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Gilt die Flüchtlingskonvention noch?

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Oder gilt, was der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Gericht der EU, als Quasi-Gesetzgeber verordnet?  

Jetzt hat dieser EuGH beschlossen, dass allen Frauen aus Afghanistan ungeschauterweise sofort Asyl zugewähren ist, wo immer und wann  immer sie in der EU darum ansuchen. Weiter braucht demnach gar nicht mehr geprüft zu werden.

Nun ist nicht zu bestreiten, dass Frauen derzeit in Afghanistan schwer benachteiligt sind und unterdrückt werden. Wer allerdings eine den landesüblichen Gepflogenheiten entsprechende Lebensweise führt, ist deshalb dort nicht an Leib und Leben gefährdet. Das heißt wohl auch, dass er bzw. sie nicht menschenrechtswidrig „verfolgt“ wird. Und nach der Flüchtlingskonvention ist aber die menschenrechtswirdrige „Verfolgung“ der einzige Grund, aus dem Asyl zuerkannt werden muss.

Der EuGH geht hier, wie auch sonst, in seiner Großzügigkeit für die Asylgewährung also weit in seiner Interpretation der Flüchtlingskonvention über das  vernünftige und verträgliche Maß hinaus. Und weiters macht er es sich offensichtlich zum Prinzip, dass ein an sich Asylberechtigter sich das Land aussuchen kann, wo er um Asyl ansucht. Er muss nicht das erste oder ein seiner Heimat näher liegendes Land dafür aussuchen, sondern kann auf der Suche die halbe Welt durchreisen. Nach dem Prinzip : Wer einmal (in der Heimat) asylberechtigt ist, der bleibt  immer und überall asylberechtigt (für seine ganze Lebensdauer, es sei denn, dass er freiwillig in die Heimat zurückkehrt). 

So steht das allerdings nicht in der Flüchtlingskonvention. Und es kann so auch nicht den Intentionen dieser Konvention entsprechen. Hier geht es um eine weitgehende ,-  wie viele meinen – überdehnte Auslegung des Textes der Konvention. Die Auslegung sollte vielmehr berücksichtigen, dass eine Abwägung stattfinden muss zwischen der Ausnahmesituation, in der sich der Flüchtling befindet, und der Ausnahmesituation, in die Aufnahmeländer geraten können. Die Flüchtlingskonvention sieht ja auch ausdrücklich vor, dass die Flüchtlinge sich so verhalten müssen, dass sie möglichst wenig zur Last fallen. Und in Ländern fremder Kultur fallen sie in der Regel mehr zur Last als in den Ländern der eigenen Kultur und Religion.

Damit sei gesagt: Man muss nicht alles schlucken, was am EuGH in überbordender Humanität für richtig befunden wird. Denn Gerichte sind nun einmal keine Gesetzgeber und haben nur über Einzelfälle zu entscheiden.

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Im Interesse des Landes

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Der Staat befindet sich in einer Krisensituation, in einer vielfachen Krise: einer Budgetkrise, einer Schuldenkrise, einer Wirtschafts- und Industriekrise, einer Beschäftigungs- und Arbeitsplatzkrise, einer Teuerungs- und Verarmungskrise, einer Zuwanderungskrise, einer Krise des Schul- und Gesundheitswesens, …

Krisenbekämpfungsmaßnahmen sind dringend erforderlich. Das heißt, es bräuchte dringend und baldigst eine handlungsfähige und handlungsaktive Regierung. Derzeit aber haben wir nur eine Verwalterregierung, eine Regierung ohne Mehrheit im Parlament, eine Regierung, die Reformen gar nicht angehen kann, die nur die bestehende Krisensituation verwalten kann, die nicht einmal ein Budget erstellen kann. Kann man es verantworten, dass diese Situation über Wochen oder gar Monate andauert?

Jetzt wird von einer Dreierkoalition zwischen ÖVP, SPÖ und Neos gesprochen. Auf welchen gemeinsamen Nenner die kommen könnten, ist aber niemanden recht klar. Unterschiedlicher könnten Zukunftsansagen nicht sein, als sie zwischen den Herren Nehammer/ÖVP und Babler/SPÖ getätigt worden sind. Eine Einigung, wenn überhaupt, kann dauern. Aber so viel Zeit haben wir nicht!

Eine Alternative wäre eine Koalition zwischen FPÖ und ÖVP. Bei den Themen Wirtschaft und Zuwanderung könnte man sich da leicht treffen. Bei anderen Themenkomplexen sind die Unterschiede nicht unüberwindbar. Eine Einigung könnte aller Wahrscheinlichkeit relativ schnell gefunden werden, wenn …. Ja, wenn die persönlichen Animositäten und Vorurteile überwunden werden könnten, sei es, weil bei ihnen eine Einkehr der Vernunft und des Verantwortungsbewusstseins stattfindet oder weil der eine oder der andere oder beide ausscheiden. Und der Herr Bundespräsident müsste dann einer Einigung zustimmen.

Der Herr Bundespräsident. Was sollte/müsste er tun? Statt dem entgegenzuarbeiten müsste er eine Koalition zwischen den beiden Parteien FPÖ und ÖVP sogar nachdrücklich fordern. Im Interesse des Landes. Da müssten aber andere Interessen hintanstehen!

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Ein Ende der Zuwanderung ist nicht absehbar

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Das KERNPROBLEM der Asylpolitik wird nämlich nicht angegangen. Und das ist die FRAGE:

Kann jemand, der aus einem sicheren Nachbarland zu uns kommt (und auf einer Reise von tausenden Kilometern andere sichere Länder durchreist hat), auch bei uns noch immer argumentieren, dass er in seinem Heimatland menschenrechtswidrig verfolgt wird und deshalb auch bei uns Anspruch auf Asyl hat?

Und da diese FRAGE von der EU und von den europäischen Gerichtshöfen BEJAHT wird, wird vielen Syrern, Afghanen und Afrikanern hier bei unsein Asylverfahren zugebilligt und Asyl zuerkannt. Und da weder bei der EU noch bei den Gerichten daran gedacht wird, davon abzugehen, wird sich am Umfang der Zuwanderung aller Voraussicht auch in Zukunft nicht viel ändern, zumal auch auch der Asyl- und Migrationspakt der EU da keine Änderung bringt.

Vorläufig handeln nur Ungarn und Polen dem zuwider und deshalb werden sie ja auch von der EU und den Regierungen anderer EU-Staaten angegriffen. Aber wie sollte es anders gehen, die Asylflut einzudämmen? Nur bei einer radikalen Wende im Asyl- und Zuwanderungswesen wäre das denkbar.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir einen neuen großen Zuwanderungsschub erwarten müssen, „wenn Afrika erwacht“ und Entlastung für das enorme Bevölkerungswachstum sucht.

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WENDE in der Asyl- und Zuwanderungspolitik

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Die Wende in der Asyl- und Zuwanderungspolitik steht bevor.

Im Ausland ist die schon voll im Gang, in Ungarn und Polen sowieso, aber jetzt auch in Schweden und Dänemark, andere werden folgen. Nur Deutschland und Österreich bleiben zurück . Die Regierungsparteien dort und hier sind sich uneinig, ÖVP unkonkret, Grüne dagegen. Nur die Oppositionspartei FPÖ mit Herbert Kickl hat jetzt ganz konkret angekündigt , einen totalen Zuwanderungsstopp einzuführen.

Und das würde bedeuten: Migranten aus fernen Ländern wie Syrien oder Afghanistan, die als Asylwerber zu uns kommen wollen, werden abgewiesen und nicht mehr bei uns aufgenommen. Denn sie können ja gar keinen Asyl- oder Schutzgrund geltend machen, da sie ja aus einem Nachbarstaat, einem sicheren Staat, einreisen. Und wenn das noch dazu ein EU-Staat ist, dann ist Österreich nach EU-Zuständigkeitsvorschriften für Asylverfahren überhaupt nicht zuständig, weil die Prüfverfahren im EU-Ersteinreiseland, also nicht bei uns, durchzuführen sind.

Und wenn sie dennoch kommen, illegal einreisen, dann wird es bei uns kein Asyl und kein Asylverfahren mehr geben, sondern – so, wie es etwa jetzt Schweden macht – nur Versorgung mit dem Lebensnotwendigen als Sachleistung und die Aufforderung zur freiwilligen Rück- oder Weiterreise. Und da geht es gar nicht nur um das Heimatland, auch jedes Drittland ist da möglich, wo sie etwa zuvor schon länger Zwischenaufenthalt genommen haben. Und wenn sie nicht freiwillig ausreisen und es möglich ist, dann Abschiebung dorthin, wohin es möglich ist, wo sie auf ihrer Reise schon waren, etwa in die Türkei.

Diese Vorgangsweise ist Teil des Wahlprogramms von FPÖ und Herbert Kickl, nicht aber der anderen Parteien. Die haben da alle noch keine konkreten Vorstellungen, wie Zuwanderung eingedämmt werden könnte. Sogar hinsichtlich der Reduzierung von Zahlungen an Asylwerber sind die Aussagen vage.

Ein totaler Zuwanderungsstopp ist nur mit FPÖ und Herbert Kickl möglich.

Der Wähler wird entscheiden. SEIN WILLE GESCHEHE.

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Wir sind nicht die Versorgungsanstalt für Syrer und Afghanen

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die eine Reise von 3000 bis 5000 km unternommen haben, um hier auf unsere Kosten versorgt und verköstigt zu werden. Und wir müssen die hier bei uns gar nicht aufnehmen und ihnen hier auch nicht legalen Aufenthalt gewähren. Denn bei diesen Personen ist kein Asyl- oder Schutzgrund gegeben, da sie aus einem sicherem Land, einem unserer Nachbarstaaten, einreisen, und jedenfalls dort schon in Sicherheit sind. Denn Österreich ist ja nur von sicheren Drittstaaten umgeben, nämlich von anderen EU-Ländern sowie von der Schweiz und von Liechtenstein.

Österreich muss nach geltendem EU-Recht überhaupt keine Asylanträge dieser Leute annehmen. Denn, da Verfolgung oder Gefährdung nicht gegeben ist, fehlen die Voraussetzungen, bei diesen Leuten und überhaupt, um bei uns einen Asylantrag zu stellen.

Und auch nach EU-Zuständigkeitsvorschriften sind wir nicht zuständig, wenn die Leute über ein EU-Land einreisen, weil die Verfahren im EU-Ersteinreiseland durchzuführen sind.

Es braucht also gar keine neuen Gesetze, weder Österreichs, noch der EU, um die weitere illegale, unerwünschte Zuwanderung zu stoppen, sondern lediglich die Anwendung der geltenden Vorschriften.

Wenn sie aber dennoch illegal einreisen, wenn sie einmal da sind, dann gibt es bei uns kein Asylverfahren und kein Asyl, sondern nur Versorgung mit dem Lebensnotwendigen und Aufforderung zur freiwilligen Rück- oder Weiterreise, auch in irgendein Drittland, es muss gar nicht das Heimatland sein. Wenn das nicht fruchtet und es möglich ist, dann Abschiebung. Und keinerlei Versorgung außerhalb des Flüchtlingslagers!

Wenn das künftig einmal so praktiziert wird, dann würde sich das herumsprechen. Der weitere Zustrom würde da wohl ganz plötzlich abrupt abbrechen.

Die Regierung muss es nur machen. Und wenn sie es nicht macht, dann gehört sie abgewählt.

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Abschiebungen

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Abschiebung allein von Straftätern ist zu wenig! Alle, die illegal gekommen sind und hier um Asyl angesucht haben, aber gar keinen Asylgrund haben, gehören aufgefordert, unser Land zu verlassen. Und wenn sie dem nicht nachkommen, gehören sie abgeschoben.

Und wenn ihr Heimatland als Aufnahmeland dafür nicht in Frage kommt, weil dort die Lage zu unsicher ist (oft ein Scheinargument!) dann soll die Abreise in ein Land erfolgen, das zu ihrem Kulturkreis gehört. Dann müssen sie nicht bei uns bleiben, die Leute, die aus 5000 km zu uns hergereist sind, sichere Länder durchquert haben, aber sich Österreich ausgesucht haben, weil sie hier am meisten an staatlicher Versorgung erhalten.

Seitdem man weiß, dass WIEN für Asylsucher die lebenswerteste Stadt ist, zieht WIEN diese Leute wie ein MAGNET an. Dort erhalten sie Schutz als sogenannte subsidiär Schutzberechtigte (subsidiär, aushilfsweise, weil ihnen Asyl nicht zusteht) und Mindestsicherung wie ein in Not geratener Österreicher und mit Kindern sogar mehr als ein Österreicher, nämlich zweimal Kindergeld.

Dass das so ist, das hat sich schnell in Syrien und Afghanistan herumgesprochen!

Es ist klar: Die gegenwärtige REGIERUNG TUT DA NICHTS dagegen.

Aber jetzt kommen ja Wahlen.Da bleibt uns noch eine HOFFNUNG

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Asylverfahren

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Seltsam! Seltsam!

Da kommt jemand aus mehr als 3000 km Entfernung, ein Syrer, oder aus mehr als 5000 km Entfernung, ein Afghane, und behauptet, dort, in 3000 km bzw. 5000 km Entfernung, in seinem Heimatland, werde er von den Behörden menschenrechtswidrig VERFOLGT bzw. sei sein Leben wegen der allgemeinen Unsicherheit konkret GEFÄHRDET und deshalb gebühre ihm ASYL oder SUBSIDIÄRER SCHUTZ hier in Österreich.

Und jetzt müssen (?) unsere Behörden prüfen, wie die Situation für den Asylsucher, für ihn konkret, in Syrien oder Afghanistan ist. Wie die das zustande bringen, das frage ich mich. Schon allein, wie sie die Sprachhürden bei den Ermittlungen überwinden. Wo da so viele Mittelsleute eingesetzt werden müssen, die ja vieles – bewusst oder unbewusst – verfälschen können. Und fragen die auch, wie es dem Reisenden nach 500 km Reise gegangen ist, ob er da noch immer verfolgt und gefährdet war, nach 1000 km, nach 2000 km …. War er da immer noch verfolgt bzw. konkret (also gezielt als Individuum) gefährdet …

Oder zählt das alles nichts, weil gilt: einmal verfolgt – immer verfolgt, einmal gefährdet – immer gefährdet. Und weil gilt: im Zweifel für den Angeklagten. Aber er ist doch gar kein Angeklagter. Nein, er ist ein Antragsteller. Und gilt da nicht: der Antragsteller ist beweispflichtig?

Die Großzügigkeit, seinen unbewiesenen Angaben Glauben zu schenken, ginge vielleicht bei Einzelfällen noch an. Aber bei Tausenden? Bei uns sind es ja schon Zehntausende. Und für das christliche Europa sind es schon Millionen. Und es werden immer mehr. Und alle sind ja schon längst in Sicherheit, falls sie jemals verfolgt oder gefährdet waren.

Ich frage mich nur Eines: Wie lange kann das weitergehen. Eine Generation lang? So weit sind wir schon. Aber wie weit werden wir nach zwei, nach drei Generationen sein? 

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WIR SIND NICHT DAZU DA,

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um Syrern, Afghanen, Afrikanern und anderen Leuten aus weit entfernten Ländern, die Probleme in ihrem Leben haben, diese Probleme abzunehmen, sie bei uns aufzunehmen und ihnen – auch nur zeitweise – hier auf unsere Kosten ein arbeitsfreies Leben zu ermöglichen.

– Wir, jeder einzelne von uns, sind für die eigene Lebensführung und für die unserer Angehörigen verantwortlich und darüber hinaus im Rahmen einer sozialen Gemeinschaft für unverschuldet in Not geratene eigene Landsleute.

– Und nur soweit die ausreichende Lebensversorgung aller Österreicher in Österreich sichergestellt ist, darf dann mit dem noch Vorhandenen Hilfsleistungen und Hilfszahlungen ans Ausland geleistet werden.

– Als Flüchtlinge dürfen nur Leute aus unmittelbaren Nachbarländern aufgenommen werden, wenn und solange dort arge Menschenrechtsverletzungen vorkommen, wobei diese Leute ihren Lebensunterhalt in maximalem Ausmaß durch Erwerbsarbeit selbst zu sichern haben und nach Wegfall des Schutzgrundes grundsätzlich wieder ausreisen müssen

– Zu- und Einwanderung ist nur für Leute zulässig, die darum im Ausland ansuchen oder überhaupt von staatlichen Stellen dazu eingeladen werden, wenn vorher sichergestellt ist, dass sie für Wirtschaft und Arbeitswelt im Inland von Nutzen sind und sich problemlos in Staat und Gesellschaft hier eingliedern werden.

Dieses Fünf-Punkte-Staatsorientierungsprogramm bzw. diese Grundsätze sollten soweit wie möglich in die Verfassung aufgenommen werden, sie sollten jeweils Teil des Regierungsprogramms und in Vorwahlzeiten Teil des Wahlprogramms der wahlwerbenden Parteien sein.

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Asylsuchende und Grundwehrdiener

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Im Grundwehrdienst sind Österreicher in Kasernen untergebracht. Sie erhalten dort Verpflegung, Bekleidung und ein Taschengeld. Verpflegung allerdings nur bei Anwesenheitin der Kaserne und Taschengeld nur von Hand (bei Anwesenheit), nicht über ein Konto. Die Grundwehrdiener sind überwiegend männlich und weitgehend im Alter von 18 bis 30 Jahren.

Was spricht dagegen, Asylwerber, überwiegend junge Männer im wehrpflichtigen Alter, die aus einem sicheren Nachbarland, etwa Ungarn, zu uns nach Österreich kommen, ebenso zu behandeln und ihnen die Rück- und Weiterreise freizustellen. Dabei muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Ungarn im Widerspruch zu EU-Rechst Asylwerber nicht zurücknimmt und die EU sich mit dieser Situation abgefunden hat. In Österreich wäre mit solchen Asylwerbern jedenfalls kein Aufnahme- und Asylverfahren einzuleiten, da ja kein Asylgrund gegeben ist, wenn sie aus einem sicheren EU-Land einreisen, wobei dieses meist ja als Erstaufnahmeland nach EU-Recht sowieso für ein allfälliges Asylverfahren zuständig wäre. Außerdem wären bei uns auch keine Integrationsmaßnahmen vorzusehen, da diesen Personen kein Aufenthaltstitel in Aussicht zu stellen wäre. Wenn keine Anstalten zur freiwilligen Ausreise getroffen werden, wäre die Möglichkeit einer Abschiebung zu prüfen.

Aber was Abschiebungen anlangt, wäre festzuhalten, dass diese derzeit für Syrer und Afghanen nicht praktikabel erscheinen, weil Syrien keine Staatsbürger zurücknimmt, diese sogar als Abtrünnige betrachtet und behandelt und weil mit Afghanistan keine offiziellen zwischenstaatlichen Beziehungen bestehen und das dortige Regime von der EU nicht anerkannt wird,

Umso mehr muss man diesen Leuten deutlich klarmachen, dass für sie in Österreich kein Flüchtlingsstatus und kein Daueraufenthalt möglich ist. Das soll bereits im Inland Befindliche zur Ausreise animieren und Einreisewillige abschrecken.

Nur mit solchen energischen Maßnahmen, die einen Wendepunkt in der Asyl- und Zuwanderungspolitik bedeuten würden, wird man weitere Einreiseströme abwehren und illegale Zuwanderung in den Griff bekommen können. Allerdings würden dazu nicht nur innerstaatliche Widerstände zu überwinden sein, sondern auch solche von Seiten der EU. Wenn allerdings Ungarn sich als Nettoempfänger mit seiner Haltung der EU gegenüber durchsetzen kann, dann sollte dies Österreich als Nettozahler umso leichter möglich sein. Außerdem können wir darauf verweisen, was wir auf dem Asylsektor bereits geleistet haben.

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Wer hat für Kinder zu sorgen?

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Wenn Eltern sich Kinder anschaffen, dann haben sie auch für die Kinder zu sorgen und sie zu erhalten.

Mit diesem Grundsatz leben wir in unserem Kulturkreis seit ewigen Zeiten. Und die Eltern müssen sich überlegen, für wie viele Kinder sie sorgen können und so viele Kinder können sie sich anschaffen. Drei Kinder in einer Familie sind schon ein Aufgabe, mehr Kinder können sich überhaupt nur wenige leisten und dafür ist wirklich hohes Verantwortungsgefühl notwendig. Und auch wenn eine Ehe oder Beziehung auseinandergeht, sind immer noch Mutter UND Vater da, die für die Kinder ihren Beitrag leisten müssen (und in der Regel auch gerne leisten).

Der STAAT übernimmt zusätzlich in unserem Sozialstaat mit Kinderbeihilfe und weiteren Sozialleistungen (Gesundheitsfürsorge, Subventionen für Kindergärten, Schulkosten etc.) zur Erleichterung der elterlichen Aufwandes einen wichtigen Beitrag. Zusätzlich, die Hauptlast aber liegt bei den Eltern. In unserem Kulturkreis.

Jetzt aber kommen aus der Ferne Zuwanderer zu uns, die bei uns Schutz und Versorgung suchen und die erwarten, dass der Staat Österreich zur Gänze die Kosten für ihre Kinder übernimmt. Und sie schaffen sich auch Kinder an, bis zu sieben und mehr. Und sie bekommen auch zweimal Kindergeld, einmal von der Gemeinde als Zuschlag zur Mindestsicherung und einmal vom Bund als Kinderbeihilfe.

Und dann gibt es hier Politiker, die diese Vorgangsweise für richtig und gerechtfertigt halten: der Staat soll voll für Zuwanderkinder sorgen. Sie rechnen uns sogar vor, wieviel ein Kind kostet, und so viel soll der Staat dann da beitragen.

Stellt das nicht die Welt auf den Kopf? Zugezogene Zuwanderer, die nichts in unseren Staatshaushalt eingezahlt haben, erhalten also mehr als einheimische Österreicher?

Irgend etwas stimmt da wohl nicht. Vielleicht auch in den Hirnen mancher Zeitgenossen

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