wo zwischen den beiden künftigen Koalitionspartner weitgehende Einigung zu bestehen scheint. Andere Punkte wiederum scheinen ungeklärt zu sein und Meinungsunterschiede sind da nicht auszuschließen. Hier werden erst die Koalitionsverhandlungen Klarheit über das weitere Vorgehen schaffen können. Vor allem ist es  nicht so sehr die Frage, wie man sich gegenüber Neuzugängen verhalten soll, sondern die andere Frage, wie man sich jenen Migranten gegenüber verhalten soll, die schon da sind, die illegal ins Land gekommen sind und keinen Asylgrund nachweisen können. Vor allem auch jenen gegenüber, die ihre wahre Identität verheimlichen, meist nachdem sie sich absichtlich ihrer Personaldokumente entledigt haben und oft auch eine falsche Nationalität und ein falsches Alter angeben, und jenen gegenüber, die kriminell geworden sind.

Was nämlich allfällige Neuzugänge anlangt, so ist man sich über die Vorgangsweise einig: man will keine aufnehmen. Und jene, die zu kommen versuchen, werden postwendend über die Grenze an ihr letztes Herkunftsland zurückgestellt. Schwierigkeiten ergeben sich nur, wenn nicht festgestellt werden kann, wo sie die Grenze überschritten haben, weil sie erst im Inland aufgegriffen worden sind. Aber auch ihnen gegenüber, die zunächst im Inland bleiben werden, wird die Willkommenskultur ein Ende haben.

Für jene aber, die bereits hier sind und die gekommen sind, ohne eingeladen worden zu sein, die auch nie den echten Asylgrund der Verfolgung gehabt haben, und auch für jene, deren seinerzeit vorhandener Asylgrund, wie z.B. Kriegsgefahr, schon weggefallen ist, müssen Lösungen gefunden werden. Das Ziel wird sein – abgesehen von einzelnen besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, in erster Linien von Familien – die Betreffenden zum Verlassen des Landes zu veranlassen. Das ist jedenfalls die erklärte Zielvorgabe des einen der beiden künftigen Koalitionspartner. In welchem Umfang die verwirklicht werden soll, darüber wird es noch Verhandlungen geben.

Weiters bedarf es einer Prüfung, ob alle Leistungen, die als Flüchtlingshilfe derzeit geleistet werden (und in der Vergangenheit geleistet worden sind), vor allem Geldleistungen, rechtlich gerechtfertigt sind. Oder ob etwa von Behörden auch in Verletzung gesetzlicher Bestimmungen zu Unrecht Geld- und andere Leistungen an Nichtberechtigte geleistet werden bzw. wurden. Und ob etwa Integrationsleistungen für Leute erbracht und aus Steuermitteln finanziert werden, deren Aufenthaltsberechtigung ungeklärt ist oder gar schon als nicht gegeben festgestellt wurde. Integrationsleistungen, deren Zweck ein dauernden Aufenthalt im Inland ist? Solche Praktiken werden abgestellt werden müssen.  Ein weiterer Punkt, der einer Abklärung in den Koalitionsverhandlungen bedarf, ist die Frage des Familiennachzugs, nämlich unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein solcher zugelassen werden kann. Weiters wird auch die Frage der Leistung von staatlichen Subventionszahlungen an sogenannte Hilfsorganisationen ein Thema bilden.

Generell wird aber aller Voraussicht nach deutlich herausgestellt werden, dass Asyl immer nur Asyl auf Zeit ist und nur solange gewährt wird, als für den Asylanten eine Rückkehr in sein Heimatland nicht möglich ist. Asylgewährung kann keinesfalls gleichbedeutend mit dem Recht auf dauernden Aufenthalt und dem Recht zur Einwanderung angesehen werden. Das wird auch in neuen gesetzlichen Bestimmungen klargestellt werden, die auch die Voraussetzungen für eine legale Zuwanderung klären werden.

Alle diese Umstände werden von der neuen Regierung bzw. schon in den Koalitionsverhandlungen geprüft werden müssen. Denn jetzt nach der Wahl kann davon ausgegangen werden, dass wir aus einer Periode des offenbar weitgehend rechtsfreien Raumes im Flüchtlingswesen  (und auch auf anderen Gebieten) in eine Periode eingetreten sind, wo Gesetze gelten und beachtet werden und wo Gesetzmäßigkeit bei behördlichem Vorgehen selbstverständlich ist.

 

Die Politik der Parteien in Österreich

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Stagnation oder Reformen? Oder anders gefragt: Parteipolitik oder Sachpolitik? Denn was wollen die Politiker bzw. die Parteien? Gut dastehen und wieder gewählt werden, um Macht, Einfluss und Einkommen zu sichern. Nicht die Sache an sich ist ihnen wichtig. Deshalb wird blockiert, auch die sinnvollsten Vorschläge werden blockiert, wenn sie von der anderen Seite kommen und nicht das eigene Prestige stärken. Wir haben das jetzt lange genug erlebt, sogar in einer Koalitionsregierung, wo sich eigentlich die Koalitionsparteien zur Zusammenarbeit verpflichtet haben und der Erfolg der einen Seite gleichzeitig auch der Erfolg der anderen Seite sein sollte. Aber in der Praxis war dies alles ganz anders. Vor allem in Vorwahlzeiten ist man nur darauf bedacht, selbst gut dazustehen, und man vergönnt selbst dem vertragsmäßigen Partner keinen Erfolg. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies für Staat und Gesellschaft von Vorteil wäre. Noch mehr gilt eine solche Einstellung aber, wenn Vorschläge von einer Oppositionspartei kommen. Die werden prinzipiell von den Regierungsparteien abgelehnt, weil dies ihnen selbst ja keinen Prestigegewinn bringen würde. Sachpolitik gilt da nicht, nur Prestigepolitik! Jeder politische Beobachter kann das immer wieder feststellen. Und die Oppositionsparteien, eine wie die andere, haben sich ja immer wieder darüber beschwert. Es zeigt sich da ganz eindeutig, es den geht den Parteien gar nicht um die Sache, um den Nutzen für die Bevölkerung, es geht ihnen nur um ihre eigene Machtstellung.

Naiv ist, wer bisher da anderer Meinung war oder der für die Zukunft da eine große Änderung erwartet. Der Bürger sollte die Aktivitäten der Politiker und der Parteien mit Realismus beurteilen!

Deshalb ist es jetzt nach der Wahl umso wichtiger, das bald eine stabile Regierung mit einem detaillierten Regierungsprogramm zustande kommt. Nur das, was in diesem Regierungsprogramm festgeschrieben wird, hat wirklich Aussicht auf Verwirklichung. Und wesentlich ist, dass es sich dabei vor allem um Gesetzgebungsprojekte handelt. Denn in unserem Politsystem ist das Regierungshandeln sehr stark an Gesetzesbestimmungen gebunden, weil die Gesetze sehr detailliert sind. Der Handlungsspielraum der Regierung ist durch die Gesetze relativ eng begrenzt. Für echte Reformen, die überfällig sind, bedarf es daher zahlreicher Gesetzesänderungen, zum Teil sogar auf Ebene von Verfassungsgesetzen. Damit all das in den kommenden Jahren auch tatsächlich durchgeführt wird, sind jetzt in den Regierungsverhandlungen  detaillierte verbindliche Festlegungen erforderlich. Wir werden sehen, ob es tatsächlich dazu kommt und ob man von der künftigen Regierung einerseits echte Reformschritte und andrerseits konfliktfreies Zusammenarbeiten auf Dauer erwarten kann.

Und Reform- und Änderungsbedarf ist in reichem Ausmaß gegeben!

 

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CETA – das Handels- und Investitionsschutzabkommen mit Kanada

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In CETA, dem zwischen der EU und Kanda ausgehandelten Abkommen,  kommt ein Misstrauen gegen alle europäischen Gesetze und Gerichte in allen EU-Staaten zum Ausdruck. Und damit ein Misstrauen gegen unsere europäische Kultur, im speziellen gegen unsere europäische Rechtskultur, gegen unsere europäischen Werte, die sich in Jahrhunderten entwickelt haben.

Denn die gemäß CETA zu errichtenden, nicht-staatlichen Schiedsgerichte sollen über allen europäischen Gerichten stehen und diese praktisch ausschalten, wann immer sich ein Unternehmen in Kanada in seinem Profitstreben durch ein neues europäisches Gesetz wirtschaftlich benachteiligt sieht. Dann sollen die Schiedsgerichte nach eigenen Kriterien entscheiden und Entschädigungsbeträge festsetzten.

Das bedeutet, dass unsere Gesetzgebung bei jeder Fortentwicklung und Verbesserung das Risiko mit sich trägt, dass kanadische Unternehmen, die wirtschaftliche Nachteile für sich sehen, Entschädigungen einklagen. Also eine Weiterentwicklung unserer Umweltgesetzgebung, unserer Gesundheitspolitik in Richtung auf den Ausschluss gefährlicher Substanzen, eine Weiterentwicklung der Steuer- und Devisengesetzgebung in Richtung auf Besteuerung internationaler Konzerne, die Einführung neuer Medikamente, das Verbot von bestimmten Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, höhere Umweltschutzbestimmung wie das Verbot von Dieselmotoren, die Weiterentwicklung von Dienstnehmerrechten wie Mindestgehalt oder Urlaubsanspruch usw., all das würde Schadenszahlungen aus unseren Steuerleistungen zugunsten jener ausländischen Unternehmen auslösen können, die keine Änderung oder Anpassung unserer Gesetze entsprechend den Fortschritten der Wissenschaften und neuerer Erkenntnisse zulassen wollen, wenn das ihnen zum Nachteil wäre.

Wollen wir das? Einen Stillstand unserer Gesetzgebung? Keine Verbesserungen auf dem Sektor des Gesundheits- und Umweltschutzes, keine Ausweitung der Konsumentenrechte und vieles anderes?

Wollen wir also diesen Stillstand, nur damit einige Großunternehmen und Großkonzerne sicher Profit machen, unabhängig davon, ob ihre Produkte vielleicht nicht mehr den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft entsprechen? Nein, sicher nicht!

Wir sind doch demokratische Gesellschaften mit einer demokratischen Gesetzgebung und einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Kanada übrigens auch. Also sind schon dadurch alle ungerechtfertigten schädigende Maßnahmen gegen Wirtschaftsbetriebe ausgeschlossen bzw. sind in einem solchen Fall Entschädigungsleistungen garantiert.

Außerdem würden die Vorteile des Abkommens für einheimische Unternehmen nicht gelten, so dass diese gegenüber kanadischen nternehmen benachteiligt werden.

Wozu also Schiedsgerichte? Warum also ein Investitionsschutzabkommen? Warum reicht ein einfaches Handelsabkommen zwischen der EU und Kanda nicht aus, warum braucht man dieses komplexe Abkommen CETA?

 

 

Parteienstaat Österreich

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Was wurde denn jetzt eigentlich gewählt? Ein Parlament? Abgeordnete? Ja, so scheint es. Aber in Wirklichkeit wurden Parteien gewählt. Und es wurde auch nicht nur der Gesetzgeber gewählt, denn das Parlament wäre ja der Gesetzgeber. In der Praxis wurde auch die Regierung gewählt. Also sowohl die gesetzgebende als auch die vollziehende Gewalt. Ja, und darüber hinaus wurde den Wahlsiegern auch Einfluss auf die Rechtsprechung gesichert. Denn die Zusammensetzung der Gerichte wird durch das Wahlergebnis beeinflusst. Demnächst ist der Präsident des Verfassungsgerichtshof neu zu bestellen und andere Höchstrichter sind zu ernennen: die Regierung, das heißt die Regierungsparteien, werden ihr Vorschlagsrecht ausüben, und einen Vorschlag machen, der praktisch nicht zu umgehen ist.

Also die Parteien sind es , die die Entscheidungen in unserem Staat treffen. Aber nicht ihre Abgeordneten im Parlament, sondern die Parteibüros entscheiden. Denn die Abgeordneten im Parlament stehen unter dem Diktat ihrer Parteiführungen. Da gibt es den Klubzwang. Wer nicht spurt, der ist schnell sein Mandat und damit seine Versorgung los. Nicht sein Gewissen und seine freie Beurteilung und Entscheidung darf einen Abgeordneten bei der Abstimmung leiten, nein, er hat dem Befehl seiner Parteiführung zu gehorchen. Damit das funktioniert, muss er schon im Vorhinein eine Blankoerklärung unterschreiben, dass er auf sein Mandat verzichtet. Und die kann jederzeit von der Parteiführung hervorgezogen werden, um den Rücktritt zu erzwingen.

Welche Rechte, welche Einflussmöglichkeiten hat da der Wähler, der von Demokratie träumt? Wenn er einmal seine Stimme abgegeben hat, dann ist er den Parteien und ihren Parteiapparaten ausgeliefert. Denn unserer Wahlrecht sieht vor, dass die Parteien praktisch auf fünf Jahre pragmatisiert sind. Nachwahlen innerhalb einer Gesetzgebungsperiode – wie in anderen Ländern, wenn ein Abgeordneter ausfällt – gibt es bei uns ja nicht. Also liegt dann für fünf Jahre alle Macht bei den Parteiführungen und den Politbüros, das Volk kann nicht mehr mitreden, selbst wenn ihm die eingeschlagene Politik nicht gefällt.

Und es wird auch jetzt, trotz aller Reformankündigungen, bleiben wie es war.

Die Allmacht der Parteiapparate wird bleiben, es sei denn, dass mehr direkte Demokratie eingeführt wird, also dass Volksbegehren und Volksabstimmungen erleichtert möglich gemacht werden. Dann könnte man wirklich zu der Überzeugung kommen, dass das Volk der Souverän ist und im Staat bestimmt, und nicht die Parteien.

 

Das Wahlergebnis und die Zukunft der SPÖ

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Eines ist klar: nach dieser Wahl kann es zu einem Wiederauferstehen einer Koalition zwischen SPÖ und ÖVP nicht kommen. Und schon gar nicht solange Kern in der SPÖ und Kurz in der ÖVP das Sagen hat. Zu weit haben sich die beiden persönlich und emotional voneinander entfernt und zu weit sind in letzter Zeit echte Feindseligkeiten hochgekommen, bis an den Rand des Kriminellen. Dazu der Widerwillen der Bevölkerung gegen dieses Koalitionsmodell, der Widerwille, der sich aus der Erfahrung der letzten Jahre ergibt. Eine Fortsetzung dieser Regierungsform würde zu katastrophalen Folgen für die Koalitionsparteien bei den bevorstehenden Landtagswahlen führen.

Welche Alternativen gibt es dann für die SPÖ? Ein Zusammengehen mit kleinen Parteien ist nicht möglich, weil das keine regierungsfähige Mehrheit ergeben würde.

Es bleibt die theoretische Variante eines Zusammengehens mit der FPÖ. Wie man aber den TV-Konfrontationen deutlich entnehmen konnte, sind die Differenzen in den Politvorstellungen zwischen diesen beiden Parteien praktisch unüberbrückbar und wahrscheinlich auch in Koalitionsverhandlungen nicht wegverhandelbar. Darüber hinaus würde es jeder der beiden Parteiführer im Falle einer derartigen Koalition riskieren, dass ihm seine Partei unter der Hand zerfällt und ein großer Teil nicht mitmacht und wegbricht. Das gilt insbesondere für die SPÖ. Selbst wenn Christian Kern bereit wäre, viel zu opfern, um an der Macht zu bleiben, Bürgermeister Häupl und sein Anhang machen da nicht mit. Von der linken Parteijugend gar nicht zu reden. Mit einem Wort: unmöglich. Wenn aber dennoch weiter so getan wird, als wäre auch diese Koalition möglich, dann stehen dahinter taktische Gründe, nämlich um die eigene Position in ernst gemeinten Koalitionsverhandlungen zu stärken.

Nach der Wahl kommt daher jetzt als einzige Möglichkeit für eine stabile regierungsfähige Mehrheit, die allein für die ganze Wahlperiode von fünf Jahren halten könnte, nur eine Koalition zwischen ÖVP und FPÖ in Frage. Das bedeutet aber für die SPÖ, dass für sie nur mehr die Rolle der Opposition übrig bleibt. Und das auf Jahre hinaus. In fünf Jahren kann sich viel tun. Die Politikszene, die Einstellung der Bevölkerung zu den alteingelebten Parteien und Ideologien kann sich total ändern. Viele der bisherigen treuen Wähler der älteren Generation werden wegfallen. Junge, ideologisch nicht festgelegte, mobile Wähler kommen dazu. Es ist damit zu rechnen, dass sich mittelfristig dementsprechend auch die Parteienlandschaft total verändern wird, wahrscheinlich mit dem Aufkommen neuer Parteien. Internet und Vielfältigkeit werden regieren.

Und ob die SPÖ sich dann aus der Startposition der Opposition wieder erholen kann, um führende Regierungspartei zu werden, das darf bezweifelt werden. Die kommenden fünf Jahre in der Opposition könnten für die SPÖ fatal werden. Eine Neugründung der Partei ist das Mindeste, was erforderlich ist, um Hoffnung für die Zukunft aufzubauen. Die neue Partei müsste sozial, aber nicht sozialistisch, und demokratisch sein, was hieße, die Wünsche der Bevölkerung, und nicht nur die einer ideologisch verbohrten Funktionärsschicht berücksichtigen. Sie müsste also alten Ballast abwerfen, dann hätte sie Zukunft.

Die Frage, ob und eventuell wie stark und wie schnell ein Niedergang kommen könnte, wird sich besser beantworten lassen, wenn einmal die neue Regierung gebildet ist und wenn die bevorstehenden Landtagswahlen geschlagen sind.

 

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Das Fiasko der Grünen: ihr Wahlergebnis

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Bei den Grünen herrscht großes Erstauen über das Wahlergebnis. Ihre Weltfremdheit lässt es offensichtlich nicht zu, die wahren Gründe ihres Wahlfiaskos zu erkennen. Sie haben sich ganz einfach nur in ihren abgegrenzten, elitären, intellektuellen Zirkeln bewegt und nicht mitbekommen, was sich draußen in der wahren Welt tut, was die Sorgen und Schwierigkeiten eines normalen Bürgers sind, mit welchen Problemen der sich im Alltag herumschlagen muss.

Natürlich ist eine heile Umwelt allen wichtig. Und deshalb haben heute auch alle Parteien das zum Thema gemacht. Die Grünen haben nicht mehr das Monopol dafür. Wenn sie diese Anliegen vertreten, so glaubt man es ihnen zwar, aber man glaubt nicht, dass sie da etwas durchsetzen können. Da wendet man sich lieber an die stärkeren Parteien. Also mit Umweltthemen können die Grünen heute nicht mehr punkten.

Und auch was die Europäische Union und ihre weitere Entwicklung anlangt, auch da liegen die Grünen mit ihren Vorstellungen falsch, jedenfalls in Österreich. Noch mehr EU, noch mehr EU-Regeln, noch mehr EU-Zentralismus: das ist den Österreichern gar kein Anliegen. Wer solche Forderungen aufstellt, wie die grüne Spitzenkandidatin, der wirkt nur abschreckend.

Und schließlich die Willkommens-Politik. Asyl ja, dort wo echte Asylgründe vorliegen, damit war man ja weitgehend einverstanden, aber dass jeder kommen konnte und dass man ihn sofort zum Bleiben auf Dauer einlud: das war zu viel! Und wie in Wien geschieht, wo die Grünen neben den linkssozialistischen Stadträtinnen da mitentscheiden und ein reiches Füllhorn über jeden Migranten ergießen, ohne dass noch sicher festgestellt wurde, ob er überhaupt ein echter Flüchtling ist, das ist für viele Wähler ganz einfach nicht verständlich.

Und letztlich die verunglückte Wahlwerbung mit dem Argument, eine Koalition zwischen schwarz und blau verhindern zu müssen. Na da ist man doch lieber zum Schmied als zum Schmiedel gegangen und hat gleich die Roten gewählt.

Gezeigt hat sich, dass die bisherigen Grün-Wähler doch nur zum geringsten Teil Stammwähler sind, sie sind Wechselwähler, die abspringen, wenn die Argumente sie nicht jedes Mal überzeugen.

Da stehen sie nun, die Grünen. Und müssen neu von vorne anfangen. Nur welche Argumente bleiben ihnen noch?

 

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Integration für Gastarbeiter und für Asylanten

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Welch ein Unterschied! Das kann man nicht gleichsetzen!

Gastarbeiter sind ja von uns gerufen worden und werden normalerweise dann auch hier bleiben, solang sie Arbeit haben. Sie tragen zu unserem Volkswohlstand bei. Nur gerecht, das der Staat auch einen Aufwand macht, um ihre Integration zu ermöglichen, z.B. durch Sprachkurse und für den Schul- und Kindergartenbesuch ihrer Kinder. Als Gastarbeiter ansehen kann man auch die Zuwanderer aus den östlichen EU-Mitgliedsstaaten, die zu uns kommen, um hier Arbeit und Wohnsitz aufzunehmen, was ihnen nach den EU-Regeln möglich ist.

Anders ist die Lage bei Asylanten. Asyl bedeutet ja Schutz für einen Schutzbedürftigen. Das heißt andererseits: sobald die Schutzbedürftigkeit nicht mehr gegeben ist, dann gibt es keinen Anspruch mehr auf Schutz und die Rechte, Bevorzugungen und Leistungen, die einem Asylanten zustehen. Ende! Aus! Vom ehemaligen Asylanten wird erwartet, dass er in sein Heimatland zurückkehrt. Nur ausnahmsweise, wenn er schon selbsterhaltungsfähig ist und hier gebraucht wird, weil er z.B. einen Mangelberuf ausübt, kann (kann!) ihm der Status eines Zuwanderers eingeräumt werden. Einen Anspruch darauf hat er nicht!

Und dieser Umstand sollte bei Integrationsleistungen, die vom Staat erbracht und finanziert werden, berücksichtigt werden. Es ist immer zu bedenken, dass der Betreffende nicht auf Dauer hier in Österreich bleiben kann. Dabei wäre natürlich jeweils auch abzuschätzen, wie lange der Zustand seiner Schutzbedürftigkeit dauern wird, wie sich vor allem die Situation in seinem Heimatland entwickelt. Ohne die Beurteilung dieses Umstandes sind Integrationsleistungen ins Blaue hinein nicht zu rechtfertigen. Denn Staatsausgaben müssen von den politischen Verantwortungsträgern gerechtfertigt werden. Das kann der Steuerzahler wohl verlangen und das sehen die Gesetze auch so vor. Und wenn das verabsäumt wird, dann müsste Ministerverantwortlichkeit eingefordert werden. Und das heißt zumindest Rücktritt! Jedenfalls in einem Rechtsstaat ist das so.

Frage: Wie weit ist Österreich noch ein Rechtsstaat?

Diese Frage ist nicht unberechtigt, denn tausende, ja abertausende Bürger stellen sich die, wenn sie sich Regierungshandlungen der letzten Jahre ansehen. Und die alle hoffen auf Änderungen nach den Wahlen.