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Die Zuwanderung hat immer wieder neue Wellen

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Die Zuwanderung nach Österreich ist in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg in mehreren Wellen abgelaufen, und wie es aussieht wird diese Entwicklung weitergehen.

Zunächst hatten wir die Epoche der Gastarbeiter, in den 1950er- und 1960er-Jahren. Die kamen aus Südeuropa, dann aus dem Balkan und der Türkei (vorwiegend aus Ost-Anatolien) und waren meist ungelernt. Wir haben damals angenommen, das wären Gäste, die uns wieder verlassen. Aber sie sind geblieben, und jetzt sind ihre Kinder und Enkel hier. Sie sind alle relativ gut integriert, das heißt in die Arbeitswelt eingegliedert. Das heißt, bis vor kurzem war es so. Dann wurden viele durch die neue Zuwanderungswelle in die Arbeitslosigkeit abgedrängt.

Die neue Zuwanderungswelle war die der EU-Bürger, vor allem aus Ost-Europa, die auf Grund der von der EU verordneten Freizügigkeit der Personen zu uns zugewandert sind und hier leicht Arbeit gefunden haben, weil viele schon eine Berufsausbildung hatten. Es handelt sich um mehrere Hunderttausend Personen. Und sie haben viele einheimische Kräfte, vor allem ältere Menschen, wegen ihrer billigeren Löhne und ihrergeringeren sozialen Ansprüche von ihren Arbeitsplätzen verdrängt.

Jetzt aber haben wir eine neue Zuwanderungswelle. Das ist die der Asylanten islamischer Religion aus dem Orient. Die beginnen allmählich, sobald ihnen Asyl fix zugesagt ist, auf den Arbeitsmarkt zu drängen. Die Entwicklung ist noch im Gange. Die Auswirkungen sind noch nicht abzusehen. Einige haben Berufsausbildung, andere sind wenigstens zur Schule gegangen, aber es gibt auch viele Analphabeten.

Es ist klar, dass jede neue Zuwanderungswelle unter anderen, reduzierten Bedingungen auf den Arbeitsmarkt drängt. Man muss sich ja bemühen, die Beschäftigten der vorhergehenden Wellen und die Einheimischen auf dem Gebiet der Löhne und der Arbeitsbedingungen zu unterbieten.

Die Entwicklung ist aber noch lange nicht abgeschlossen. Denn die nächste Zuwanderungswelle steht vor der Tür: das ist die der Afrikaner, die schon Italien gelandet sind und zu Tausenden, Zehntausenden, Hunderttausenden noch nachdrängen wollen/werden. Die werden wohl zum großen Teil jede Arbeit annehmen, ohne Anmeldung und ohne Rücksicht auf das Arbeitsrecht.

Was das für unseren Arbeitsmarkt und die Beschäftigungsaussichten der Einheimischen bedeuten wird, lässt sich noch gar nicht absehen.

Hoffentlich haben die Parteien, die sich jetzt um Wählerstimmen bemühen, Konzepte für diese Entwicklung!

Förderung älterer Arbeitnehmer

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Es war ein Schritt in die richtige Richtung, was die Regierung zuletzt noch geschafft hat. Nämlich die „Aktion 20.000“ für ältere Arbeitslose. Aber es ist leider viel zu wenig, um wirklich vielen Betroffenen zu helfen, und weiters ist die Langzeitwirkung nicht gesichert.

Was kann zusätzlich geschehen? Vor allen auch an Maßnahmen gegen die Tendenz, ältere, teuer gewordene Arbeitnehmer zu kündigen und dafür jüngere, billigere Kräfte einzustellen?

Den Arbeitgebern muss die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer billiger gemacht werden! Wie kann das geschehen? Die Lohnnebenkosten müssten für sie reduziert werden! Man muss nur vom Althergebrachten abweichen können! Der Arbeitgeberanteil, und nur der, an den Sozialbeiträgen sollte gekürzt und eventuell ganz abgeschafft werden, wenn ein Beschäftigter lange Zeit in einem Betrieb beschäftigt wurde (z.B. 20 Jahre oder 30 Jahre in der Branche und 10 Jahre im Betrieb). Der Arbeitnehmerbetrag könnte dabei unverändert bleiben. Der ältere Arbeitnehmer könnte für das Unternehmen dann billiger sein als eine jüngere Kraft.

Für Frauen, die ja besonders von Arbeitslosigkeit im fortgeschrittenen Alter betroffen sind, sollte der öffentliche Dienst den Wiedereinstieg nach der Kinderkarenz bevorzugt ermöglichen. Denn viele Frauen haben eine gute Ausbildung, steigen ins Berufsleben ein, gehen dann in Kinderkarenz (vielleicht für mehrere Kinder) und wollen wieder, wenn die Kinder weitgehend selbständig sind, berufstätig werden. Sie haben aber dabei in der Regel größte Schwierigkeiten. Hier kann der öffentliche Dienst einspringen und diesen Frauen den Wiedereintritt ins Berufsleben begünstigt ermöglichen. Die Personalplanung müsste dem entsprechend angepasst werden.

Anreize für Frauen, auch im fortgeschrittenen Alter wieder ins Berufsleben einzusteigen, könnten gegeben werden, wenn bei ihnen die Kindererziehungsjahre für die Pensionsversicherung angerechnet würden und es ihnen damit leichter wäre, die nötigen Versicherungsjahre für eine Eigenpension zu erreichen.

Und warum sollte es nicht generell von Gesetzes wegen eine Förderung älterer Arbeitnehmer (etwa ab einem Alter von 55 Jahren) geben, wie es sie für Behinderte gibt. Mit Strafzuschlägen auf Steuerbeträge, wenn ein Unternehmen nicht einen vorgeschriebenen Anteil an älteren Arbeitnehmern beschäftigt?

Auch weitere Maßnahmen wären denkbar. Grundsätzlich geht es aber darum, ob die Politik die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu einem wichtigen Ziel ihrer Beschäftigungspolitik macht. Eines aber sollte man bedenken, wenn sich dann auch Gegenmeinungen erheben werden, nirgends gibt es so viel Frustration und Unzufriedenheit mit den regierenden Politiker wie unter den Menschen, die fleißig und durchgehend 30, 40 Jahre gearbeitet haben und plötzlich von ihrem Arbeitnehmer vor die Tür gesetzt werden, weil sie von der Politik nicht geschützt werden.

 

Armut bekämpfen, Sozialstandards sichern!

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Das muss eines der hauptsächlichen Ziele der Politik sein. Das darf aber nicht dazu führen, dass Nichtstun belohnt wird und dass dann der Sozialstaat mit überbordenden Staatsschulden dasteht!
Was da jeweils zu tun ist, hängt weitgehend  von der gegebenen Situation ab. Armut wird aber jedenfalls am besten bekämpft, wenn es möglichst vielen Personen ermöglicht wird, Arbeit zu finden und zu behalten und damit ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. Aber die Verwirklichung dieses Politikzieles kann nur funktionieren, wenn die Politik insgesamt ausgewogen und an diesem Ziel orientiert ist. Und da gibt es eine Reihe von Politikfeldern, wo Reformen durchgeführt werden müssten. Hier zu jedem nur ein paar Worte:
Arbeitsmarktpolitik: Die Reduzierung von Überstunden und  Überstundenförderungen führt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Ebenso die strikte Einhaltung der 40-Stunden-Arbeitswoche für alle Arbeitnehmer. Eine weitere Maßnahme wäre die Begünstigung inländischer Arbeitnehmer gegenüber Zuwanderern aus osteuropäischen EU-Ländern.
Sparpolitik: Befolgung der Vorschläge des Rechnungshofs vor allem im Förderungs- und im Gesundheitswesen, Wartefristen für den Bezug von Sozialleistungen, Reduzierung der Leistungen für Migranten auf das Notwendige (ausgenommen  Konventionsflüchtlinge) zwecks Reduzierung weiterer Zuwanderung, was einheimische Arbeitsplätze sichern würde.
Steuerpolitik: Besteuerung der Gewinne von internationalen Konzernen, von Luxus-Besitz und Luxus-Aufwand, des Liegenschaftsbesitzes von Konzernen und Stiftungen (Grunderwerbsteuer-Äquivalent), automatische Anpassung der Lohnsteuerprogression an Inflationsentwicklung
Frauenpolitik: Pensionszeitenanrechnung für Kinder und Kindererziehung, Schaffung von mehr Kinderversorgungsmöglichkeiten und von Halbzeit-Jobs, begünstigte Aufnahme in den öffentlichen Dienst (auch des Wiedereinstiegs nach der Kindererziehungsphase und zu Halb-Zeit-Beschäftigung)
Familienpolitik: familienfreundliche Arbeitszeitregelung (strikte Einhaltung der 40-Stunden-Arbeitswoche), steuerliche Begünstigung von Ehepaaren mit Kindern, Förderung von Karenzierungen nach Geburten und im Vorschulalter der Kinder
Pensionspolitik: vorzeitiger Pensionsantritt nur nach Maßgabe der erworbenen Versicherungszeiten, amtsärztliche Untersuchungen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, Möglichkeit der Weiterbeschäftigung (in Teilzeit) über Pensionsalter hinaus mit reduzierten Lohnnebenkosten und Teil-Bezug der Pension, Pensionserhöhungen jeweils entsprechend der Inflationsentwicklung (mit Plafond für hohe Pensionen)
Gesundheitspolitik: Abschaffung von Krankenversicherungsbeitrag als Nebenlohnkosten und  Finanzierung des Gesundheitswesens aus dem allgemeinen Steuertopf, genereller Selbstbehalt (für Arztbesuche, Spitalsbehandlung auch im Ambulatorium und  Medikamente mit Befreiungs- und Reduzierungsmöglichkeiten), Verwirklichung der Empfehlungen des Rechnungshofs
Bildungspolitik: Rückkehr zu echter Begabtenförderung und Beendigung der Nivellierungstendenzen, Regelklassen nur für Schüler mit ausreichenden Deutsch-Kenntnissen, Sonderklassen für Schüler mit sprachlichen Defiziten, Ausweitung der Stipendienvergaben an leistungsorientierte Studenten und Abschaffung von staatlichen Beihilfen für Bummelstudenten.
Von der neuen Regierung könnten Reformkommissionen eingesetzt werden, denen jedoch Richtlinien und eine  Frist gesetzt werden müsste.  Die Empfehlungen des Rechnungshof müssten jedenfalls solche Richtlinien sein.