Archiv für den Monat: August 2024

Asylverfahren

Veröffentlicht am von 0 Kommentare


Seltsam! Seltsam!

Da kommt jemand aus mehr als 3000 km Entfernung, ein Syrer, oder aus mehr als 5000 km Entfernung, ein Afghane, und behauptet, dort, in 3000 km bzw. 5000 km Entfernung, in seinem Heimatland, werde er von den Behörden menschenrechtswidrig VERFOLGT bzw. sei sein Leben wegen der allgemeinen Unsicherheit konkret GEFÄHRDET und deshalb gebühre ihm ASYL oder SUBSIDIÄRER SCHUTZ hier in Österreich.

Und jetzt müssen (?) unsere Behörden prüfen, wie die Situation für den Asylsucher, für ihn konkret, in Syrien oder Afghanistan ist. Wie die das zustande bringen, das frage ich mich. Schon allein, wie sie die Sprachhürden bei den Ermittlungen überwinden. Wo da so viele Mittelsleute eingesetzt werden müssen, die ja vieles – bewusst oder unbewusst – verfälschen können. Und fragen die auch, wie es dem Reisenden nach 500 km Reise gegangen ist, ob er da noch immer verfolgt und gefährdet war, nach 1000 km, nach 2000 km …. War er da immer noch verfolgt bzw. konkret (also gezielt als Individuum) gefährdet …

Oder zählt das alles nichts, weil gilt: einmal verfolgt – immer verfolgt, einmal gefährdet – immer gefährdet. Und weil gilt: im Zweifel für den Angeklagten. Aber er ist doch gar kein Angeklagter. Nein, er ist ein Antragsteller. Und gilt da nicht: der Antragsteller ist beweispflichtig?

Die Großzügigkeit, seinen unbewiesenen Angaben Glauben zu schenken, ginge vielleicht bei Einzelfällen noch an. Aber bei Tausenden? Bei uns sind es ja schon Zehntausende. Und für das christliche Europa sind es schon Millionen. Und es werden immer mehr. Und alle sind ja schon längst in Sicherheit, falls sie jemals verfolgt oder gefährdet waren.

Ich frage mich nur Eines: Wie lange kann das weitergehen. Eine Generation lang? So weit sind wir schon. Aber wie weit werden wir nach zwei, nach drei Generationen sein? 

Kategorie: Allgemein

WIR SIND NICHT DAZU DA,

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

um Syrern, Afghanen, Afrikanern und anderen Leuten aus weit entfernten Ländern, die Probleme in ihrem Leben haben, diese Probleme abzunehmen, sie bei uns aufzunehmen und ihnen – auch nur zeitweise – hier auf unsere Kosten ein arbeitsfreies Leben zu ermöglichen.

– Wir, jeder einzelne von uns, sind für die eigene Lebensführung und für die unserer Angehörigen verantwortlich und darüber hinaus im Rahmen einer sozialen Gemeinschaft für unverschuldet in Not geratene eigene Landsleute.

– Und nur soweit die ausreichende Lebensversorgung aller Österreicher in Österreich sichergestellt ist, darf dann mit dem noch Vorhandenen Hilfsleistungen und Hilfszahlungen ans Ausland geleistet werden.

– Als Flüchtlinge dürfen nur Leute aus unmittelbaren Nachbarländern aufgenommen werden, wenn und solange dort arge Menschenrechtsverletzungen vorkommen, wobei diese Leute ihren Lebensunterhalt in maximalem Ausmaß durch Erwerbsarbeit selbst zu sichern haben und nach Wegfall des Schutzgrundes grundsätzlich wieder ausreisen müssen

– Zu- und Einwanderung ist nur für Leute zulässig, die darum im Ausland ansuchen oder überhaupt von staatlichen Stellen dazu eingeladen werden, wenn vorher sichergestellt ist, dass sie für Wirtschaft und Arbeitswelt im Inland von Nutzen sind und sich problemlos in Staat und Gesellschaft hier eingliedern werden.

Dieses Fünf-Punkte-Staatsorientierungsprogramm bzw. diese Grundsätze sollten soweit wie möglich in die Verfassung aufgenommen werden, sie sollten jeweils Teil des Regierungsprogramms und in Vorwahlzeiten Teil des Wahlprogramms der wahlwerbenden Parteien sein.

Kategorie: Allgemein

Asylsuchende und Grundwehrdiener

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

Im Grundwehrdienst sind Österreicher in Kasernen untergebracht. Sie erhalten dort Verpflegung, Bekleidung und ein Taschengeld. Verpflegung allerdings nur bei Anwesenheitin der Kaserne und Taschengeld nur von Hand (bei Anwesenheit), nicht über ein Konto. Die Grundwehrdiener sind überwiegend männlich und weitgehend im Alter von 18 bis 30 Jahren.

Was spricht dagegen, Asylwerber, überwiegend junge Männer im wehrpflichtigen Alter, die aus einem sicheren Nachbarland, etwa Ungarn, zu uns nach Österreich kommen, ebenso zu behandeln und ihnen die Rück- und Weiterreise freizustellen. Dabei muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Ungarn im Widerspruch zu EU-Rechst Asylwerber nicht zurücknimmt und die EU sich mit dieser Situation abgefunden hat. In Österreich wäre mit solchen Asylwerbern jedenfalls kein Aufnahme- und Asylverfahren einzuleiten, da ja kein Asylgrund gegeben ist, wenn sie aus einem sicheren EU-Land einreisen, wobei dieses meist ja als Erstaufnahmeland nach EU-Recht sowieso für ein allfälliges Asylverfahren zuständig wäre. Außerdem wären bei uns auch keine Integrationsmaßnahmen vorzusehen, da diesen Personen kein Aufenthaltstitel in Aussicht zu stellen wäre. Wenn keine Anstalten zur freiwilligen Ausreise getroffen werden, wäre die Möglichkeit einer Abschiebung zu prüfen.

Aber was Abschiebungen anlangt, wäre festzuhalten, dass diese derzeit für Syrer und Afghanen nicht praktikabel erscheinen, weil Syrien keine Staatsbürger zurücknimmt, diese sogar als Abtrünnige betrachtet und behandelt und weil mit Afghanistan keine offiziellen zwischenstaatlichen Beziehungen bestehen und das dortige Regime von der EU nicht anerkannt wird,

Umso mehr muss man diesen Leuten deutlich klarmachen, dass für sie in Österreich kein Flüchtlingsstatus und kein Daueraufenthalt möglich ist. Das soll bereits im Inland Befindliche zur Ausreise animieren und Einreisewillige abschrecken.

Nur mit solchen energischen Maßnahmen, die einen Wendepunkt in der Asyl- und Zuwanderungspolitik bedeuten würden, wird man weitere Einreiseströme abwehren und illegale Zuwanderung in den Griff bekommen können. Allerdings würden dazu nicht nur innerstaatliche Widerstände zu überwinden sein, sondern auch solche von Seiten der EU. Wenn allerdings Ungarn sich als Nettoempfänger mit seiner Haltung der EU gegenüber durchsetzen kann, dann sollte dies Österreich als Nettozahler umso leichter möglich sein. Außerdem können wir darauf verweisen, was wir auf dem Asylsektor bereits geleistet haben.

Kategorie: Allgemein

Wer hat für Kinder zu sorgen?

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

Wenn Eltern sich Kinder anschaffen, dann haben sie auch für die Kinder zu sorgen und sie zu erhalten.

Mit diesem Grundsatz leben wir in unserem Kulturkreis seit ewigen Zeiten. Und die Eltern müssen sich überlegen, für wie viele Kinder sie sorgen können und so viele Kinder können sie sich anschaffen. Drei Kinder in einer Familie sind schon ein Aufgabe, mehr Kinder können sich überhaupt nur wenige leisten und dafür ist wirklich hohes Verantwortungsgefühl notwendig. Und auch wenn eine Ehe oder Beziehung auseinandergeht, sind immer noch Mutter UND Vater da, die für die Kinder ihren Beitrag leisten müssen (und in der Regel auch gerne leisten).

Der STAAT übernimmt zusätzlich in unserem Sozialstaat mit Kinderbeihilfe und weiteren Sozialleistungen (Gesundheitsfürsorge, Subventionen für Kindergärten, Schulkosten etc.) zur Erleichterung der elterlichen Aufwandes einen wichtigen Beitrag. Zusätzlich, die Hauptlast aber liegt bei den Eltern. In unserem Kulturkreis.

Jetzt aber kommen aus der Ferne Zuwanderer zu uns, die bei uns Schutz und Versorgung suchen und die erwarten, dass der Staat Österreich zur Gänze die Kosten für ihre Kinder übernimmt. Und sie schaffen sich auch Kinder an, bis zu sieben und mehr. Und sie bekommen auch zweimal Kindergeld, einmal von der Gemeinde als Zuschlag zur Mindestsicherung und einmal vom Bund als Kinderbeihilfe.

Und dann gibt es hier Politiker, die diese Vorgangsweise für richtig und gerechtfertigt halten: der Staat soll voll für Zuwanderkinder sorgen. Sie rechnen uns sogar vor, wieviel ein Kind kostet, und so viel soll der Staat dann da beitragen.

Stellt das nicht die Welt auf den Kopf? Zugezogene Zuwanderer, die nichts in unseren Staatshaushalt eingezahlt haben, erhalten also mehr als einheimische Österreicher?

Irgend etwas stimmt da wohl nicht. Vielleicht auch in den Hirnen mancher Zeitgenossen

Kategorie: Allgemein

Eingeladene Zuwanderer und uneingeladene Asylwerber

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

Diese zwei Bevölkerungsgruppen sollte man streng unterscheiden, wenn man über Fremdenpolitik und die da erforderlichen Maßnahmen spricht.

Die eine Gruppe, für die vor allem Handlungsbedarf besteht, sind die Asylwerber, die uns vor allem seit dem Jahr 2015 mit ihrer Masse überrennen.

Denn nicht die eingeladenen Zuwanderer, die zum Arbeiten hergekommen sind, sind es, die uns die vielen Probleme bereiten, sich nicht integrieren, wo große Unterschiede bestehen, was Bildung, Sprachkenntnisse und Alphabetisierung anlangt, und die unser Sozialsystem in Anspruch nehmen und da nichts einbringen.

Nein, es sind Asylsuchende, die ohne Einladung gekommen sind, in der Mehrheit Leute aus dem Orient, Syrer und Afghanen, und aus Afrika, Also Asylwerber, wobei in Wahrheit mehr als 80% von ihnen gar keinen Asylgrund nach der Genfer Flüchtlingskonvention hat, denn nur etwa 10% sind VERFOLGTE in ihrem Heimatstaat, Verfolgte, vergleichbar wie szt. die Juden im Nazi-Staat. Und nur eine solche Verfolgung gilt als Asylgrund.

Die anderen 90% kommen ohne Asylgrund zu uns, sind nicht verfolgt, aber suchen dennoch um Asyl an. Wir können sie aber nicht mehr abschieben, weil sie aus einem Unrechtsstaat kommen, wohin die Abschiebung verboten ist. Sie bleiben daher bei uns (nur wenige, etwa 10%, wandern freiwillig weiter) und wir versorgen sie auf Staatskosten als „SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTE“. Schutzberechtigt, weil sie aus einem Unrechtsstaat kommen, wo Rechtlosigkeit, Gewalt und Faustrecht, weitgehend sogar anarchieähnliche Zustände an der Tagesordnung sind. Und diese Kultur ist die ihre, diese Kultur bringen sie mit zu uns.

Wr versorgen sie, wobei die Höhe der Unterstützungsleistung vom jeweiligen Bundesland abhängt (Wien ist da besonders großzügig).) Da ihnen die Aufenthaltsberechtigung nur befristet erteilt wird, ist es eine verfehlte Politik, sie als Zuwanderer zu behandeln, die einen Anspruch haben, auf Dauer hier zu bleiben. Politik müsste es vielmehr sein, alle jene, die sich binnen angemessener Frist nicht integrieren, unsere Sprache nicht lernen und nicht produktiv in den Arbeitsprozess einsteigen, zur freiwilligen Rück- oder Weiterreise zu veranlassen. Dazu könnte eine entsprechende Reduzierung von Unterstützungszahlungen beitragen. Wenn das nicht hilft, dann wäre auch eine zwangsweise Außerlandesbringung (Abschiebung) ins Auge zu fassen, wozu allerdings Abschiebeabkommen mit den Heimatländern abgeschlossen werden müssten.

Genauso wichtig wären allerdings Maßnahmen, die den weiteren Zuzug von Asylanten unterbinden. Vor allen indem die Versorgungsleistungen für Migranten auf ein Niveau herabgesetzt werden, wie es etwa in Ungarn, Polen und anderen Ländern der Fall ist.

Sowohl unsere Regierung als auch die EU-Behörden sind da gefordert, weil die Bevölkerung in ihrer Mehrheit das verlangt.   

Kategorie: Allgemein