Archiv für den Monat: Oktober 2025

Staats- und (!) Wirtschaftskrise

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Es ist ja leider nicht so, dass wir nur eine Wirtschaftskrise hätten – mit Inflation, wachsenden Preisen und mehr und mehr Konkursen und Arbeitsplatzverlusten, die in die Tausende gehen. Nein, wir haben auch eine Staatskrise!

Und die Staatskrise liegt darin, dass die Regierung nichts Entscheidendes weiterbringt und mehr oder weniger tatenlos zusieht, wie alles gegen die Wand fährt. Nichts Entscheidendes weder bei der Dämpfung der Preisanstiege, noch bei der Rückführung der Defizite und der Bekämpfung eines weiteren Anwachsens der Staatsverschuldung, nicht bei der Eindämmung der weiteren Zuwanderung von nicht integrierbaren Wirtschaftsflüchtlingen – von der Rückführung von Leuten ohne weiter bestehenden oder nie vorhanden gewesenen Asylgrund gar nicht zu reden – , nicht zu reden von wirksamen Maßnahmen zur Wirtschafts- und speziell Industrieförderung, von der Reduzierung der überbordenden Steuer- und Abgabenbelastung des Mittelstandes und der damit verbundenen Behinderung von Leistungsbereitschaft und Unternehmertum, von der Reduzierung der überbordenden Sozialleistungen mit Schwerpunkt in Richtung auf Zuwanderer und generell von der Reduzierung der Staatsquote, die allen Aktiven mehr als die Hälfte des von ihnen Erwirtschafteten wegnimmt. Schulen und Gesundheitseinrichtungen können den Anforderungen nicht mehr entsprechen, die durch den Bevölkerungszuwachs entstanden sind, und sind überfordert, aber der Regierung fällt nur weiteres Geldausgeben dazu ein. Und die EU-Politik, die die europaweite Krise ausgelöst hat, trägt man auch voll mit. Was Selbstbeschränkungen und Bürokratie ohne Ende bedeutet.

Nein, diese Regierung ist zu entscheidenden positiven Maßnahmen mit echter Wirksamkeit – siehe nur Mieten und Lebensmittel- und Strompreise – nicht in der Lage und wird es bis zum Ende ihrer Funktionsperiode nicht sein. Gerade noch Alibimaßnahmen bringt sie zustande, die im wesentlichem auf dem Papier stehen bleiben, und Ankündigungen und Versprechungen für die Zukunft.  Schon aber können wir mit weiteren Steuer- und Abgabenbelastungen und weiteren Umverteilungsmaßnahmen rechnen. Denn jede der Koalitionsparteien, jedes Regierungsmitglied tritt ja ständig mit weiteren Ausgabenwünschen auf, weiteren Umverteilungsmaßnahmen, um sich Wählergunst zu erkaufen. Aber bei sinnvollen Maßnahmen – solchen, wie sie die Mehrheit der Bevölkerung verlangt – da ist es einmal der eine und das andere Mal der andere, der ein Veto einlegt. Na kein Wunder, bei den so verschieden veranlagten politischen Grundtendenzen der Koalitionäre. Und der dritte Partner weiß anscheinend überhaupt nicht mehr, wo er jetzt steht. Denn er hat offenbar alles vergessen, was er vor dem Regierungseintritt versprochen hat.

Schluss. Aus. Stillstand. Und das Ende der Talfahrt ist noch nicht erreicht.

Der Unmut der Bevölkerung wächst und wird wohl irgendwann auch deutlicher als bisher zum Ausbruch kommen.   

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Kinderdörfer -typisch für NGOs

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Viel staatliches Geld – aber kaum, jedenfalls zu wenig staatliche Kontrolle. Keine bzw. kaum staatliche Kontrolle, was Personal und Personalauswahl betrifft, kaum bzw. keine ausreichende Kontrolle über die Verwendung der Geldmittel, jedenfalls regelmäßig viel zu wenig staatliche Kontrolle, obwohl zum größten Teil bzw. überhaupt fast zur Gänze staatliches Geld verwaltet wird.

NGOs sind nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine, die Regierungsaufgaben, also eigentlich staatliche Aufgaben – meist im sozialen Bereich – wahrnehmen und aus staatlichen Budgets finanziert werden (deshalb auch ihre Bezeichnung Nicht-REGIERUNGsorganisationen).

Ja aber warum gibt der Staat so viele Milliarden aus den staatlichen Budgets an private, privatrechtliche Organisationen bzw. Vereine, damit die staatliche Aufgaben verrichten? Na, eben! Um da einerseits privates Engagement zu ermöglichen, aber auch um es der staatlichen Kontrolle (einschließlich Bürokratie), vor allem durch gewählte Vertretungskörper, zu entziehen. Die verbliebene staatliche Kontrolle können da dann die zuständigen Ressortchefs – also Einzelpersonen – in der Praxis dann fast als Alleinverantwortliche ausüben. Und natürlich ist dann ideologisch und parteipolitisch ausgerichteter Einflussnahme Tür und Tor geöffnet.

Und solche NGOs gibt es zuhauf, vorwiegend mit einem sozial ausgerichteten Tätigkeitsbereich (zwecks „Armutsbekämpfung“). Nicht zuletzt auch in der Stadt Wien.

Zumindest mehr staatliche Kontrolle wäre da schon sehr wünschenswert, zumal diese NGOs das Bestreben haben, ihren Tätigkeitsbereich immer weiter auszuweiten und immer mehr staatliche Mittel in Anspruch zu nehmen. Es geht um Milliardenbeträge. Auch hier müsste einmal der Sparstift zur Anwendung kommen!   

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Asyl und Einwanderung sind zwei verschiedene Dinge

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Asyl ist Schutz für den, der unrechtmäßig verfolgt wird und dadurch an Leib, Leben und Freiheit bedroht ist. Sobald allerdings die Gefahr – nach Ort und Zeit – nicht oder nicht mehr besteht, erübrigt sich der Schutz, die Schutzbedürftigkeit ist zu Ende und damit auch der Anspruch auf Asyl.

Wichtig ist: „nach Ort und Zeit“. Das steht zwar so nicht in der Flüchtlingskonvention, versteht sich aber aus einer natürlichen Logik. Asyl kann nicht für alle Ewigkeit als Anspruch bestehen. Wenn es die Gefahr bzw. die Gefahrenquelle nicht mehr gibt, wenn die weggefallen ist, dann besteht auch kein Grund mehr auf Schutz vor ihr. Ebenso ist Verfolgung regelmäßig auf einen umgrenzten Bereich, auf ein Herrschaftsgebiet begrenzt, wo die unrechtmäßige Gewalt ausgeübt wird. Außerhalb dieses Gebietes besteht dann logischerweise die Gefahr, die von dieser bestimmten Gefährdungsquelle ausgeht, nicht mehr. Und daher besteht dann auch außerhalb dieses begrenzten Bereichs keine Gefährdung mehr. Sobald ein Schutzsuchender sich somit außerhalb des Gefährdungsbereichs befindet, braucht er nicht weiterreisen, um Schutz zu finden. Er ist schon in Sicherheit. Es sei denn, dass er dort einer neuen Gefahr ausgesetzt ist. Wenn ihm dort allerdings – begründet oder rechtswidrig – Asyl versagt wird, dann entsteht eine neue Situation. Mit neuen Problemen rechtlicher Natur. Dem Asylsuchenden wird man es da wohl zubilligen müssen weiterzuziehen. Sollte er aber dort, wohin er sich zunächst geflüchtet hat, auf Antrag sehr wohl Asyl bekommen können, dann muss man wohl zu der Ansicht kommen, dass ihm, wenn er in ein anderes Land weiterzieht, dort kein nochmaliger Anspruch auf Asyl (nach der Asylkonvention) zusteht („Asyl-Shopping“ ist in der Konvention nicht vorgesehen). Es versteht sich wohl von selbst, dass den asylgewährenden Staaten keine unbillige Last auferlegt werden darf. Allenfalls sind Interessensabwägungen vorzunehmen, auch zwischen den Staaten, die für die Asylgewährung in Frage kommen. Allerdings sollte diesbezüglich noch rechtlich Klarstellung vorgenommen werden.

Natürlich kann der neue Staat einem Asylsuchenden aus eigenem und freiwillig – ohne durch die Flüchtlingskonvention dazu gezwungen zu sein – Asyl und Aufenthalt gewähren, das steht aber dann in seiner souveränen Rechtshoheit.

Von Asyl zu unterscheiden ist Einwanderung. Einwanderung ist zum Unterschied von Asyl auf Dauer ausgelegt. Wer einwandert, will auf Dauer bleiben. Wenn es da um Aufenthaltsbegründung in einem anderen Staat geht, dann erhebt sich hier die Frage der staatlichen Souveränität. Kein Staat kann einen ungeregelten, ungezügelten Zustrom aus dem Ausland zulassen, wenn er im Inneren Chaos und Rechtsunsicherheit oder überhaupt den Verlust der Staatsmacht und Staatsautorität vermeiden will. Deshalb muss jeder souveräne Staat Zuwanderung an Voraussetzungen knüpfen, die er selbst festlegt. Nicht der Migrant bestimmt, ob und wo er einwandern will, sondern die Entscheidung, wer einwandern darf, bestimmt der betreffende Staat bzw. seine Behörden. So jedenfalls sollte es dort sein, wo Recht, Ordnung und Zivilisation herrschen.

Wenn man jetzt allerdings auf die Praxis sieht, die in Österreich, in Deutschland und weitgehend im EU-Bereich gegeben ist, dann stellt man fest: es herrscht weitgehend Chaos, Regellosigkeit und Rechtsunsicherheit. Vor allem wird zwischen Asyl und Einwanderung oft gar nicht unterschieden. Wer als Asylsucher kommt, wird einerseits wie ein Asylant betreut (Prüfverfahren, Grundversorgung), aber dann wie ein mittelloser Einwanderer (mit Integrationsmaßnahmen en suite) dauerversorgt. Asyl wird gewährt, auch wenn die konkrete und persönliche Gefährdung gar nicht nachgewiesen, sondern nur behauptet ist, und für viele wird Schutz und Aufenthalt schon gewährt, wenn sie nur aus einem Land stammen, das unseren zivilisatorischen Standards nicht entspricht.

Und weiters: Selbst wenn festgestellt wird, dass dem Betreffenden kein Aufenthaltsrecht zusteht, gelingt es nicht, ihn zur Ausreise zu veranlassen, weil er nicht freiwillig ausreist, weil der Heimatstaat oder ein Drittstaat, wo er zeitweise Aufenthalt genommen hat, ihn nicht zurücknimmt, weil Identität und Herkunft unklar ist (der Reisepass wurde weggeworfen), weil mit Menschenrechtsgründen argumentiert wird.

Wie gesagt: Chaos, Regellosigkeit und Rechtsunsicherheit. Und was noch als Gipfel der Unsinnigkeiten dazukommt: Österreich und besonders Wien ist attraktiv durch die in Aussicht stehenden Vergünstigungen wie kaum ein anderer Staat, eine andere Stadt weltweit. Und sie ziehen dadurch viele Migranten an, die – berechtigt oder unberechtigt – Asyl beantragen. Und viele, die auch gar keinen Asylgrund haben, bleiben dann auf Dauer hier und verlangen und brauchen staatliche Unterstützung.

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Bockschüsse der Gesetzgebung

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Blamabel ist es, was da der Gesetzgeber von sich gegeben hat, blamabel und wohl auch einmalig in zivilisierten Ländern. Aktuell sind da jetzt Fälle an die Öffentlichkeit gekommen, wo deutlich wird, welche Widersinnigkeiten – gelinde ausgedrückt – aus den betreffenden Gesetzesbestimmungen entstehen können:1. Eine Frau ist eine Frau und ein Mann ist ein Mann. Das ist ein biologisches Naturgesetz. Weibliche Wesen sind nach der Natur bestimmt, Nachwuchs zu gebären. Das ist männlichen Wesen nicht gegeben. Und da drin liegt ein naturgegebener Unterschied. Dem entgegensetzt bestimmt ein österreichisches Gesetz: ein Mann ist eine Frau, wenn er sich als Frau fühlt. Und: eine Frau ist ein Mann, wenn sie sich als Mann fühlt.Geht es noch … widersinniger? Das gehört schleunigst geändert.2. Zwei Gerichtsurteile der letzten Zeit haben Empörung ausgelöst, weil sie dem weit verbreiteten Rechtsempfinden widersprechen. Einem Kind von 12 Jahren wurdet kein Schutz vor sexuellen Übergriffen ausgesprochen, weil die Täter dieses Kind angeblich für älter angesehen haben (möglicherweise mit einer gewissen Berechtigung) und das Kind die Übergriffe hingenommen hat. Das gibt es sonst wohl nirgends so in der weiten Welt. Besonders, da es jetzt eine Kinderschutz-Konvention gibt, nach der die kindliche Integration und der Schutz des Kindes vor Gewaltübergriffen als unantastbar gilt. Nur im österreichischen Strafrecht gilt das offenbar nicht. Und noch dazu kann von der Anklagebehörde ausgeschlossen werden, dass das Strafgericht die entscheidende Frage überprüft, ob für die Täter das Alter des Opfers von Entscheidung war. Da wurde – weil das Gesetz das für zulässig erklärt – die diesbezügliche Beweiswürdigung im Vorgriff von der (weisungsunterworfenen) Staatsanwaltschaft vorgenommen und damit der gerichtlichen Entscheidung entzogen. Unter diesen Umständen kommen dann Fehlurteile zustande so wie jetzt zum zweiten Mal im „Fall Anna“ (ein drittes analoges Verfahren steht bevor). Die Auswirkungen, die solche Gerichtsurteile auslösen können, bleiben da offensichtlich völlig unberücksichtigt. Hier ist dringender Handlungsbedarf des Gesetzgebers gegeben.

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Die Schule als Zumutung

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Die Schule wird zur Zumutung, wenn sie einerseits den zu erwartenden Lernerfolg nicht garantieren kann und wenn Schüler andrerseits mit einem Gefühl des Widerwillens oder gar der Angst zum Unterricht kommen.Fragt die Lehrer, ob sie den Lernerfolg garantieren können! Fragt die Schüler und die Eltern, ob Lernen in der Schule noch Freude macht!Wie der Lehrbetrieb in vielen Schulen mit mehrheitlich Kindern mit fremder Muttersprache abläuft, ja sogar wie es dort oft mit der Aufrechterhaltung von Disziplin ist, das ist inzwischen wohl allgemein bekannt.Die Schule wird da oft als Sprachlehranstalt für fremdsprachliche Schüler angesehen und der normale Unterricht, den sich einheimische Kinder und deren Eltern erwarten, kommt unter die Räder.Und dann das Mobbing. Die Gruppenbildung. Und verstärkt wird das Problem, weil viele Schüler mit Migrationshintergrund nicht in den ihrem Alter entsprechenden Schulstufen eingegliedert werden, sondern wegen ihres Lernrückstands in niederen. Dort sind sie dann die älteren, die den jüngeren nicht nur an Kraft, sondern auch an Selbstbewusstsein und allgemeiner Entwicklung überlegen sind. Das ist dann die beste Ausgangslage für Mobbing.Ja es gibt Eltern, und gar nicht so wenige, zu denen Schulkinder mit dem Wunsch auf Religionswechsel gekommen sind, um sich so der Mehrheit in der Klasse anzupassen und um nicht weiter als Minderheit (!) angefeindet zu werden.Wer kann, schickt unter solchen Umständen seine Kinder in Privatschulen. Ja selbst Eltern, die selbst einen Migrationshintergrund haben, schicken ihre Kinder in Privatschulen, wenn sie es sich leisten können und ihnen der Bildungsfortschritt ihrer Kinder etwas wert ist.Aber von den zuständigen Politikern in Bund und Ländern und in der Stadt Wien wird immer wieder von Reformen im Schulbereich gesprochen und mehr und mehr Geld verlangt , um diese und jene Maßnahmen zu treffen, die aber meist alle im Interesse der Kinder aus Zuwandererfamilien sind, aber die Schulentwicklung der einheimischen Kinder unberücksichtigt lassen.Dem gegenüber werden von betroffenen Eltern mehr und mehr Reformen verlangt, die den einheimischen Kinder die Aussicht auf eine geordnete Schulbildung vermitteln kann – und das nicht nur als Wissensvermittlung, sondern auch wertebewusst in Hinblick auf ihre künftige geordnete Eingliederung in die Gesellschaft. Das bedeutet vor allem, dass Kinder, die die deutsche Sprache nicht ausreichend (!) beherrschen, nicht mit einheimischen Kindern gemeinsamen am Unterricht teilnehmen sollen. Auch dürfen zu große Altersunterschiede in den einzelnen Klassen nicht zugelassen werden.Wenn die aktuellen Politiker zu solchen Reformen nicht in der Lage oder nicht bereit sind, dann sollen sie sich je früher, desto besser von ihren Ämtern verabschieden. Für manche von ihnen wäre eine Verwendung in der Zuwandererbetreuung sowieso viel angemessener.

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Wie lange noch bis zum Volksaufstand?

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Die Unzufriedenheit in der Bevölkerung mit den herrschenden Zuständen und der Regierungspolitik hat ein kritisches Ausmaß erreicht. Dahinlavieren mit Alibimaßnahmen und Reförmchen anstellen von Reformen ist zu wenig! Die Armut und mehr noch das Armutgefühl nehmen laufend zu. Bis weit in die Mittelschicht.  Die Empörung ist groß und wächst, wenn Preisanstiege weitergehen und staatliche Hilfsmaßnahmen zurückgefahren werden. Und der Staat kann nicht mehr so helfen, wie man gewohnt war. Denn er muss die Ausgaben unter Kontrolle bringen. Nein, die werden nicht gekürzt, es wird nur das weitere Wachstum gebremst, aber die Defizite gehen weiter und die Schulden und damit die Zinszahlungen steigen weiter. Zu mehr ist die Regierung nicht imstande. Und Armut wird ja auch importiert. Zehntausende kommen jedes Jahr – heuer wieder 20.000 -, die die Hand aufhalten und mangels verwertbarer Bildung für den Arbeitsmarkt wenig bis gar nicht brauchbar sind. Und dann gibt es den Kindernachzug, Familien mit bis zu zehn Kinder sind die Folge, arme Kinder. Der Staat muss helfen. Ausgaben und Defizite wachsen. Und das Straßenbild! Und die Situation in Schulen, Spitälern und Arztpraxen! Und die Kriminalität bis zu – bisher unbekannt – gewalttätigen Jugendbanden! Und wie reagiert die einheimische Bevölkerung? Ja, man muss es sich tatsächlich einmal vor Augen führen: Hier in Österreich sind wir – noch! – eine Insel des Friedens. Aber man sollte sich umsehen, wie es in anderen Ländern ist, wo ähnliche Verhältnisse herrschen: in England, in Frankreich und teilweise in Deutschland. Ja, und hier in Österreich? Auch das muss gesagt werden: Wir haben eine Oppositionspartei, die die Unzufriedenen zu sich holt, aber auch ruhighält. Da gibt es keine Gewaltaufrufe und schon gar keine gewalttätigen Aufmärsche. Alles – noch! – unter Kontrolle! In Deutschland ist es da zum Teil ganz anders, besonders im Osten. Ja, die Brandmauer tut da nichts Gutes. Die führt natürlich zu Eskalation. Je stärker die aufgebaut wird, desto stärker die Gegenreaktion. In Österreich ist man noch nicht so weit. Aber die Ausgrenzung wird auch hier von vielen in Verantwortung streng gehandhabt. Noch weiß man nicht, wie es da weitergeht.wie lange das durchgehalten werden soll und wird. Aber wenn es bleibt, wie es ist und sogar noch verstärkt weitergeh t – Brandmauer dort, Ausgrenzung hier – na, dann kann man wohl auch hier in Österreich für nichts mehr garantieren. Denn die Situation ist arg. In mancher Hinsicht hier besonders arg, ärger als anderswo.
  

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