um Syrern, Afghanen, Afrikanern und anderen Leuten aus weit entfernten Ländern, die Probleme in ihrem Leben haben, diese Probleme abzunehmen, sie bei uns aufzunehmen und ihnen – auch nur zeitweise – hier auf unsere Kosten ein arbeitsfreies Leben zu ermöglichen.
– Wir, jeder einzelne von uns, sind für die eigene Lebensführung und für die unserer Angehörigen verantwortlich und darüber hinaus im Rahmen einer sozialen Gemeinschaft für unverschuldet in Not geratene eigene Landsleute.
– Und nur soweit die ausreichende Lebensversorgung aller Österreicher in Österreich sichergestellt ist, darf dann mit dem noch Vorhandenen Hilfsleistungen und Hilfszahlungen ans Ausland geleistet werden.
– Als Flüchtlinge dürfen nur Leute aus unmittelbaren Nachbarländern aufgenommen werden, wenn und solange dort arge Menschenrechtsverletzungen vorkommen, wobei diese Leute ihren Lebensunterhalt in maximalem Ausmaß durch Erwerbsarbeit selbst zu sichern haben und nach Wegfall des Schutzgrundes grundsätzlich wieder ausreisen müssen
– Zu- und Einwanderung ist nur für Leute zulässig, die darum im Ausland ansuchen oder überhaupt von staatlichen Stellen dazu eingeladen werden, wenn vorher sichergestellt ist, dass sie für Wirtschaft und Arbeitswelt im Inland von Nutzen sind und sich problemlos in Staat und Gesellschaft hier eingliedern werden.
Dieses Fünf-Punkte-Staatsorientierungsprogramm bzw. diese Grundsätze sollten soweit wie möglich in die Verfassung aufgenommen werden, sie sollten jeweils Teil des Regierungsprogramms und in Vorwahlzeiten Teil des Wahlprogramms der wahlwerbenden Parteien sein.