NGOs bzw. gemeinnützige Vereine erhalten viel Geld (Millionen und Abermillionen) vom Staat (Bund, Länder, Gemeinden, Stadt Wien), damit sie Aufgaben übernehmen, die im staatlichen Interesse liegen bzw. überhaupt staatlichen Zielen dienen. Und die werden dabei aus der öffentlichen Verwaltung herausgenommen, ausgelagert, obwohl sie aber eigentlich staatliche Aufgaben sind. Schon der Name ist verräterisch: „Nicht-Regierungs-Organisationen“. „Regierung-“ weil es um Regierungsaufgaben, also staatliche Aufgaben geht.Und der Zweck dieser Auslagerung ist meist eindeutig: Man will gezielt den Beschränkungen entgehen, die gesetzlich für staatliche Verwaltungstätigkeit bestehen (vor allem den Grundsätzen von Sparsamkeit und Kontrolle). Und dabei wird bewusst in Kauf genommen, dass das alles im Widerspruch zu den Grundsätzen der Verfassung geschieht. Die verlangen nämlich, dass die gesamte staatliche (d.h. auch staatlich finanzierte) Verwaltung (Tätigkeitsbereich nach Art. 10 bis 15 B-VG) nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Und das ist bei den NGOs gerade nicht der Fall, denn die agieren aufgrund ihrer eigenen Statuten. Und das heißt: Großzügigkeit statt Sparsamkeit (vor allem im sozialen Bereich) und keine angemessene Kontrolle durch staatliche Institutionen.Und dann die politische Abhängigkeit: Es sind staatliche Funktionsträger, vor allem die Ressortchefs in Bundes- und Landesregierung, die die Entscheidungsmacht haben und – auch wenn oft nicht formal, so doch faktisch – derartige Entscheidungen fast im Alleingang treffen (oft koalitionär im gegenseitigen Austauschgeschäft so abgesprochen). Und dann ist nicht auszuschließen, dass für die Mittelvergabe auch parteipolitische und ideologische Momente ins Spiel kommen (die natürlich oft auch Großzügigkeit bei Ausgaben bedeuten).Die Folge dieser Entwicklung ist ein fast unüberschaubares Anwachsen von NGOs und gemeinnützigen Vereinen und eine mehr und mehr unkontrollierbare und unkontrollierte Ausgabe staatlicher Finanzmittel. Konzept und Übersicht gehen für den Staat und staatliche Kontrollinstanzen verloren.Und der Status des Staates Österreich als Rechtsstaat muss mehr und mehr in Zweifel gezogen werden.Dr. jur. Peter F. Lang, Wien, Ministerialrat i.R. bzw. Gesandter i.R. (pensionierter Beamter des Außenministeriums)Was da im Gange ist, ist eine ENTSTAATLICHUNG: die Übertragung staatlicher Aufgaben an private Institutionen, NGOs, gemeinnützige Vereine, an hunderte davon, mit Milliarden an Steuergeldern und hunderttausenden Beschäftigten. Und die Tätigkeit wird nicht mit privaten Geldmitteln finanziert, Mitgliedsbeiträgen und Spenden, sondern fast ausschließlich mit staatlichen Zuschüssen, Förderungen und Subventionen, und das weitgehend, ohne dass es Kontrollen der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit wie bei staatlicher Verwaltungstätigkeit gibt. Ja, eine Entstaatlichung ist hier im Gange, nur nicht bei der Verschwendung von Steuergeld. Im Gegenteil mangels wirksamer Kontrolle durch objektive Kontrollorgane ist der ideologisch motivierten Geldverschwendung, für die die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden (Staatsquote 56,3%), Tür und Tor geöffnet.
Archiv für den Monat: September 2025
Die Arbeitsmentalität im Orient ist grundsätzlich eine andere als bei uns im abendländischen Westen. Dem, der im Orient gereist ist, ist dies nichts Neues. Im Orient arbeitet man generell – abgesehen von den Eliten in Großstädten – nicht als unselbstständiger Beschäftigter nach den Anweisungen eines Chefs. Das verträgt sich für viele nicht mit ihrem Ehr- und Selbstwertbegriff und der islamischen Tradition und natürlich auch nicht mit der rückständigen Wirtschaftsstruktur dieser Länder. Und so ist für die große Mehrheit nur eine Tätigkeit als Bauer, Viehhirt, Straßenhändler oder Inhaber eines kleinen Ladens oder Handwerkbetriebs üblich. Außer im Familienbetrieb gibt es kaum unselbstständige Beschäftigung. Und für Frauen kommt daneben überhaupt nur Heimwerk (z.B. Teppichweben) in Betracht. Für unselbstständige Dienstleistungen waren in der Vergangenheit in islamischen Staaten Sklaven zuständig und jetzt werden dafür – siehe z.B. Golfstaaten – oft Fremdarbeiter aus Ost- und Südost-Asien geholt.Und auch hier bei uns wird ein strenggläubiger islamischer Zuwanderer aus dem Orient nicht bereit sein, als Unselbstständiger unter einem „ungläubigen“ Chef zu arbeiten. Wenn er berufstätig ist, so möglichst selbstständig auch hier, etwa als Händler und Ladeninhaber, oder mit wenigstens formaler Selbstständigkeit wie als Pizzazusteller oder Zeitungskolporteur. Allenfalls kommt auch eine Tätigkeit im Betrieb (Laden) eines Glaubensgenossen in Frage. Und was verheiratete Frauen aus dem Orient anlangt: Welcher strenggläubige Moslem wird seine Frau der „Willkür“ eines ungläubigen Arbeitsherren ausliefern? Der Prozentsatz verheirateter Musliminnen unter berufstätigen Frauen ist minimal. Ebenso sind auch Aufsteiger nicht die Regel, also Leute, die eine höhere Bildung erworben haben. Strenge Gläubigkeit setzt da meist einen Riegel.Die Hoffnung also, dass mit der Zuwanderung aus dem Orient Lücken im österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden könnten, ist daher nicht gerechtfertigt. Denn außer den Mentalitätsunterschieden gibt es noch Bildungsmangel, fehlende Sprachkenntnisse und vielfach mangelnde Bereitschaft, sich anzupassen und zu integrieren. Und das oft nicht nur in erster Generation.Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, so wie wir sie brauchen, muss daher wohl aus anderen Weltgegenden kommen.
Denn NGOs greifen um sich und ersetzen den Staat mehr und mehr. Und wie das geschieht, gefällt nicht allen.NGOs, also nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine, die Regierungsaufgaben, also staatliche Aufgaben verrichten und aus staatlichen Budgets finanziert werden (und deshalb auch ihre Bezeichnung Nicht-REGIERUNGsorganisationen).Grundsätzlich ist ja nichts zu sagen gegen private, nichtstaatliche gemeinnützige Vereine und ihre Tätigkeit, gegen private Flüchtlingsunterkünfte, private Pflegeheime, private Spitäler, private Schulen, ja private Universitäten und private Hilfsorganisationen, wenn die wirklich privat sind, das heißt wenn die Finanzierung privat ist. Wenn die also aus Mitgliedsbeiträgen, privaten Spenden und eigenen Einnahmen für ihre Tätigkeit finanziert werden. Anders sieht es aber aus, wenn die ganz oder zum größten Teil aus staatlichen Geldern finanziert sind, dabei aber ihre Tätigkeit nicht aufgrund und nach Vorgaben staatlicher Gesetze ausüben, sondern im Gegensatz dazu nach selbst erstellten Richtlinien (Statuten), die weit von staatlichen Verwaltungsgrundsätzen abweichen.Ja aber warum gibt der Staat so viele Milliarden aus den staatlichen Budgets an private, privatrechtliche Organisationen bzw. Vereine, damit die staatliche Aufgaben verrichten? Warum tut er das nicht selbst mit staatlichen Behörden nach staatlichen Gesetzen?Die Erklärung ist recht einfach: Man will gezielt den Beschränkungen entgehen, die gesetzlich für staatliche Verwaltungstätigkeit bestehen (vor allem den Grundsätzen von Sparsamkeit und Kontrolle). Und dies geschieht sogar im Widerspruch zu den Grundsätzen der Verfassung, die nämlich verlangen , dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Und das ist bei den NGOs gerade nicht der Fall, denn die agieren aufgrund ihrer eigenen Statuten.Und dann geht es auch oft um eine ideologische Ausrichtung der Tätigkeit, die so bei staatlichen Behörden nicht möglich wäre. Und es geht um die Entscheidungsmacht. Die liegt oft bei einzelnen politischen Funktionären, die – wenn auch oft nicht formal, so doch faktisch – derartige Entscheidungen fast im Alleingang treffen. Und so kommt es statt neutraler staatlicher Mittelverwendung oft zu einer mit ideologischer Ausrichtung und mit einer Großzügigkeit, die staatlichen Stellen nicht erlaubt ist.Jaja, das ist die Situation im Parteienstaate Österreich. Aber leider reichen die Mittel schon nicht mehr. Jetzt sind wir in der Krise. We r weiß, wie es ausgeht.
Das Stadtbudget läuft aus dem Ruder. Weitgehende Mitfinanzierung durch Kreditaufnahme, wie in den letzten Jahren, ist nicht mehr möglich bzw. vertretbar. Denn die Zinsen für die hohe Verschuldung fressen schon einen bedeutenden, steigenden Anteil des ordentlichen Budgets auf. Vom Bund ist keine Aufstockung der Mittelzuweisung zu erwarten. Die Ausgaben, vor allem die Sozialausgaben, – auch durch Subventionierung der Hilfsorganisation -, sind ausgeufert. Der zuständige Stadtrat ist damit unter Druck geraten und muss sich dafür in der Öffentlichkeit immer öfter rechtfertigen. Zumal auch das Gesundheits- und Spitalwesen ein offenes Problemfeld ist. Wartefristen für Behallungstermine sind allgmein geworden. Nicht besser schaut es bei Schulen mit katastrophalen Bildungsmängeln bei Schulabgängern aus. Auch die städtischen Verkehrsbetriebe stehen tief in roten Zahlen. Gebührenerhöhungen sind die Folge und es kommt zu Teilschließungen und der Ausbau muss reduziert werden. Das städtische Wohnbauwesen steckt ebenfalls in der Krise: Wohnneubau stagniert, im Gemeindebau herrscht Unruhe, für Sanierungen fehlt das Geld. Förderungen und Subventionen – wo Wien bisher besonders großzügig war – werden wohl stark zurückgefahren werden. NGOs, Hilfsorganisationen und gemeinnützige Vereine werden es zu spüren bekommen. Natürlich zeigen sich da auch heftige Widerstände. Auch der Koalitionspartner ist unruhig und drängt auf Reformen. Und sogar parteiintern gibt es wachsende Kritik an der Führungsspitze. Ein Hauptverantwortlicher der Misere hat allerdings das im Sturm befindliche Schiff schon verlassen. Wie wird dieses jetzt durch die stürmische See wohl weitermanövrieren? Gut, dass Wahlen noch in weiter Ferne sind.