Es ist unbestritten – so die Rechtslage -, dass eine Impfpflicht nur als letztes Mittel,
also als ultima ratio, eingeführt werden darf, wenn es andere, „gelindere“
Maßnahmen nicht gibt, die denselben Zweck, hier also die Eindämmung der
Corona-Pandemie, erreichen könnten.
Gelindere Maßnahmen sind zweifelsfrei Impfungen auf freiwilliger Basis. Derzeit liegt der Anteil der Geimpften an der Gesamtbevölkerung bei rund 70%. Als immunisiert gelten auch Genesene, das sind nach den Schätzungen der Experten (da gibt es eine hohe Dunkelziffer) rund eine Million Personen in Österreich, also rund 10%. Wenn jetzt die Impfungen auch für Kinder, hinunter bis zu einem Alter von fünf Jahren, offiziell zugelassen werden, dann kommen zum geschützten Personenkreis weitere 5% dazu. Wir haben dann einen geschützten Personenkreis von insgesamt rund 85% der Bevölkerung.
Und diesbezüglich gibt es die Expertenmeinung, dass bei einer Durchimpfungsrate von 85% bzw. einer Rate von 85% an geschützten Personen die Covid-19.Pandemie schon unter Kontrolle ist, so dass in einem solchen Fall – wenn noch dazu die Fallzahlen massiv zurückgehen – die Fortsetzung der normalen Schutzmaßnahmen – Kontaktbeschränkungen, Maskentragen, Tests, Kontrolle von Grenzübertritten – ausreichen, um auf absehbare Sicht – etwa zwei bis drei Jahre – eine massive Eindämmung der Covid-19-Pandemie zu erreichen. Die Verhängung einer allgemeinen Impfpflicht mit den nicht vollständig erprobten und zugelassenen Covid-19-Impfstoffen kann unter solchen Umständen nicht als angemessen und unabweislich notwendig angesehen werden. Demgemäß wäre eine solche Maßnahme gesetz- bzw. verfassungswidrig.
Andere Gründe, die gegen die Verhängung einer allgemeinen Impfpflicht für die Impfung mit einem nicht voll erprobten und zugelassenen Impfstoff sprechen, bleiben hier, in diesem Zusammenhang, zunächst unerwähnt.
admin
Dezember 16, 2021 um 12:32 pm
Auch wenn man die angenommenen Zahlen als richtig ansieht, stimmt die Rechnung nicht. Man kann nämlich nicht davon ausgehen, dass die 10% Genesenen allesamt ungeimpft sind. Man müsste sie anteilig auf die Gesamtbevölkerung umlegen, so dass nur 30% der 10% Genesenen auch ungeimpft sind und daher aus dieser Gruppe nur weitere 3% dem geschützten Personenkreis hinzuschlagen.
Wenn sich bis Februar allerdings genügend Menschen ‚freiwillig‘ impfen lassen, kann es tatsächlich sein, dass die geplante Impfpflicht dann (weil unverhältnismäßig) grundrechts- und damit verfassungswidrig wäre.