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Flüchtlings- und Asylpolitik neu

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Nach der Nationalratswahl kommt mit einer neuen Regierungskoalition auch eine neue Flüchtlings- und Asylpolitik. Denn die bisherige Flüchtlings- und Asylpolitik – abgesehen davon, dass sie teilweise sogar gesetzwidrig ist und war – vor allen werden Ausgaben getätigt, für die es keine gesetzlichen Ermächtigungen gibt –  wird künftig von der Bevölkerung nicht weiter akzeptiert werden.

Was muss sich ändern? Der weitere Flüchtlingszustrom (bisher 2017 schon wieder mehr als 15.000) muss radikal vermindert werden. Darüber sind sich sowieso alle drei größeren Parteien nach ihren Erklärungen vor der Wahl einig (allerdings gibt es keine Garantie, dass nach der Wahl gilt, was vor der Wahl versprochen wurde). Denn nach dem Dublin-Abkommen der EU, das doch schließlich alle, auch die EU selbst und sogar Herr Juncker und Frau Merkel, als gültig anerkennen müssen, können auf legalem Weg gar keine Flüchtlinge nach Österreich kommen und in Österreich bleiben, weil für ihren Asyl-Antrag jenes EU-Land zuständig ist, in dem sie zuerst in die EU einreisen. Und Österreich liegt nicht an der EU-Außengrenze und kann daher kein Erstaufnahmeland sein. Wer also erst in Österreich Asyl beantragt, der ist in jenes Land zurückzubringen, wo er zuerst EU-Boden betreten hat und dieses Land muss ihn auch zurücknehmen. Das sind die EU-Regeln!

Und international gilt die Genfer Flüchtlingskonvention. Und die sieht vor, dass weder Kriegsgefahr noch Armutsgefährdung als Fluchtgrund gilt, sondern nur ungerechtfertigte persönliche Verfolgung durch staatliche oder quasi-staatliche (unter anarchischen Staatsverhältnissen) Stellen und Organe, also durch Polizei oder Milizen. Und Asyl bedeutet auch nicht Recht auf Zuwanderung auf Dauer, sondern nur Schutz auf Zeit, für die Dauer der Verfolgung, also mit der Verpflichtung zur Rückkehr in das Heimatland, wenn dort wieder reguläre Verhältnisse eingekehrt sind und dort die Menschenrechte entsprechend den diesbezüglichen internationalen Konventionen wieder gesichert sind.

Ein Asylant sollte also wieder gehen, wenn der Gefahrenzustand zu Ende ist. Allerdings werden im Widerspruch dazu von der derzeitigen Regierung Asylanten so behandelt. als dürften sie immer bei uns bleiben, als wären sie nicht Asylanten, sondern Zuwanderer. Und das ist allein schon deshalb problematisch, weil die meisten Asylanten der letzten Jahre – anders als Zuwanderer – in erster Linie wegen der Kulturunterschiede Passivposten in unserem Sozialsystem sind: es ist nicht damit zu rechnen, dass sie sich in annehmbarer Frist in unser Beschäftigungs- und Gesellschaftsumfeld eingliedern.

Das also sind die Vorgaben, nach denen sich künftig die Flüchtlings- und Asylpolitik orientieren muss. Und die Bevölkerung in ihrer Mehrzahl, die jetzt auch über die rechtlichen Grundlagen der Flüchtlings- und Asylpolitik weitgehend Bescheid weiß, wird die Verwirklichung dieser Politik nach der Wahl auch einfordern.

 

 

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