Bedenken gegen Volksabstimmungen sind nur vorgeschoben

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Dass mehr direkte Demokratie in Österreich notwendig ist, ist derzeit wohl allgemeine Erwartung. Dieser Situation können sich auch jene nicht entziehen, die zur Machtelite gehören und deshalb dagegen sind und die strukturkonservative sogenannte repräsentative Demokratie bevorzugen. Sie versuchen, Gegenargumente vorzubringen, warum direkte Demokratie in Einzelfällen bedenklich sein könnte, und führen an, welche Fragenkomplexe aus der Beurteilung und der Entscheidung des Volkes ausgenommen werden sollten.

Diese Bedenkenträger argumentieren, das Volk sei populistischen Beeinflussungen unterworfen und daher in seiner Meinungsbildung nicht voll zurechnungsfähig. Das Volk könnte Entscheidungen treffen, die etwa etwa schwerwiegende Eingriffe in natürliche, naturrechtliche Minderheitenrechte und internationale Vertragsverpflichtungen bedeuten würden. Das ist natürlich möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich, wenn man gewisse Vorsorgemaßnahmen ergreift. Aber, das muss auch gesagt werden, bei Abstimmungen von Parlamentariern wäre das genauso leicht möglich. Ja es wäre sogar bei Parlamentariern leichter möglich, weil die ja, wie bekannt ist, nicht nach ihrem freien Gewissen entscheiden, sondern nach Parteidiktat, also gar keine Meinungsvielfalt widerspiegeln. Und sind denn generell Parlamentarier gescheiter als das sogenannte einfache Volk? Vor allem wenn sie gar nicht in ihrer Vielfalt entscheiden, sondern in der Einfalt der Parteibüros?

Aber um Grundlegendes vor allzu rascher und unüberlegter Abänderung sicherzustellen gibt es in der parlamentarische Demokratie (also der grundsätzlichen „Volksherrschaft“ mit frei entscheidenden Abgeordneten, die jeweils bestimmte Bürgergruppen und nicht eine Partei „repräsentieren“) gewisse Hürden. Es werden größere Beteiligung und größere Zustimmung (höhere Quoren) verlangt, wenn Verfassungsbestimmungen eingeführt oder geändert werden sollen. Das kann man natürlich auch für Volksabstimmungen einführen. Wenn Grundrechte auf dem Spiel stehen, sollen ganz einfach einfache Mehrheiten als nicht als ausreichend festgelegt werden. Und im Zweifelsfall soll es dem Verfassungsgerichtshof obliegen, zu beurteilen, ob eine solche Situation gegeben ist.

Das wäre wohl Absicherung genug gegen die aufgezeichneten Probleme. Wer dennoch weiterhin meint, Volksabstimmungen in heiklen Punkten seien nichts für das Volk, weil dieses zu dumm dafür sei, der dokumentiert deutlich, worum es ihm in Wahrheit geht: Keine Kontrolle seiner Machtausübung durch das Volk.

Die Bevölkerung in ihrer Mehrheit wünscht mehr direkte Demokratie und die Inhaber der Macht, das sind die, die sich „Repräsentanten“ des Volkes nennen, haben diesem Wunsch gefälligst zu entsprechen!

 

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