Wo Verfolgung stattfindet,

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Verfolgung und Vertreibung, wenn nicht gar Ärgeres . Denn das dort, das sind keine zivilisierten Staaten und Regime, die die Menschenrechte einhalten, das sind Unrechtsregime und Unrechtsstaaten. Und das sollte man hier, im freien und demokratischen Westen, dann auch so benennen und daraus sollte man auch Konsequenzen ziehen!
Und es haben ja auch nur jene Leute, die solchen Verfolgungen und Vertreibungen ausgesetzt sind, nach der Flüchtlingskonvention Anspruch auf Asyl. Asylgewährung setzt also immer voraus, dass der/die Betreffende aus so einem Unrechtsstaat oder Unrechtsregime vor Verfolgung und Vertreibung geflohen ist. Mit der Asylgewährung wird daher auch jedes Mal ein Staat oder ein Regime als Unrechtsstaat oder Unrechtsregime charakterisiert. Und das sollte auch nicht verheimlicht werden. Im Gegenteil, diese Staaten und Regime sollten deutlich bekanntgemacht und gebrandmarkt werden!
Also bitte – die Bitte richtet sich an die Asylbehörden in instanzengemäß aufsteigender Linie – benennt uns diese Unrechtsstaaten und Unrechtsregime, deren Flüchtlinge Ihr als asylberechtigt anerkennt!. Denn was Ihr macht, ist nicht nur die Asylgewährung, sondern auch die Qualifizierung der Herkunftsländer als Unrechtsstaaten oder Unrechtsregime, und das muss auch der Öffentlichkeit so bekannt gemacht werden! Und dementsprechend hat dann die Politik – vor allem die Außenpolitik – auch Konsequenzen zu ziehen! Und auch die Medien sind aufgerufen, da Klarheit herzustellen und die Öffentlichkeit ebenfalls zu informieren.

Kategorie: Allgemein

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