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Ehe für alle: Widerspruch zur Verfassung

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Der Verfassungsgerichtshof hat wieder einmal in der Sache „Ehe für alle“ eine Entscheidung gefällt, die man aus vielen Gründen als Fehlentscheidung ansehen kann: und dies aus juristischer, aus kompetenzrechtlicher, aus moralischer, geschichtstraditioneller und weltanschaulichen Sicht. Er hat damit jedenfalls einem vielerseits propagierten Zeitgeist und einer linkspopulistischen Ausrichtung Rechnung getragen. Es ist ganz einfach traurig, wie tragende Säulen unseres Staatsgefüges brüchig geworden sind und wie hundertjährige fest im Volk verankerte Überzeugungen und Traditionen bedenkenlos aufgegeben werden, wenn dies einem fragwürdigen Zeitgeist entspricht, den eine Minderheit vertritt. Man kann sich heute ganz einfach in der Justiz auf nichts mehr verlassen.

Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch vom Jahr 1811, das hier immer noch gültig ist, definiert die Ehe so: „In dem Ehevertrage erklären zwei Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitigen Beistand zu leisten.“

Und das entsprach und entspricht der Rechtsüberzeugung des Volkes und und ist ein Niederschlag von mehr als 1000 Jahren Tradition unseres Rechtslebens und unserer rechtlichen Überzeugungen. Und von diesem rechtlichen Inhalt und dieser Definition gehen auch alle späteren Rechtsquellen aus, in denen von der Ehe gesprochen wird. Damit auch das Bundes-Verfassungsgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention

Also kann nach unserer Rechtsordnung nur bei einer Gemeinschaft zwischen Personen desselben Geschlechts von einer Ehe gesprochen werden. Gleichgeschlechtliche Verbindungen sind daher nach unserem Recht keine Ehe..

Es liegt nicht in der Kompetenz des Verfassungsgerichtshof diese Definition der Ehe außer Kraft zu setzen. Das würde nur dem Verfassungsgesetzgeber zustehen. Allerdings würde der sich damit in Widerspruch zu der Rechtsüberzeugung eines großen Teils der österreichischen Bevölkerung setzen. Nach meiner Rechtsmeinung steht eine neue Definition der Ehe auch dem einfachen Gesetzgeber nicht zu. Also müsste so etwas im Parlament mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Es ist traurig, dass der Verfassungsgerichtshof das nicht so sieht.

Der Verfassungsgerichtshof führt in seiner Begründung an, er würde eine Diskriminierung darin sehen, wenn ein Befragter bei der Angabe seines Familienstandes angeben müsste, er lebe in einer Partnerschaft und daher nicht in einer Ehe, weil daraus seine geschlechtliche Orientierung erkennbar sei.Da muss also wohl angenommen werden, dass der Verfassungsgerichtshof es als diskriminierend und als einen Makel ansieht, wenn jemand homosexuell ist. Wo ist da die fortschrittliche zeitgemäße Einstellung des Gerichtshofs zu der heutigen gesellschaftlichen Situation? Im Gegenteil: der Verfassungsgerichtshof wirkt hier auch  diskriminierend!

Auch die übereilte Beschlussfassung ist bemerkenswert, wo doch allen bewusst ist, dass der Gerichtshof durch das Ausscheiden von drei Mitgliedern demnächst eine andere weltanschauliche Ausrichtung erhalten kann, wo vielleicht anders entschieden würde.

Also eine in jeder Richtung fragwürdige Entscheidung des Gerichtshofs.

 

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Ehe für alle?

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Mit „Ehe für alle“ ist also jetzt gemeint, dass ein Zusammenleben zwischen zwei Frauen oder zwischen zwei Männern auch als „Ehe“ bezeichnet werden soll und kann.

„Für alle“ ist natürlich eine bewusst missverständliche Bezeichnung. Das soll doch nur gelten, wenn sich zwei tatsächlich zusammengefunden haben und das Zusammenleben auch auf Dauer aufrecht erhalten wollen. Allerdings hat es die Rechtsentwicklung der letzten Jahre sowieso mit sich gebracht, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften unter der Bezeichnung „eingetragene Partnerschaften“ vor den Behörden anerkannt und rechtlich einer Ehe weitgehend gleichgestellt sind.

Aber Ehe? Ist Ehe heute nicht eine überholte Form des Zusammenlebens, wo viele Paare ohne Trauschein zusammenleben? Und ist Ehe nicht konservativ? Auf einmal aber reden jene von Ehe, die sonst mit konservativen, „altväterischen“ Werten nicht viel am Hut haben. Eine verkehrte Welt!

Aber Ehe?: Welche Überlegungen muss der Staat, die Politik mit dieser Institution (die Ehe als Institution!) verbinden und welchen Sinn und Zweck dafür sehen. Ist es nicht so?: Wer an Ehe denkt, denkt an Familie, und wer an Familie denkt, der denkt an Kinder. Und der Staat und „das Volk“ braucht Kinder, um weiter zu existieren. Oder sollen wir uns den Nachwuchs aus dem Ausland holen, vielleicht aus Ländern, wo der Kinderreichtum zur Normalität gehört? Nein, wir wollen in erster Linie unsere einheimischen Kinder. Und wir wollen, dass unsere Kinder in behüteten, gesicherten Verhältnissen aufwachsen. In einer Familie, wo gegenseitige Zuneigung und Respekt herrscht.

Wo aber kann so etwas besser geschehen als in einer Ehe (Ehe bedeutet eigentlich Gemeinschaft auf Lebensdauer: Bis dass der Tod …) oder wenigsten in einer dauerhaften Zweierbeziehung, die Kinder hervorbringt und aufzieht.

Für Kinder , vor allem kleine Kinder, kann doch nichts das Aufwachsen mit Mutter und Vater in einer behüteten Kindheit ersetzen. Wir wissen natürlich, dass das nicht immer der Fall und möglich ist. Aber wünschenswert wäre es. Und darum verdient die Ehe von Staats wegen die Bevorzugung gegenüber allen anderen Formen des Zusammenlebens, den Vorzug und die Bevorzugung, und gleich danach kommt ein harmonisches Zusammenleben von Mann und Frau, wo Kinder geboren werden und in gesicherten Verhältnissen aufwachsen.

Also Ehe nicht für alle! Denn Frau und Mann und Kinder zusammen, das ist das naturgegebene Zusammenleben, entsprechend von Natur geschaffenen Gegebenheiten, körperlich, seelisch und geistig, in der höchstmöglichen erreichbaren Lebensharmonie.