Wir brauchen eine Bürgerrechtspartei

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Die bestehenden Altparteien haben jede echte Demokratie, also die Mitbestimmung der Bevölkerung am politischen Geschehen zu einer Fiktion gemacht, also praktisch den Satz „Das Recht geht vom Volk aus“ außer Kraft gesetzt. Das zeigt sich allein schon daraus, dass sie jede Form von DIREKTER DEMOKRATIE mit allen Mitteln verhindern. Der einzige Rest, eigentlich ja nur ein Abklatsch, von direkter Demokratie, den es in der Praxis gibt, ist das unverbindliche Volksbegehren. Aber den Parteien ist es ganz egal, wie viele Bürger das unterzeichnen, selbst hunderttausend und mehr beeindrucken sie nicht, im Parlament wird alles niedergestimmt. Davon, was echte Demokratie wäre (wie es sie in der SCHWEIZ gibt), sind sie weit, weit entfernt.

Und in der Praxis ist sogar unser PARLAMENT bedeutungslos geworden, denn die wahre Entscheidungsmacht im Staat liegt bei den politischen Parteien, genauer: bei den jeweiligen Regierungsparteien. Und noch exakter: bei den Führungsgremien der Regierungsparteien. Dort wird die Politik der Republik festgelegt und durchgesetzt.

Zuletzt ist das wieder deutlich geworden, als die REGIERUNG Corona-Regelungen erlassen hat, die die Grundrechte beschnitten haben, oder als deutlich wurde, mit welcher Missachtung sich Regierungsmitglieder vor dem Untersuchungsausschuss des Parlaments verhalten haben. Und dass das möglich ist, daran ist unser ach so „elegantes“ Bundes-Verfassungsgesetz und unser Wahlgesetz schuld. Da unsere Verfassung vorsieht, dass die Abstimmungen im Parlament offen erfolgen, haben die Parteisekretariate die Möglichkeit, genau zu überprüfen, ob die von ihnen nominierten Abgeordneten nach den jeweils von der Partei ausgegebenen Richtlinien abstimmen. Wehe, wenn ein ABGEORDNETER sich nicht an diese Richtlinien hält! Der ist dann bald sein Mandat los – an dem er ja schon aus Einkommensgründen hängt – 10.000 Euro im Monat – . Bei der nächsten Wahl wird er von seiner Partei nicht mehr als Kandidat aufgestellt. Denn so sieht es das Wahlgesetz vor: Kandidaten müssen von einer Partei aufgestellt werden und gelten dann als Vertreter der Parteien, sie sind also keineswegs selbstständige Volksvertreter, die Ansichten oder die Wünsche der Wählerschaft ihres Wahlkreises vertreten. Nein, sie müssen abstimmen, wie ihre Partei es ihnen vorschreibt, sie unterliegen einem Zwang, dem Clubzwang. Dagegen haben normale westliche Demokratien in der Regel Wahlgesetze, die den Willen der Wähler des Wahlkreises für den gewählten Abgeordneten zur maßgeblichen Richtschnur seines Abstimmungsverhaltens machen. Bei uns dagegen: Ostblock-Mentalität!

Und die freien WAHLEN? Haben wir wirklich bei den Wahlen eine freie Entscheidung? Können wir einen Kandidaten wählen, den wir für geeigne halten, der wirklich unserer Interesse vertreten wird und deshalb mit seinen Wählern Kontakt hält? Aber nein, doch nicht bei unserem Wahlrecht (das anders ist als in den meisten demokratischen Staaten)! Nein, wir können nur eine Partei wählen. Praktisch immer nur eine, weil die halt das geringste Übel gegenüber den Alternativen ist. Aber eine freie, demokratische Wahl ist das nicht. Die Dauerparteien bestimmen die Politik, sie machen sie untereinander aus. Und mit ihren Langzeitabgeordneten bilden sie eine abgehobene geschlossene Clique. Auf den Wähler brauchen sie nicht groß Rücksicht nehmen. Und so sieht ihre Politik auch aus: abgehoben und oft völlig volksfremd.

Und durch unser Wahlrecht wird auch garantiert, dass sich in einer Wahlperiode an den Machtverhältnissen unter den Parteien nichts verändern kann, weil es keine NACHWAHLEN gibt, wenn ein Mandatar wegfällt, wie dies in demokratischen Ländern üblich ist. Die Regierung kann daher fünf Jahre lang regieren, wie sie für richtig befindet und braucht nicht fürchten, dass der Wähler da einen Einspruch erheben kann.

Und auch der VERFASSUNSGERICHTSHOF wird nicht stören, wenn die Regierung verfassungswidrige Entscheidungen trifft, denn unsere österreichische Verfassungsgerichtsbarkeit ist anders geregelt als die der meisten demokratischen Staaten der Welt. Während in den meisten demokratischen Staaten der Welt Verfassungswidrigkeiten durch die zuständigen Gerichte prompt für ungültig erklärt werden, ist es in Österreich anders: es ist erst der Termin einer „Session“ des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten, bis eine Beschwerde überhaupt behandelt wird. Jetzt in der Corona-Krisen-Situation ist dieses Defizit sogar für die Allgemeinheit deutlich ans Tageslicht getreten. Vielsagend dafür ist die Äußerung des Ex-Bundeskanzlers Kurz dazu, nämlich dass die Entscheidungen zu den möglichen Verfassungsbrüchen bei den Corona-Schutzvorschriften erst ergehen werden, wenn diese Vorschriften schon längst außer Kraft getreten sind.

Da fragt man sich, welche Schutzfunktion da der Verfassungsgerichtshof hat, um die Bürger vor verfassungswidrigen Eingriffen der Behörden in ihre Grund- und Freiheitsrechte zu schützen, wenn seine Entscheidung erst nachträglich erfolgt, wenn der Schaden schon eingetreten ist.

Und weiters erhebt sich die Frage, ob sich da die regierenden Parteien nicht überhaupt unbeschränkte Machtbefugnisse rechtswidrig aneignen könnten.

Allerdings bliebe da noch der BUNDESPRÄSIDENT als Hüter der Verfassung. Aber wenn der – auch nicht so ideal in unserer Verfassungsrealität – mit den regierenden Parteien verbandelt ist …

Zusammenfassend muss leider gesagt werden, dass die Grundrechte des einzelnen Bürgers in unserem Staat in der Praxis nicht unbedingt gesichert erscheinen, wenn von den Behörden etwa eine rechtswidrigen Aktion vorgenommen wird. GERICHTE und Verfassungsgerichte sind langsam in ihren Aktionen und die Verteidigung gegen rechtswidrige Angriffe ist oft eine sehr teure Angelegenheit. Durch Verzögerung von Verfahren sind gar nicht so selten unschuldige Personen um Ruf und Existenz gekommen.

Den etablierten PARTEIEN, bei denen die wahre Macht im Staat liegt, geht es in erster Linie, wie jeder interessierte Beobachter feststellen kann, um Machterhalt, um Posten und Vorteile und erst in zweiter Linie, wenn überhaupt, um Demokratie und Grundrechte für den einzelnen Bürger.

Wem diese Situation nicht gefällt, der muss sich wohl wünschen, dass in Österreich eine BÜRGERRECHTSPARTEI gegründet wird und bei Wahlen ins Parlament kommt, um dort Änderungen herbeizuführen, Änderungen, die in unserer Heimat Demokratie und Grundrechte stärken sollen.

Wer tut da mit? Ich bin jedenfalls auch dabei.

Kategorie: Allgemein

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