Denn CETA, das „umfassende“ Handelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union, ist kein einfaches Handelsabkommen. Nur Teil eins ist das Handelsabkommen und das ist bereits in Kraft, weil für den Abschluss die EU zuständig ist.
Aber Teil 2 ist ein Abkommen zum Schutz ausländischer Investitionen und gegen die Diskriminierung ausländischer Produkte, in dem auch Schiedsgerichte für die Entscheidung von Streitfällen und der Ausschluss nationaler Gerichte vorgesehen ist. Zum Abschluss braucht es eine Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten. Jetzt erhebt sich die Frage, ob unser Parlament zustimmen soll.
Dieser Teil 2 würde massive Nachteile für unsere heimischen Unternehmen mit sich bringen und unsere heimischen Produkte gegenüber ausländischen benachteiligen,, und würde vor allem, aber nicht nur, unsere Landwirtschaft treffen. Und das wär immer dann der Fall, wenn bei uns oder in der EU neue Gesetzesbestimmungen beschlossen werden. Denn dann können Unternehmen mit dem Firmensitz in Kanada, die in Österreich investiert haben – das kann auch der Kauf eines inländischen Unternehmens oder die Beteiligung daran sein – oder ihre Waren in Österreich verkaufen wollen,Schadenersatz vom österreichischen Staat verlangen, wenn diese neuen Gesetze ihre Gewinnerwartungen schädigen. Und über die Höhe des Schadenersatzes entscheiden dann die neu einzurichtenden Schiedsgerichte, die aller Voraussicht nach eher nicht zugunsten des österreichischen Staates entscheiden würden. Im Gegensatz dazu würden österreichische Unternehmen keinen solchen Schadenersatzanspruch haben, also eine Benachteiligung erleiden, was leicht Schließung oder Abwanderung und Verlust von inländischen Arbeitsplätzen zur Folge haben könnte.
Und eine Profitminderung könnte eintreten, wenn neue Gesetze z.B. höhere Umweltauflagen, das Verbot alteingeführter Produkte wegen Gesundheitsgefährdung oder Umweltbeeinträchtigung (Pflanzenschutzmittel) oder die Verbesserung von Dienstnehmerrechten (Mindestlohn, Urlaubsanspruch) einführen, ebenso wenn neue Steuergesetze (Besteuerung von Konzernen), Devisengesetze, Gewinntransferbestimmungen, etc. erlassen werden.
Wollen wir das? Einen Stillstand unserer Gesetzgebung? Keine Verbesserungen auf dem Sektor des Gesundheits- und Umweltschutzes, keine Ausweitung der Konsumentenrechte und vieles anderes?
Wollen wir also diesen Stillstand, nur damit einige internationalen Konzerne, Großhandelsunternehmen und Außenhandelsbanken sicher Profit machen?
Diskriminierende Maßnahmen gegen ausländische Wirtschaftsbetriebe sind ja schon in den Handelsabkommen verboten. Und bei Verletzung dieser Bestimmungen können die staatlichen Gerichte angerufen werden. Wieso braucht es also zusätzliche Schutzbestimmungen zwischen Staaten mit hochentwickelten Rechtssystemen wie Kanada, Österreich und den anderen EU-Staaten und wieso die Einschaltung von Schiedsgerichten? Als Ausdruck des Misstrauens gegen die eigene Gesetzgebung und Justiz? Oder zur Begünstigung ausländischer Unternehmen gegenüber inländischen?
Es gibt natürlich potentielle Profiteure, die solche Verträge verlangen. Der österreichische Konsument und Steuerzahler ebenso wie der österreichische Staat und die österreichische Wirtschaft wären aber sicher keine solchen Profiteure!