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Ausländer: nicht alle sind gleich!

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Viel Geld gibt Österreich für Sozialleistungen für Ausländer aus. Aber nicht alle sind gleich. Da wird oft zu wenig unterschieden!

Da gibt es zunächst – von Touristen und schon Eingebürgerten soll natürlich abgesehen werden – die sogenannten Gastarbeiter (meistens aus der Türkei oder dem ehemaligen Jugoslawien). Die sind oft schon Jahrzehnte lang hier, viele schon in zweiter Generation (manche wollen nämlich ihre alte Staatsbürgerschaft nicht aufgeben). Die sind meistens in den Arbeitsprozess voll eingegliedert oder waren es, bevor sie arbeitslos geworden sind. Sie haben hier schon Steuern und Sozialabgaben eingezahlt und sie sprechen – mehr oder weniger gut – Deutsch. Sie erhalten in der Regel Sozialleistungen wie Inländer.

Dann gibt es die Zuwanderer aus EU-Staaten. Die sind nach EU-Bestimmungen den Inländern weitgehend gleichgestellt. Sie sind ebenfalls in der Regel in den Arbeitsprozess eingegliedert oder waren es bis zur Arbeitslosigkeit. Auch sie zahlen Steuern und Sozialabgaben und sprechen meistens auch ausreichend Deutsch.

Dann gibt es auch Einpendler aus benachbarten EU-Staaten, die z.B. wochentags hier arbeiten und das Wochenende in ihrer Heimat verbringen. Sie gelten nicht als Zuwanderer.

Weiters gibt es ausländische Studenten. Manche werden bleiben und manche werden in ihre Heimatländer zurückkehren. Ein Teil von ihnen bekommt Stipendien von Österreich. Die meisten finanzieren ihr Studium selbst durch ihre Familien. Für die Dauer des Studiums sind sie jedenfalls in Österreich aufenthaltsberechtigt.

Und dann gibt es natürlich Flüchtlinge und Migranten. Zunächst jene, denen der Asylstatus schon zuerkannt wurde. Ihnen gebührt nach EU-Bestimmungen volle Gleichstellung mit Inländern hinsichtlich staatlicher Sozialleistungen. Sie haben allerdings – mit wenigen Ausnahmen, nämlich jenen, die schon berufstätig sind – noch nichts in unser Sozialsystem eingezahlt. Viele haben kaum Schulbildung und nur wenige haben eine Berufsausbildung.

Unter den Asylanten gibt es auch solche, die nicht als Flüchtlinge eingestuft sind, sondern als „sekundär Schutzberechtigte“.  Sie haben Anspruch auf Versorgung, aber nicht auf Gleichstellung mit Inländern. Auch sie haben noch nichts in unser Sozialsystem eingezahlt. Auch ihre Eingliederung in den Arbeitsprozess ist zweifelhaft.

Dann gibt es weiters unter den Asylsuchenden jene, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen und deren Status daher ungeklärt ist. Hier gibt es zwei Gruppen: jene, wo die Asylberechtigung eher wahrscheinlich ist, und jene, wo eine Asylberechtigung eher nicht anzunehmen ist. Diese Migranten haben Anspruch auf Grundversorgung. Sie haben ebenfalls noch nichts in unsere Sozialkassen eingezahlt und sind auch nicht berechtigt, hier eine Arbeitsstelle anzunehmen.

Weiters gibt es jene Asylsuchenden, deren Asylantrag schon abgelehnt worden ist. Hier gibt es mehrere Gruppen: Jene, die nicht abgeschoben werden können, weil sie daheim von unmenschlicher Behandlung, Folter oder der Todesstrafe bedroht sind. Sie dürfen in Österreich bleiben und erhalten Grundversorgung, ohne jemals zu unseren Sozialsystem etwas beigetragen zu haben.

Dann gibt es jene, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, die aber nicht abgeschoben werden können, weil ihr Heimatstaat – sofern bekannt – sie nicht zurücknimmt. Sie bleiben in Österreich und erhalten Grundversorgung, obwohl auch sie nichts eingezahlt haben.

Schließlich gibt es jene Migranten, deren Antrag abgelehnt ist und die zurückkehren könnten. Auch hier gibt es mehrere Gruppen: Zunächst jene, die freiwillig ausreisen. Dann jene die abgeschoben werden, weiters jene, die auf die Abschiebung warten und jene, die untertauchen. Und von den Untergetauchten bleiben manche in Österreich und andere reisen in ein anderes EU-Land aus und versuchen dort noch einmal, Asyl zu bekommen oder unterzutauchen. Natürlich hat keiner von denen jemals in unser Sozialsystem eingezahlt.

Gleiches gilt für Migranten, die hier sind und keinen Asylantrag eingebracht haben. Meistens deshalb, weil sie in einem anderen Land, wo sie z.B. schon Angehörige haben, Asyl beantragen wollen, aber dorthin nicht einreisen können. Sie haben keinen Anspruch auf Versorgung in Österreich.

Mann sieht, Fremden- und Asylpolitik ist nicht einfach. Aber ob die derzeitige Praxis der Behörden für alle Österreicher voll befriedigend ist, ist eine offene Frage. Weiters erhebt sich die Frage, ob bzw. welche Änderungen eine neue Regierung einführen wird. Das muss man abwarten!


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