Es ist zu befürchten, dass bei der kommenden Wahl Tausende geborenene Türken, denen zwar einmal die österreichischer Staatsbürgerschaft verlieren worden ist, die sie aber nachher wieder verloren haben, dass also Tausende Nicht-Österreicher bei den Nationalratswahlen mit abstimmen werden.
Denn es ist klar, dass jene Türken, die im April d.J. in Österreich auf der türkischen Botschaft und auf den türkischen Konsulaten bei der Erdogan-Abstimmung mit abgestimmt haben, bekennende türkische Staatsbürger sind. Sie können also nicht behaupten, sie hätten nicht gewusst, dass man ihnen die türkische Staatsbürgerschaft wieder verliehen hätte oder man hätte ihnen die türkische Staatsbürgerschaft gegen ihren Willen aufgedrängt. Wer zur Wahl geht, bekennt sich dadurch zu seiner Staatsbürgerschaft!
Nach dem österreichischen Gesetz – die Behörden und die Politiker können heute daran nichts ändern – verliert jede Person automatisch ,“ipso facto“, die österreichische Staatsbürgerschaft, die nach dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft nachträglich die türkische Staatsbürgerschaft beantragt und erhält (es sei denn,was ganz selten vorgekommen ist, dass dieser Person vorher von den österreichischen Behörden die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bewilligt worden wäre).
Diese Personen, also jene Türken, die bei der Erdogan-Abstimmung mit abgestimmt haben, haben durch ihren neuerlichen Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft verloren. Sie dürfen daher bei der österreichischen Nationalratswahl im Oktober d.J. nicht zur Wahl gehen. Wenn sie das dennoch tun und dort ihre Stimme abgeben, ergibt sich ein Wahlanfechtungsgrund, der, sofern es sich um eine größere Anzahl von Personen handelt, zur Wahlaufhebung durch den Verfassungsgerichtshof führen muss. Also ein neuerlicher Pallawatsch!
Die österreichischen Behörden täten also gut daran, noch vor dem Wahltermin eine Klärung der Situation herbeizuführen.