Es war ein Schritt in die richtige Richtung, was die Regierung zuletzt noch geschafft hat. Nämlich die „Aktion 20.000“ für ältere Arbeitslose. Aber es ist leider viel zu wenig, um wirklich vielen Betroffenen zu helfen, und weiters ist die Langzeitwirkung nicht gesichert.
Was kann zusätzlich geschehen? Vor allen auch an Maßnahmen gegen die Tendenz, ältere, teuer gewordene Arbeitnehmer zu kündigen und dafür jüngere, billigere Kräfte einzustellen?
Den Arbeitgebern muss die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer billiger gemacht werden! Wie kann das geschehen? Die Lohnnebenkosten müssten für sie reduziert werden! Man muss nur vom Althergebrachten abweichen können! Der Arbeitgeberanteil, und nur der, an den Sozialbeiträgen sollte gekürzt und eventuell ganz abgeschafft werden, wenn ein Beschäftigter lange Zeit in einem Betrieb beschäftigt wurde (z.B. 20 Jahre oder 30 Jahre in der Branche und 10 Jahre im Betrieb). Der Arbeitnehmerbetrag könnte dabei unverändert bleiben. Der ältere Arbeitnehmer könnte für das Unternehmen dann billiger sein als eine jüngere Kraft.
Für Frauen, die ja besonders von Arbeitslosigkeit im fortgeschrittenen Alter betroffen sind, sollte der öffentliche Dienst den Wiedereinstieg nach der Kinderkarenz bevorzugt ermöglichen. Denn viele Frauen haben eine gute Ausbildung, steigen ins Berufsleben ein, gehen dann in Kinderkarenz (vielleicht für mehrere Kinder) und wollen wieder, wenn die Kinder weitgehend selbständig sind, berufstätig werden. Sie haben aber dabei in der Regel größte Schwierigkeiten. Hier kann der öffentliche Dienst einspringen und diesen Frauen den Wiedereintritt ins Berufsleben begünstigt ermöglichen. Die Personalplanung müsste dem entsprechend angepasst werden.
Anreize für Frauen, auch im fortgeschrittenen Alter wieder ins Berufsleben einzusteigen, könnten gegeben werden, wenn bei ihnen die Kindererziehungsjahre für die Pensionsversicherung angerechnet würden und es ihnen damit leichter wäre, die nötigen Versicherungsjahre für eine Eigenpension zu erreichen.
Und warum sollte es nicht generell von Gesetzes wegen eine Förderung älterer Arbeitnehmer (etwa ab einem Alter von 55 Jahren) geben, wie es sie für Behinderte gibt. Mit Strafzuschlägen auf Steuerbeträge, wenn ein Unternehmen nicht einen vorgeschriebenen Anteil an älteren Arbeitnehmern beschäftigt?
Auch weitere Maßnahmen wären denkbar. Grundsätzlich geht es aber darum, ob die Politik die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu einem wichtigen Ziel ihrer Beschäftigungspolitik macht. Eines aber sollte man bedenken, wenn sich dann auch Gegenmeinungen erheben werden, nirgends gibt es so viel Frustration und Unzufriedenheit mit den regierenden Politiker wie unter den Menschen, die fleißig und durchgehend 30, 40 Jahre gearbeitet haben und plötzlich von ihrem Arbeitnehmer vor die Tür gesetzt werden, weil sie von der Politik nicht geschützt werden.