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Die Amtsbefugnisse eines Bundeskanzlers

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Darüber herrschen in der Bevölkerung meist falsche Vorstellungen. Denn den „Kanzler Allmächtig“ gibt es nicht.

In Wahrheit – das heißt nach unserer Staatsverfassung – sind die Amtsbefugnisse des Bundeskanzlers relativ gering. Nicht zu vergleichen mit denen der Regierungschefs anderer Länder, wo andere Verfassungen gelten, z. B. mit der deutschen Kanzlerin. Denn der Bundeskanzler ist nicht Regierungschef, also nicht der Chef der Regierung nicht Chef der anderen Minister. Er hat ein Ressort der Regierungstätigkeit wie die anderen Minister auch. Er ist unter anderem zuständig für allgemeine Fragen der Verfassung und der Verwaltung einschließlich des Personals sowie der Information einschließlich des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens. Aber er ist in der Regierung nur Erster unter Gleichen, also sozusagen nur der Moderator und Koordinator der Regierungsabläufe. Allerdings ist er auch Sprecher der Regierung, also kann er nach außen verkünden und vertreten, was die Regierung als Ganzes beschlossen hat. Als Ganzes, denn die Regierung kann nur einstimmige Beschlüsse fassen. Und nur nach solchen einstimmigen Beschlüssen der Regierung kann er verfassungsgemäß auch bei Abstimmungen in der EU, im Rat der Staats- und Regierungschefs, bei Beschlüssen mitstimmen, und auch das nur, sofern die Regierung bei ihrer Beschlussfassung nicht in Bereiche der Gesetzgebung eingegriffen hat, für die das Parlament zuständig ist.

Wesentlich ist aber, was die Machtstellung des Bundeskanzlers betrifft, dass er fast immer auch der Obmann der größeren Regierungspartei ist. Und als solcher hat er natürlich bedeutende Machtbefugnisse, was Regierung und Gesetzgebung betrifft. Aber auch dabei ist er Beschränkungen unterworfen: je nachdem wie stark er in der eigenen Partei ist und wie stark seine Partei in der Regierung ist.

Nach der Verfassung, aber bisher in der Praxis nur auf dem Papier, hat auch der Bundespräsident die Möglichkeit, aktiv in die Politik einzugreifen, weil ja die Regierung in ihrem Bestand auch von der Zustimmung des Bundespräsidenten abhängig ist.

Man sieht also, was die bevorstehenden Wahlen anlangt, nicht wer Bundeskanzler wird, ist die entscheidende Frage für die künftige Politik, sondern wie stark die Regierungsparteien werden und welche Koalition sich bilden wird.

 

 

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