Staatsaufgaben ausgelagert: wie der Staat „zerfließt“

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Eigentlich sind das doch Staatsaufgaben: Gesundheitswesen, Bau und Erhalt von Krankenhäusern,   Rehab, Altersbetreuung, Sozialhilfemaßnahmen, Fürsorgewesen, Bau und Erhalt von Schulen,, Fürsorge- und Fördermaßnamen für Kinder und Jugendliche, Unterstützung und Hilfe für Migranten und Flüchtlinge, finanzielle Förderung und Sponsionstätigkeit in vielen weiteren Bereichen.

Oft aber wird das ausgelagert und werden staatliche Gelder dafür an sogenannte NGOs, „gemeinnützige Vereine“ (ihre Zahl beläuft sich auf rund 900),  ausgeschüttet, ohne dass für diese Institutionen jeweils einzeln gesetzlich geregelt wird, wie sie bei der Verwaltung der staatlichen Gelder vorzugehen haben. Eine verfassungsrechtlich bedenkliche Vorgangsweise, denn die gesamte staatliche (= staatlich finanzierte) Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden (Art. 18 B-VG). Natürlich wird auch – und zurecht, richtigerweise – in Einzelfällen mit einem Gesetz geregelt, wie diese staatlichen Aufgaben zu erfüllen sind und wie die entsprechende Institution vorzugehen hat, z.B. im Gesundheitswesen.

Und dass das Meiste davon Staatsaufgaben sind, wird ja schon dadurch anerkannt, dass diese Tätigkeit der NGOs weitgehend, wenn nicht gar fast ausschließlich, durch staatliche Gelder finanziert wird. Faktum ist jedenfalls, dass mehr und mehr der im Rahmen der Hoheitsverwaltung des Staates eingehobenen Gelder an privatrechtlich organisierte Institutionen weitergegeben wird, die diese Gelder nicht nach den für die staatliche Verwaltung geltenden Richtlinien (z.B. gemäß Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit,  Zweckmäßigkeit) verwenden und zu einem guten Teil nach eigenen Vorgaben an Private weitergeben.

Staatsaufgaben werden so vom Staat (Bund und Länder) abgegeben, ohne dass allerdings die Zahl der Staatsorgane (Regierung, Volksvertretung, Beamte) entsprechend reduziert wird. Und Konzept, Koordinierung, Überblick und Kontrolle des Vollzugs der entsprechenden staatlichen Aufgaben leiden da natürlich. Kein Wunder, dass nach Parkinsons Gesetz die Aufgaben und damit die Ausgaben dafür weg von den eigentlichen staatlichen Behörden ständig ausgeweitet werden und der Staat und die Staatstätigkeit dadurch zu einem weiten Bereich von „Akteuren“ „zerfließt“. Was bleibt da noch den Staatsorganen, wenn ihnen alles so entgleitet?

Natürlich – man sollte nicht naiv sein – steckt da Absicht dahinter.

Kategorie: Allgemein

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