Sowohl Wirtschaft als auch Soziales sind sowohl für den Staat und die
Gesellschaft als Ganzes wie auch für den Einzelnen von grundlegender Bedeutung. Denn einerseits soll damit die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern für die gesamte Bevölkerung sichergestellt werden und andrerseits
dafür gesorgt werden, dass auch jeder Einzelne das Lebensnotwendige
erhält.
Die politischen Parteien, vorweg die ÖVP, haben sich der Sozialen
Marktwirtschaft als Regel für ihr politischens Handeln verpflichtet, wenn
auch die SPÖ mehr den sozialen Teilaspekt in den Vordergrund stellt.
Aber wie Soziale Marktwirtschaft derzeit, mit dem Mastermind EU, praktiziert
wird, wird sie ihrer ursprünglichen Ausrichtung nicht gerecht. Denn beide
Aspekte können nicht unabhängig voneinander laufen, wie dies derzeit
geschieht, nämlich mit einerseits einem freien kapitalistischen
Marktgeschehen und andrerseits mit staatlichen Sozialhilfen, um den
schädlichen Auswirkungen davon, nämlich der Benachteiligung und Verarmung
eines guten Teils der Bevölkerung, möglichst abzuhelfen.
Nein, Soziale Marktwirtschaft in ihrer ursprünglichen Zielausrichtung bedeutet auch und
vor allem, Eingriffe in den freien Markt vorzunehmen, um einem Ausufern
der wirtschaftlichen Macht von Konzernen und Großkapital Schranken
anzulegen. Insbesonders sollte dies in Wirtschaftsbereichen geschehen, die
die Grundbedürfnisse der Bevölkerung betreffen: Also dürfen z.B. die
Versorgung mit Lebensmitteln, der Verkehr – dabei zumindest der Straßenverkehr – ,
die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und lebenswichtige Energie – also vor
allem die Zurverfügungsstellung von elektrischem Strom – nicht unbeschränkt dem privatem
kapitalistischem Marktgeschehen überlassen werden.
Der Staat muss da regelnd in den Markt eingreifen, dem ganzen Geschehen strikte Regeln
auferlegen oder sogar nötigenfalls selbst als Akteur eingreifen.
Jedenfalls muss vorgesorgt werden, dass der Nutzen allen, auch den
„kleinen Leuten“, zugute kommt und nicht nur wenigen Kapitalisten oder gar
dem ausländischen Großkapital.
Konkret: Elektrischer Strom gehört heutzutage zu den Grundbedürfnissen. Hier müssen – vor allem wenn
Spekulation überschnappt wie zuletzt – zumindest staatliche
Preisregelungen ergriffen werden. Und das Verteilernetz – Strom- und
Rohrleitungen für Gas und Öl – sollte überhaupt völlig unter
Staatskontrolle kommen, damit eine landesweite Verteilung und Versorgung
ebenso jederzeit sichergestellt ist wie die notwendige Anbindung an
ausländische Netze, von wo erforderlichenfalls Aushilfe kommen kann.
Und hier, in diesem Bereich, ist überhaupt eine Abschottung vom Ausland,
soweit wie nötig, auch in Betracht zu ziehen. Und die EU hat, trotz entgegenlautendem Verlagen, diesbezüglich sehr wohl anderen Ländern – Spanien, Frankreich, Deutschland – Zugeständnisse machen müssen. Denn in diesen Ländern wird bei der Versorgung mit Grundbedürfnissen – Strom, Medikamente u.a. – sehr wohl nationaler Vorrang praktiziert.
Und auch in Österreich muss die Befriedigung der Grundbedürfnisse der inländische Bevölkerung in jeder Hinsicht das oberste Ziel sein.
Hier ist Handlungsdbedarf für die Regierung gegeben. Und Politiker wären
nötig, die diesen Erfordernissen gewachsen sind. Aber wo aber sind die?