Seltsam! Seltsam!
Da kommt jemand aus mehr als 3000 km Entfernung, ein Syrer, oder aus mehr als 5000 km Entfernung, ein Afghane, und behauptet, dort, in 3000 km bzw. 5000 km Entfernung, in seinem Heimatland, werde er von den Behörden menschenrechtswidrig VERFOLGT bzw. sei sein Leben wegen der allgemeinen Unsicherheit konkret GEFÄHRDET und deshalb gebühre ihm ASYL oder SUBSIDIÄRER SCHUTZ hier in Österreich.
Und jetzt müssen (?) unsere Behörden prüfen, wie die Situation für den Asylsucher, für ihn konkret, in Syrien oder Afghanistan ist. Wie die das zustande bringen, das frage ich mich. Schon allein, wie sie die Sprachhürden bei den Ermittlungen überwinden. Wo da so viele Mittelsleute eingesetzt werden müssen, die ja vieles – bewusst oder unbewusst – verfälschen können. Und fragen die auch, wie es dem Reisenden nach 500 km Reise gegangen ist, ob er da noch immer verfolgt und gefährdet war, nach 1000 km, nach 2000 km …. War er da immer noch verfolgt bzw. konkret (also gezielt als Individuum) gefährdet …
Oder zählt das alles nichts, weil gilt: einmal verfolgt – immer verfolgt, einmal gefährdet – immer gefährdet. Und weil gilt: im Zweifel für den Angeklagten. Aber er ist doch gar kein Angeklagter. Nein, er ist ein Antragsteller. Und gilt da nicht: der Antragsteller ist beweispflichtig?
Die Großzügigkeit, seinen unbewiesenen Angaben Glauben zu schenken, ginge vielleicht bei Einzelfällen noch an. Aber bei Tausenden? Bei uns sind es ja schon Zehntausende. Und für das christliche Europa sind es schon Millionen. Und es werden immer mehr. Und alle sind ja schon längst in Sicherheit, falls sie jemals verfolgt oder gefährdet waren.
Ich frage mich nur Eines: Wie lange kann das weitergehen. Eine Generation lang? So weit sind wir schon. Aber wie weit werden wir nach zwei, nach drei Generationen sein?