Wollen, sollen, müssen wir Kriegsflüchtlinge, z.B. aus Syrien oder aus dem Jemen, bei uns aufnehmen und ihnen Asyl mit Vollversorgung gewähren?
Über diese Frage sollte endlich einmal Klarheit hergestellt werden! Denn da wird von vielen versucht, uns eine falsche Vorstellung zu vermitteln.
Da ist zunächst einmal klarzustellen: Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht keinen Asylanspruch für Kriegsflüchtlinge vor! Und dafür gibt es gute Gründe. Und der Hauptgrund ist: man darf die potenziellen Aufnahmeländer nicht überfordern. Denn zu der Zeit, als die Flüchtlingskonvention beschlossen wurde, war es nicht anders als heute: Bürgerkriege gab und gibt es in vielen Ländern und auch Kriege, erklärte und unerklärte, gibt es immer wieder.
Und Kriege bedeuten Lebensgefahr für Millionen. Sieht man Asylberechtigung für alle Gefährdeten und deren Aufnahme in den friedlichen Ländern vor, was würde das bedeuten? Gefährdet sind natürlich alle Personen in dem Gebiet, das vom Kampfgeschehen heimgesucht wird. Weiters aber auch die Zivilbevölkerung in den Gebieten, wo der Bombenkrieg herrscht. Drittens junge Männer, die von der Einberufung bedroht sind und ihr Leben dann an der Front in Gefahr bringen. Also in der Regel geht es da um Millionen. Beispiel Zweiter Weltkrieg: Hätte da die friedliche Schweiz alle Österreicher aufnehmen sollen, die durch den Bombenkrieg gefährdet waren? Und alle jungen Österreicher, die zum Kampf an die Front einberufen wurden? Unmöglich! Also sind die Staatsbürger kriegführender Nationen grundsätzlich nicht durch die Flüchtlingskonvention geschützt, sie gelten nicht als Flüchtlinge im Sinne der Flüchtlingskonvention und haben nach dieser Konvention keinen Anspruch auf Asyl!
Und bei Bürgerkriegen ist es nicht anders. Da kämpft die eine Partei gegen die andere Partei um die Macht im Staat. Also zum Beispiel die Linken gegen die Rechten oder die Rechten gegen die Linken. Da sind einmal die Einen oben und dann die anderen (man denke etwa an den spanischen Bürgerkrieg oder die russische Revolution, um nicht die Gegenwart zu strapazieren). Wenn also die Linken oben sind, muss man da allen Rechten Asylgeben, denn die sind jetzt sicher Verfolgte? Also auch den Kämpfern, aufständischen Bombenwerfern, Kriegsverbrechern? Man denken an Grausamkeiten, die bei Bürgerkriegen immer wieder auf beriden Seiten begangen werden. Wer kann da prüfen, wer Täter ist und wer nur Opfer? Und wenn die Rechten oben sind, muss man dann alle Linken aufnehmen? Wenn der Kampf hin und her geht, dann müsste man ja mit der Zeit die ganze Bevölkerung des Bürgerkriegslandes aufnehmen. Das kann natürlich nicht sein! Demgemäß sieht die Genfer Flüchtlingskonvention auch keinen Anspruch auf Asyl für die Betroffenen von Bürgerkriegszuständen vor. Die Rechtslage ist da eindeutig.
Natürlich kann von einem friedlichen Land aus humanitären Gründen freiwillig – ohne Verpflichtung aufgrund des Völkerrechts – humanitärer Schutz, Aufnahme und Versorgung geboten werden. Wie gesagt: freiwillig, ohne rechtliche Verpflichtung. Die Gefahr besteht natürlich immer, dass nicht nur Unschuldige, sondern auch Täter aufgenommen werden. Diese Problematik ist immer gegeben.
Und bevor man da eine Entscheidung in dieser Richtung trifft, sollte man zweimal überlegen, ob eine Aufnahme verantwortet werden kann. Und dabei sollte natürlich auch in Betracht gezogen werden, ob es dabei um Frauen und Kinder geht oder um junge Männer, die möglicherweise als Soldaten und Kämpfer am Kampfgeschehen beteiligt ware und nicht als Unschuldslämmer ins Land kommen.