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Flüchtlinge, Menschenrechte, Schurkenstaaten

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Diese drei Begriffe gehören zusammen. So kann es Flüchtlinge (im Sinne der Flüchtlingskonvention) nur von dort geben, wo Menschenrechte missachtet werden. Und wie soll man einen Staat nennen, der die anerkannten Menschenrechte nicht befolgt und schützt. Ist da die Bezeichnung Schurkenstaat nicht angebracht?

Und wenn es solche Staaten gibt, die die Menschenrechte gröblich und vielfach missachten, die man also als Schurkenstaaten ansehen muss, müssten dann diese Staaten nicht angeprangert und von humanitären Institutionen auch als solche bezeichnet werden, also von jenen, die von sich behaupten, die Achtung der Menschenrechte hochzuhalten und grundsätzlich deren Einhaltung verlangen? Also z.B. von der Europäischen Union, dem Europarat und der UNO?

Und für alle Staaten, die Flüchtlinge aufnehmen, nämlich echte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, sollte von denen für die Begründung der Aufnahme eines Flüchtlings nicht jedes Mal erklärt werden, dass dieser Flüchtling aus einem Staat geflohen ist, der die Menschenrechte gröblich missachtet, also von einem Schurkenstaat? Und sollte dann umgekehrt einem Asylwerber, der den Flüchtlingsstatus beansprucht, aber aus einem Staat kommt, der nicht als Schurkenstaat angesehen und als solcher bezeichnet wird, sollte also einem solchen Asylwerber dann nicht Aufnahme und Flüchtlingsstatus verweigert werden?

Wenn dies konsequent beachtet und befolgt würde, dann wäre die Unterscheidung zwischen (Konventions-) Flüchtling und Wirtschaftsmigrant nicht schwer zu treffen.

Warum also weigert man sich, Staaten, aus denen massenweise Leute zu uns kommen und bei uns Asyl erhalten, als Schurkenstaaten zu bezeichnen? Das würde für Klarheit sorgen und es vielleicht leichter machen, da auch zielführende Gegenmaßnahmen (Sanktionen) zu ergreifen.

In erster Linie ist da die EU angesprochen und gefordert. Und vor allem der Flüchtlingskommissar der EU, der griechische Kommissar Avramopoulos! Hier ist er aber völlig untätig. Aber mit Forderungen auf Aufnahme weiterer „Flüchtlinge“ und auf Umverteilung von in Griechenland und in Italien befindlichen „Flüchtlingen“ auf andere EU-Staaten ist dieser Herr aber sehr aktiv, um das milde auszudrücken.

Vor allem seine Forderung auf Umverteilung der Flüchtlinge auf alle EU-Staaten ist ein Unsinn und nicht realisierbar, weil die Flüchtlinge ganz einfach nicht in jenen Ländern Aufnahme suchen, wo sie nur in Lagern untergebracht und nur mit dem Lebensnotwendigsten versorgt werden (wie z.B. in Griechenland), sondern weil sie die behagliche Vollversorgung vorziehen, die sie z.B. in Österreich bekommen. In dieser Sache hat Bundeskanzler Kurz wieder einmal eine völlig richtige Aussage getätigt. Ob das aber die EU-Mächtigen zu einer realistischen Sicht der Dinge bringen wird?

 

Unsere Asylpraxis – einfach unverständlich

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Ist es Unfähigkeit oder ist es Absicht?

Es ist klar und alle wissen es : 90% aller jener, die in den letzten drei Jahren gekommen sind und Asyl verlangt haben, haben keinen wahren Asylgrund und kein Anrecht auf Asylgewährung. In keinem anderen Land der Welt – mit Ausnahme vielleicht Deutschland – würde denen Asyl gewährt werden. In vielen Ländern würden sie sogar wegen illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt bestraft werden.

Aber in Österreich belohnen wir sie dafür, dass sie zu uns gekommen sind: Wir nehmen ihnen alle Sorgen der Daseinsvorsorge ab und, wenn wir ihnen nicht nachweisen können, dass sie keine Asylberechtigung haben, dann bekommen sie sogar noch eine Migrantendauerrente – vulgo „Mindestsicherung“ – und sie brauchen nichts dafür zu leisten. Wir zahlen für ihre zahlreichen Kinder Kindergeld, nehmen die kostenlos in Kindergarten und Schule auf und stellen ihnen unseren sozialen Wohnbau zur Verfügung. Sogenannte Hilfsorganisationen, die noch darüber hinaus Geschenke machen, werden vom Staat mit reichlichen Subventionen unterstützt, so dass die auch Anwälte bezahlen können, die dann sogar unsere großzügigen Asylgesetze noch ad absurdum führen können.

Nichts gegen jene, die tatsächlich verfolgt wurden und um ihr Leben fürchten müssen! Aber all die anderen, die als Trittbrettfahrer nur unsere Dummheit, Leichtgläubigkeit und Unfähigkeit ausnützen: wer die Situation objektiv sieht, der kann nur staunen, oder verzweifeln.

Warum machen wir es nicht wie die Schweiz? Wie die „Krone“ schreibt, verkürzt die Schweiz die Verfahrensdauer bei der Anfechtung negativer Asylbescheide auf sieben Tage und subventioniert die NGO nicht derart hoch, dass die den Asylwerbern die Anwälte finanzieren können (Die Schweiz wird schon Gründe haben, warum sie das tut: die bessere Einsicht in die wahre Motivation der Zuwanderer ?). Und die Anerkennungsquote, das heißt der Prozentsatz der positiven Asylbescheide unter den Asylanträgen, ist in der Schweiz nur ein Bruchteil der österreichischen. Und in der Schweiz wird nicht jeder Asylant als Zuwanderer angesehen, der auf Dauer bleiben soll. Und dem sein Aufenthalt durch Wohnungszuweisung, Ausbildung, Sprachunterricht verfestigt wird, auch wenn klar ist, dass der Betreffende die Qualifikationen für eine Zuwanderung nicht erfüllt.

Du armes Österreich! Schweiz, du hast es besser!

 

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Wie sieht die neue Flüchtlingspolitik aus?

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Im Flüchtlingswesen gibt es Bereiche, wo zwischen den beiden künftigen Koalitionspartner weitgehende Einigung zu bestehen scheint. Andere Punkte wiederum scheinen ungeklärt zu sein und Meinungsunterschiede sind da nicht auszuschließen. Hier werden erst die Koalitionsverhandlungen Klarheit über das weitere Vorgehen schaffen können. Vor allem ist es  nicht so sehr die Frage, wie man sich gegenüber Neuzugängen verhalten soll, sondern die andere Frage, wie man sich jenen Migranten gegenüber verhalten soll, die schon da sind, die illegal ins Land gekommen sind und keinen Asylgrund nachweisen können. Vor allem auch jenen gegenüber, die ihre wahre Identität verheimlichen, meist nachdem sie sich absichtlich ihrer Personaldokumente entledigt haben und oft auch eine falsche Nationalität und ein falsches Alter angeben, und jenen gegenüber, die kriminell geworden sind.

Was nämlich allfällige Neuzugänge anlangt, so ist man sich über die Vorgangsweise einig: man will keine aufnehmen. Und jene, die zu kommen versuchen, werden postwendend über die Grenze an ihr letztes Herkunftsland zurückgestellt. Schwierigkeiten ergeben sich nur, wenn nicht festgestellt werden kann, wo sie die Grenze überschritten haben, weil sie erst im Inland aufgegriffen worden sind. Aber auch ihnen gegenüber, die zunächst im Inland bleiben werden, wird die Willkommenskultur ein Ende haben.

Für jene aber, die bereits hier sind und die gekommen sind, ohne eingeladen worden zu sein, die auch nie den echten Asylgrund der Verfolgung gehabt haben, und auch für jene, deren seinerzeit vorhandener Asylgrund, wie z.B. Kriegsgefahr, schon weggefallen ist, müssen Lösungen gefunden werden. Das Ziel wird sein – abgesehen von einzelnen besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, in erster Linien von Familien – die Betreffenden zum Verlassen des Landes zu veranlassen. Das ist jedenfalls die erklärte Zielvorgabe des einen der beiden künftigen Koalitionspartner. In welchem Umfang die verwirklicht werden soll, darüber wird es noch Verhandlungen geben.

Weiters bedarf es einer Prüfung, ob alle Leistungen, die als Flüchtlingshilfe derzeit geleistet werden (und in der Vergangenheit geleistet worden sind), vor allem Geldleistungen, rechtlich gerechtfertigt sind. Oder ob etwa von Behörden auch in Verletzung gesetzlicher Bestimmungen zu Unrecht Geld- und andere Leistungen an Nichtberechtigte geleistet werden bzw. wurden. Und ob etwa Integrationsleistungen für Leute erbracht und aus Steuermitteln finanziert werden, deren Aufenthaltsberechtigung ungeklärt ist oder gar schon als nicht gegeben festgestellt wurde. Integrationsleistungen, deren Zweck ein dauernden Aufenthalt im Inland ist? Solche Praktiken werden abgestellt werden müssen.  Ein weiterer Punkt, der einer Abklärung in den Koalitionsverhandlungen bedarf, ist die Frage des Familiennachzugs, nämlich unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein solcher zugelassen werden kann. Weiters wird auch die Frage der Leistung von staatlichen Subventionszahlungen an sogenannte Hilfsorganisationen ein Thema bilden.

Generell wird aber aller Voraussicht nach deutlich herausgestellt werden, dass Asyl immer nur Asyl auf Zeit ist und nur solange gewährt wird, als für den Asylanten eine Rückkehr in sein Heimatland nicht möglich ist. Asylgewährung kann keinesfalls gleichbedeutend mit dem Recht auf dauernden Aufenthalt und dem Recht zur Einwanderung angesehen werden. Das wird auch in neuen gesetzlichen Bestimmungen klargestellt werden, die auch die Voraussetzungen für eine legale Zuwanderung klären werden.

Alle diese Umstände werden von der neuen Regierung bzw. schon in den Koalitionsverhandlungen geprüft werden müssen. Denn jetzt nach der Wahl kann davon ausgegangen werden, dass wir aus einer Periode des offenbar weitgehend rechtsfreien Raumes im Flüchtlingswesen  (und auch auf anderen Gebieten) in eine Periode eingetreten sind, wo Gesetze gelten und beachtet werden und wo Gesetzmäßigkeit bei behördlichem Vorgehen selbstverständlich ist.

 

Flüchtlings- und Asylpolitik neu

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Nach der Nationalratswahl kommt mit einer neuen Regierungskoalition auch eine neue Flüchtlings- und Asylpolitik. Denn die bisherige Flüchtlings- und Asylpolitik – abgesehen davon, dass sie teilweise sogar gesetzwidrig ist und war – vor allen werden Ausgaben getätigt, für die es keine gesetzlichen Ermächtigungen gibt –  wird künftig von der Bevölkerung nicht weiter akzeptiert werden.

Was muss sich ändern? Der weitere Flüchtlingszustrom (bisher 2017 schon wieder mehr als 15.000) muss radikal vermindert werden. Darüber sind sich sowieso alle drei größeren Parteien nach ihren Erklärungen vor der Wahl einig (allerdings gibt es keine Garantie, dass nach der Wahl gilt, was vor der Wahl versprochen wurde). Denn nach dem Dublin-Abkommen der EU, das doch schließlich alle, auch die EU selbst und sogar Herr Juncker und Frau Merkel, als gültig anerkennen müssen, können auf legalem Weg gar keine Flüchtlinge nach Österreich kommen und in Österreich bleiben, weil für ihren Asyl-Antrag jenes EU-Land zuständig ist, in dem sie zuerst in die EU einreisen. Und Österreich liegt nicht an der EU-Außengrenze und kann daher kein Erstaufnahmeland sein. Wer also erst in Österreich Asyl beantragt, der ist in jenes Land zurückzubringen, wo er zuerst EU-Boden betreten hat und dieses Land muss ihn auch zurücknehmen. Das sind die EU-Regeln!

Und international gilt die Genfer Flüchtlingskonvention. Und die sieht vor, dass weder Kriegsgefahr noch Armutsgefährdung als Fluchtgrund gilt, sondern nur ungerechtfertigte persönliche Verfolgung durch staatliche oder quasi-staatliche (unter anarchischen Staatsverhältnissen) Stellen und Organe, also durch Polizei oder Milizen. Und Asyl bedeutet auch nicht Recht auf Zuwanderung auf Dauer, sondern nur Schutz auf Zeit, für die Dauer der Verfolgung, also mit der Verpflichtung zur Rückkehr in das Heimatland, wenn dort wieder reguläre Verhältnisse eingekehrt sind und dort die Menschenrechte entsprechend den diesbezüglichen internationalen Konventionen wieder gesichert sind.

Ein Asylant sollte also wieder gehen, wenn der Gefahrenzustand zu Ende ist. Allerdings werden im Widerspruch dazu von der derzeitigen Regierung Asylanten so behandelt. als dürften sie immer bei uns bleiben, als wären sie nicht Asylanten, sondern Zuwanderer. Und das ist allein schon deshalb problematisch, weil die meisten Asylanten der letzten Jahre – anders als Zuwanderer – in erster Linie wegen der Kulturunterschiede Passivposten in unserem Sozialsystem sind: es ist nicht damit zu rechnen, dass sie sich in annehmbarer Frist in unser Beschäftigungs- und Gesellschaftsumfeld eingliedern.

Das also sind die Vorgaben, nach denen sich künftig die Flüchtlings- und Asylpolitik orientieren muss. Und die Bevölkerung in ihrer Mehrzahl, die jetzt auch über die rechtlichen Grundlagen der Flüchtlings- und Asylpolitik weitgehend Bescheid weiß, wird die Verwirklichung dieser Politik nach der Wahl auch einfordern.

 

 

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Integration für alle?

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Sollen alle integriert werden, die als „Flüchtlinge“ zu uns kommen? Und soll jeder Asylant als Zuwanderer angesehen werden? Gibt es also keinen Unterschied zwischen einem Asylanten und einem Zuwanderer?

Asylant ist doch nur, wer bedroht ist und als vorübergehender Gast aufgenommen wird. Zuwanderer dagegen ist, wer kommen und bleiben will und gleichzeitig auch als neuer Mitbürger aufgenommen wird.

So ähnlich ist es in einer Familie. Es gibt Gäste, die kommen, die aber nach angemessener Frist wieder gehen. Und es gibt neue Familienmitglieder, nämlich Babys oder Ehepartner, die im Familienverband verbleiben. In jedem Fall ist da ein großer Unterschied. Und ist nicht auch ein so großer Unterschied zwischen einem Asylanten und einem Zuwanderer?

Ich frag mich nur, warum wollen die an der Regierung befindlichen Politiker diesen Unterschied nicht erkennen und alle, die gekommen sind und Asyl zuerkannt bekommen, als Zuwanderer ansehen und auf Dauer bei uns aufnehmen und viel Steuergeld für Integrationsmaßnahmen aufwenden? Ein Asylant sollte doch nur so lange bleiben dürfen, solange er verfolgt wird und sich in Gefahr befindet. Und er sollte wieder gehen, wenn der Gefahrenzustand zu Ende ist. Und für viele, die als Asylanten – echte Asylanten – gekommen sind, wird doch irgendwann der Gefahrenzustand beendet sein. Dann sollte ein solcher Asylant doch wieder in seine Heimat zurückkehren. Warum also behandelt man alle Asylanten so, als dürften sie für immer bei uns bleiben und nicht als Gäste, die uns irgendwann wieder verlassen werden? Und da die meisten wohl – wegen der Kulturunterschiede – auf viele Jahre hinaus nicht erfolgreich ins Erwerbsleben einzugliedern sein werden, warum sollen die österreichischen Steuerzahler sie auch dann noch aus  den mit Steuergeldern finanzierten Sozialtöpfen erhalten, dann, wenn diese ehemaligen Asylanten keine Gefahr mehr in ihren Heimatländern zu befürchten haben und gefahrlos zurückkehren könnten?

Alle Regierungsmaßnahmen zielen nämlich darauf ab, dass dann, wenn es soweit ist und die Gefahr vorbei ist, dann der Asylant als „integriert“ gilt, weil er ein wenig Deutsch kann und deshalb nicht abgeschoben wird, selbst wenn er bei weitem nicht selbsterhaltungsfähig ist und höchstens Kunde des AMS werden kann. Ständig wird verlangt – und oft bilden sich Bürgerinitiativen dafür – dass Leute bleiben dürfen, die gefahrlos in die Heimat zurückkehren könnten. Und fast immer in diesen Fällen sind die Betroffenen nicht selbsterhaltungsfähig, sondern Passivposten in unserem Sozialsystem.

Und man kann sich natürlich auch fragen, ob „Asylanten“, die schon in der Absicht zu uns kommen, dauernd hier zu bleiben, wirklich Verfolgte und Gefährdete sind, oder ob von ihnen der Asylgrund nur vorgeschoben wird, um die nicht zu kleinen Vorteile zu genießen, die einem Asylanten von den österreichischen Regierungsstellen zugesichert und gewährt werden.

Man wird hoffentlich in Österreich das wohl noch fragen dürfen und Regierungsmaßnahmen in Zweifel ziehen dürfen! Denn ich glaube, irgend etwas stimmt an der Regierungspolitik „Integration für alle“ nicht.

 

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Grenzen schützen – was heißt das?

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Bei uns in der EU heißt das nicht das, was sich ein normaler Mensch darunter vorstellen würde. Denn das würde heißen, jenen Personen die Einreise verweigern, die kein Anrecht auf Einreise haben. Also vor allem fremden Habenichtsen, die dann dem inländischen Steuerzahler zur Last fallen, und Kriminellen aus dem Ausland, die dann im Inland ihre Untaten verüben.

Aber wie ist das in der EU an der sogenannten EU-Außengrenze? Jeder darf herein, sobald er nur das Wort „Asyl“ ausspricht. Denn die hohen Herren in der EU vermeinen, dann hat der Betreffende, egal wer er ist und woher er kommt, das Recht, dass er einreisen darf und sein Asylantrag im EU-Inland geprüft wird und dass er während der Dauer der Prüfung – die Monate dauern kann – ein Recht auf volle Versorgung bei uns in der EU zulasten der inländischen Steuerzahler hat. Ja, sogar, wer die Grenze illegal, geheim, mit Hilfe von Schleppern überquert und dann bei seinem Aufgriff im EU-Inland Asyl verlangt, wird nicht als Gesetzesbrecher behandelt, nein, er bekommt auch bei uns in der EU die volle Versorgung wie ein berechtigter Asyl-Suchender auf Kosten der inländischen Steuerzahler. Also heißt Grenzen schützen für die EU nur, jeden an der Grenze registrieren, seine Personalien aufnehmen – und oft sind die noch dazu frei erfunden – und ihn dann doch hereinlassen, wenn er Asyl verlangt. Also das heißt „schützen“. Unter schützen stell ich mir aber etwas anderes vor!

Also praktisch hat die EU damit offene Grenzen, wo jeder – jeder! – hereinkommen kann, der es bis an die Grenze zu uns geschafft hat und dann Asyl verlangt. Und innerhalb der EU sind die Grenzen offen, es darf da keine Grenzkontrollen mehr geben. Wir haben also auch in Österreich keine Möglichkeit mehr, jemanden an der Grenze abzuweisen, der eigentlich kein Recht auf Einreise hat! Wir können also auch unsere österreichischen Grenzen nicht schützen! Wir in Österreich haben praktisch keine Grenzen mehr, und die EU hat praktisch keine Grenze mehr!

So und jetzt kann man sich fragen, was das für ein Staat ist, der keine Grenzen mehr hat.

Meine Antwort: ein Chaos-Staat.

 

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Die EU-Außengrenze – eine Illusion!

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Was ist das für eine Grenze, wo jeder hereindarf? Eine Grenze soll doch schützen vor jenen, die kein Anrecht auf Einreise haben. Vor allen vor fremden Habenichtsen, die dann dem inländischen Steuerzahler zur Last fallen, und vor Kriminellen aus dem Ausland, die dann im Inland ihre Untaten verüben. Aber wie ist das mit der sogenannten EU-Außengrenze? Jeder darf herein, sobald er nur das Wort „Asyl“ ausspricht. Denn die hohen Herren in der EU vermeinen, dann hat der Betreffende, egal wer er ist und woher er kommt, das Recht, dass sein Asylantrag im EU-Inland geprüft wird und dass er während der Dauer der Prüfung – die Monate dauern kann – ein Recht auf volle Versorgung zulasten der inländischen Steuerzahler hat. Ja, sogar, wer die Grenze illegal, geheim, mit Hilfe von Schleppern überquert und dann bei seinem Aufgriff im EU-Inland Asyl verlangt, wird nicht als Gesetzesbrecher behandelt, nein, er bekommt auch die volle Versorgung wie ein berechtigter Asyl-Suchender auf Kosten der inländischen Steuerzahler. Also praktisch hat die EU offene Grenzen, wo jeder hereinkommen kann, der es bis an die Grenze zu uns geschafft hat und dann Asyl verlangt. Und innerhalb der EU sind die Grenzen offen, es darf da keine Grenzkontrollen mehr geben. Wir haben also auch in Österreich keine Möglichkeit mehr zu prüfen, wer da bei uns einreist und bei uns herumreist. Wir haben praktisch keine Grenzen mehr. So und jetzt kann man sich fragen, was das für ein Staat ist, der keine Grenzen mehr hat.

Meine Antwort: ein Chaos-Staat.

So kann es nicht weitergehen. Sollen denn Tausende und Abertausende, ja Millionen kommen dürfen. Können wir also keinem Einreisewilligen NEIN sagen? So verlangt es aber die EU aufgrund von fragwürdigen Bestimmungen!

Und wenn wir nicht nein sagen, dann werden sie kommen. Keine Frage!

Denn mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung leidet unter Hunger und Not, Krieg und Bürgerkrieg, Gewalt und Anarchie, Korruption und Ausbeutung, Übervölkerung, gewalttätigen religiösen Auseinandersetzungen mit Mord und Totschlag, der Verfolgung von Minderheiten, unter Diktaturen, die der Bevölkerung die Menschenrechte versagen, inhumaner Strafjustiz mit Folterungen in den Gefängnissen und weitverbreiteten Todesurteilen. Grund genug für sie, also für hunderte Millionen weltweit, die Heimat zu verlassen. Durch Not getrieben – wie soll das fünfte Kind einer bettelarmen afrikanischen Dorffamilie sonst überleben? – wird sich niemand aufhalten lassen, wenn ihm Asyl in Europa als sicher in Aussicht gestellt wird, sofern ihm nur die Reise dorthin gelingt. Es sind ja Millionen hungrige Mäuler, die jedes Jahr zu der Gesellschaft, die schon bisher am Rand des Verhungerns dahinvegetiert, dazukommen. Die Weltbevölkerung in den armen Ländern wächst ja jedes Jahr um 80 Millionen, in Afrika allein um 30 Millionen. Jedes Jahr!

Aber was soll man tun? Können wir hunderte Millionen in Europa aufnehmen und retten? Wohl nicht! Aber unsere Konventionen und Verträge, mit denen wir uns selbst gebunden haben, sehen das vor. Und wenn die so bleiben, wie sie sind, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie alle zu uns gekommen sind, die Millionen und Abermillionen, denen die weite Reise gelingt.Denn sie wissen, Europa nimmt sie auf. Und wenn sie einmal da sind, dann dürfen sie meist auch bleiben. Und wenn wir in Europa nichts tun, dann wird sich nichts ändern, dann wird in zwanzig, dreißig Jahren Europa nicht wiederzuerkennen sein.

Was wir tun können, ist : die Entwicklung unter Kontrolle zu halten. Und die Voraussetzung dafür ist, dass wir die Konventionen und Abkommen dahingehend ändern, dass nicht jeder zu uns kommen kann, selbst wenn er in seiner Heimat verfolgt wird. Er soll Asyl in einem benachbarten Land suchen, nicht bei uns! Wir werden natürlich den Aufnahmeländern finanziell unter die Arme greifen, aber mehr nicht! Wenn es uns aber nicht gelingt, den Anreiz zu beseitigen, die Reise anzutreten, indem wir unsere Grenzen schützen und nicht jeden hereinlassen, dann werden auch bei uns in Europa in wenigen Jahrzehnten Verhältnisse einkehren wie heute in Afrika.

 

Problemfall Integrationspolitik

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Viel Unzufriedenheit herrscht über Integrationspolitik und Integrationsmaßnahmen und vor allem über die nicht vorhandenen Ergebnisse, die erzielt hätten werden sollen. Viel Frustration, unnötige Kosten, die Bildung von Parallelgesellschaften und gelegentlich auch ein Abgleiten in Kriminalität sind die Folge.

Aber ist das denn ein Wunder? Ist man sich überhaupt einig, was Integration bewirken soll und wer überhaupt integriert werden soll und ob Integration erzwungen werden soll oder ob Integration nur ein Angebot sein soll, das genützt werden kann oder auch nicht?

Österreich ist überhaupt einmalig, was die Migrationspolitik betrifft, denn unserer Regierung sieht vor, dass jeder der aus fremden Kulturkreisen zu uns kommt und hier bleiben will, in den Genuss von Integrationsleistungen kommen soll. Und das ganz egal, ob der Betreffende überhaupt Anspruch hat, hier bleiben zu dürfen. Er erhält nämlich sofort die Leistungen, die eigentlich nur einem berechtigten Asylwerber zustehen sollten, nämlich Grundversorgung (Geldleistung), oft Unterbringung in einem Privatquartier, er erhält weiters kostenlos Sprachunterricht, Minderjährige erhalten Schulunterricht, z.T. sogar Berufsausbildung und Kinder werden kostenlos in Kindergärten und Schulen aufgenommen. Und das für zumindest ein Jahr, denn so lange dauern die Asylverfahren in der Regel. Also erhalten alle Asylwerber  diese Leistungen, auch die, die illegal eingereist sind und überhaupt keinen Asylgrund aufweisen können. Und all das ist natürlich ein verlorener Aufwand, wenn dann das Asylansuchen abgelehnt wird und der Betreffende Österreich wieder verlassen muss.

Wie aber gehen dagegen die Regierungen anderer Länder vor, z.B. Italien, das jetzt auch von einer Migrantenflut betroffen ist so wie wir 2015: Die Migranten werden dort in Lagern untergebracht, um sie zu registrieren und die Berechtigung ihrer Asylansuchen zu prüfen. Und solange das Verfahren dauert, gibt es praktisch  keine Integrationsmaßnahmen und keine Privatunterbringung.

Doch bei uns dagegen fängt die Jammerei an, wenn ein Asylsuchender, bei dem das Asylansuchen als unbegründet angesehen wird, nach einem Jahr Aufenthalt, wo ihm schon sämtliche Vorteile der Integrationsmaßnahmen gewährt worden sind, abgeschoben werden soll. „Er ist ja hier schon integriert. Er hat ja schon etwas Deutsch gelernt. Die Mitschüler wollen ihn …“ Die Abschiebung ist dann kaum mehr möglich.

Hier wird offensichtlich zu viel getan und zu schnell gehandelt. Aber andererseits wurde dort zu wenig getan, wo Integration wirklich Sinn macht: nämlich bei jenen Zuwanderern (meist Türken und Kurden), die schon seit Jahrzehnten oder gar schon in zweiter und dritter Generation in Österreich sind und noch immer nicht ordentlich Deutsch sprechen, so dass ihnen auch der Zugang ins höhere Bildungssystem und in bessere Beschäftigungsmöglichkeiten verwehrt ist.

Für die Integrationspolitik unserer Regierung wird unverhältnismäßig viel Geld ausgegeben, weil sie sich zu einem beträchtlichen Teil an die falschen Zielgruppen richtet, dann aber dort, wo es wirklich Sinn machen würde, versagt. Und voreilige Integrationsmaßnahmen für jene Zielgruppen, deren dauernder Aufenthalt in Österreich nicht erwünscht sein kann, führt dazu, dass diese Leutedann  auch nicht mehr zum Verlassen des Landes gebracht werden können. Und wer will denn das? Sicher nicht die Mehrzahl der Bevölkerung! Aber gewisse Politiker, denen der Wunsch der Bevölkerung offenbar egal ist!

Hoffentlich wird nach den Wahlen mit einer anderen Regierung auch die Integrationspolitik überdacht!

 

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Europa wäre für viele ein Paradies

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Für vielleicht fünf Milliarden Menschen auf der Welt, die nicht unter so günstigen Bedingungen leben wie die Menschen in Europa. Denn weltweit herrschen Armut, Arbeitslosigkeit, Hunger, Überbevölkerung, Unrechtregime mit Korruption und menschenverachtenden Polizeistaatsmethoden, Verweigerung von Menschenrechten, Zukunftsangst, Hoffnungslosigkeit.

Und die Menschen dort sind arm und bedauernswert. Keine Frage! In Europa würde es ihnen viel besser gehen, wenn ihnen die Flucht dorthin gelänge. Europa, wenigstens die EU, diese nur mit Ausnahme Ungarns und weniger anderer EU-Mitgliedstaaten, würde sie an der Grenze sicher nicht zurückschicken, sondern aufnehmen und als Asylanten versorgen. EU-Europa würde sie auch nicht wieder ausweisen, denn fast alle wären ja dann zuhause von Folter und unmenschlicher Behandlung bedroht. Wenn sie auch nicht den Status von echten Flüchtlingen bekämen, so wären sie doch „subsidiär Schutzbedürftige“ und als solche von Abschiebungen verschont.

Ja, machen wir uns also nichts vor: so ist die Situation! Und machen wir uns auf den Ansturm weiterer Flüchtlingsmillionen gefasst, und nicht nur in den nächsten Jahren. Ja, auch unsere Kinder und Enkel müssen damit rechnen.

Es sei denn, wir bauen die „Festung Europa“ und wir ändern unsere einschlägigen Gesetze und Verordnungen und eventuell auch internationale Konventionen.

Migration: Pullfaktor Schnellintegration

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Österreich ist einmalig, was die Attraktivität für Zuwanderungswillige aus aller Welt anlangt. Denn unsere Regierung hat auf diesem Gebiet mehr getan als die Regierungen der anderen Länder, die auch von der Migrationsflut betroffen sind.

Denn die Migrationspolitik unserer Regierung sieht vor: Wer zu uns kommt und Asyl verlangt, der wird – mit wenigen Ausnahmen – zum „Asylverfahren zugelassen“. Damit erhält er schon, noch ungeprüfter Weise, Leistungen, die eigentlich nur einem berechtigten Asylwerber zustehen sollten, nämlich Grundversorgung (Geldleistung), oft Unterbringung in einem Privatquartier, er erhält weiters kostenlos Sprachunterricht, Minderjährige erhalten Schulunterricht, z.T. sogar Berufsausbildung und Kinder werden kostenlos in Kindergärten und Schulen aufgenommen. Und das für zumindest ein Jahr, denn so lange dauern die Asylverfahren in der Regel. Also erhalten alle diese Leistungen, auch die, die illegal eingereist sind und überhaupt keinen Asylgrund aufweisen können, und auch diejenigen, die falsche Angaben über ihr Herkunftsland und ihr Alter machen und zwecks Irreführung der Behörden ihre Dokumente weggeworfen haben.

So großzügig war unsere Regierung mit allen, die da in den letzten Jahren aus fremden Kulturen zu uns gekommen sind, um sich ihre Lebensverhältnisse auf unsere Kosten zu verbessern. Offensichtlich gibt es da Politiker, die wollen, dass möglichst alle der Gekommenen auch auf Dauer bei uns bleiben.

Wie aber gehen die Regierungen anderer Länder vor, z.B. Italien, das jetzt auch von einer Migrantenflut betroffen ist so wie wir 2015: Die Migranten werden dort in Lagern untergebracht, um sie zu registrieren und die Berechtigung ihrer Asylansuchen zu prüfen. Und solange das Verfahren dauert, gibt es keine Integrationsmaßnahmen, die ja im Fall der Ablehnung des Asylantrages die Abschiebung und Außerlandesbringung erschweren oder unmöglich machen würden.

Doch bei uns dagegen fängt die Jammerei an, wenn ein Asylsuchender, bei dem das Asylansuchen als unbegründet angesehen wird, nach einem Jahr Aufenthalt, wo ihm schon sämtliche Vorteile der Integrationsmaßnahmen gewährt worden sind, abgeschoben werden soll. „Er ist ja hier schon integriert. Er hat ja schon etwas Deutsch gelernt. Die Mitschüler wollen ihn …“ Die Abschiebung ist dann kaum mehr möglich.

Solche Situationen haben wir der Integrationspolitik unserer Regierung zu verdanken, die weit über das hinausgegangen ist, was internationale Abkommen und sogar die EU verlangt haben.

Hoffentlich wird dies anders werden, wenn wir nach den Wahlen eine andere Regierung haben!