Archiv für den Monat: Januar 2025

Asylrecht: es gilt die Umstandsklausel

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Die Umstände, die seinerzeit beim Abschluss der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. beim Beitritt dazu maßgeblich waren, haben sich in der Zwischenzeit wesentlich geändert. Das Asylrecht in der damals ausformulierten Form wird den geänderten Umständen der Gegenwart mit den gewaltig angewachsenen Wanderbewegungen über weite Distanzen nicht mehr gerecht.

Die Massenzuwanderung unter dem Vorwand, Schutz und Asyl zu suchen, hat ein Ausmaß erreicht, das es erforderlich macht, die Situation neu zu bewerten und einen Vergleich zu ziehen zwischen damals und heute. Und dabei ist vor allem die in Berufung auf die Bestimmungen der Konvention geübte Anwendungspraxis einer Überprüfung zu unterziehen. Denn die derzeit geübten Praxis der generellen Aufnahme aller Asylsuchenden aus der ganzen Welt ohne jegliche regionale Begrenzung stößt an praktische Grenzen der Finanzierbarkeit und der Akzeptanz bei der ansässigen Bevölkerung. Und dies in einem Ausmaß, dass es praktisch nicht mehr möglich ist, in dieser Praxis unverändert fortzufahren. Und dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Asyl und Asylrecht in der Praxis in einer Vielzahl der Fälle nicht zum Zwecke des Schutzes und der Sicherheit gesucht und gewährt wird, sondern als Rechtfertigung für eine an sich illegale Einwanderung, was Finanzierbarkeit und Akzeptanz als Problem besonders verschärft.

Da sich somit einerseits die Umstände zwischen jenen, die seinerzeit beim Abschluss der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. beim Beitritt dazu maßgeblich waren, und jenen, die heute gegeben sind, in der jahrzehntelangen Zwischenzeit wesentlich geändert haben – Stichwort Globalisierung und Möglichkeit zu weltweiten Reisebewegungen – und andrerseits die Fortsetzung der bisherigen Praxis der rechtlich nicht begrenzten massenhaften Zuwanderung auch aus fernsten Ländern des Globus nicht mehr möglich ist, muss unter Berufung auf die Umstandsklausel der Wiener Vertragsrechtskonvention (Art. 61) der Rücktritt vom Vertrag, nämlich von der Genfer Flüchtlingskonvention, ausgesprochen werden, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, wo eine neue Regelung in Kraft gesetzt wird, die den geänderten Umständen Rechnung trägt.

Die alte Regelung kann nämlich nur solange Geltung in Anspruch nehmen, als sich die Umstände, die bei ihrer Beschlussfassung vorlagen, nicht wesentlich geändert haben. Nur solange diese Umstände im Wesentlichen unverändert sind („rebus sic stantibus“), und das ist derzeit nicht der Fall, ist die Weitergeltung nach allgemeingültigen Rechtsgrundsätzen rechtlich begründet.  

Kategorie: Allgemein

Der Budget-Pfusch der letzten Jahre

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Angefangen hat es mit der Corona-Hilfe der Kurz-Regierung unter dem Motto „Koste es, was es wolle“. Da wurden 100 Milliarden Budgetmittel großzügig vergeben, obwohl es wahrscheinlich die Hälfte auch getan hätte, wenn man sich an anderen Staaten orientiert hätte und mit Seuchenschutzmaßnahmen – Schließungen, Ausgangssperren – nicht übers Ziel geschlossen hätte.

Die Nehammer-Regierung hat dann mit Ausgaben nach dem Motto „Koste es, was es wolle“ weitergemacht. Zunächst die Abschaffung der kalten Progression mit einem Einnahmenausfall von rund 3,5 Milliarden jedes Jahr , ohne dass es dafür eine Gegenfinanzierung gegeben hätte. Die nächste Maßnahme dieser Art war die Indexierung der Sozialleistungen mit der Anpassung an die Inflation. Dies natürlich ebenso ohne Gegenfinanzierung.

Die Anpassung an die Inflation ist in jedem Fall ein Fehler, wenn dabei die Wirtschaftsleistung des Staates nicht mitberücksichtigt wird. So ergibt sich, dass wir in den nächsten Jahren mit einer Inflation von 2 bis 3 Prozent rechnen müssen. Die Wirtschaftsleistung des Staates aber, das BNP, wird sich um Null bewegen oder darunter liegen. Und das gilt dann auch für die Staatseinnahmen. Das heißt, gleichbleibenden Staatseinnahmen stehen auf diesem Sektor erhöhte Ausgaben gegenüber. Gleiches gilt auch für Pensionen und die Gehälter im öffentlichem Dienst.

Eingriffe in dieses einmal so etablierte System sind nur schwer möglich, weil sie sofort politische Konsequenzen hätten, von Wählerstimmenverlusten bis Streiks und Demonstrationen.

Im Gegensatz zu dieser Entwicklung steigender Staatsausgaben verlangt das aufgestaute Budget-Defizit aber Einsparungen, und zwar von 17 bis 24 Milliarden in sieben Jahren und von rund 7 Milliarden dieses Jahr. Das bedeutet: den Gürtel enger schnallen, und zwar von Jahr zu Jahr enger.

Wie eine Nehammer-Regierung dazu in der Lage sein soll, das kann man sich wohl fragen. Wahrscheinlich wird es doch der Aufsicht und Kontrolle durch die EU bedürfen. Und da wird man wohl sogar mit Kürzungen bei Pensionen und Gehältern im öffentlichem Dienst rechnen müssen.

Die primäre Frage, vor der unser Staat heute steht, ist nicht, welche Regierung, welche Koalition, werden wir haben, sondern: wie werden wir die Budget-Krise bewältigen.

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