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CETA – diskriminierend gegen Österreich?

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Denn CETA, das „umfassende“ Handelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union, ist kein einfaches Handelsabkommen. Nur Teil eins ist das Handelsabkommen und das ist bereits in Kraft, weil für den Abschluss die EU zuständig ist.

Aber Teil 2 ist ein Abkommen zum Schutz ausländischer Investitionen und gegen die Diskriminierung ausländischer Produkte, in dem auch Schiedsgerichte für die Entscheidung von Streitfällen und der Ausschluss nationaler Gerichte vorgesehen ist. Zum Abschluss braucht es eine Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten. Jetzt erhebt sich die Frage, ob unser Parlament zustimmen soll.

Dieser Teil 2 würde massive Nachteile für unsere heimischen Unternehmen mit sich bringen und unsere heimischen Produkte gegenüber ausländischen benachteiligen,, und würde vor allem, aber nicht nur, unsere Landwirtschaft treffen. Und das wär immer dann der Fall, wenn bei uns oder in der EU neue Gesetzesbestimmungen beschlossen werden. Denn dann können Unternehmen mit dem Firmensitz in Kanada, die in Österreich investiert haben – das kann auch der Kauf eines inländischen Unternehmens oder die Beteiligung daran sein – oder ihre Waren in Österreich verkaufen wollen,Schadenersatz vom österreichischen Staat verlangen, wenn diese neuen Gesetze ihre Gewinnerwartungen schädigen. Und über die Höhe des Schadenersatzes entscheiden dann die neu einzurichtenden Schiedsgerichte, die aller Voraussicht nach eher nicht zugunsten des österreichischen Staates entscheiden würden. Im Gegensatz dazu würden österreichische Unternehmen keinen solchen Schadenersatzanspruch haben, also eine Benachteiligung erleiden, was leicht Schließung oder Abwanderung und Verlust von inländischen Arbeitsplätzen zur Folge haben könnte.

Und eine Profitminderung könnte eintreten, wenn neue Gesetze z.B. höhere Umweltauflagen, das Verbot alteingeführter Produkte wegen Gesundheitsgefährdung oder Umweltbeeinträchtigung (Pflanzenschutzmittel) oder die Verbesserung von Dienstnehmerrechten (Mindestlohn, Urlaubsanspruch) einführen, ebenso wenn neue Steuergesetze (Besteuerung von Konzernen), Devisengesetze, Gewinntransferbestimmungen, etc. erlassen werden.

Wollen wir das? Einen Stillstand unserer Gesetzgebung? Keine Verbesserungen auf dem Sektor des Gesundheits- und Umweltschutzes, keine Ausweitung der Konsumentenrechte und vieles anderes?

Wollen wir also diesen Stillstand, nur damit einige internationalen Konzerne, Großhandelsunternehmen und Außenhandelsbanken sicher Profit machen?

Diskriminierende Maßnahmen gegen ausländische Wirtschaftsbetriebe sind ja schon in den Handelsabkommen verboten. Und bei Verletzung dieser Bestimmungen können die staatlichen Gerichte angerufen werden. Wieso braucht es also zusätzliche Schutzbestimmungen zwischen Staaten mit hochentwickelten Rechtssystemen wie Kanada, Österreich und den anderen EU-Staaten und wieso  die Einschaltung von Schiedsgerichten? Als Ausdruck des Misstrauens gegen die eigene Gesetzgebung und Justiz? Oder zur Begünstigung ausländischer Unternehmen gegenüber inländischen?

Es gibt natürlich potentielle Profiteure, die solche Verträge verlangen. Der österreichische Konsument und Steuerzahler ebenso wie der österreichische Staat und die österreichische Wirtschaft wären aber sicher keine solchen Profiteure!

 

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Wer hat Interesse am Freihandel?

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In Brüssel sind die Lobbys unterwegs. Auch die Lobbys, die am Freihandel Interesse haben. Die nämlich, die da große Gewinne machen. Und das sind die Import-/Exporthändler. Leute, die genau wissen, dass man mit Handel mehr Gewinn machen kann, als mit Erzeugung, Produktion. Und neben den Händlern – hier geht es natürlich um Großhandel in großen Mengen mit großem Kapitaleinsatz – sind auch die international tätigen Banken involviert, die den internationalen Freihandel finanzieren. Auch die machen im Freihandel, bei dem es ja um riesige Werte geht, sehr profitable Geschäfte. Und alle die haben natürlich ihre Lobbys in Brüssel: die Großhändler und Großhandelsgesellschaften und die Großbanken. Die forcieren den Abschluss von Freihandelsabkommen.

Dass der Freihandel bei den Produktionsbetrieben in Ländern mit hohen Löhnen und hohen Sozialstandards viele Arbeitsplätze kostet, ist heute wohl Allgemeinwissen. “Made in China“ ist ja z.B. heute allgegenwärtig. Der internationale, weltweite Freihandel ist nämlich nicht fair, es wird in verschiedenen Ländern unter sehr verschiedenen Bedingungen produziert. „Fair trade“ gibt es da nicht! Dieser weltweiten Konkurrenz können wir in Europa nicht standhalten. Bei Freihandel können wir zwar ebenfalls in exportorientierten Betrieben neue Arbeitsplätze schaffen – das wird von den Befürwortern des Freihandels auch immer wieder hervorgehoben -, aber das sind nur wenige im Vergleich zu denen, die im Importsektor verloren gehen.

Wenn also Arbeitsplätze wichtig sind, dann muss wohl bei der Ausweitung des Freihandels auf Länder, die unter ganz anderen Bedingungen produzieren als wir in Europa, Zurückhaltung geübt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass internationale Konzerne ihre Produktionsbetriebe oft in Billiglohnländern haben, während ihr Firmensitz im Heimatland der Aktionäre liegt. Also Zurückhaltung bei der weiteren Ausweitung des Freihandels (CETA, TTIP, JEFTA)! Selbst wenn dadurch die Gewinnerwartungen der Großhändler und Großbanken enttäuscht werden müssen!

 

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CETA benachteiligt österreichische Unternehmen

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Das „umfassende“ Handelsabkommen mit Kanada, CETA, benachteiligt österreichische Unternehmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz aus Kanada und gegenüber internationalen Konzernen, die einen (Schein-)Firmensitz in Kanada haben. Zwar müssen sowohl inländische wie ausländische Unternehmen in Österreich die österreichischen Gesetze einhalten, aber Gesetze werden immer wieder – aus verschiedensten Gründen – geändert, und dann tritt ein Unterschied ein: inländische Unternehmen müssen die neuen Gesetze anwenden, egal ob die ihnen zum Vorteil oder zum Nachteil sind. Kanadische Unternehmen aber, die in Österreich investiert haben – das kann auch der Kauf eines inländischen Unternehmens oder die Beteiligung daran sein – müssen die neuen Gesetze zwar auch anwenden, aber sie können Schadenersatz vom österreichischen Staat verlangen, wenn die neuen Gesetze ihre Gewinnerwartungen schädigen. Und über die Höhe des Schadenersatzes entscheiden dann die neu einzurichtenden Schiedsgerichte, die aller Voraussicht nach eher nicht zugunsten des österreichischen Staates entscheiden würden. Das bedeutet also eine Benachteiligung österreichischer Unternehmen, die dann eventuell höhere Produktionskosten haben, was wiederum deren Schließung oder Abwanderung und damit den Verlust von inländischen Arbeitsplätzen zur Folge haben würde.

Und welche Gesetzesänderungen sind denkbar, die eine Profitminderung von Unternehmen zur Folge haben könnten?

Das könnten zunächst Kosten sein, die die Produktion verteuern, z.B. höhere Umweltauflagen oder erweiterte Dienstnehmeransprüche. Weiters könnten es Kosten sein, die die Produkte verteuern und damit den Umsatz vermindern, z.B. das Verbot alteingeführter Produkte wegen Gesundheitsgefährdung oder Umweltbeeinträchtigung (Pflanzenschutzmittel) und schließlich Bestimmungen, die sich auf den Gewinn auswirken, wie neue Steuergesetze (Besteuerung von Konzernen), Devisengesetze, Gewinntransferbestimmungen etc.

Das bedeutet, dass unsere Gesetzgebung bei jeder Fortentwicklung und Verbesserung das Risiko mit sich trägt, dass kanadische Unternehmen, die wirtschaftliche Nachteile für sich sehen, Entschädigungen einklagen. Also könnte jede Weiterentwicklung unserer Umweltgesetzgebung, unserer Gesundheitspolitik in Richtung auf den Ausschluss gefährlicher Substanzen, die Weiterentwicklung von Dienstnehmerrechten wie Mindestgehalt oder Urlaubsanspruch, eine Weiterentwicklung der Steuer- und Devisengesetzgebung in Richtung auf Besteuerung internationaler Konzerne usw. Schadenszahlungen aus unserem Staatsbudget zugunsten jener ausländischen Unternehmen auslösen.

Wollen wir das? Einen Stillstand unserer Gesetzgebung? Keine Verbesserungen auf dem Sektor des Gesundheits- und Umweltschutzes, keine Ausweitung der Konsumentenrechte und vieles anderes?

Wollen wir also diesen Stillstand, nur damit einige Großunternehmen und Großkonzerne sicher Profit machen, unabhängig davon, ob ihre Produkte vielleicht nicht mehr den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft entsprechen?

Wir sind doch demokratische Gesellschaften mit einer demokratischen Gesetzgebung und einer

funktionierenden Gerichtsbarkeit. Kanada übrigens auch. Also sind schon dadurch alle ungerechtfertigten schädigende Maßnahmen gegen Wirtschaftsbetriebe ausgeschlossen bzw. sind in einem solchen Fall Entschädigungsleistungen garantiert. Wieso sollen also bei Freihandelsabkommen zwischen Staaten mit hochentwickelten Rechtssystemen wie Kanada, Österreich und den anderen EU-Staaten Investitionsschutzbestimmungen und die Einschaltung von Schiedsgerichten überhaupt nötig sein? Als Ausdruck des Misstrauens gegen die eigene Gesetzgebung und Justiz?

Und im Übrigen würden solche Vertragsbestimmungen die Benachteiligung der inländischen Produktion bedeuten!

Natürlich gebe es Profiteure! Der österreichische Konsument und Steuerzahler ebenso wie der österreichische Staat und die österreichische Wirtschaft wären aber keine solchen Profiteure! Also wer?

 

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CETA – das Handels- und Investitionsschutzabkommen mit Kanada

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In CETA, dem zwischen der EU und Kanda ausgehandelten Abkommen,  kommt ein Misstrauen gegen alle europäischen Gesetze und Gerichte in allen EU-Staaten zum Ausdruck. Und damit ein Misstrauen gegen unsere europäische Kultur, im speziellen gegen unsere europäische Rechtskultur, gegen unsere europäischen Werte, die sich in Jahrhunderten entwickelt haben.

Denn die gemäß CETA zu errichtenden, nicht-staatlichen Schiedsgerichte sollen über allen europäischen Gerichten stehen und diese praktisch ausschalten, wann immer sich ein Unternehmen in Kanada in seinem Profitstreben durch ein neues europäisches Gesetz wirtschaftlich benachteiligt sieht. Dann sollen die Schiedsgerichte nach eigenen Kriterien entscheiden und Entschädigungsbeträge festsetzten.

Das bedeutet, dass unsere Gesetzgebung bei jeder Fortentwicklung und Verbesserung das Risiko mit sich trägt, dass kanadische Unternehmen, die wirtschaftliche Nachteile für sich sehen, Entschädigungen einklagen. Also eine Weiterentwicklung unserer Umweltgesetzgebung, unserer Gesundheitspolitik in Richtung auf den Ausschluss gefährlicher Substanzen, eine Weiterentwicklung der Steuer- und Devisengesetzgebung in Richtung auf Besteuerung internationaler Konzerne, die Einführung neuer Medikamente, das Verbot von bestimmten Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, höhere Umweltschutzbestimmung wie das Verbot von Dieselmotoren, die Weiterentwicklung von Dienstnehmerrechten wie Mindestgehalt oder Urlaubsanspruch usw., all das würde Schadenszahlungen aus unseren Steuerleistungen zugunsten jener ausländischen Unternehmen auslösen können, die keine Änderung oder Anpassung unserer Gesetze entsprechend den Fortschritten der Wissenschaften und neuerer Erkenntnisse zulassen wollen, wenn das ihnen zum Nachteil wäre.

Wollen wir das? Einen Stillstand unserer Gesetzgebung? Keine Verbesserungen auf dem Sektor des Gesundheits- und Umweltschutzes, keine Ausweitung der Konsumentenrechte und vieles anderes?

Wollen wir also diesen Stillstand, nur damit einige Großunternehmen und Großkonzerne sicher Profit machen, unabhängig davon, ob ihre Produkte vielleicht nicht mehr den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft entsprechen? Nein, sicher nicht!

Wir sind doch demokratische Gesellschaften mit einer demokratischen Gesetzgebung und einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Kanada übrigens auch. Also sind schon dadurch alle ungerechtfertigten schädigende Maßnahmen gegen Wirtschaftsbetriebe ausgeschlossen bzw. sind in einem solchen Fall Entschädigungsleistungen garantiert.

Außerdem würden die Vorteile des Abkommens für einheimische Unternehmen nicht gelten, so dass diese gegenüber kanadischen nternehmen benachteiligt werden.

Wozu also Schiedsgerichte? Warum also ein Investitionsschutzabkommen? Warum reicht ein einfaches Handelsabkommen zwischen der EU und Kanda nicht aus, warum braucht man dieses komplexe Abkommen CETA?

 

 

CETA: Handel und Investitionen

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Das Handelsabkommen mit Kanada, CETA, ist nunmehr mit dem Handelsteil in Kraft. Das wurde im Rahmen der EU beschlossen. Unser Bundeskanzler hat in der EU auch zugestimmt.

Zölle und Kontingente im Handelsverkehr zwischen EU, also auch Österreich, und Kanada werden weitgehend abgeschafft. Unsere Betriebe müssen sich daher der Konkurrenz aus Kanada stellen. Aber nicht nur aus Kanada, sondern vielfach auch aus der USA, denn viele US-Konzerne haben Filialen oder Tochterfirmen in Kanada.

Was heißt das für österreichische Unternehmen? In Kanada und den USA wird in vielen Bereichen viel billiger produziert als in Österreich. Waren aus Kanada und den USA werden daher heimische Produkte verdrängen. Österreichische Betriebe werden schließen müssen, Arbeitsplätze werden verloren gehen. Natürlich werden auch neue Arbeitsplätze im Export und im Handel entstehen, aber kein Vergleich!

Warum wird in Kanada und in den USA billiger produziert? Weil die dort vorhandenen Großbetriebe wegen der Kostenvorteile heimische Klein-und Mittelbetriebe niederringen können und weil die internationalen Konzerne, die an vielen Standorten vertreten sind, sich für die Produktion jeweils den günstigsten aussuchen können. In Österreich hingegen muss wegen hoher Löhne und hoher Steuern, sowie wegen einer überschwappenden Bürokratie und wegen strenger Umweltschutzvorschriften teuer und wenig unternehmerfreundlich produziert werden. Also gibt es bei uns große Nachteile im internationalen Freihandel.

Aber CETA hat, wie alle neuen von der EU ausgehandelten Handelsabkommen, noch einen zweiten Teil, und der hat es in sich! Zum Inkrafttreten auch dieses zweiten Teils bedarf es der Zustimmung der europäischen Parlamente, also auch unseres Parlaments. Wie wird unser Parlament entscheiden? Die Parteien sind unterschiedlicher Auffassung: die ÖVP ist dafür, SPÖ und FPÖ sind dagegen.

CETA ist nämlich nicht nur ein Handelsabkommen, sondern auch ein Investitionsschutzabkommen. Weiters enthält das Abkommen Bestimmungen über die Schaffung eines Schiedsgerichtes, das über behauptete Schadenszufügungen und diesbezügliche Ersatzzahlungen zu entscheiden hat.

Das Schiedsgericht kann Schadenersatzansprüche zusprechen, wenn sich die Gewinnerwartung eines Unternehmens nach einer vorgenommenen „Investition“ verschlechtert. Das bedeutet in Klartext: wenn sich durch später erlassene neue Gesetze die Gewinnaussichten des Unternehmens verschlechtern. Das kann dadurch geschehen, dass z.B. die Rechte der Arbeitnehmer verbessert werden, z.B. durch Erhöhung des Urlaubsanspruches oder des Mindestgehalts, durch Beschränkung der Arbeitszeit, Erhöhung der Überstundenentlohnung etc. Es kann aber auch geschehen durch Erlassung neuer Umweltschutzvorschriften oder Qualitätsnormen, z.B. das Verbot von gewissen Lebensmittelzusatzstoffen, das Verbot gewisser Arzneimittel oder die Beschränkung der Verwendung von Diesel-Fahrzeugen, Raucherbeschränkungsvorschriften, oder durch neue Steuervorschriften, z.B. was die Besteuerung internationaler Konzerne anlangt, oder neue devisenrechtliche Vorschriften, z.B. bezüglich von Gewinntransfers. In allen diesen Fällen wird die Zuständigkeit der ordentlichen staatlichen Gerichte ausgeschlossen, weil diese natürlich an die neue Rechtslage gebunden wären.

Die Staaten wären daher bei Inkrafttreten dieser Bestimmungen in ihrem Hoheitsrecht auf Erlassung neuer Gesetze insofern beschränkt, als sie dafür finanzielle Konsequenzen auf sich nehmen müssten. Eine Weiterentwicklung und ein Fortschreiten von Arbeitnehmerrechten, Umweltschutzmaßnahmen, Produktqualitätsnormen, Steuer- und Devisenrechtsbestimmungen wäre de facto weitgehend behindert.

Wozu aber Investitionsschutz? Naiv ist, wer glaubt, dass an echte Investitionen gedacht ist, an die Neuerrichtung von Fabriken und Betriebsanlagen. Und dass Schutz bedeuten soll Schutz vor Enteignungen. Unter Investitionen ist in erster Linie daran gedacht, Unternehmen und Betriebe, die Konkurrenz bedeuten, aufzukaufen und dann „Rationalisierungen“ vorzunehmen. Das heißt Schließungen, Verlagerung der Produktion, Vernichtung von Arbeitsplätzen.

Also eine Kette unabsehbarer Konsequenzen, die die staatliche Souveränität einschränken und große wirtschaftliche Risken bedeuten. Wollen wir das?

 

Der Freihandel weltweit ist nicht fair!

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Die Wirtschaftstheoretiker wollen uns immer einreden, Freihandel ist allseits vorteilhaft.

Die praktische Erfahrung zeigt aber ein anderes Bild.

Selbst wenn das theoretische Modell stimmen würde und Freihandel zu einer Ausweitung der Produktion und zu einer Verbilligung der Produkte führen würde, was haben dann jene Menschen davon, die durch Rationalisierung und Konzentration der Produktion in Riesenbetrieben ihren Arbeitsplatz und ihr Einkommen verlieren? Nichts!

Freihandel bringt vor allem den Großbetrieben Vorteile, die wegen der Kostenvorteile Klein-und Mittelbetriebe niederringen können und sie bringen internationalen Konzernen Vorteile, die an vielen Standorten vertreten sind und sich für die Produktion jeweils den günstigsten aussuchen.

Und generell gilt die Vorteilhaftigkeit von Freihandel und von Produktionskonzentration überhaupt nur dann, wenn an allen Standorten die gleichen Produktionsvoraussetzungen gegeben sind. Aber wie sieht die Realität aus?

Da sind zunächst die Steuern auf Umsatz und Unternehmensgewinne in den einzelnen Staaten unterschiedlich hoch. Man weiß, dass auf diesem Sektor mit niedrigen Steuern einzelne Staaten eine Art Dumping betreiben.

Und weiters: Die Entwicklungsländer und die großen Industrieländern, wie produzieren sie? Mit den fleißigen Arbeitsameisen, die keinen gewerkschaftlichen Arbeitnehmerschutz kennen, keine 40-Stunden-Arbeits-Woche, die teilweise zu Hungerlöhnen arbeiten, dort, wo es keine hohen Steuern auf Unternehmensgewinne und auf Umsätze gibt, keine hohen Löhne, keine hohen Lohnnebenkosten und Sozialabgaben, dort, wo die Bürokratie nicht überschwappt, wo der Umweltschutz keine Erhöhung der Produktionskosten bewirkt, wo der Staat von der EU unbehindert Produktionen hoch subventioniert, wo es keine Kartellgesetze gibt?

Also Vorsicht! Ist nicht unser Markt schon überschwemmt mit Waren aus den großen Industriestaaten, aber auch mit Waren aus China, Japan, Korea, Taiwan, mit einfachen Produkten, aber auch mit hochtechnisierten Erzeugnissen? Mit Textilien aus Thailand, Pakistan, Bangladesch, Indien?

Und jetzt soll ein Freihandelsabkommen mit Japan (JEFTA) abgeschlossen werden, ein Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) hat die EU ja schon abgeschlossen und ein Abkommen mit den USA (TTIP) ist noch nicht endgültig vom Tisch und wird wieder angedacht.

Zölle sollen abgeschafft oder drastisch reduziert werden.

Das soll uns grandiose Export-Möglichkeiten eröffnen. Tausende neue Arbeitsplätze sollen geschaffen werden. So werden uns neue Abkommen präsentiert und uns als notwendig eingeredet. Aber wie ist die Gegenrechnung?  Wie viele Arbeitsplätze würden verloren gehen, wenn noch mehr heimische Produktion durch den neuen Warenzustrom aus Kanada, Japan, den USA verdrängt würde? Denn welcher Konkurrenz müssen wir uns da stellen? Für viele unserer Produktionsbetriebe ist da keine Chance gegeben! Viele Fabriken mussten schon schließen. Und weitere werden jetzt dran sein. Viele Arbeitsplätze sind schon verloren gegangen und weitere werden jetzt verloren gehen, viel mehr als durch neue Exporte je gewonnen werden können! Jedem Plus steht doch auch ein Minus gegenüber! Warum wird das verschwiegen?

Demnächst wird im Parlament das Volksbegehren zu CETA behandelt. Wie werden die Parteien abstimmen? Mal sehen!

 

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Freihandel und Freihandelsabkommen

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Wo sind unsere Fabriken hin, wo sind sie geblieben? Fabrikhallen stehen leer und vergammeln und werden dann abgerissen. Was ist mit den Leuten, die dort gearbeitet haben? Was mit ihren Kinder?

Jeder, der durchs Land fährt, sieht sie, diese Fabrikruinen. In manchen Wiener Stadtbezirken, in manchen Gegenden dominieren sie sogar das Stadt- oder Landschaftsbild. Denn ihre Schließung und Abwanderung ist noch gar nicht so lange her. Hier ist eine Entwicklung eingetreten, die unsere Arbeitswelt und auch unsere soziale Umwelt gewaltig verändert hat. Die Betriebe sind ins Ausland abgewandert. In nahe und billigere osteuropäischen Nachbarländer, in das ferne Asien, nach Südamerika, in Entwicklungsländer. In Länder, die oft unter unfairen Konkurrenzbedingungen produzieren und denen gegenüber unsere Betriebe keine Chancen haben.

Es gibt jedoch noch Reste unserer ehemaligen Industriezonen. Wie lange aber werden die bleiben? Wenn die Entwicklung weiter geht, dann werden wieder Tausende Beschäftigte freigesetzt werden, vor allem ungelernte und angelernte Arbeiter, die nicht so leicht einen neuen Job finden werden oder umzuschulen sind. Viele davon sind Gastarbeiter. Viele werden Arbeitslosenunterstützung beziehen müssen. Ein soziales und budgetäres Problem! Und wir, unsere Politiker und unsere Regierung, haben es in der Hand, ob auch noch die letzten großen Produktionsbetriebe in Österreich verschwinden und damit weiters Tausende Arbeitsplätze verloren gehen. Wie? Indem sie weitere Einfuhren ungehemmt zulassen!

Denn Vorsicht! Ist nicht unser Markt schon überschwemmt mit Waren aus den großen Industriestaaten, aber auch mit Waren aus China, Japan, Korea, Taiwan, mit einfachen Produkten, aber auch mit hochtechnisierten Erzeugnissen? Mit Textilien aus Thailand, Pakistan, Bangladesch, Indien? Und jetzt sollen noch mehr Waren aus Kanada und Japan dazukommen!

Und die Entwicklungsländer und die großen Industrieländern, wie produzieren sie? Mit den fleißigen Arbeitsameisen, die keinen gewerkschaftlichen Arbeitnehmerschutz kennen, keine 40-Stunden-Arbeits-Woche, die teilweise zu Hungerlöhnen arbeiten, dort, wo es keine hohen Steuern auf Unternehmensgewinne und auf Arbeitseinkommen gibt, keine hohen Lohnnebenkosten und Sozialabgaben, dort, wo die Bürokratie nicht überschwappt, wo der Umweltschutz keine Erhöhung der Produktionskosten bewirkt, wo der Staat von der EU unbehindert Produktionen hoch subventioniert, wo es keine Kartellgesetze gibt?

Ja, die Freihandelsabkommen! Österreich zieht dabei immer den Kürzeren. Sie werden uns geschmackig gemacht, indem man behauptet, neue Arbeitsplätze werden im Export entstehen. Schön, wenn es wahr ist! Aber sie sagen uns nicht, wie viele Arbeitsplätze durch den Import verloren gehen.

Jetzt geht es im Parlament um die Abstimmung zum Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA). Dann kommt das Abkommen mit Japan dran (JEFTA).

Wie werden unsere Regierungsparteien entscheiden? Interessieren sie die Arbeitsplätze, die auf dem Spiel stehen? Wir werden es sehen. Wähler, pass auf!

 

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