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Welche Ansprüche haben Kriegsflüchtlinge?

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 Wollen, sollen, müssen wir Kriegsflüchtlinge, z.B. aus Syrien oder aus dem Jemen, bei uns aufnehmen und ihnen Asyl mit Vollversorgung gewähren?
Über diese Frage sollte endlich einmal Klarheit hergestellt werden! Denn da wird von vielen versucht, uns eine falsche Vorstellung zu vermitteln.
Da ist zunächst einmal klarzustellen: Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht keinen Asylanspruch für Kriegsflüchtlinge vor! Und dafür gibt es gute Gründe. Und der Hauptgrund ist: man darf die potenziellen Aufnahmeländer nicht überfordern. Denn zu der Zeit, als die Flüchtlingskonvention beschlossen wurde, war es nicht anders als heute: Bürgerkriege gab und gibt es in vielen Ländern und auch Kriege, erklärte und unerklärte, gibt es immer wieder.
Und Kriege bedeuten Lebensgefahr für Millionen. Sieht man Asylberechtigung für alle Gefährdeten und deren Aufnahme in den friedlichen Ländern vor, was würde das bedeuten? Gefährdet sind natürlich alle Personen in dem Gebiet, das vom Kampfgeschehen heimgesucht wird. Weiters aber auch die Zivilbevölkerung in den Gebieten, wo der Bombenkrieg herrscht. Drittens junge Männer, die von der Einberufung bedroht sind und ihr Leben dann an der Front in Gefahr bringen. Also in der Regel geht es da um Millionen. Beispiel Zweiter Weltkrieg: Hätte da die friedliche Schweiz alle Österreicher aufnehmen sollen, die durch den Bombenkrieg gefährdet waren? Und alle jungen Österreicher, die zum Kampf an die Front einberufen wurden? Unmöglich! Also sind die Staatsbürger kriegführender Nationen grundsätzlich nicht durch die Flüchtlingskonvention geschützt, sie gelten nicht als Flüchtlinge im Sinne der Flüchtlingskonvention und haben nach dieser Konvention keinen Anspruch auf Asyl!
Und bei Bürgerkriegen ist es nicht anders. Da kämpft die eine Partei gegen die andere Partei um die Macht im Staat. Also zum Beispiel die Linken gegen die Rechten oder die Rechten gegen die Linken. Da sind einmal die Einen oben und dann die anderen (man denke etwa an den spanischen Bürgerkrieg oder die russische Revolution, um nicht die Gegenwart zu strapazieren). Wenn also  die Linken oben sind, muss man da allen Rechten Asylgeben, denn die sind jetzt sicher Verfolgte? Also auch den Kämpfern, aufständischen Bombenwerfern, Kriegsverbrechern? Man denken an Grausamkeiten, die bei Bürgerkriegen immer wieder auf beriden Seiten begangen werden. Wer kann da prüfen, wer Täter ist und wer nur Opfer? Und wenn die Rechten oben sind, muss man dann alle Linken aufnehmen? Wenn der Kampf hin und her geht, dann müsste man ja mit der Zeit die ganze Bevölkerung des Bürgerkriegslandes aufnehmen. Das kann natürlich nicht sein! Demgemäß sieht die Genfer Flüchtlingskonvention auch keinen Anspruch auf Asyl für die Betroffenen von Bürgerkriegszuständen vor. Die Rechtslage ist da eindeutig.
Natürlich kann von einem friedlichen Land aus humanitären Gründen freiwillig – ohne Verpflichtung aufgrund des Völkerrechts – humanitärer Schutz, Aufnahme und Versorgung geboten werden. Wie gesagt: freiwillig, ohne rechtliche Verpflichtung. Die Gefahr besteht natürlich immer, dass nicht nur Unschuldige, sondern auch Täter aufgenommen werden. Diese Problematik ist immer gegeben.
Und bevor man da eine Entscheidung in dieser Richtung trifft, sollte man zweimal überlegen, ob eine Aufnahme verantwortet werden kann. Und dabei sollte natürlich auch in Betracht gezogen werden, ob es dabei um Frauen und Kinder geht oder um junge Männer, die möglicherweise als Soldaten und Kämpfer am Kampfgeschehen beteiligt ware und nicht als Unschuldslämmer ins Land kommen.
 

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Wir und der Islam

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Da hilft alles Leugnen, alles Abstreiten nichts: das sind zwei unterschiedliche Kulturen, unsere westlich-europäische und die orientalisch-islamische.

Wir hier in Europa, in Österreich können es doch jeden Tag hautnah erleben. Warum wollen es so viele nicht wahrhaben, warum wollen sie sich die Wahrheit nicht eingestehen? Ein Verschmelzen, Integration zwischen den beiden ist nicht möglich. Bestenfalls gibt es ein friedliches Nebeneinander, in getrennten, unterschiedlichen Parallelkulturen. Aber nicht immer ist es friedlich. Und dass das oft so ist, ergibt sich schon daraus, dass die eine Kultur im Vordringen ist und die andere im Zurückweichen.

An einem Beispiel sei erklärt, wie es aussieht, wenn die beiden Kulturen zusammentreffen und in eine engere Beziehung treten: Ein islamischer Mann heiratet eine europäische Frau. Was passiert? Die europäische Frau muss zum Islam übertreten (Wer kennt Beispiele, wo dies nicht der Fall war?) Oder: Ein europäischer Mann will ein islamisches Mädchen heiraten (ein seltener Fall, aber die Liebe kann alle Grenzen überwinden). Was geschieht? Der Mann muss zum Islam übertreten (Wer kennt einen Fall, wo dies nicht der Fall war?). Dann bekommen die beiden Kinder. Was passiert? Die Kinder werden alle islamisch erzogen (Mir ist keine Ausnahme bekannt). Oder: Ein islamisches Mädchen mit einen islamischen Vater wird heiratsfähig. Was passiert? Es kommt nur ein islamischer Bräutigam infrage. Und wenn der Sohn heiratsfähig wird? Der muss eine islamisches Mädchen heiraten, das notfalls aus der alten Heimatland geholt wird. Und wenn er – ausnahmsweise – ein europäisches Mädchen heiraten will, dann muss die zum Islam übertreten.

Man sieht wie weit das Beharrungsvermögen des Islam geht, wie wenig anpassungsbereit, duldsam er ist, wie tief verwurzelt in seinen Anhängern, ganz egal woher, aus welchem islamischen Land der Betreffende kommt und wie sei Bildungsstand und was sein Beruf ist (das Ganze gilt z.B. auch für Ärzte, die aus islamischen Ländern zu uns gekommen sind). Und dabei wird wie ganz natürlich und auch deutlich erkennbar von der Unterschiedlichkeit der beiden Kulturen ausgegangen.

Und dann der Unterschied der Familien? Wie sehen denn unsere westlichen Familien aus? Beide Partner sind in der Regel gebildet, haben einen Beruf erlernt und beide sind berufstätig. Da will man seinen Status, sein Lebensniveau nicht durch Kinder, durch viele Kinder gefährden. Ein Kind, wenn überhaupt, oder höchstens zwei, kommen da infrage. Drei sind schon die Ausnahme. Aber man kann sich einen gewissen persönliche Luxus leisten. Urlaube, Fernreisen, teure Hobbys. Man genießt seine Freizeit. Aus Sicht der orientalischen Kulturen wird so etwas – weil ganz anders als im eigenen Umfeld – als dekadent angesehen.

Und wie sieht das Familienleben im Islam aus? Die Frau bleibt möglichst zu Hause und ist nicht berufstätig (natürlich gibt es da Unterschiede: etwa zwischen türkischen Gastarbeiterfamilien und arabischen Neuzuzüglern). Aber man will Kinder haben. Möglichst viele. Und fünf Kinder in der Familie sind keine Ausnahme, eher die Regel, manchmal auch mehr.

Ja, welche Kultur ist da im Vordringen? Und welche im Zurückweichen? Und wie viel Integration zwischen den beiden Kulturen gibt es da?

Wenn man all das in Betracht zieht, fragt man sich, ob es sinnvoll ist, Flüchtlinge und Migranten aus islamischen Ländern – ausgenommen christliche Minderheiten von dort – bei uns in Europa aufzunehmen. Oder ob es nicht sinnvoller wäre, wenn Moslems in einem anderen islamischen Land – es gibt ja mehr als 50 islamische Staaten – Zuflucht und Aufenthalt suchen und wenn wir Europäer dies mit Geldleistungen und auf andre Weise – z.B. medizinischer Versorgung – dort fördern und begünstigen würden? Und das zum Nutzen beider Teile.

Das ist ja nur eine Frage. Vielleicht täte ein bisschen mehr Überlegen gut? Man muss ja die Dinge nicht nur laufen lassen.

 

Das Schengen-System und die Flüchtlinge

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Wie das Schengen-System – das heißt Wegfall der Grenzkontrollen in der EU – geschaffen wurde, hat offenbar niemand daran gedacht, dass es einmal so etwas wie den Flüchtlingsansturm geben könnte. Man war sich schon bewusst, dass es Wanderungen innerhalb der EU-Mitgliedsländer – damals weniger als heute – geben wird, aber niemand hat daran gedacht, dass es auch zu einem massenhaften Ansturm von außen kommen wird. Ja selbst die EU-Erweiterung auf Staaten, die in vielen Beziehungen nicht den Standard der alten Mitgliedstaaten haben, hat zu Auswirkungen geführt, die auch nicht voll durchdacht waren. Denn auch das hat große Wanderungen ausgelöst, in jene EU-Mitgliedsstaaten, wo Wohlstand und soziale Absicherung herrscht und wo gut bezahlte Arbeitsplätze gelockt haben. Eine ziemlich bedeutende Massenwanderung hat da aus diesen Gründen eingesetzt, die unverändert weitergeht. Ein weiterer Grund für Wanderungsbewegungen war, dass Minderheiten in einigen der neuen Mitgliedstaaten sich dort benachteiligt fühlen und daher in den freieren Westen und Norden gewandert sind und sich dort niedergelassen haben.

Dann aber kam die sogenannte Flüchtlingsbewegung. Zuerst mit Angehörigen verfolgter Minderheiten (Flüchtlingen im Sinne der Flüchtlingskonvention), dann mit Kriegsflüchtlingen, die vor Bomben, Granaten und Zerstörungen geflohen sind, ohne eigentlich verfolgt zu sein. Und dann die Trittbrettfahrer der Flüchtlingsbewegung, Leute, die sich als Flüchtlinge ausgeben, aber eigentlich nur das bessere Leben suchen.

Und jetzt die Absurdität des Schengen-Systems: zur Grenzsicherung der Außengrenze wären jene Staaten verpflichtet, die selbst nicht Zielstaaten der Flüchtlinge und Migranten waren. Also welches Interesse sollten diese Staaten im Süden und Osten der Union haben, genaue und strenge Kontrollen durchzuführen und Unberechtigte zurückzuweisen? Wenig bis gar keines. Ein Problem für sie wurde es erst, als die Nachbarstaaten am Balkan begannen, ihre Grenzen abzusperren. Dann gab es plötzlich den Stau in den Erstaufnahmestaaten. Und jetzt begannen die zu schreien und sich über ihre Nachbarstaaten und die nördlichen und westlichen Mitgliedsstaaten zu beschweren. Ihr Wortführer ist der griechische EU-Kommissar, der für das Flüchtlingswesen zuständig ist. Und da wird jetzt Umverteilung der in den Erstaufnahmestaaten befindlichen Flüchtlinge und Migranten verlangt. Und wer von allen Mitgliedstaaten kommt für die Aufnahme in erster Linie in Frage? Einerseits jene Staaten, deren Politik dafür ausgerichtet ist, Zuzug zuzulassen. Frau Merkel z.B. hält ja Zuwanderung in großem Maßstab für notwendig. Und andererseits jene Staaten, die von den Flüchtlingen und Migranten selbst angesteuert werden, weil die mit ihren Leistungen am großzügigsten sind. Und dazu gehört neben Deutschland und Schweden auch Österreich.

Und solange das Schengen-System bestehen bleibt wie es ist und solange Österreich großzügiger ist als andere EU-Staaten – vor allem bei der Unterbringung, bei frühzeitigen Integrationsmaßnahmen und bei der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus – wird Österreich mit Deutschland und Schweden die Hauptlast des offensichtlich nur reduzierten, aber weiter stark anhaltenden Zustroms von „Flüchtlingen“ in den Schengen-Raum tragen müssen.

Und unsere früheren Regierungen, befeuert durch das wilde Verlangen der Gutmenschen, haben das alles ohne viel Gegensteuern über uns, das heißt über die österreichische Bevölkerung ergehen lassen. Aber Widerstreben dagegen ist in der Bevölkerung mehr und mehr deutlich geworden. Und die neue Regierung hat nunmehr offensichtlich die Absicht, da den Wünschen der großen Mehrheit der Bevölkerung zu entsprechen, trotz der vielseitigen Proteste und Demonstrationen von Leuten, die oft ihr eigenes Interesse an der Aufrechterhaltung der bisherigen Situation haben. Man kann der neuen Regierung nur viel Erfolg für ihre Bemühungen wünschen.

 

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Flüchtlinge, Menschenrechte, Schurkenstaaten

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Diese drei Begriffe gehören zusammen. So kann es Flüchtlinge (im Sinne der Flüchtlingskonvention) nur von dort geben, wo Menschenrechte missachtet werden. Und wie soll man einen Staat nennen, der die anerkannten Menschenrechte nicht befolgt und schützt. Ist da die Bezeichnung Schurkenstaat nicht angebracht?

Und wenn es solche Staaten gibt, die die Menschenrechte gröblich und vielfach missachten, die man also als Schurkenstaaten ansehen muss, müssten dann diese Staaten nicht angeprangert und von humanitären Institutionen auch als solche bezeichnet werden, also von jenen, die von sich behaupten, die Achtung der Menschenrechte hochzuhalten und grundsätzlich deren Einhaltung verlangen? Also z.B. von der Europäischen Union, dem Europarat und der UNO?

Und für alle Staaten, die Flüchtlinge aufnehmen, nämlich echte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, sollte von denen für die Begründung der Aufnahme eines Flüchtlings nicht jedes Mal erklärt werden, dass dieser Flüchtling aus einem Staat geflohen ist, der die Menschenrechte gröblich missachtet, also von einem Schurkenstaat? Und sollte dann umgekehrt einem Asylwerber, der den Flüchtlingsstatus beansprucht, aber aus einem Staat kommt, der nicht als Schurkenstaat angesehen und als solcher bezeichnet wird, sollte also einem solchen Asylwerber dann nicht Aufnahme und Flüchtlingsstatus verweigert werden?

Wenn dies konsequent beachtet und befolgt würde, dann wäre die Unterscheidung zwischen (Konventions-) Flüchtling und Wirtschaftsmigrant nicht schwer zu treffen.

Warum also weigert man sich, Staaten, aus denen massenweise Leute zu uns kommen und bei uns Asyl erhalten, als Schurkenstaaten zu bezeichnen? Das würde für Klarheit sorgen und es vielleicht leichter machen, da auch zielführende Gegenmaßnahmen (Sanktionen) zu ergreifen.

In erster Linie ist da die EU angesprochen und gefordert. Und vor allem der Flüchtlingskommissar der EU, der griechische Kommissar Avramopoulos! Hier ist er aber völlig untätig. Aber mit Forderungen auf Aufnahme weiterer „Flüchtlinge“ und auf Umverteilung von in Griechenland und in Italien befindlichen „Flüchtlingen“ auf andere EU-Staaten ist dieser Herr aber sehr aktiv, um das milde auszudrücken.

Vor allem seine Forderung auf Umverteilung der Flüchtlinge auf alle EU-Staaten ist ein Unsinn und nicht realisierbar, weil die Flüchtlinge ganz einfach nicht in jenen Ländern Aufnahme suchen, wo sie nur in Lagern untergebracht und nur mit dem Lebensnotwendigsten versorgt werden (wie z.B. in Griechenland), sondern weil sie die behagliche Vollversorgung vorziehen, die sie z.B. in Österreich bekommen. In dieser Sache hat Bundeskanzler Kurz wieder einmal eine völlig richtige Aussage getätigt. Ob das aber die EU-Mächtigen zu einer realistischen Sicht der Dinge bringen wird?

 

Der Kinderreichtum der Asylanten

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Viele werden sagen, das ist ein Thema, über das man in der Öffentlichkeit nicht diskutieren soll, weil es jeden ganz persönlich angeht und weil die Gründe dafür auch sehr verschieden sind. Diese Leute haben zum Teil schon recht. Aber heute ist der Kinderreichtum, den es da gibt, dort aber nicht, ein Problem, das weit über den persönlichen Bereich der einzelnen Familien hinausgeht. Und sogar internationale Auswirkungen hat.

Man sehe sich nur den Orient oder Afrika an oder die Situation bei Zuwanderern aus diesen Regionen. Die durchschnittliche Familie von dort hat fünf Kinder (bei uns in Europa eins bis zwei). Fünf Kinder zu ernähren und aufzuziehen ist nur möglich, wenn für die betroffene Familie halbwegs stabile Verhältnisse gegeben sind. Das war bis vor wenigen Jahren doch in einigen Ländern des Vorderen Orients gegeben. Die Bevölkerungszunahme dort war enorm. Mit Bürgerkrieg und Terror sind unsichere Verhältnisse eingetreten und viele sind in die Flucht gedrängt worden. Da war Familienleben kaum mehr möglich. Viele der jungen Männer, die auf der Flucht waren, mussten auf Kindersegen verzichten. Auch in den Flüchtlingslagern ist der Aufbau einer üblichen Familiensituation zunächst nicht möglich. Sobald jedoch eine Stabilisierung der Situation durch Asylgewährung in einem Aufnahmeland eintritt und dann Familiennachzug gewährt wird, wird das Versäumte nachgeholt. Unterstützt wird das Ganze noch dadurch, dass man ja den ganzen Tag Zeit hat, sich um den Nachwuchs zu kümmern, weil man ja versorgt wird und einem die zeitaufwändige Sorge um die Beschaffung des Lebensnotwendigem vom Aufnahmestaat großzügig abgenommen wird.

In Afrika ist die Situation ähnlich. Solange die Familie an ihrem ursprünglichen Wohnort, umgeben von den Angehörigen der Großfamilie verbleibt, sind für Nachwuchs günstige Bedingungen gegeben. Wenn aber die Bedingungen so sind, dass eine Flucht angetreten werden muss, die Familie zerrissen wird und man in einem Flüchtlingslager landet, die Frauen von ihren Männern getrennt, dann gibt es auf einmal keinen weiteren Nachwuchs. Wenn aber – was allerdings dort in Afrika nicht so oft vorkommt – sich die Lage im Lager halbwegs normalisiert hat, die Versorgung durch Hilfsorganisationen gesichert ist und die Familien wieder zusammenfinden, dann kann es wieder neuen Nachwuchs geben.

Diese Schilderung soll ganz wertneutral gebracht werden, Für alle, die sich diese Situation noch nicht vor Augen geführt haben und die nur die Not und Verzweiflung sehen, die da natürlich in großem Ausmaß die alltäglichen Begleiter sind. Aber man muss auch noch festhalten, dass die Bevölkerung in den beiden erwähnten Regionen, dem Orient und Afrika, jedes Jahr um mehr als vierzig Millionen Menschen zunimmt. Jedes Jahr!

Ja, wie kann da von außen geholfen werden? Nur punktuell. Helfen müssen sich die Betroffenen selbst. Wir können nur aufklärend helfen. Aber dafür müssen wir die Situation und die Ursachen dieser Nöte kennen. Und dazu sollen diese Ausführungen dienen. Ganz wertneutral.

 

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Migration aus Afrika und die EU

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Die Spitzen der EU beraten in Afrika, wie man helfen kann. Und was sie beabsichtigen, ist, eine legale Einwanderung von Afrikanern nach Europa zu organisieren. Hunderttausende sollen kommen, ihre Reise nach Europa soll von der EU organisiert werden und dann sollen diese Menschen auf alle EU-Staaten aufgeteilt werden. Man hofft, wenn man Afrikanern auf diese Weise eine legale Einwanderung ermöglicht, dass dann die illegale Wanderung mit all den Gefahren und dem Schlepperwesen aufhören würde. Welche Illusion! Die illegale Wanderung ist überhaupt nicht zu stoppen – man muss sich nur die Ursachen dafür vor Augen halten – , man muss froh sein, wenn man sie wenigstens etwas reduzieren und kontrollieren kann, die Ursachen wird die EU nie beseitigen können, das geht weit über ihre Möglichkeiten. Und die legale Einwanderung von hunderttausenden Afrikanern nach Europa würde an der afrikanischen Situation gar nichts ändern, aber in Europa große Probleme und Widerstände auslösen, stärker noch als aller Zuzug der letzten Jahre.

Wir sollten uns die Situation in Afrika bewusst machen:

Afrika ist riesig. Seine Bevölkerung ist doppelt so zahlreich wie die Europas. Und jedes Jahr kommen 30 Millionen dazu. An sich aber ist Afrika reich. Nicht nur an menschlichen Ressourcen, auch an natürlichen Ressourcen, Reichtümern des Bodens und der Erde. Die Landwirtschaft könnte ohne weiters die Bevölkerung ernähren, die reichen Bodenschätze könnten Wohlstand bringen. Allerdings bewirken das ungeheure Bevölkerungswachstum, Rückständigkeit in vielen Bereichen und unvorteilhafte wirtschaftliche und politische Verhältnisse, dass weite Bevölkerungsschichten in Armut leben müssen. Aber der Kontinent könnte reich sein, wenn man nur das Bevölkerungswachstum eindämmen würde und für mehr Bildung und Arbeitsdisziplin sorgen könnte.

Wenn Hilfe, die von außen geleistet wird, einen möglichst großen Effekt haben soll, dann muss sie dort vor Ort, und nicht hier erbracht werden. Afrikaner hier aufzunehmen, selbst in großer Zahl, kann an dem eigentlichen Dilemma Afrikas nichts ändern, das wird einzelnen helfen, aber Afrika selbst wird dann bleiben, wie es ist. Einen Bevölkerungszuwachs von jährlich 30 Millionen kann kein Einwanderungs- und Umsiedlungsprogramm, selbst wenn alle entwickelten Länder der Erde zusammenhelfen, bewältigen.

Hilfe, für die ja in jedem Fall nicht unbegrenzte Mittel zur Verfügung stehen, kann dort, vor Ort in Afrika, viel mehr bewirken, als wenn sie hier afrikanischen Migranten geleistet wird. Und die Hilfe sollte Hilfe zur Selbsthilfe sein und vor allem Bildung und Aufklärung bringen. Wenn dabei kein Erfolg eintritt, dann wird auch ein „Marshall-Plan für Afrika“ nicht viel helfen. Denn wenn das Bevölkerungswachstum ungebremst weitergeht, wird jeder wirtschaftliche Fortschritt sofort durch die zusätzlich hinzugekommenen hungrigen Mäuler aufgesaugt werden und im Ganzen verpuffen.

Wir Österreicher aber, die diesen riesigen Problemen gegenüber mit unseren möglichen Leistungen nichts Entscheidendes bewirken können, sollten, wenn wir neben anderen Entwicklungshilfeleistern wenigstens eine Kleinigkeit beitragen wollen, unsere Hilfeleistungen auf Hilfe vor Ort konzentrieren und nicht, wie sie die EU-Mächtigen in ihrer konzeptlosen Hilflosigkeit vorsehen, mit Teilnahme an geforderten Einwanderungsprogrammen unsere Hilfsmittel vergeuden!

 

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Wie lange noch staatlich geförderte Massenzuwanderung?

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Alles was bei uns als Flüchtlingshilfe und Flüchtlingsaufnahme firmiert, war in Wirklichkeit finanziell geförderte Zuwanderung. Denn echte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention kann es ja bei uns nicht geben, weil in unseren Nachbarländern keine Fluchtgründe im Sinne der Flüchtlingskonvention bestehen. Wer daher als sogenannter Flüchtling gekommen ist und Asyl verlangt hat, war entweder ein früherer Flüchtling, also ein Verfolgter, der aber seinen Flüchtlingsstatus schon verloren hat, weil er bereits in einem sicheren Drittland gewesen ist, oder er war ein Quasi-Flüchtling (also kein Flüchtling im Sinne der Flüchtlingskonvention), der vor Krieg oder Kriegsdienst geflohen ist, oder er war drittens überhaupt nur ein Wirtschaftsmigrant, der bei uns ein besseres Leben sucht.

Aber fast alle Personen aus diesen drei Gruppen, wurden bei uns aufgenommen, wenn sie Asyl verlangt haben, und sie wurden auf Staatskosten einmal provisorisch voll versorgt, bis ihre Asylberechtigung geprüft werden konnte. Und den Angehörigen der beiden erstgenannten Gruppen wurde bzw. wird, sobald das Prüfverfahren abgeschlossen ist, Asyl gewährt und es wurden mit Integrationsmaßnahmen (Kurse, Wohnungszuweisungen, Schulunterricht für die Kinder etc.) begonnen. Und zwar so, als sollten diese Personen für immer in Österreich bleiben. Dabei ist Asyl immer nur ein vorübergehender Zustand für so lange, bis eine Rückkehr in das Heimatland wieder möglich ist.

Bei den Angehörigen der letzten, dritten Gruppe wurde bzw. wird in Prüfverfahren festgestellt, dass kein Asylgrund besteht, und die Betreffenden müssten eigentlich Österreich wieder verlassen. Das ist aber in mehr als der Hälfte der Fälle nicht möglich, weil sie nicht freiwillig zurückkehren und eine Abschiebung aus verschiedensten Gründen nicht möglich ist, vor allem weil sie der Heimatstaat nicht zurücknimmt. Auch diese Personen werden hier versorgt und auch für sie werden Integrationsmaßnahmen ergriffen. Alles offensichtlich und an sich begriffswidrig in der Erwartung, dass die Angehörigen dieser Gruppe wie auch jene der beiden erstgenannten Gruppen auf Dauer in Österreich bleiben.

Aus der Einreise nach Österreich mit der Behauptung, einen Asylanspruch zu haben, ist daher eine Zuwanderung geworden, noch dazu wo vom Aufnahmestaat Unterkunft und volle Versorgung praktisch ohne Gegenleistung geboten und bezahlt wird. Was von den Betroffenen natürlich gerne so in Anspruch genommen wird. Warum aber die österreichischen Behörden ebenfalls von dieser Einstellung ausgehen und dementsprechend handeln, ist schwer verständlich. Für viele dieser Aktionen ist das Vorhandensein gesetzlicher Grundlagen dafür höchst zweifelhaft!

Was die Zuwanderung dieser Personen anlangt, so ist deren Eignung für Zuwanderung eher nicht anzunehment. Nach internationalen Kriterien, wie sie die großen Zuwanderungsländer der Welt, etwa Kanada oder Australien anwenden, müssten Zuwanderungswerber die Wahrscheinlichkeit mitbringen, sich rasch in die Gesellschaft und die Arbeitswelt des Gastlandes zu integrieren. Sie müssten vor allem Bildung und eine Berufsausbildung in einem Beruf haben, der im Gastland nachgefragt wird. Und sie sollten sich möglichst auch schon in der Landessprache verständigen können.

Alle diese Voraussetzungen sind bei der überwiegenden Mehrheit der zu uns in den letzten Jahren zugewanderten Migranten überhaupt nicht gegeben. Dazu kommt noch, dass sie aus völlig fremden Kulturkreisen kommen und schwer integrierbar sind, auch deshalb, weil sie es vorziehen in der zahlreichen Parallelgesellschaft ihrer Landsleute zu leben und sehr stark an ihren traditionellen und religiösen Gewohnheiten hängen, also eher integrierunwillig sind.

Künftig wird wohl die neue Regierung eine andere Flüchtlings-, Migrations- und Integrationspolitik betreiben, als dies die vergangenen Bundesregierungen getan haben, aber die Fehler der Vergangenheit wird man kaum wieder beheben können.

 

Wie lange noch finanziell geförderte Zuwanderung?

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Alles was bei uns als Flüchtlingshilfe und Flüchtlingsaufnahme firmiert, war in Wirklichkeit finanziell geförderte Zuwanderung. Denn echte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention kann es ja bei uns nicht geben, weil in unseren Nachbarländern keine Fluchtgründe im Sinne der Flüchtlingskonvention bestehen. Wer daher als sogenannter Flüchtling gekommen ist und Asyl verlangt hat, war entweder ein früherer Flüchtling, also ein Verfolgter, der aber seinen Flüchtlingsstatus schon verloren hat, weil er bereits in einem sicheren Drittland gewesen ist, oder er war ein Quasi-Flüchtling (also kein Flüchtling im Sinne der Flüchtlingskonvention), der vor Krieg oder Kriegsdienst geflohen ist, oder er war drittens überhaupt nur ein Wirtschaftsmigrant, der bei uns ein besseres Leben sucht.

Aber fast alle Personen aus diesen drei Gruppen, wurden bei uns aufgenommen, wenn sie Asyl verlangt haben, und sie wurden auf Staatskosten einmal provisorisch voll versorgt, bis ihre Asylberechtigung geprüft werden konnte. Und den Angehörigen der beiden erstgenannten Gruppen wurde bzw. wird, sobald das Prüfverfahren abgeschlossen ist, Asyl gewährt und es wurden mit Integrationsmaßnahmen (Kurse, Wohnungszuweisungen, Schulunterricht für die Kinder etc.) begonnen. Und zwar so, als sollten diese Personen für immer in Österreich bleiben. Dabei ist Asyl immer nur ein vorübergehender Zustand für so lange, bis eine Rückkehr in das Heimatland wieder möglich ist.

Bei den Angehörigen der letzten, dritten Gruppe wurde bzw. wird in Prüfverfahren festgestellt, dass kein Asylgrund besteht, und die Betreffenden müssten eigentlich Österreich wieder verlassen. Das ist aber in mehr als der Hälfte der Fälle nicht möglich, weil sie nicht freiwillig zurückkehren und ein Abschiebung aus verschiedensten Gründen nicht möglich ist, vor allem weil sie der Heimatstaat nicht zurücknimmt. Auch diese Personen werden hier versorgt und auch für sie werden Integrationsmaßnahmen ergriffen. Alles in der Erwartung, dass die Angehörigen dieser Gruppe wie auch jene der beiden erstgenannten Gruppen auf Dauer in Österreich bleiben.

Aus der Einreise nach Österreich mit der Behauptung, einen Asylanspruch zu haben, ist daher eine Zuwanderung geworden, noch dazu wo vom Aufnahmestaat Unterkunft und volle Versorgung praktisch ohne Gegenleistung geboten und bezahlt wird. Was von den Betroffenen natürlich gerne so in Anspruch genommen wird. Warum aber die österreichischen Behörden ebenfalls von dieser Einstellung ausgehen und dementsprechend handeln, ist schwer verständlich. Für viele dieser Aktionen ist das Vorhandensein gesetzlicher Grundlagen dafür höchst zweifelhaft!

Was die Zuwanderung dieser Personen anlangt, so ist deren Eignung für Zuwanderung praktisch nicht gegeben. Nach internationalen Kriterien, wie sie die Zuwanderungsländer der Welt, etwa Kanada oder Australien anwenden, müssten Zuwanderungswerber die Wahrscheinlichkeit mitbringen, sich rasch in die Gesellschaft und die Arbeitswelt des Gastlandes zu integrieren. Sie müssten vor allem Bildung und eine Berufsausbildung in einem Beruf haben, der im Gastland nachgefragt wird. Und sie sollten sich möglichst auch schon in der Landessprache verständigen können.

Alle diese Voraussetzungen sind bei der überwiegenden Mehrheit der zu uns in den letzten Jahren zugewanderten Migranten überhaupt nicht gegeben. Dazu kommt noch, dass sie aus völlig fremden Kulturkreisen kommen und schwer integrierbar sind, auch deshalb, weil sie es vorziehen in der zahlreichen Parallelgesellschaft ihrer Landsleute zu leben und sehr stark an ihren traditionellen und religiösen Gewohnheiten hängen.

Künftig wird wohl die neue Regierung eine andere Flüchtlings-, Migrations- und Integrationspolitik betreiben, als dies die vergangenen Bundesregierungen getan haben, aber die Fehler der Vergangenheit wird man kaum wieder beheben können.

 

Wie sieht die neue Flüchtlingspolitik aus?

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Im Flüchtlingswesen gibt es Bereiche, wo zwischen den beiden künftigen Koalitionspartner weitgehende Einigung zu bestehen scheint. Andere Punkte wiederum scheinen ungeklärt zu sein und Meinungsunterschiede sind da nicht auszuschließen. Hier werden erst die Koalitionsverhandlungen Klarheit über das weitere Vorgehen schaffen können. Vor allem ist es  nicht so sehr die Frage, wie man sich gegenüber Neuzugängen verhalten soll, sondern die andere Frage, wie man sich jenen Migranten gegenüber verhalten soll, die schon da sind, die illegal ins Land gekommen sind und keinen Asylgrund nachweisen können. Vor allem auch jenen gegenüber, die ihre wahre Identität verheimlichen, meist nachdem sie sich absichtlich ihrer Personaldokumente entledigt haben und oft auch eine falsche Nationalität und ein falsches Alter angeben, und jenen gegenüber, die kriminell geworden sind.

Was nämlich allfällige Neuzugänge anlangt, so ist man sich über die Vorgangsweise einig: man will keine aufnehmen. Und jene, die zu kommen versuchen, werden postwendend über die Grenze an ihr letztes Herkunftsland zurückgestellt. Schwierigkeiten ergeben sich nur, wenn nicht festgestellt werden kann, wo sie die Grenze überschritten haben, weil sie erst im Inland aufgegriffen worden sind. Aber auch ihnen gegenüber, die zunächst im Inland bleiben werden, wird die Willkommenskultur ein Ende haben.

Für jene aber, die bereits hier sind und die gekommen sind, ohne eingeladen worden zu sein, die auch nie den echten Asylgrund der Verfolgung gehabt haben, und auch für jene, deren seinerzeit vorhandener Asylgrund, wie z.B. Kriegsgefahr, schon weggefallen ist, müssen Lösungen gefunden werden. Das Ziel wird sein – abgesehen von einzelnen besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, in erster Linien von Familien – die Betreffenden zum Verlassen des Landes zu veranlassen. Das ist jedenfalls die erklärte Zielvorgabe des einen der beiden künftigen Koalitionspartner. In welchem Umfang die verwirklicht werden soll, darüber wird es noch Verhandlungen geben.

Weiters bedarf es einer Prüfung, ob alle Leistungen, die als Flüchtlingshilfe derzeit geleistet werden (und in der Vergangenheit geleistet worden sind), vor allem Geldleistungen, rechtlich gerechtfertigt sind. Oder ob etwa von Behörden auch in Verletzung gesetzlicher Bestimmungen zu Unrecht Geld- und andere Leistungen an Nichtberechtigte geleistet werden bzw. wurden. Und ob etwa Integrationsleistungen für Leute erbracht und aus Steuermitteln finanziert werden, deren Aufenthaltsberechtigung ungeklärt ist oder gar schon als nicht gegeben festgestellt wurde. Integrationsleistungen, deren Zweck ein dauernden Aufenthalt im Inland ist? Solche Praktiken werden abgestellt werden müssen.  Ein weiterer Punkt, der einer Abklärung in den Koalitionsverhandlungen bedarf, ist die Frage des Familiennachzugs, nämlich unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein solcher zugelassen werden kann. Weiters wird auch die Frage der Leistung von staatlichen Subventionszahlungen an sogenannte Hilfsorganisationen ein Thema bilden.

Generell wird aber aller Voraussicht nach deutlich herausgestellt werden, dass Asyl immer nur Asyl auf Zeit ist und nur solange gewährt wird, als für den Asylanten eine Rückkehr in sein Heimatland nicht möglich ist. Asylgewährung kann keinesfalls gleichbedeutend mit dem Recht auf dauernden Aufenthalt und dem Recht zur Einwanderung angesehen werden. Das wird auch in neuen gesetzlichen Bestimmungen klargestellt werden, die auch die Voraussetzungen für eine legale Zuwanderung klären werden.

Alle diese Umstände werden von der neuen Regierung bzw. schon in den Koalitionsverhandlungen geprüft werden müssen. Denn jetzt nach der Wahl kann davon ausgegangen werden, dass wir aus einer Periode des offenbar weitgehend rechtsfreien Raumes im Flüchtlingswesen  (und auch auf anderen Gebieten) in eine Periode eingetreten sind, wo Gesetze gelten und beachtet werden und wo Gesetzmäßigkeit bei behördlichem Vorgehen selbstverständlich ist.

 

Wenn Flüchtlinge zu Bettlern werden (Die Flüchtlingskonvention)

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Wer Flüchtling ist, das regelt die internationale Genfer Flüchtlingskonvention. Flüchtling ist demnach, wer in seinem Heimatstaat ungerechtfertigt verfolgt wird. Das betrifft in erster Linie Angehörige religiöser und nationaler Minderheiten und eine Verfolgung durch staatliche oder quasi-staatliche Organe, also durch Polizei oder Milizen. Der Flüchtling hat Anspruch auf Schutz und Versorgung in einem anderen Staat. In EINEM anderen Staat. Auch das regelt die Flüchtlingskonvention. Und diese Konvention ist von der Mehrzahl der Staaten unterzeichnet worden und gilt daher weltweit. Wenn der Flüchtling also in einen Staat kommt, wo die Flüchtlingskonvention gilt, dann hat er dort Anspruch auf Schutz und Versorgung. Und wenn er damit in Sicherheit ist, hat er keinen Anspruch mehr, Gewährung von Schutz und Versorgung von einem weiteren Staat zu verlangen. Er kann also Rechte als Flüchtling nicht danach jederzeit nochmals in einem anderen Staat geltend machen und sich sozusagen seinen Aufenthaltsstaat nach Gutdünken weltweit und zu seinem Vorteil aussuchen. Wenn er aus dem Erstaufnahmestaat weiterreist, dann kommt er – rechtlich gesehen – in ein weiteres Land nicht als Flüchtling, sondern als Bettler. Und meistens wird er die Staatsgrenze dorthin auch noch illegal überqueren. Dieses Drittland kann den ehemaligen Flüchtling natürlich aus humanitären Gründen aufnehmen und ihm Schutz gewähren. Aber der hat dann nicht mehr Anspruch auf die Rechte, die einem Flüchtling nach der Flüchtlingskonvention zustehen. Denn der ehemalige Flüchtling kommt in ein Drittland nicht in der Eigenschaft als Flüchtling (im Sinne der Flüchtlingskonvention), sondern als Bettler. Der Drittstaat muss ihn daher – rechtlich gesehen – auch nicht besser behandeln und versorgen, als er das mit einheimischen Bettlern tut.

So ist also die Regelung der Flüchtlingskonvention, wobei nicht jedes Detail ausdrücklich festgeschrieben ist, sondern es ergibt sich so, wenn man die Konvention entsprechend ihrer Entstehungsgeschichte nach Sinn und Zweck auslegt.

Ein wichtiger Umstand ist allerdings in der Konvention nicht geregelt und diesbezüglich ist sie unvollständig. Nicht geregelt ist, was geschehen soll, wenn ein Staat durch die Aufnahme von zu vielen Flüchtlingen überfordert ist. Eine Weiterverteilung an andere Staaten aus dem Erstaufnahmestaat ist in der Flüchtlingskonvention nicht geregelt. Hier müsste es ergänzende Vereinbarungen zwischen Staaten geben. Solche Vereinbarungen gibt es jedenfalls in der EU. Aber diese sind, wie gesagt, nur anwendbar, wenn ein Flüchtling aus einem Nachbarstaat zur EU in ein angrenzendes EU-Land flüchtet (bzw. wenn das EU-Land der erste Staat auf seiner Fluchtreise ist, wo die Flüchtlingskonvention gilt) .

Eine offene Frage der Konvention ist weiters, wie es zu beurteilen ist, wenn zwischen dem Fluchtland und dem Erstaufnahmeland eine Seegrenze besteht. Dies besonders dann, wenn das Fluchtland auch Landgrenzen zu anderen Staaten hat, in denen die Konvention gilt.

Die Rechtslage, wie hier dargelegt, wird allerdings von jenen, die sie anzuwenden haben oft – sei es absichtlich oder aus Unwissenheit – übersehen. Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, sind jeden Tag auf den Straßen und an der staatlichen Schuldenbilanz zu sehen.