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CETA – das Handels- und Investitionsschutzabkommen mit Kanada

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In CETA, dem zwischen der EU und Kanda ausgehandelten Abkommen,  kommt ein Misstrauen gegen alle europäischen Gesetze und Gerichte in allen EU-Staaten zum Ausdruck. Und damit ein Misstrauen gegen unsere europäische Kultur, im speziellen gegen unsere europäische Rechtskultur, gegen unsere europäischen Werte, die sich in Jahrhunderten entwickelt haben.

Denn die gemäß CETA zu errichtenden, nicht-staatlichen Schiedsgerichte sollen über allen europäischen Gerichten stehen und diese praktisch ausschalten, wann immer sich ein Unternehmen in Kanada in seinem Profitstreben durch ein neues europäisches Gesetz wirtschaftlich benachteiligt sieht. Dann sollen die Schiedsgerichte nach eigenen Kriterien entscheiden und Entschädigungsbeträge festsetzten.

Das bedeutet, dass unsere Gesetzgebung bei jeder Fortentwicklung und Verbesserung das Risiko mit sich trägt, dass kanadische Unternehmen, die wirtschaftliche Nachteile für sich sehen, Entschädigungen einklagen. Also eine Weiterentwicklung unserer Umweltgesetzgebung, unserer Gesundheitspolitik in Richtung auf den Ausschluss gefährlicher Substanzen, eine Weiterentwicklung der Steuer- und Devisengesetzgebung in Richtung auf Besteuerung internationaler Konzerne, die Einführung neuer Medikamente, das Verbot von bestimmten Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, höhere Umweltschutzbestimmung wie das Verbot von Dieselmotoren, die Weiterentwicklung von Dienstnehmerrechten wie Mindestgehalt oder Urlaubsanspruch usw., all das würde Schadenszahlungen aus unseren Steuerleistungen zugunsten jener ausländischen Unternehmen auslösen können, die keine Änderung oder Anpassung unserer Gesetze entsprechend den Fortschritten der Wissenschaften und neuerer Erkenntnisse zulassen wollen, wenn das ihnen zum Nachteil wäre.

Wollen wir das? Einen Stillstand unserer Gesetzgebung? Keine Verbesserungen auf dem Sektor des Gesundheits- und Umweltschutzes, keine Ausweitung der Konsumentenrechte und vieles anderes?

Wollen wir also diesen Stillstand, nur damit einige Großunternehmen und Großkonzerne sicher Profit machen, unabhängig davon, ob ihre Produkte vielleicht nicht mehr den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft entsprechen? Nein, sicher nicht!

Wir sind doch demokratische Gesellschaften mit einer demokratischen Gesetzgebung und einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Kanada übrigens auch. Also sind schon dadurch alle ungerechtfertigten schädigende Maßnahmen gegen Wirtschaftsbetriebe ausgeschlossen bzw. sind in einem solchen Fall Entschädigungsleistungen garantiert.

Außerdem würden die Vorteile des Abkommens für einheimische Unternehmen nicht gelten, so dass diese gegenüber kanadischen nternehmen benachteiligt werden.

Wozu also Schiedsgerichte? Warum also ein Investitionsschutzabkommen? Warum reicht ein einfaches Handelsabkommen zwischen der EU und Kanda nicht aus, warum braucht man dieses komplexe Abkommen CETA?

 

 

CETA: Handel und Investitionen

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Das Handelsabkommen mit Kanada, CETA, ist nunmehr mit dem Handelsteil in Kraft. Das wurde im Rahmen der EU beschlossen. Unser Bundeskanzler hat in der EU auch zugestimmt.

Zölle und Kontingente im Handelsverkehr zwischen EU, also auch Österreich, und Kanada werden weitgehend abgeschafft. Unsere Betriebe müssen sich daher der Konkurrenz aus Kanada stellen. Aber nicht nur aus Kanada, sondern vielfach auch aus der USA, denn viele US-Konzerne haben Filialen oder Tochterfirmen in Kanada.

Was heißt das für österreichische Unternehmen? In Kanada und den USA wird in vielen Bereichen viel billiger produziert als in Österreich. Waren aus Kanada und den USA werden daher heimische Produkte verdrängen. Österreichische Betriebe werden schließen müssen, Arbeitsplätze werden verloren gehen. Natürlich werden auch neue Arbeitsplätze im Export und im Handel entstehen, aber kein Vergleich!

Warum wird in Kanada und in den USA billiger produziert? Weil die dort vorhandenen Großbetriebe wegen der Kostenvorteile heimische Klein-und Mittelbetriebe niederringen können und weil die internationalen Konzerne, die an vielen Standorten vertreten sind, sich für die Produktion jeweils den günstigsten aussuchen können. In Österreich hingegen muss wegen hoher Löhne und hoher Steuern, sowie wegen einer überschwappenden Bürokratie und wegen strenger Umweltschutzvorschriften teuer und wenig unternehmerfreundlich produziert werden. Also gibt es bei uns große Nachteile im internationalen Freihandel.

Aber CETA hat, wie alle neuen von der EU ausgehandelten Handelsabkommen, noch einen zweiten Teil, und der hat es in sich! Zum Inkrafttreten auch dieses zweiten Teils bedarf es der Zustimmung der europäischen Parlamente, also auch unseres Parlaments. Wie wird unser Parlament entscheiden? Die Parteien sind unterschiedlicher Auffassung: die ÖVP ist dafür, SPÖ und FPÖ sind dagegen.

CETA ist nämlich nicht nur ein Handelsabkommen, sondern auch ein Investitionsschutzabkommen. Weiters enthält das Abkommen Bestimmungen über die Schaffung eines Schiedsgerichtes, das über behauptete Schadenszufügungen und diesbezügliche Ersatzzahlungen zu entscheiden hat.

Das Schiedsgericht kann Schadenersatzansprüche zusprechen, wenn sich die Gewinnerwartung eines Unternehmens nach einer vorgenommenen „Investition“ verschlechtert. Das bedeutet in Klartext: wenn sich durch später erlassene neue Gesetze die Gewinnaussichten des Unternehmens verschlechtern. Das kann dadurch geschehen, dass z.B. die Rechte der Arbeitnehmer verbessert werden, z.B. durch Erhöhung des Urlaubsanspruches oder des Mindestgehalts, durch Beschränkung der Arbeitszeit, Erhöhung der Überstundenentlohnung etc. Es kann aber auch geschehen durch Erlassung neuer Umweltschutzvorschriften oder Qualitätsnormen, z.B. das Verbot von gewissen Lebensmittelzusatzstoffen, das Verbot gewisser Arzneimittel oder die Beschränkung der Verwendung von Diesel-Fahrzeugen, Raucherbeschränkungsvorschriften, oder durch neue Steuervorschriften, z.B. was die Besteuerung internationaler Konzerne anlangt, oder neue devisenrechtliche Vorschriften, z.B. bezüglich von Gewinntransfers. In allen diesen Fällen wird die Zuständigkeit der ordentlichen staatlichen Gerichte ausgeschlossen, weil diese natürlich an die neue Rechtslage gebunden wären.

Die Staaten wären daher bei Inkrafttreten dieser Bestimmungen in ihrem Hoheitsrecht auf Erlassung neuer Gesetze insofern beschränkt, als sie dafür finanzielle Konsequenzen auf sich nehmen müssten. Eine Weiterentwicklung und ein Fortschreiten von Arbeitnehmerrechten, Umweltschutzmaßnahmen, Produktqualitätsnormen, Steuer- und Devisenrechtsbestimmungen wäre de facto weitgehend behindert.

Wozu aber Investitionsschutz? Naiv ist, wer glaubt, dass an echte Investitionen gedacht ist, an die Neuerrichtung von Fabriken und Betriebsanlagen. Und dass Schutz bedeuten soll Schutz vor Enteignungen. Unter Investitionen ist in erster Linie daran gedacht, Unternehmen und Betriebe, die Konkurrenz bedeuten, aufzukaufen und dann „Rationalisierungen“ vorzunehmen. Das heißt Schließungen, Verlagerung der Produktion, Vernichtung von Arbeitsplätzen.

Also eine Kette unabsehbarer Konsequenzen, die die staatliche Souveränität einschränken und große wirtschaftliche Risken bedeuten. Wollen wir das?